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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kohledeputat - Hausbrand

Auslaufen der Kohledeputate der Ruhrkohle AG gegen finanziellen Ausgleich entsprechend tarifvertraglicher Einigung zwischen der IG Bergbau, Chemie, Energie und dem Gesamtverband Steinkohle aus dem Jahre 2015: Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt der Tarifautonomie, Zulässigkeit der Abgeltung durch eine Einmalzahlung<br /> (insgesamt 2 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

01.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/218216.05.2018

Kohledeputat – Hausbrand

des Abgeordneten Kay Gottschalk und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ehemalige angestellte Kumpel der Ruhrkohle AG (RAG) bekommen als Rentner 3 Tonnen so genannten Hausbrand. Heizen sie nicht mit Kohle, bekommen sie 380 Euro Energiebeihilfe bis an ihr Lebensende. Hausbrand und Energiebeihilfe sind grundsätzlich Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Mit dem Ende des Bergbaus im Ruhrgebiet Ende 2018 will die RAG diese Regelung gegen einen finanziellen Ausgleich entsprechend einer Einigung zwischen der IG Bergbau, Chemie, Energie und dem Gesamtverband Steinkohle aus dem Jahre 2015 auslaufen lassen (www.nrz.de/staedte/moers-und-umland/ehemalige-kumpel-am-niederrhein-kaempfen-fuer-das-deputat-id209995071.html bzw. www.nrz.de/region/kohledeputat-gericht-haelt-abfindung-fuer-angemessen-id212489483.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulässigkeit des Eingriffs in einen während des Berufslebens erdienten Besitzstand zu Lasten der Rentenempfänger (im Nachhinein und unter dem Gesichtspunkt der Tarifautonomie)?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulässigkeit der Abgeltung eines während des Berufslebens erdienten Besitzstandes durch eine Einmalzahlung in Anlehnung an versicherungsmathematische Sterbetabellen?

Berlin, den 2. Mai 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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