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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal des Jahres 2018

Gesamtschutzquote nach Herkunftsländern und Art der Anerkennung; staatliche, nichtstaatliche bzw. geschlechtsspezifische Verfolgung; abweichende Anerkennungsquoten einzelner Bundesländer, Einheitlichkeit der Entscheidungspraxis des BAMF, Korruption in der Bremer Außenstelle, Ausreise ohne Abschluss des Asylverfahrens, Analyse von Datenträgern Asylsuchender zur Identitätsfeststellung, Asylanträge für Kinder und Jugendliche sowie von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, abgelehnte Asylanträge, Flughafenverfahren, Rechtsmittel und Gerichtsentscheidungen, Verfahrensdauer, sonstige Verfahrenserledigungen, Dublin-Verfahren, sozialrechtliche Sanktionen, Asylanhörungen, beschleunigte Verfahren, Personalsituation im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Einstellung von Asylverfahren, Wahrung der Einheit von Anhörer und Entscheider, Einreise- und Aufenthaltsverbote, Asylgesuche an deutschen Grenzen, EU-Binnengrenzkontrollen, Beteiligung des BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse, geprüfte und beanstandete Dokumente Asylsuchender<br /> (insgesamt 45 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.09.2020

Aktualisiert

02.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/218617.05.2018

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal des Jahres 2018

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Beachtung finden. So ist wenig bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, Bundestagsdrucksache 19/1371). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2017 bei 53 Prozent (2016: 71,4 Prozent), gegenüber der von der Bundesregierung verwandten unbereinigten Schutzquote in Höhe von 43,4 Prozent. Die Statistikbehörde der EU „eurostat“ verwendet ebenfalls eine um formelle Entscheidungen bereinigte „Anerkennungsrate“, diese lag nach ihren Berechnungen im Jahr 2017 für Deutschland bei 50 Prozent (Pressemitteilung 67/2018).

Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte nach zunächst negativer Entscheidung des BAMF. 45,5 Prozent aller Asylklagen bei den Verwaltungsgerichten endeten 2017 mit einer „sonstigen Verfahrenserledigung“ (a. a. O., Antwort zu Frage 14), z. B. wenn Einzelverfahren von mehreren Familienangehörigen zusammengelegt werden, wenn eine Klage zurückgenommen oder nicht weiter verfolgt oder wenn ein Schutzstatus im Einvernehmen mit dem BAMF in Abänderung des Ursprungsbescheides erteilt wird – Letzteres war im Jahr 2017 4 582 Mal der Fall (ebd., Antwort zu Frage 16c). Werden diese formellen Erledigungen außer Betracht gelassen und nur tatsächlich inhaltliche Entscheidungen der Gerichte betrachtet, ergibt sich eine bereinigte Erfolgsquote von Asylsuchenden im Klageverfahren im Jahr 2017 in Höhe von 40,8 Prozent (2016: 28,8 Prozent, 2015: 12,6 Prozent, Bundestagsdrucksachen 18/12623, Antwort zu Frage 11 und 18/8450, Antwort zu Frage 14). Bei syrischen und afghanischen Geflüchteten lag diese Erfolgsquote bei den Gerichten im Jahr 2017 sogar bei 62 bzw. 61 Prozent. „eurostat“ nennt für das Jahr 2017 bei „endgültigen Berufungsbescheiden“ im Gerichtsverfahren eine Anerkennungsrate in Höhe von 40 Prozent (a. a. O.).

Der Sprecher des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat Johannes Dimroth bezeichnete auf der Regierungspressekonferenz vom 23. März 2018 die Zahl einer Erfolgsquote im Gerichtsverfahren in Höhe von 40 Prozent hingegen als „schlichtweg falsch“. Tatsächlich erfolgreich seien nur „etwas mehr als ein Fünftel der Klagen“, die Differenz ergebe sich aus Verfahrenserledigungen in Fällen mit wenig oder gar keinen Erfolgsaussichten. Zudem behauptete er, es gebe zwar eine Zunahme der Klagen in absoluten Zahlen, aber bei der „relativen Klagequote“ sei „keine signifikante Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren zu erkennen“. Ähnlich äußerte sich auch die Präsidentin des BAMF in einer Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 15. April 2018 (Top 20).

