Kooperation mit Ägypten im Bereich von Migration und Grenzüberwachung
der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Stefan Liebich, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 27. August 2017 haben die Regierungen Ägyptens und Deutschlands eine politische Vereinbarung zur „Zusammenarbeit im Migrationsbereich“ geschlossen (Quellen hier und im Folgenden: Bundestagsdrucksachen 19/1981, 19/1753). Die ägyptischen Interessen werden darin beschrieben als „Bekämpfung illegaler Migration, Bekämpfung krimineller Schmuggler, sowie mehr Bemühungen zur Verhinderung illegaler Abfahrten von ägyptischen Küsten, Verhinderung illegaler Transit-Migration, insbesondere über die Landgrenze nach Libyen, Rückkehr von in Ägypten festgestellten Migranten ohne ein Aufenthaltsrecht in Ägypten in ihre Herkunftsländer, Unterbringung von Personen, die nach ägyptischen Regelungen internationalen Schutz bedürfen und Rücknahme illegal in Deutschland aufhältiger ägyptischer Staatsangehöriger, entsprechend den internationalen Verpflichtungen beider Länder“. Der „Migrationsdialog“ ist der Bundesregierung zufolge „als offener Prozess angelegt, in dessen Rahmen eine Einigung beider Seiten auf Umsetzungsmaßnahmen in den vereinbarten Kooperationsbereichen angestrebt wird“.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller geht es in dem anschließend begonnenen „Migrationsdialog“ vor allem darum, möglichst viele Menschen von der Überfahrt in die reichen Länder der Europäischen Union abzuhalten. Ägypten wird vor allem dabei unterstützt, seine Grenzen zu sichern und aus Deutschland Abgeschobene zurückzunehmen. Geplant ist eine bilaterale polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe, mit der die ägyptische Grenzpolizei in „ihren Kernkompetenzen (Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, Überwachung der Grenzen etc.) gestärkt werden“ soll. Derzeit führt die Bundesregierung „Abstimmungen mit der ägyptischen Seite“ zum Fähigkeitsaufbau der Grenzpolizei durch, die mittels erhöhter polizeilicher Aufbauhilfe „in ihren strategischen, operativen und rechtstaatlichen Kompetenzen gestärkt werden soll“. Ägypten habe eine „Bedarfsliste an technischer Ausstattung“ vorgelegt, deren Prüfung andauert.
Hinter dem Aufbau eines „Migrationsberatungszentrums“ verbirgt sich aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wie im Niger eine Schaltstelle zur Rücknahme von Abgeschobenen und zur Verbreitung von Abschottungsrhetorik („aufklärende Kommunikation zu Flucht und Migration in Ägypten“). Von deutscher Seite wird das „Migrationsberatungszentrum“ von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt. Die GIZ hat hierfür bereits „Gespräche“ mit dem ägyptischen Ministerium für Investitionen und Internationale Zusammenarbeit aufgenommen. „Umsetzungsmodalitäten“ würden noch geprüft, weitere ägyptische Stellen im Laufe des Prozesses miteinbezogen.
Schließlich will die Bundesregierung verlässliche Verfahren zur Identifizierung ausreisepflichtiger ägyptischer Staatsangehöriger und zur anschließenden Ausstellung von Passersatzpapieren innerhalb verlässlicher Fristen entwickeln. Ziel ist die Vereinbarung einer „Regelung mit der ägyptischen Seite“ mit einheitlichen Verfahrensgrundsätzen. Die Bundesregierung hat hierzu bereits im Jahr 2017 einen Entwurf an die ägyptische Regierung übermittelt, über den jedoch noch nicht entschieden wurde. Zuletzt wurden neun ägyptische Staatsangehörige nach Ägypten abgeschoben und dabei von 35 Angehörigen der Bundespolizei begleitet. Weitere Abschiebungen seien geplant.
Auch die Europäische Union hat in einer hochrangigen Sitzung unter Beteiligung von EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos im Dezember 2017 einen „Migrationsdialog“ mit Ägypten begonnen. Ziel ist die engere Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) und das Europäische Polizeiamt Europol, die auch an dem „Migrationsdialog“ teilnehmen. Auch dort geht es um „Rückkehr, Rückübernahme und Reintegration“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Von welchen deutschen und ägyptischen Behörden wird die „bilaterale polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe“, mit der die ägyptische Grenzpolizei in „ihren Kernkompetenzen (Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, Überwachung der Grenzen etc.) gestärkt werden“ soll, behandelt und beraten?
Mit welchen Ministerien führt die Bundesregierung „Abstimmungen mit der ägyptischen Seite“ zum Fähigkeitsaufbau der Grenzpolizei durch?
Worin bestehen die für den Fähigkeitsaufbau der Grenzpolizei benötigten „strategischen, operativen und rechtstaatlichen Kompetenzen“ im Einzelnen?
Wann und wo hat die ägyptische Regierung eine „Bedarfsliste an technischer Ausstattung“ vorgelegt?
a) Welche konkrete Ausstattung wird darin nachgefragt (bitte vollständig ausweisen und auch Stückzahlen angeben)?
b) Wann soll die Prüfung der „Bedarfsliste“ nach gegenwärtigem Stand abgeschlossen sein?
