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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wahrung der politischen Wertneutralität im Rahmen der pädagogischen Begleitung in den Freiwilligendiensten

Anzahl und Gründe der Widerrufe einer Anerkennung als Träger des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder Jugendfreiwilligendienstes (FSJ, FÖJ), Durchführung der politischen Seminare (Ausbilder, Schulungsinhalte), Neutralitätsgebot von Ausbildern, Inhalten und Trägern sowie seine Sicherstellung, Dienstleistende des BFD gesamt und in der Flüchtlingshilfe, Verwendungen im Ausland, Zahlungen des Bundes an Dienstleistende und Einsatzstellen, Verstöße von Trägern der Jugendfreiwilligendienste gegen Vereinbarungen zu Geld- und Sachleistungen und zu Arbeitszeiten<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

31.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/218016.05.2018

Wahrung der politischen Wertneutralität im Rahmen der pädagogischen Begleitung in den Freiwilligendiensten

des Abgeordneten Jens Maier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Zum 1. Juli 2011 ist das Bundesfreiwilligengesetz (BFDG) in Kraft getreten. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4302 geht hervor, dass sich zum 6. Februar 2015 insgesamt 38 688 Bundesfreiwilligendienstleistende im Dienst befunden haben.

Für alle freiwillig Dienstleistenden im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sieht das BFDG eine pädagogische Begleitung vor. Diese pädagogische Begleitung umfasst die Teilnahme an 25 Seminartagen, an welchen die Dienstleistenden zur Teilnahme verpflichtet sind. § 4 BFDG sieht hierzu auch ein fünftägiges politisches Seminar vor:

  • In diesem Seminar darf die Behandlung politischer Fragen nicht auf die Darlegung einer einseitigen Meinung beschränkt werden. Das Gesamtbild des Unterrichts ist so zu gestalten, dass die Dienstleistenden nicht zugunsten oder zuungunsten einer politischen Richtung beeinflusst werden.

Indes sieht das Jugendfreiwilligengesetz im Hinblick auf das Freiwillige Ökologische Jahr und das Freiwillige Soziale Jahr im In- und Ausland zwar eine pädagogische Begleitung im Umfang von mindestens 25 Seminartagen bzw. fünf Wochen bei einer 12-monatigen Teilnahme am Jugendfreiwilligendienst vor. Dies umfasst jedoch nicht explizit die Teilnahme an einem politischen Seminar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Sind der Bundesregierung Fälle seit dem 1. Juli 2011 bekannt, in denen Rücknahmen und/oder Widerrufe der Anerkennung einer Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erfolgt sind?

Wenn ja:

a) Wie viele entsprechende Fälle sind der Bundesregierung bekannt?

b) Wie viele Rücknahmen und/oder Widerrufe der Anerkennung einer Einsatzstelle sind durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erfolgt, weil die Einsatzstelle gegen Normen des BFDG verstoßen hat?

c) Wie viele Rücknahmen und/oder Widerrufe der Anerkennung einer Einsatzstelle sind durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erfolgt, weil die Einsatzstelle das politische Seminar für freiwillige Dienstleitende selbst durchgeführt hat und hierbei entgegen § 4 Absatz 4 BFDG das politische Neutralitätsgebot verletzt hat?

2

Welcher Personenkreis ist im Rahmen der pädagogischen Begleitung im BFD mit der Leitung und Durchführung des politischen Seminars befasst?

a) Welche Kenntnisse bzw. Qualifikationen befähigen nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung zu einer Tätigkeit als Ausbilder?

b) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die pädagogische Begleitung bzw. das politische Seminar im BFD von Angehörigen der Einsatzstelle unmittelbar ausgeführt worden sind?

Wenn ja, wie viele?

c) In wie vielen Fällen bzw. prozentualen Fällen ist seit dem 1. Juli 2011 das politische Seminar gemeinsam mit freiwillig Wehrdienstleistenden ausgeübt worden?

Hat dies einen unterschiedlichen Inhalt des politischen Seminars zur Folge gehabt?

3

Welchen zwingenden Schulungsinhalt haben die politischen Seminare im Rahmen der pädagogischen Begleitung im BFD generell?

Wer legt den Inhalt des politischen Seminars fest?

4

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit dem 1. Juli 2011 insgesamt bekannt, in denen im Rahmen der pädagogischen Begleitung im BFD von den Ausbildern des Seminars für politische Bildung entgegen der Vorschrift des § 4 Absatz 4 BFDG das politische Neutralitätsgebot verletzt worden ist?

Was hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hiergegen unternommen?

5

Welche permanenten Maßnahmen führt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben durch, um die Beachtung des politischen Neutralitätsgebots in politischen Seminaren des BFD sicherzustellen bzw. zu gewährleisten?