Diese Behauptung stimmt jedoch nicht mit den Angaben der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen der Fraktion DIE LINKE. überein: Demnach wurden im Jahr 2017 49,8 Prozent aller Bescheide des BAMF beklagt, im Jahr 2016 lag dieser Anteil bei 24,8 Prozent und 2015 bei 16,1 Prozent – das bedeutet in etwa eine Verdreifachung der Klagequote innerhalb von drei Jahren. Ähnlich stellt sich die Entwicklung dar, wenn die Klagequote in Bezug auf ablehnende Bescheide des BAMF betrachtet wird: Hier lag die Klagequote im Jahr 2015 bei 43 Prozent, 2016 stieg sie auf 68,5 Prozent und im Jahr 2017 lag sie sogar bei 91,3 Prozent (Afghanistan: 96 Prozent) – auch dies ist mehr als eine Verdoppelung innerhalb von drei Jahren (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/12623, Antwort zu Frage 11b und 19/1371, Antwort zu Frage 14c).

Sowohl der Anstieg der Klagequoten als auch der Anstieg der Erfolgsquoten von Geflüchteten bei den Gerichten sind nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein deutliches Indiz für eine zunehmende Zahl mangelhafter und rechtswidriger Entscheidungen des BAMF, auch infolge politischer Vorgaben. Zu einem ähnlichen Befund kommt offenbar – zumindest intern – auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Wochenzeitung „DIE ZEIT“ (Nr. 14/2018, S. 5: „Schneller abschieben“) berichtete über eine „interne Analyse“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, nach der es ein „schwerer Fehler“ gewesen sei, die Asylanhörungen im BAMF „auf Teufel komm raus zu beschleunigen“. Viele Entscheidungen seien deshalb fehlerhaft und beschäftigten nun massenhaft die Verwaltungsgerichte; die mangelnde Sorgfalt beim BAMF zahle sich nicht aus, beschleunigen solle man lieber an anderer Stelle. Neben der politischen Vorgabe, prioritär die noch anhängigen Asylverfahren so schnell wie möglich abzuarbeiten (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/11964 und 18/13703) gab es auch politische Vorgaben zur Asylentscheidungspraxis, etwa den Beschluss der damaligen Regierungsparteien vom 5. November 2015, die „Entscheidungsgrundlagen des BAMF überarbeiten und anpassen“ zu lassen, um eine „Intensivierung der Rückführungen“ nach Afghanistan zu ermöglichen, oder auch die Vorgabe, mit Blick auf die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bei syrischen Asylsuchenden unterschiedliche Schutzstatus zu gewähren – die gerichtlichen Aufhebungsquoten sind in Bezug auf die beiden Herkunftsländer Afghanistan und Syrien wohlbemerkt besonders hoch.

Ende 2017 waren 361 059 Klagen bzw. insgesamt 372 443 Verfahren im Asylbereich bei allen Gerichten anhängig (Bundestagsdrucksache 19/1371, Antwort zu den Fragen 14 und 14d).

444 Asylsuchende waren im Jahr 2017 (2016: 273) von Asyl-Flughafenverfahren betroffen. Im Ergebnis wurde 127 Schutzsuchenden (2016: 68) nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt (Bundestagsdrucksachen 19/1371, Antwort zu Frage 13 und 18/11262, Antwort zu Frage 10).

45 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2017 waren minderjährig (2016: 36,2 Prozent). 4,6 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (2016: 5 Prozent), bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 78,9 und 88,6 Prozent lag (Bundestagsdrucksachen 19/1371, Antwort zu Frage 9 und 18/11262, Antwort zu Frage 6).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen54

1

a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebehindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im ersten Quartal 2018, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/ GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung (darunter Familienasyl), internationaler Flüchtlingsschutz (darunter Familienschutz), subsidiärer Schutz (darunter Familienschutz), nationale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und in jedem Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Tunesien, Georgien, Armenien und die Türkei sowie zu allen sicheren Herkunftsstaaten machen)?

1

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle Entscheidungen (bitte wie zu Frage 1a differenzieren), und welche näheren Angaben lassen sich machen zu den Gründen sonstiger Verfahrenserledigungen?

