Bundeswehrmandat Sea Guardian
der Abgeordneten Michel Brandt, Zaklin Nastic, Christine Buchholz, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im März 2018 wurde das Bundeswehrmandat der NATO-Operation SEA GUARDIAN um ein weiteres Jahr verlängert. Die im Juli 2016 gegründete Maritime Sicherheitsoperation leistet laut Mandat einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zur Bekämpfung des Terrorismus und zum Kapazitätsaufbau im Mittelmeerraum. Sie hat Zugang zum gesamten Mittelmeer und dessen Zugängen, sowie den Territorialgewässern der Anrainerstaaten, die ihr Einverständnis geben. Die NATO setzt somit ihr geopolitisches Interesse einer militärisch gesicherten Südflanke um.
Obwohl die Vorgängermission von SEA GUARDIAN, Operation Active Endeavour (OAE), in 14 Jahren keine einzige illegale Waffe beschlagnahmt hat und keinen einzigen Terroristen festgenommen hat, wird an diesen Kernkompetenzen auch für SEA GUARDIAN festgehalten. Das Mandat wurde zudem ausgeweitet und ermöglicht nun die Unterstützung der EU-Mission EUNAVFOR MED Operation SOPHIA sowie den Informationsaustausch und Kapazitätsaufbau von „Bündnispartnern“.
Somit hilft SEA GUARDIAN durch die Unterstützung von EUNAVOR MED und durch den direkten Austausch mit der libyschen Küstenwache bei der Rückführung von Flüchtenden nach Libyen. Diese „Push-Back“-Aktionen sind unter verschiedenen Gesichtspunkten völkerrechtlich problematisch. Zum einen gibt es in Libyen kein Asylrecht und Flucht wird kriminalisiert. Die Gefangenenlager, in denen Geflüchtete inhaftiert werden, sind ein rechtsfreier Raum, in dem Folter, Erpressung, Zwangsarbeit, Vergewaltigung und willkürliche Todesstrafe zum Alltag gehören. Ein Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Nigers Hauptstadt Niamey bezeichnete in einem „Drahtbericht“ die Verhältnisse gar als „KZ-ähnlich“ (www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html). Da eine Rückführung von Flüchtenden auf dem Mittelmeer daher mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiteren Menschenrechtsverletzungen führen würde, bedeutet das Zurückdrängen von Menschen nach Libyen nach Auffassung der Fragesteller eine Verletzung des Refoulement-Verbots (völkerrechtlicher Grundsatz der Nichtzurückweisung). Dies gilt besonders, wenn europäische bzw. NATO-Schiffe die Weiterfahrt von Flüchtlingsbooten blockieren und diese in der Folge in einen unsicheren Drittstaat wie Libyen zurückgeschleppt werden, wie ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bestätigt (WD 2 – 3000 – 013/18).
Zum anderen ist das Vorgehen der libyschen Küstenwache auf hoher See nachweisbar brutal und gefährdet das Leben von Flüchtenden und (zivilen) Seenotretterinnen und Seenotrettern, wie diese Beispiele zeigen:
- Bei einem zivilen Seenotrettungseinsatz durch die Spanische „Pro Aktiva Open Arms“ am 17. März 2018 versuchte die „sogenannte“ libysche Küstenwache das Rettungsschiff mit Waffengewalt dazu zu zwingen, ihnen die bereits Geretteten zu übergeben. Da die zivilen Seenotretter sich weigerten, die Geretteten auszuliefern, konnten sie vor der libyschen Küstenwache in Sicherheit gebracht werden (www.focus.de/politik/ausland/open-arms-heikler-zwischenfallim-mittelmeer-italienische-behoerden-beschlagnahmen-fluechtlings-rettungsschiff_id_8636148.html).
