Zur Reaktion der Bundesregierung auf die von den USA geplante Festsetzung von Zöllen für Stahl- und Aluminiumimporte
des Abgeordneten Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 16. Februar 2018 präsentierte US-Handelsminister Wilbur Ross erstmals Pläne für den Schutz der amerikanischen Stahl- und Aluminiumindustrie (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/trump-regierung-us-handelsminister-empfiehlt-hohe-strafzoelle-auf-stahlimporte-1.3871605).
Der Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl Hans Jürgen Kerkhoff äußerte damals gegenüber dem „Handelsblatt“, den USA solle mehr denn je gezeigt werden, dass multilaterale Lösungen der bessere Weg sind als protektionistische Sonderwege. „Darauf sollten gerade die politischen Entscheider in der EU die US-Seite deutlich hinweisen“.
Am 2. März 18 reagierte der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker auf die von US-Präsident Donald Trump angekündigten Zölle für Stahl- und Aluminiumimporte mit der Androhung von „Vergeltungsmaßnahmen“ der EU (www.welt.de/wirtschaft/article174107425/Jean-Claude-Juncker-EU-kuendigt-Vergeltungsmassnahmen-gegen-Trumps-Strafzoelle-an.html).
Er benannte bereits Produkte, gegen die nach seiner Vorstellung europäische Strafzölle zu verhängen wären.
Die damals geschäftsführende Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel äußerte, man stehe an der Seite der für Handelspolitik zuständigen EU-Kommission.
Einen Tag später ging US-Präsident Donald Trump mit der Drohung, Strafzölle auch auf importierte Automobile zu erheben, an die Öffentlichkeit.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) reagierte sofort und warnte vor einem Handelskrieg.
Die Verhängung von Schutzzöllen gegen die europäische Stahlindustrie wurde von der US-Regierung beschlossen, aber mit zweimaliger Fristverlängerung bis zum 1. Juni 2018 ausgesetzt (www.fnp.de/nachrichten/wirtschaft/Trumps-Strafzoelle-fuer-die-EU-ausgesetzt;art686,2943897).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. War die damals geschäftsführende Bundesregierung über das Vorgehen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im Vorfeld informiert?
2. Auf Grundlage welchen Mandats hat nach Kenntnis der Bundesregierung der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Strafzölle angedroht?
3. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die politische Entscheidung, die Androhung von Strafzöllen auf amerikanische Produkte zu unterstützen?
Hat die Bundesregierung den Ausschuss für Wirtschaft und Energie (oder den Hauptausschuss) hierüber informiert, und wann?
Wurden Vertreter der deutschen Industrie von der Bundesregierung angehört?
War der handelspolitische Ausschuss der EU einbezogen?
4. Hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/1798 vom 19. April 2018 Prognosen über die möglichen Schäden der deutschen Stahl- und Aluminiumindustrie durch amerikanische Schutzzölle erhalten oder in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wann, und wo werden die Zahlen veröffentlicht?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche anderen Industriezweige betroffen wären?
Wenn ja, in welchem Umfang (bitte zu erwartende Schäden in Euro quantifizieren)?
6. Wie verhält sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Umfang des Schadens, den die deutsche Industrie erleiden würde, zu dem der Industrien anderer EU-Länder (bitte wie in der Antwort zu Frage 5 quantifizieren)?
7. Sieht die Bundesregierung diplomatische Wege der Abwendung eines drohenden Handelskonfliktes?
8. Wenn ja, welche realistischen Optionen gäbe es?
Konnten in den bisherigen bi- und multilateralen Gesprächen mit der US-Regierung diesbezüglich Erfolge erzielt werden?
9. Welche konkreten außenpolitischen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung heute, um mögliche Schäden für die deutsche Industrie abzuwenden?
10. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Zusammenhängen das Verhängen von Strafzöllen gegen Drittländer durch die EU – bisher für Gusseisenprodukte aus China?
Wie werden diese handelspolitisch und im Rahmen des WTO-Abkommens (WTO = World Trade Organization) begründet?
11. Welche semantische Unterscheidung liegt der Begriffsverwendung von Strafzöllen und Zusatzzöllen in der Antwort der Bundesregierung (siehe Frage 4) zugrunde?
12. Wie groß sind die Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung auf die unter Federführung der EU-Kommission geführten Gespräche mit der US-Regierung?
13. Gibt es eine Abstimmung der Gespräche zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission?
Wenn ja, wie erfolgt diese?
14. Inwieweit werden die Vertreter der betroffenen Industriebranchen nach Kenntnis der Bundesregierung an den Gesprächen beteiligt bzw. zu Rate gezogen?
15. Welche Erwägungen sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Aufnahme bilateraler Gespräche zum Schutz der nationalen Industriesektoren?
16. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung im Falle der Einführung der angedrohten Schutzzölle durch die US-Regierung vor?
Fragen16
War die damals geschäftsführende Bundesregierung über das Vorgehen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im Vorfeld informiert?
Auf Grundlage welchen Mandats hat nach Kenntnis der Bundesregierung der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Strafzölle angedroht?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die politische Entscheidung, die Androhung von Strafzöllen auf amerikanische Produkte zu unterstützen?
Hat die Bundesregierung den Ausschuss für Wirtschaft und Energie (oder den Hauptausschuss) hierüber informiert, und wann?
Wurden Vertreter der deutschen Industrie von der Bundesregierung angehört?
War der handelspolitische Ausschuss der EU einbezogen?
Hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/1798 vom 19. April 2018 Prognosen über die möglichen Schäden der deutschen Stahl- und Aluminiumindustrie durch amerikanische Schutzzölle erhalten oder in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wann, und wo werden die Zahlen veröffentlicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche anderen Industriezweige betroffen wären?
Wenn ja, in welchem Umfang (bitte zu erwartende Schäden in Euro quantifizieren)?
Wie verhält sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Umfang des Schadens, den die deutsche Industrie erleiden würde, zu dem der Industrien anderer EU-Länder (bitte wie in der Antwort zu Frage 5 quantifizieren)?
Sieht die Bundesregierung diplomatische Wege der Abwendung eines drohenden Handelskonfliktes?
Wenn ja, welche realistischen Optionen gäbe es?
Konnten in den bisherigen bi- und multilateralen Gesprächen mit der US-Regierung diesbezüglich Erfolge erzielt werden?
Welche konkreten außenpolitischen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung heute, um mögliche Schäden für die deutsche Industrie abzuwenden?
Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Zusammenhängen das Verhängen von Strafzöllen gegen Drittländer durch die EU – bisher für Gusseisenprodukte aus China?
Wie werden diese handelspolitisch und im Rahmen des WTO-Abkommens (WTO = World Trade Organization) begründet?
Welche semantische Unterscheidung liegt der Begriffsverwendung von Strafzöllen und Zusatzzöllen in der Antwort der Bundesregierung (siehe Frage 4) zugrunde?
Wie groß sind die Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung auf die unter Federführung der EU-Kommission geführten Gespräche mit der US-Regierung?
Gibt es eine Abstimmung der Gespräche zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission?
Wenn ja, wie erfolgt diese?
Inwieweit werden die Vertreter der betroffenen Industriebranchen nach Kenntnis der Bundesregierung an den Gesprächen beteiligt bzw. zu Rate gezogen?
Welche Erwägungen sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Aufnahme bilateraler Gespräche zum Schutz der nationalen Industriesektoren?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung im Falle der Einführung der angedrohten Schutzzölle durch die US-Regierung vor?