2

a) Wie viele der Anerkennungen nach § 3 Absatz 1 AsylG (GFK) in den genannten Zeiträumen beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung bzw. waren Familienflüchtlingsstatus (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

2

b) Wie viele der Anerkennungen in den genannten Zeiträumen waren Schutzstatus nach § 26 AsylG für Familienangehörige bereits Anerkannter (bitte jeweils nach dem Bezugsstatus – Asylberechtigung, Flüchtlingsstatus nach der GFK bzw. subsidiärem Schutz – differenzieren)?

3

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die bereinigten Schutzquoten für die Herkunftsländer Afghanistan, Irak, Iran, Somalia, Türkei und Äthiopien im bisherigen Jahr 2018, differenziert nach Bundesländern (bitte jeweils auch die absolute Fallzahl der Entscheidungen in den jeweiligen Bundesländern und Gesamtzahlen für alle Bundesländer nennen), und wie waren die bereinigten Schutzquoten und absoluten Fallzahlen in Bezug auf diese Herkunftsländer im Jahr 2017, differenziert nach Organisationseinheiten im BAMF (bitte nur solche Organisationseinheiten mit über 100 entsprechenden Entscheidungen im Jahr 2017 auflisten)?

4

Wie ist es zu erklären, dass nach Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Stephan Mayer, im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 25. April 2018 (Top 20) künftig von Amts wegen eine Überprüfung erfolgen soll, wenn es in bestimmten Außenstellen des BAMF eine signifikante Abweichung von den bundesweiten Schutzquoten geben sollte, obwohl die Bundesregierung bislang – konfrontiert mit dem Umstand, dass in den Ländern Bayern, Brandenburg und Sachsen die bereinigten Schutzquoten bei den Herkunftsländern Afghanistan, Irak und Iran sowohl 2016 als auch im ersten Halbjahr 2017 immer unterhalb des Bundesdurchschnitts lagen (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/13670, Antwort zu Frage 10 und 19/1371, Antwort zu Frage 4) – den Eindruck zu erwecken versuchte, die Schutzquoten ließen sich aus unterschiedlichen Gründen angeblich nicht vergleichen bzw. seien Resultat von individuellen Einzelfallentscheidungen, während eine einheitliche Entscheidungspraxis des BAMF durch interne Dienstanweisungen usw. erreicht werde (bitte nachvollziehbar begründen)?

4

a) Ist die Bundesregierung inzwischen bereit einzugestehen, dass unterschiedliche bereinigte Schutzquoten bezogen auf identische Herkunftsländer bei entsprechend großer Fallzahl ein Indiz dafür sind, dass es Einflussfaktoren geben muss, denen nachgegangen werden sollte (bitte begründen), und räumt sie ein, dass beispielsweise Vorgaben von konkreten Leitungsperson in der jeweiligen Entscheidungseinheit im BAMF Einfluss auf die Entscheidungspraxis haben können, oder welche anderen Erklärungsfaktoren gibt es ihrer Auffassung nach (bitte darlegen)?

4

b) Wie soll die vom Parlamentarischen Staatssekretär Stephan Mayer angekündigte Überprüfung von Amts wegen bei signifikant abweichenden Schutzquoten im Detail vorgenommen werden, ab wann und durch wen wird dies erfolgen, wird dabei auf die bereinigte Schutzquote abgestellt werden (bitte begründen), und wird eine Überprüfung insbesondere auch dann vorgenommen, wenn es signifikante Abweichungen vom Bundesdurchschnitt nach unten gibt (bitte begründen)?

4

c) Wie bewertet die Bundesregierung nunmehr die systematisch negativ abweichenden bereinigten Schutzquoten bei relevanten Herkunftsländern in Bayern, Sachsen und Brandenburg (siehe zuletzt Bundestagsdrucksache 19/1371, Antwort zu Frage 4, bitte begründen), und was hat sie diesbezüglich bislang unternommen (bitte ausführen)?