- Am 6. November 2017 starben fünfzig Menschen, als eine Rettungsmission durch das Fehlverhalten der libyschen Küstenwache eskalierte. Trotz des Einsatzes verschiedener anderer Seenotretterinnen und Seenotretter näherte sich ein libysches Patrouillenboot mit hoher Geschwindigkeit. Als die libysche Küstenwache anfing, die Menschen an Bord zu schlagen und sie zu bedrohen, versuchten einige von ihnen, zurück ins Wasser zu springen (https://sea-watch.org/clarification-on-the-incident-of-november-6th/). Viele gekenterte Flüchtende ertranken.
- Am 10. und am 23. Mai 2017 hatten Marineangehörige aus Libyen Schusswaffen gegen Flüchtende und Helfende eingesetzt (http://gleft.de/1IX). Angehörige der Organisationen Jugend Rettet und SOS Mediterranee gerieten dabei mit ihren Schiffen „Iuventa“ und „Aquarius“ bei der Rettung von rund 100 Geflüchteten ins Kreuzfeuer der libyschen Küstenwache. Die Hilfsorganisationen konnten die Bergung der Menschen an Bord zweier Boote im zentralen Mittelmeer nicht fortsetzen. Der Vorfall ereignete sich außerhalb libyscher Hoheitsgewässer. Auf Bildern, die von der Besatzung der „Iuventa“ präsentiert wurden, sind die Männer der Küstenwache zu erkennen, wie sie das Schlauchboot der Geflüchteten entern und die Insassen mit Waffen bedrohen. Zwei Boote wurden schließlich zurück in libysches Hoheitsgebiet gezwungen.
- Am 21. Oktober 2016 hatte ein Boot der libyschen Küstenwache während eines Rettungseinsatzes der Sea-Watch 2 ein vollbesetztes Schlauchboot geentert, die Flüchtenden mit Stöcken geschlagen und die Crew von Sea-Watch davon abgehalten, Rettungswesten zu verteilen und mit der Versorgung fortzufahren. Durch das brutale Vorgehen der libyschen Küstenwache brach an Bord eine Massenpanik aus: alle 150 Insassinnen und Insassen fielen ins Meer, eine zweistellige Zahl an Menschen ertrank (https://sea-watch.org/eilmeldung-viele-tote-nach-ueberfall-der-libyschen-kuestenwache-auf-sea-watch-rettungseinsatz/).
Eine Unterstützung der libyschen Küstenwache durch SEA GUARDIAN und EUNAVOR MED begünstigt nach Ansicht der Fragestellenden die Verletzung des Völkerrechts, insbesondere des Seerechts und des Asylrechts.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
In welcher Form berichtet die Bundesregierung über die Tätigkeiten von Operation SEA GUARDIAN, gibt es zudem einen Jahresbericht, und wann und in welcher Form wurden bzw. werden die Informationen veröffentlicht bzw. den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht?
Welchem Verhaltenskodex bzw. welchen Verhaltensregeln unterliegen die an SEA GUARDIAN beteiligten Personen, und in welcher Form, durch wen und wie oft wird die Einhaltung überprüft?
Welche Interessen verfolgt die Bundesregierung mit einer geopolitischen Überwachung des Mittelmeers durch SEA GUARDIAN?
Wie begründet die Bundesregierung das räumlich sehr weit gefasste Operationsgebiet der Operation SEA GUARDIAN, das faktisch mehr als das gesamte Mittelmeer umfasst?
Welche Schiffe wurden im Rahmen der Operation SEA GUARDIAN jeweils im Jahr 2016, 2017 und 2018 kontrolliert und durchsucht, bei denen ein Verdacht zu Verbindungen mit terroristischen Organisationen oder Waffenschmuggel bestand (bitte nach BRT, Nationalflagge, Eigentümer, Route, Seegebiet der durchgeführten Kontrolle, relevantem Ergebnis der Kontrolle aufschlüsseln)?
a) Wie viele als Terroristen verdächtigte Personen hat SEA GUARDIAN jeweils im Jahr 2016, 2017 und 2018 überführt und/oder verhaftet (bitte konkretisieren, welche Festnahmen wann erfolgten, welchen Umfang die deutsche Beteiligung hatte und wie viele der Festgenommenen rechtskräftig verurteilt wurden bzw. welche Verfahren noch schwebend sind)?
b) Welche terrorismusverdächtigen Vorfälle haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 im Seegebiet des Mittelmeerraums darüber hinaus ereignet?
c) Welche konkreten Hinweise gibt es darauf, dass die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) im Mittelmeerraum präsent ist?
