Castortransporte aus dem Atomkraftwerk Obrigheim in das Zwischenlager Neckarwestheim
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Gökay Akbulut, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Michel Brandt, Jörg Cezanne, Heike Hänsel, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Tobias Pflüger, Ingrid Remmers, Bernd Riexinger, Dr. Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zwischen dem 16. Mai (Datum der Transportgenehmigung) und dem 19. Dezember 2017 (Ankunft des fünften und letzten Transports in Neckarwestheim) wurden nach Kenntnis der Fragestellenden insgesamt 15 Castorbehälter mit hochradioaktiven abgebrannten Brennelementen aus dem stillgelegten Atomkraftwerk (AKW) Obrigheim in das Zwischenlager nach Neckarwestheim transportiert.
Erstmals fand nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller ein solcher Atomtransport in Deutschland über ein Binnengewässer statt. Auf dem Neckar wurden per Schiff mit fünf Fahrten jeweils drei Behälter vom Typ Castor 440/84 mvK per Schub-Schiff verladen und abtransportiert.
Die Beladung der Behälter im AKW Obrigheim erfolgte nach Kenntnis der Fragestellenden schrittweise, sodass jeweils für einige Zeit befüllte Castorbehälter vor Ort aufbewahrt werden mussten, bis jeweils drei Behälter zum Abtransport bereit waren. Die hochradioaktiven Brennelemente waren bis zur Verladung in die Castorbehälter in einem Nasslager im Notstandsgebäude Bau 37 zwischengelagert.
Ehemals war nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller geplant, auch am Standort des AKW Obrigheim ein Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle zu errichten, ein entsprechender Antrag war im April 2005 nach § 6 des Atomgesetzes gestellt worden. Das Genehmigungsverfahren wurde jedoch nicht zu Ende geführt. Im Dezember 2013 stellte der Betreiber EnBW AG des AKW Obrigheim schließlich den Antrag, die Brennelemente im Zwischenlager Neckarwestheim einzulagern. Im August 2016 erteilte das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit die entsprechende Einlagerungsgenehmigung. Die Transportgenehmigung wurde im Mai 2017 erteilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Genehmigungen bzw. Erlaubnisse oder Zustimmungen von welchen Behörden waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils erforderlich, um die Beladung der jeweiligen Castorbehälter mit bestrahlten Brennelementen durchführen zu können?
Welche Genehmigungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse auf jeweils welcher Rechtsgrundlage (inkl. Paragraphen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von welcher Behörde für die Verwahrung nach der Beladung auf dem Gelände vor dem Abtransport erteilt?
Welche Arbeitsschritte und Prüfungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils erforderlich, und wie lange dauerte das jeweils, um einen leeren Castorbehälter von seinem Standort auf dem Gelände in Obrigheim zur Beladung ins Nasslager und zur späteren Lagerung vor dem Abtransport per Schiff zu verwahren?
Welche Behörden und Gutachterinnen und Gutachter waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils bei diesen Maßnahmen und Prüfungen vor Ort anwesend, und gab es dabei irgendwelche Besonderheiten oder Auffälligkeiten?
Wo genau auf dem Gelände in Obrigheim und wie lange (in Stunden bzw. Tagen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die befüllten Castorbehälter jeweils bis zum Abtransport verwahrt (bitte genaue Ortsbezeichnung, Raum, unter freiem Himmel, angeben)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von Mai bis Dezember 2017 Flugbewegungen bzw. Tiefflugübungen über dem Neckartal um das AKW Obrigheim?
Wenn ja, welcher Art und jeweils wann?
Welche Sicherheits- und Sicherungsanforderungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für den gewählten Ort der Verwahrung der beladenen Castorbehälter bis zum Abtransport per Schiff gestellt?
Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung alle in der Antwort auf die vorhergehende Frage genannten Anforderungen auf dem Gelände erfüllt werden oder mussten Anpassungen vorgenommen werden?
Wenn ja, welcher Art?
Gegen welche Störfälle waren die beladenen Castorbehälter während der Verwahrung auf dem Gelände des AKW Obrigheim nach Kenntnis der Bundesregierung gesichert, bzw. gibt es mögliche Störfälle, gegen die die Behälter nicht gesichert waren?
Wie viele Polizeikräfte welcher Dienststellen waren nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Aufgaben für die Sicherung der Castorbehälter während der Verwahrung auf dem Kraftwerksgelände und vor dem Abtransport per Schiff eingesetzt, wie viele davon auf dem Gelände des AKW Obrigheim, und wie viele in der Umgebung des AKW?
Wie lange wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die beladenen Castorbehälter in Obrigheim außerhalb eines für die Aufbewahrung von hochradioaktiven Brennelementen genehmigten Gebäudes verwahrt?
Welche Genehmigungen, Auflagen oder andere Bestimmungen regeln nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufbewahrung von hochradioaktiven Brennelementen außerhalb des Reaktors bzw. eines Brennelementlagers, das als Teil eines Atomkraftwerks genehmigt ist, und welche Behörden sind dafür zuständig?
Für welche Zeiträume darf nach Kenntnis der Bundesregierung ein beladener Castorbehälter maximal außerhalb eines für die Aufbewahrung von hochradioaktiven Brennelementen genehmigten Gebäudes verwahrt werden (bitte die Rechtsgrundlage angeben)?