5

Warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/1371 „Welche internen Maßnahmen wurden ergriffen, um den Ursachen für signifikant abweichende Anerkennungsquoten in einzelnen Bundesländern oder Außenstellen – bei gleichen Herkunftsländern, unter Ausblendung von Dublin-Verfahren und bei statistisch relevanter Größenordnung – auf den Grund zu gehen, und welche etwaigen Ergebnisse oder neuen Einschätzungen gibt es hierzu (bitte ausführen)?“ verschwiegen, dass die Präsidentin des BAMF Jutta Cordt, so ihre Aussage im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 25. April 2018 (Top 20), im Dezember 2017 das Forschungszentrum im BAMF angewiesen hat, eine Analyse zu den unterschiedlichen Entscheidungsquoten vorzunehmen – und wie rechtfertigt die Bundesregierung dieses Versäumnis angesichts der Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen und umfassenden Beantwortung parlamentarischer Anfragen (bitte ausführen)?

6

Welche aktuellen Informationen gibt es (gegenüber dem Stand der Unterrichtung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 25. April 2018) zu den Vorwürfen angeblicher Korruption in der Bremer Außenstelle des BAMF (bitte so konkret wie möglich und mit Zahlen ausführen)?

7

Zu wie vielen asylsuchenden Personen wurde im ersten Quartal 2018 nach Angaben des Ausländerzentralregisters eine Ausreise registriert, obwohl noch kein Abschluss des Asylverfahrens erfasst war (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Bundesländern differenzieren)?

8

Liegen immer noch keine Angaben oder Einschätzungen dazu vor, in welchem Umfang die Auswertung von Datenträgern Asylsuchender durch das BAMF bislang dazu geführt oder maßgeblich dazu beigetragen hat, Angaben der Asylsuchenden zu ihrer Herkunft bzw. Identität bzw. Staatsangehörigkeit zu widerlegen bzw. zu bestätigen (bitte ausführen und so konkret wie möglich unter Angabe konkreter Zahlen antworten), wie bewertet und erklärt die Bundesregierung, dass die Kosten der Auswertung der Datenträger durch das BAMF anscheinend mehr als doppelt so hoch sind, wie ursprünglich angenommen (https://motherboard.vice.com/de/article/kzxy8n/handys-von-asylbewerbern-zu-analysieren-kostet-viel-mehr-als-bisher-geplant), und welche aktuellen Zahlen, Berechnungen und Prognosen gibt es hierzu?

9

In wie vielen Fällen, in denen Datenträger von Asylsuchenden ausgelesen wurden, wurden diese durch entsprechend berechtigte Personen (gegebenenfalls später) ausgewertet, weil keine milderen Mittel zur Identitätsklärung zur Verfügung standen (bitte nach wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren), und gab es eine entsprechende Prüfung und/oder Bewertung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur diesbezüglichen Praxis des BAMF oder ist eine solche geplant (bitte darlegen)?

10

Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2018 nach § 14a Absatz 2 des Asylgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

11

Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im ersten Quartal 2018 einen Asylerstantrag gestellt (bitte aufgliedern nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern), und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

12

Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im ersten Quartal 2018 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13

Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

14

Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im ersten Quartal 2018 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

15

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2018 (bitte jeweils in der Differenzierung wie auf Bundestagsdrucksache 19/385 in der Antwort zu Frage 15 darstellen: Asylverfahren, Widerrufsverfahren, Eilanträge in Dublin-Verfahren, Verfahrensdauern; bitte zusätzlich danach differenzieren, in welcher gerichtlichen Instanz die jeweiligen Entscheidungen getroffen wurden; neben der Differenzierung nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern bitte in jedem Fall auch Angaben zu den sicheren Herkunftsstaaten sowie zu Marokko, Tunesien, Algerien, Georgien, Armenien und Türkei machen)?

15

a) Wie viele Klagen und wie viele Berufungen (oder Anträge auf Berufungszulassung usw.) sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung anhängig in Verfahren, in denen subsidiär Schutzberechtigte auf einen Flüchtlingsstatus klagen (bitte auch nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele dieser Verfahren wurden im bisherigen Jahr 2018 mit welchem Ergebnis entschieden (bitte ebenfalls nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

15

b) Wie viele Berufungen bzw. Anträge auf Zulassung der Berufung wurden bislang im Jahr 2018 durch das BAMF bzw. durch Geflüchtete bzw. deren rechtsanwaltliche Vertretung gestellt, und wie war der Ausgang dieser Verfahren (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern differenzieren und gesonderte Angaben zu „Upgrade-Klagen“ gegen subsidiären Schutz machen)?