Wie viele als Schlepper verdächtige Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Einsatzgebiet der Mission von SEA GUARDIAN jeweils im Jahr 2016, 2017 und 2018 verhaftet (bitte konkretisieren, welche Festnahmen wann erfolgten, welchen Umfang die deutsche Beteiligung hatte und wie viele der Festgenommenen rechtskräftig verurteilt wurden bzw. welche Verfahren noch schwebend sind)?
Wie viele wegen Waffenschmuggel verdächtigte Personen hat SEA GUARDIAN jeweils im Jahr 2016, 2017 und 2018 überführt und/oder verhaftet (bitte konkretisieren, welche Festnahmen wann erfolgten, welchen Umfang die deutsche Beteiligung hatte und wie viele der Festgenommenen rechtskräftig verurteilt wurden bzw. welche Verfahren noch schwebend sind)?
Welche Waffen im Wert von wie viel Euro wurden jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 sichergestellt (bitte nach Art der Waffe, Menge, Herkunft und Wert aufschlüsseln)?
Welches Lagebild hat sich bezogen auf das Mandat und die allgemeine Sicherheitslage nach Einschätzung der Bundesregierung durch den bisherigen Einsatz von SEA GUARDIAN im Mittelmeerraum ergeben?
Wie belegt die Bundesregierung, dass die Operation SEA GUARDIAN laut Einschätzung der Bundesregierung ihrem Mandat bisher gerecht wurde?
An wie vielen Seenotrettungsaktionen war SEA GUARDIAN jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 wie beteiligt, und wie viele Personen wurden dabei durch SEA GUARDIAN gerettet (bitte nach Vorfall mit Datum und kurzer Beschreibung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen hat SEA GUARDIAN zivile Seenotretter unterstützt (bitte Vorfall mit Datum und betroffener Seenotrettungsorganisation benennen und Vorfall kurz schildern)?
Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit zwischen SEA GUARDIAN und EUNAVOR MED Operation SOPHIA, und wie wird EUNAVOR MED logistisch durch SEA GUARDIAN unterstützt?
Wie gestaltet sich der Informationsaustausch zwischen SEA GUARDIAN und EUNAVOR MED konkret?
Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit zwischen SEA GUARDIAN und FRONTEX?
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen SEA GUARDIAN und der italienischen Regierung?
Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit zwischen SEA GUARDIAN und der libyschen Küstenwache?
Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit zwischen SEA GUARDIAN und den libyschen Autoritäten?
Welche Staaten unterstützt SEA GUARDIAN wie am Kapazitätsaufbau?
Welche Rolle spielen libysche Milizengruppen (z. B. Brigade 48) bei der Zusammenarbeit zwischen SEA GUARDIAN und libyschen Autoritäten?
Welche Informationen werden der libyschen Küstenwache oder den libyschen Behörden durch SEA GUARDIAN zu welchem Zweck zur Verfügung gestellt?
Welche Informationen sind der Bundesregierung über die Ausweitung des libyschen Küstengebiets (Ausschließliche Wirtschaftszone) auf Hoher See bekannt, und wie ist das völkerrechtlich zu bewerten?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der italienischen Regierung und der libyschen Küstenwache und die stark zugenommene Praxis der italienischen Küstenwache, die libysche Küstenwache zum „on-scene coordinator“ zu bestimmen, und auf welcher rechtlichen Grundlage fußt diese Zusammenarbeit?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Durchführung von „Push-backs“ durch die libysche Küstenwache (www.newsdeeply.com/refugees/community/2017/11/24/the-case-for-italys-complicity-in-libya-pushbacks)?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über eine schrittweise Verlagerung aller Mittelmeer-SAR-Operationen (SAR = Search and Rescue) in den Verantwortungsbereich der libyschen Küstenwache?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die offizielle Anfrage der libyschen Regierung zur Ausbildung der libyschen Armee bei der NATO (www.africanews.com/2017/02/16/libya-officially-requests-nato-to-help-trainits-armed-forces//), wann und durch welche NATO-Mitgliedstaaten soll dies erfolgen, und wie wirkte sich diese Anfrage auf SEA GUARDIAN aus?