6

Ist die Bundesregierung der Rechtsauffassung, dass die Ausbilder in der pädagogischen Begleitung im Rahmen des BFD auch über das fünftägige politische Seminar hinaus gegenüber den Dienstleistenden zur politischen bzw. weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind?

7

Vertritt die Bundesregierung die Rechtsansicht, dass die Träger des Bundesfreiwilligendienstes, welche einen etwaigen finanziellen Aufwand für die an die freiwillig Dienstleistenden zu zahlenden Leistungen von der Bundesregierung ersetzt erhalten, gegenüber den freiwillig Dienstleistenden zur politischen Neutralität verpflichtet sind?

Welche Personen bzw. Einrichtungen fungieren konkret als Ansprechpartner für Männer und Frauen, welche sich im Bundesfreiwilligendienst als freiwillig Dienstleistende engagieren und sich durch ihren jeweiligen Träger in ihrem Recht auf Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit oder sonstigen Grundrechten verletzt sehen?

8

Wie viele Personen sind derzeit als Dienstleistende im BFD tätig?

Wie viele davon sind Männer, und wie viele Frauen?

9

Wie viele Personen sind in Ausübung ihrer Aufgaben als Dienstleistende des Bundesfreiwilligendienstes dauerhaft im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und wie viele im Ausland tätig?

10

Wie viele Personen sind in Ausübung ihres Bundesfreiwilligendienstes im Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug tätig?

11

Welche Gesamtausgaben hat der Bund seit dem 1. Juli 2011 in Unterstützung des Bundesfreiwilligendienstes geleistet (bitte vollständig aufschlüsseln)?

12

Welche Gesamtausgaben hat der Bund seit dem 1. Juli 2011 in Erstattung des Aufwandes für

a) das Taschengeld für die Dienstleistenden,

b) die Sozialversicherungsbeiträge für die Dienstleistenden und

c) pädagogischen Mittel

an alle Einsatzstellen des BFD gezahlt?

13

Welche Ausgaben hat der Bund seit dem 1. Juli 2011 allein für die Unterstützung bzw. Erstattung des Aufwandes für den Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug geleistet (bitte vollständig aufschlüsseln)?

Inwiefern haben sich die Ausgaben des Bundes hierfür seit 2015 prozentual und in absoluten Zahlen erhöht?

14

Vertritt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass auch die Träger des Jugendfreiwilligendienstes im Rahmen einer pädagogischen Begleitung gegenüber den Dienstleistenden zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind?

15

Vertritt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass die Träger des Jugendfreiwilligendienstes, welche einen etwaigen finanziellen Aufwand für die an die freiwillig Dienstleistenden zu zahlenden Leistungen von der Bundesregierung ersetzt erhalten, gegenüber den freiwillig Dienstleistenden zu politischer Neutralität verpflichtet sind?

Welche Personen bzw. Einrichtungen fungieren konkret als Ansprechpartner für Männer und Frauen, welche sich im Jugendfreiwilligendienst als freiwillig Dienstleistende engagieren und sich durch ihren jeweiligen Träger in ihrem Recht auf Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit oder sonstigen Grundrechten verletzt sehen?

16

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Träger und/oder Ersatzstellen des Jugendfreiwilligendienstes gegenüber freiwillig Dienstleistenden entgegen der zwischen beiden geschlossenen Vereinbarung keine oder nur unzureichende Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und/oder Taschengeld gewährt haben?

Wenn ja, wie viele (bitte einzeln aufschlüsseln)?

17

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Träger und/oder Einsatzstellen des Jugendfreiwilligendienstes gegenüber freiwillig Dienstleistenden entgegen der zwischen beiden geschlossenen Vereinbarung nicht die Gewährung von Urlaub und/oder arbeitsfreien Feiertagen durch die Einsatzstelle sichergestellt haben?

Wenn ja wie viele?

18

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die zuständige Landesbehörde die Zulassung eines Trägers des Jugendfreiwilligendienstes widerrufen hat, weil der Träger nicht seinen ihm nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz obliegenden Verpflichtungen nachgekommen ist?

Wenn ja, wie viele?

19

Sind in den in Frage 19 benannten Trägern auch solche, die gegenüber freiwillig Dienstleistenden entgegen der zwischen beiden Parteien geschlossenen Vereinbarung keine oder nur unzureichende Sachleistungen oder keine oder eine nur unzureichende Gewährung von Urlaub und/oder arbeitsfreien Feiertagen durch die Einsatzstelle gewährleistet haben?

Wenn ja, wie viele (bitte einzeln aufschlüsseln)?

Berlin, den 27. April 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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