15

c) Gegen wie viele der Asylbescheide des BAMF wurden im bisherigen Jahr 2018 Rechtsmittel eingelegt (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und Klagequoten in Bezug auf die Gesamtzahl der Bescheide und in Bezug auf Ablehnungen gesondert ausweisen; bitte jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zusätzlich differenzieren nach der Art der Ablehnung: unbegründet, offensichtlich unbegründet, unzulässig/Dublin-Bescheid)?

15

d) Wie ist die aktuelle Zahl der anhängigen Klagen im Bereich Asyl, differenziert nach (Bundes-, Ober-) Verwaltungsgerichten?

16

Wie ist die Aussage des Sprechers des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, Johannes Dimroth, auf der Regierungspressekonferenz vom 23. März 2018, es gebe zwar eine Zunahme der Klagen in absoluten Zahlen, aber bei der „relativen Klagequote“ sei „keine signifikante Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren zu erkennen“, damit vereinbar, dass im Jahr 2017 49,8 Prozent aller Bescheide des BAMF beklagt wurden, während dieser Anteil im Jahr 2016 bei 24,8 Prozent und 2015 bei 16,1 Prozent lag – was etwa eine Verdreifachung der relativen Klagequote in drei Jahren bedeutet –, während der Anteil der beklagten (einfachen) Ablehnungsbescheide des BAMF von 43 Prozent im Jahr 2015, auf 68,5 Prozent im Jahr 2016 und 91,3 Prozent im Jahr 2017 gestiegen ist – was mehr als eine Verdoppelung innerhalb von drei Jahren darstellt (bitte ausführlich begründen; zu den Zahlen vgl. Bundestagsdrucksachen 18/12623, Antwort zu Frage 11b und 19/1371, Antwort zu Frage 14c)?

17

Wie bewertet die Bundesregierung diesen deutlichen Anstieg der relativen Klagequote und worauf führt sie ihn zurück, wenn nicht auf einen gestiegenen Anteil fehlerhafter, mangelhafter oder rechtswidriger Bescheide, die deshalb häufiger von den Betroffenen gerichtlich angefochten werden (bitte ausführen)?

18

Wie ist die Bilanz der Gerichtsentscheidungen (bitte nach jeweiligem Schutzstatus, Ablehnungen und formellen Entscheidungen differenzieren) bei Asylklagen im Jahr 2017 nach Bundesländern differenziert (bitte gesondert auch die Werte für Syrien, Irak, Iran, Afghanistan und Eritrea angeben), und wie waren die relativen Klagequoten im Jahr 2017 in Bezug auf alle Entscheidungen des BAMF bzw. in Bezug auf (einfach) ablehnende Asylbescheide, differenziert nach Bundesländern?

19

Wie differenzieren sich die „sonstigen Verfahrenserledigungen“ bei gerichtlichen Entscheidungen im Jahr 2017 bzw. im Jahr 2018 (bitte differenzieren) nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

20

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass unter „sonstige Verfahrenserledigungen“ bei den Gerichtsentscheidungen in Asylverfahren nicht nur Fälle fallen, bei denen Betroffene ihr Klageverfahren wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht mehr weiter betreiben, sondern z. B. auch Fälle,

a) in denen im Einvernehmen mit dem BAMF ein Schutzstatus erteilt wird, entweder weil sich während des Verfahrens weitere oder neue Umstände ergeben haben oder weil das BAMF den eigenen Bescheid wegen Mängeln oder Fehlern aufheben möchte (vgl. Antwort zu Frage 16c auf Bundestagsdrucksache 19/1371)?

b) bei denen unterschiedliche Gerichtsverfahren von Familienangehörigen mit unterschiedlichen Aktenzeichen aus prozessökonomischen Gründen zu einem Gerichtsverfahren zusammengelegt werden, was zur Erledigung mehrerer Verfahren führen kann (hierauf zielte die Frage 16b auf Bundestagsdrucksache 19/1371 ab)?

c) in denen Verfahren für erledigt erklärt werden, weil sich für die Betroffenen ein Schutzstatus als Familienangehörige von Schutzberechtigten ergibt (so wohl auch die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 16b auf Bundestagsdrucksache 19/1371)?