Besteht eine Vereinbarung zwischen der libyschen Regierung und der NATO, welche sich auf SEA GUARDIAN auswirkt, und wenn ja, um welche Vereinbarung handelt es sich, und wie wirkt sie sich auf SEA GUARDIAN aus?
Wie sind die Kapazitäten von SEA GUARDIAN in Bezug auf die verschiedenen Arbeitsfelder prozentual aufgeteilt?
a) Wie viel Prozent der Kapazitäten von SEA GUARDIAN werden für die Unterstützung von EUNAVOR MED aufgewendet?
b) Wie viel Prozent der Kapazitäten von SEA GUARDIAN werden für die Unterstützung der libyschen Küstenwache aufgewendet?
c) Wie viel Prozent der Kapazitäten von SEA GUARDIAN werden für den Kapazitätsaufbau in anderen Staaten außer Libyen aufgewendet?
d) Wie viel Prozent der Kapazitäten von SEA GUARDIAN werden für Schmuggler- und Terrorbekämpfung aufgewendet?
Ist geplant, das Mandat von SEA GUARDIAN kurz-, mittel- oder langfristig zu beenden?
a) Wenn ja, wann und unter welchen Bedingungen?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Ist bei nicht erreichten Zielen eine Mandatsüberarbeitung von SEA GUARDIAN in Planung?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, laut denen zivile Seenotrettungsboote von SEA GUARDIAN mit Schleppern in Verbindung gebracht wurden?
a) Wenn ja, welche und warum?
b) Wurden oder werden zivile Seenotrettungsboote auf Grundlage eines Schlepperverdachts durch SEA GUARDIAN überwacht?
c) Wenn ja, welche, und wie bzw. mit welcher Begründung?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Rettungsboot IUVENTA der deutschen Hilfsorganisation Jugend Rettet rechtmäßig von den italienischen Behörden aufgrund des Verdachts der Begünstigung von Schlepperaktivitäten einbehalten wurde?
a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um Jugend Rettet in dem Prozess vor dem Kassationshof in Rom zu unterstützen, sowohl durch die Botschaft, das Auswärtige Amt oder andere Regierungsstellen?
b) Sollte es zu einer Anklage verschiedener Mitglieder der Hilfsorganisation Jugend Rettet kommen, wie gedenkt die Bundesregierung die deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in dem Prozess zu begleiten und zu unterstützen?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über Berichte, dass verschiedene Kriegsschiffe Such- und Rettungsaktionen auf Distanz begleiten, eine beobachtende Position einnehmen, aber nicht eingreifen?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über Blockierungen von Flüchtlingsbooten durch Marineeinheiten, bis die libysche Küstenwache vor Ort ist, um die Flüchtenden zurück an Land zu bringen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen SEA GUARDIAN oder EUNAVOR MED an Bord genommene Personen an einen Drittstaat überstellt hat?
Wenn ja, um welche Fälle und welche Drittstaaten handelt es sich (bitte detailliert und unter Nennung des jeweiligen Datums und Angabe, wer dafür verantwortlich war, angeben)?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von SEA GUARDIAN an Bord genommene Personen zurück nach Libyen überführt worden sind?
Wenn ja, wohin wurden diese Menschen gebracht (Antwort bitte begründen)?
Schätzt die Bundesregierung Libyen als im Seerecht „sicheren Hafen“ bezeichneten Ort ein (Antwort bitte begründen)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Unterstützung der libyschen Küstenwache mit dem Refoulement-Verbot sowie dem Europäischen Asylrecht vereinbar ist?
Wenn ja, wie?