Inwiefern sind die beiden Geheimdienste GIS und NSA (Staatssicherheitsdienst) in den „Migrationsdialog“ oder andere Zusammenarbeitsformen hinsichtlich der deutschen Beihilfe zur Migrationskontrolle eingebunden? Welche Ausstattungs- oder Ausbildungshilfen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen sind in diesem Kontext für die Dienste anvisiert?
Wo soll das „Migrationsberatungszentrum“ nach gegenwärtigem Stand errichtet werden?
Welche „Umsetzungsmodalitäten“ haben die GIZ oder das BMZ hierzu vorgeschlagen?
a) Welche eigenen Vorschläge oder Änderungsvorschläge hat das ägyptische Ministerium für Investitionen und Internationale Zusammenarbeit hierzu gemacht?
b) Wann soll die Prüfung nach gegenwärtigem Stand abgeschlossen sein?
c) Welche weiteren ägyptischen Stellen werden nach gegenwärtigem Stand miteinbezogen?
Welche Vorschläge zur Entwicklung eines verbindlichen Verfahrens zur Identifizierung ausreisepflichtiger ägyptischer Staatsangehöriger und zur anschließenden Ausstellung von Passersatzpapieren hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung Ägyptens vorgelegt?
a) Welche Fristen sind in dem deutschen Vorschlag enthalten?
b) Wie hat sich die ägyptische Regierung hierzu positioniert?
c) Aus welchem Grund wurde ein im Jahr 2017 an die ägyptische Regierung übermittelter Entwurf noch nicht entschieden?
Welche weiteren Abschiebungen nach Ägypten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit geplant, und von welchen Flughäfen sollen diese nach gegenwärtigem Stand erfolgen?
Worin besteht aus Sicht der Bundesregierung die gegenwärtige „Herausforderung“ für die ägyptische Regierung bei der Bekämpfung des Terrorismus (Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/1812)?
In welchen Einzelfällen, in denen geprüft wurde ob „[ägyptische] Teilnehmer für Kooperationsmaßnahmen geeignet sind“, verlief diese zu deren Ungunsten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/1812)?
a) Aus welchen „menschenrechtlichen Bedenken“ wurden von der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt oder dem Bundesnachrichtendienst Maßnahmen im Bereich der Sicherheitszusammenarbeit abgesagt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/1812)?
b) Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung davon ab, ägyptischen Behörden „spezifische Menschenrechtsseminare“ anzubieten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7c auf Bundestagsdrucksache 19/1812)?
c) Wo hat die Bundesregierung in Ägypten in den letzten zwei Jahren „Handlungsspielräume für die Verbesserung der Menschenrechte“ gesehen, und wie wurde sie „entsprechend aktiv“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7c auf Bundestagsdrucksache 19/1812)?
Aus welchem Grund haben das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Zollkriminalamt seit Inkrafttreten des Sicherheitsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten am 30. Juli 2017 noch keine Daten, Informationen bzw. Personalien mit ägyptischen Behörden ausgetauscht (Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/1812)? Auf welche andere Art und Weise haben die deutsche und die ägyptische Seite von dem Sicherheitsabkommen Gebrauch gemacht?
Aus welchem Grund ist der Posten eines „europäischen Migrationsverbindungsbeamten“ nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht vom Europäischen Auswärtigen Dienst besetzt worden?
Was ist der Bundesregierung über Folter von aus politischen Gründen Inhaftierten bekannt (Bericht von Amnesty International „Egypt: The use of indefinite solitary confinement against prisoners amounts to torture“ vom 7. Mai 2018)?
a) In welchen ägyptischen Gefängnissen ist dies der Bundesregierung bekanntgeworden?
b) Inwiefern hat sie dies gegenüber der ägyptischen Regierung angesprochen?
Welche Soft- und Hardware welcher Hersteller entfiel auf die 13 Genehmigungen zur Ausfuhr gelisteter Güter auf die Kategorie Telekommunikation und Informationssicherheit, „davon 6 Genehmigungen explizit für Software“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/1812)?
Welche „Güter des Anhang III der Anti-Folter-Verordnung im Wert von 298 400 Euro“ von welchen Herstellern wurden im Jahr 2017 nach Ägypten genehmigt (Bundestagsdrucksache 19/333)?
Welche „95 Genehmigungen für Dual-Use-Güter im Wert von 5 321 490 Euro“ von welchen Herstellern wurden im Jahr 2017 erteilt (Bundestagsdrucksache 19/333)?
Welche „insgesamt 37 Genehmigungen für Rüstungsgüter der Ausfuhrliste Teil I A [Ausrüstungen, die auch militärisch relevant sein könnten] im Gesamtwert von 428 381 496 Euro“ wurden im Jahr 2017 erteilt (Bundestagsdrucksache 19/333)?
Was ist der Bundesregierung über die Praxis willkürlicher Erschießungen durch ägyptische Sicherheitsbehörden bekannt (https://twitter.com/3arabawy/status/993752015762321409, www.middleeasteye.net/news/leaked-videoshows-egyptian-soldiers-executing-detainees-sinai-829246387)?
a) Welche Fälle sind ihr hierzu in den Jahren 2017 und 2018 bekannt geworden?
b) Inwiefern hat sie dies gegenüber der ägyptischen Regierung angesprochen?