d) in denen Personen aus unterschiedlichen Gründen nicht erreichbar oder unbekannt verzogen sind?

e) in denen klagende Asylsuchende trotz möglicherweise guter Erfolgsaussichten aus dringenden persönlichen Gründen ausreisen (etwa: schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen im Ausland)?

f) in denen klagende Asylsuchende trotz möglicherweise guter Erfolgsaussichten ausreisen, weil sie zum Beispiel die Trennung von engen Familienangehörigen oder die Unsicherheit ihres Aufenthaltsstatus nicht mehr aushalten? Welche näheren Angaben oder quantitative Einschätzung können fachkundige Bedienstete des BAMF hierzu machen, und inwieweit ist in diesen Fällen die Vermutung gerechtfertigt, der Bescheid des BAMF wäre bei einer Entscheidung der Gerichte bestätigt worden (bitte ausführen)?

Welche näheren Angaben oder quantitative Einschätzung können fachkundige Bedienstete des BAMF hierzu machen, und inwieweit ist in diesen Fällen die Vermutung gerechtfertigt, der Bescheid des BAMF wäre bei einer Entscheidung der Gerichte bestätigt worden (bitte ausführen)?

21

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass jedenfalls in Bezug auf die drei bei Gerichtsentscheidungen im Jahr 2017 wichtigsten Herkunftsländer Syrien, Afghanistan und Irak „sonstige Verfahrenserledigungen“ nicht in erster Linie damit erklärt werden können, dass Betroffene ihr Klageverfahren wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht weiter betreiben wollten, angesichts bereinigter Schutzquoten beim BAMF in Bezug auf diese Länder in Höhe von 47,4 bis 99,9 Prozent und angesichts zugleich guter Erfolgschancen bei den Gerichten, wenn diese inhaltlich entscheiden (bei syrischen Geflüchteten: 62 Prozent, bei afghanischen Geflüchteten: 61 Prozent; vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/1371; bitte begründen)?

22

Worauf stützte sich die Präsidentin des BAMF, Jutta Cordt, bei ihrer Aussage im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 25. April 2018 (Top 20), wonach auch die sonstigen Verfahrenserledigungen bei den Gerichten „ganz überwiegend“ die Entscheidungen des BAMF bestätigen würden (bitte ausführen und mit Zahlenangaben konkretisieren)?

23

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass afghanischen Asylsuchenden unter Berücksichtigung der Gerichtsentscheidungen zu über 50 Prozent ein Schutzstatus erteilt wird (den Fragestellerinnen und Fragestellern ist bewusst, dass es keine personenbezogene Verlaufsstatistik behördlicher und gerichtlicher Entscheidungen gibt, aber zu den Anerkennungen eines Schutzstatus an afghanische Asylsuchende durch das BAMF im Jahr 2017 in 51 156 Fällen (44,3 Prozent) kamen noch 7 238 Schutzstatus durch die Gerichte hinzu; vgl. Antworten zu Frage 1 und Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/1371) – und welche Auswirkungen hat dies auf die Frage, ob afghanischen Asylsuchenden wegen dieser überwiegenden „Bleibeperspektive“ ein Zugang zu Integrationsmaßnahmen, insbesondere zu Integrationskursen, bereits während des Asylverfahrens gewährt werden sollte (bitte begründen)?

24

Inwieweit ist die Bundesregierung bei der Frage der frühzeitigen Gewährung von Integrationsmaßnahmen für afghanische Asylsuchende bereit zu berücksichtigen, dass diese selbst im Falle einer Ablehnung im Asylverfahren in ihrer Mehrheit absehbar für längere Zeit in Deutschland verbleiben werden, weil Abschiebungen vor dem Hintergrund der hohen Gefährdungslage in Afghanistan nur in bestimmten Fällen erfolgen, insbesondere auch angesichts der möglichen negativen Folgen einer verzögerten Integration dieser Geflüchteten für die Gesamtgesellschaft (bitte begründen)?

25

Welche Angaben oder Einschätzungen können fachkundige Bedienstete des BAMF dazu machen, wie viele Asylsuchende ungefähr im gesamten Verlauf des Verfahrens, d. h. unter Berücksichtigung späterer Gerichtsentscheidungen und/oder von Folgeanträgen, am Ende einen Schutzstatus erhalten (bitte ausführen und soweit möglich Angaben in absoluten und relativen Zahlen machen)?

26

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass sozialrechtliche Sanktionen (Leistungskürzungen, Sach- statt Geldleistungen) bei Asylsuchenden, deren Status noch in einem Gerichtsverfahren geklärt werden muss, verfassungsrechtlich unzulässig wären (bitte begründen), und inwieweit wird sie entsprechende Forderungen beispielsweise des Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) aufgreifen (KNA vom 28. April 2018)?

27

Was genau meinte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, als er die Äußerung des CSU-Landesgruppenchefs Alexander Dobrindt, es gebe eine „aggressive Anti-Abschiebe-Industrie“, und durch Hilfsorganisationen und Anwälte, die sich auf Widersprüche gegen abgelehnte Asylanträge spezialisierten, würden „Bemühungen des Rechtsstaats sabotiert und eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit provoziert“, mit den Worten verteidigte, man müsse „schon auf die Tatsache hinweisen, dass die Asylbescheide in ungewöhnlich hoher Zahl beklagt werden“ (dpa vom 7. Mai 2018; bitte ausführen)? Inwieweit werden durch solche Klagen „Bemühungen des Rechtsstaats sabotiert“ bzw. sind sie im Gegenteil Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats, inwieweit resultieren aus Klagen gegen Asylbescheide „Gefährdungen der Öffentlichkeit“, und inwieweit könnte die ungewöhnlich hohe Klagequote nicht auch ein Indiz für viele fehlerhafte BAMF-Bescheide sein (bitte begründet ausführen)?

28

Inwieweit sind Berichte zutreffend (vgl. Die Zeit 14/2018, S. 5: „Schneller abschieben“), wonach es eine „interne Analyse“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat geben soll, nach der es ein „schwerer Fehler“ gewesen sei, die Asylanhörungen im BAMF „auf Teufel komm raus zu beschleunigen“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte im Detail und ausführlich darlegen, welche Analyse es im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Qualität der Entscheidungen im BAMF gab, wer diese vorgenommen hat, wann sie vorgelegt wurde, und welche Schlussfolgerungen hieraus gezogen wurden)?

29

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die Vorgabe beschleunigter Entscheidungen im BAMF zu mehr fehlerhaften Bescheiden und einer erhöhten Belastung der Verwaltungsgerichte geführt hat, wie es bereits der ehemalige Leiter des BAMF Frank-Jürgen Weise offen eingeräumt hat, als er davon sprach, dass es von Anfang an klar gewesen sei, dass die schnellen Neuanstellungen und kurzen Schulungen von Mitarbeitern „auf Kosten der Qualität gehen müssen“ und dass hierdurch das Risiko von Fehlentscheidungen gestiegen sei (www.sueddeutsche.de/politik/asylverfahren-fruehererbamf-chef-weise-raeumt-schwere-fehler-ein-1.3512746; bitte begründen)?

30

Wie ist der Stand der Planungen zu Änderungen im Gerichtsverfahrensrecht zur schnelleren gerichtlichen Klärung von Grundsatzfragen (vgl. Regierungspressekonferenz vom 23. März 2018)?

31

Wie ist zu erklären, dass es laut „eurostat“ (Pressemitteilung 67/2018 vom 19. April 2018) in Deutschland im Jahr 2017 158 085 „endgültige Berufungsentscheide“, davon 63 750 positive, gegeben haben soll, während es nach den Angaben der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1371 zu Frage 14 im Jahr 2017 146 168 Gerichtsentscheidungen von Verwaltungsgerichten gegeben haben soll, davon 32 486 positive (bitte erläutern, welche Informationen „eurostat“ von der Bundesregierung zu den Asylgerichtsverfahren zur Verfügung gestellt werden, und wie die diesbezüglichen Angaben von „eurostat“ nach Kenntnis von fachkundigen Bundesbediensteten berechnet werden; auch vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/13551 und in Kenntnis der unterschiedlichen Definitionen und Berechnungen auf EU- bzw. nationaler Ebene ist die aufgezeigte große Differenz der Zahlen den Fragestellerinnen und Fragestellern nicht erklärlich)?

32

Wie viele Asyl-Anhörungen gab es im ersten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

33

Wie waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen, Georgien, Armenien und der Türkei im ersten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal?

34

Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsuchenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina in den Monaten Januar, Februar und März 2018 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?

35

Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, Personalentwicklung und Personalplanung im BAMF und zu unterstützenden Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich der Asylprüfung?

36

Wie viele Asylverfahren wurden im ersten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal eingestellt (bitte so genau wie möglich nach Gründen und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?

37

Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte auch nach Herkunftsländern differenzieren), und wie hoch war der Anteil von Asylentscheidungen, die in Entscheidungszentren (d. h. auch: ohne Identität von Anhörer und Entscheider) getroffen wurden, im ersten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal (bitte jeweils absolute und relative Zahlen angeben und die wichtigsten zehn Herkunftsländer nennen)?

38

Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote hat das BAMF im ersten Quartal 2018 gegenüber abgelehnten Asylsuchenden erlassen (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

39

Wie viele Asylgesuche gab es in den Monaten Januar, Februar und März 2018 an den bundesdeutschen Grenzen (bitte nach Grenzabschnitten und wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?

40

Ist die Bundesregierung bereit einzugestehen, dass die nach ihrer Auffassung „ungefähre Einschätzung“ des damaligen Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière, wonach vielleicht nur 40 bis 50 Prozent der Asylsuchenden als solche an der deutsch-österreichischen Grenze erkannt würden (vgl. Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 19/1371), auf der Grundlage der von der Bundesregierung übermittelten Zahlen (ebd., Antwort zu Frage 27: 1 740 Asylsuchende wurden 2017 an der deutsch-österreichischen Grenze erfasst), grob falsch war, denn 1 740 Asylsuchende von 186 644 Asylsuchenden im Jahr 2017 insgesamt (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. Januar 2018) sind nicht einmal ein Prozent (bitte begründen), und ist die Bundesregierung vor diesem Hintergrund bereit einzugestehen, dass Kontrollen an der deutschösterreichischen EU-Binnengrenze in Bezug auf eine angebliche Verhinderung so genannter Sekundärmigration von Asylsuchenden eine in erster Linie nur symbolische Bedeutung beizumessen ist, zumal Asylsuchende nicht an den Grenzen abgewiesen werden (bitte ausführen)?

41

Wie ist es zu erklären, dass im Jahr 2017 an der deutsch-schweizerischen Grenze fast doppelt so viele und an der deutsch-französischen Grenze fast so viele Asylsuchende von der Bundespolizei oder beauftragten Behörden festgestellt wurden wie an der deutsch-österreichischen Grenze, obwohl es nur an letzterer ganzjährig systematische Grenzkontrollen gab – und was sagt das über die Notwendigkeit und Begründbarkeit der Aufrechterhaltung der nach EU-Recht nur ausnahmsweise und befristet zulässigen systematischen Grenzkontrollen aus (bitte ausführen)?

42

Kann die Bundesregierung inzwischen Angaben dazu machen, inwieweit bei systematischen Kontrollen an den EU-Binnengrenzen Personen, die des Terrorismus oder terroristischer Anschläge verdächtigt sind, aufgedeckt und/oder festgenommen wurden (wenn ja, bitte ausführen und mit konkreten Zahlen und näheren Angaben unterlegen, wenn nein, warum nicht), und wenn es keine konkreten Zahlen hierzu gibt, wie rechtfertigt die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission und anderen EU-Mitgliedstaaten die Notwendigkeit weiterer EU-Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze (bitte ausführen)?

43

Wie ist die genaue Bilanz der zeitweilig systematischen Binnengrenzkontrollen bei Flügen aus Griechenland (bitte darstellen)?

44

In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungsbehinderisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im ersten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

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Welche Angaben für das erste Quartal 2018 lassen sich machen zu überprüften (vor allem: Ausweis-) Dokumenten und zum Anteil ge- oder verfälschter Dokumente Asylsuchender (bitte zum Vergleich auch die Anzahl der „beanstandeten“ Dokumente angeben und nach den zehn wichtigsten Hauptherkunftsländern differenzieren)?

Berlin, den 14. Mai 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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