Verbindungen und Zusammenarbeit zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dem Netzwerk Hambach 2032 und der Weinstraßen Antifa
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 30. Oktober 2025 warnte der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM), Dr. Wolfram Weimer, anlässlich der Gründung des sogenannten Jubiläumsnetzwerks „Hambach 2032“, das einen Zusammenschluss von rund 60 Organisationen aus „Kultur, Bildung, Wissenschaft, Medien und Politik“ bildet, vor einer „rechten Vereinnahmung“ dieses Ortes (https://kulturstaatsminister.de/presse/staatsminister-weimer-warnt-vor-rechter-vereinnahmung-des-hambacher-schlosses-besuch-einer-ikone-der-freiheit, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). In einer weiteren Pressemitteilung veröffentlichte der Kulturstaatsminister eine sogenannte Hambacher Erklärung. Darin heißt es u. a., dass sich die Bundesregierung „der Bedeutung dieses Symbolortes der deutschen Geschichte bewusst“ sei und der Bund „mit Blick auf das Jubiläumsjahr 2032“ das Hambacher Schloss „nachhaltig stärken“ wolle. Dazu solle „ein Prozess für die stärkere Bundesbeteiligung“ vorangebracht werden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vom-hambacher-schloss-soll-ein-impuls-fuer-freiheit-demokratie-und-einheit-ausgehen-2391680, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). Andernorts beziffert die Bundesregierung ihre Unterstützungsleistung für das Hambacher Schloss auf „bis zu 100 000 Euro zusätzlich“ (https://kulturstaatsminister.de/presse/bundeskulturetat-2026-mit-257-milliarden-euro-beschlossen-kulturstaatsminister-weimer-wir-investieren-in-die-innere-groesse-unserer-kulturnation, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Dass es sich beim Engagement des BKM für das Hambacher Schloss auch um eine parteipolitisch motiviert Maßnahme gegen die Alternative für Deutschland (AfD) handelt, wurde in einem Gespräch im TTT Talk am 4. Dezember 2025 offenbar. Dort erklärte der BKM unumwunden: „Mich regt auf, dass beim Hambacher Schloss die AfD Aufmärsche macht, mit Deutschlandfahnen. Die gehen da mit grölenden Parolen hoch und behaupten, dass sei ihr Ort. Das ist die Wiege unserer Demokratie. Das ist wirklich unser Ort und deshalb müssen wir diese Orte wieder würdigen. Wir müssen sie sichtbar machen. Wir müssen sie stärken. Es müssen Begegnungsorte sein. Das gilt für die Paulskirche ganz genauso. Wir dürfen diese Orte der AfD nicht überlassen“ (www.ardmediathek.de/video/ttt-titel-thesen-temperamente/wie-viel-staat-braucht-die-kultur-herrweimer-oder-ttt-talk-mit-dem-kulturstaatsminister/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MTA2MC8yMDI1MTIwNzIzMzUvdHR0LXRpdGVsLXRoZXNlbi10ZW1wZXJhbWVudGUtdGFsay13aWUtdmllbC1zdGFhdC1icmF1Y2h0LWRpZS1rdWx0dXItaGVyci13ZWltZXItMTAw, ca. Minute 31:54, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Zwar teilen die Fragesteller die Auffassung des BKM Dr. Wolfram Weimer, dass das Hambacher Schloss einer der wichtigsten nationalen Gedenkorte für die deutsche Demokratie- und Nationalgeschichte ist. Sie sehen jedoch mögliche Vereinnahmungsversuche des Festes durch die Bundesregierung unter deren zunehmend gebräuchlicher Parole „unsere Demokratie“ kritisch (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3006).
Das Hambacher Fest wurde 1832 durch die Gründer des damals verbotenen „Deutschen Preß- und Vaterlandsvereins“, Philipp Jakob Siebenpfeiffer und Johann Georg August Wirth, abgehalten. Sie finanzierten das Treffen aus Eigenmitteln und Spenden. Zwischen dem 27. und 30. Mai nahmen 20 000 bis 30 000 Patrioten am Fest teil. Es stellte damit – im Gegensatz zu vielen heutigen „Nichtregierungsorganisationen“ der nachweislich von der Bundesregierung mitfinanzierten „Zivilgesellschaft“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8838) – eine authentische regierungskritische Graswurzelbewegung der jungen deutschen National- und Demokratiebewegung dar.
Mit der Anmeldung als Volksfest umgingen Siebenpfeiffer und Wirth das damals im Königreich Bayern herrschende Verbot von politischen Kundgebungen. Das Fest wurde der erste breite, öffentlich sichtbare und politische Massenprotest für Pressefreiheit, bürgerliche Rechte und die nationale Einheit in Deutschland. Hier wurden zum ersten Mal schwarz-rot-goldene Fahnen als Symbol für ein vereintes und freies Deutschland gehisst. Die Organisatoren wurden teilweise inhaftiert und mussten aufgrund der darauffolgenden Repressionen nach Frankreich und in die Schweiz auswandern (www.dhm.de/lemo/kapitel/vormaerz-und-revolution/der-deutsche-bund/das-hambacher-fest-1832 oder www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/508682/vor-190-jahren-hambacher-fest/, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Zur Erinnerung an dieses Ereignis organisierte Max Otte, Unternehmer, Professor im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit des Landes Rheinland-Pfalz und damaliges CDU-Mitglied zwischen 2018 und 2020 das „Neue Hambacher Fest“ im Hambacher Schloss. Nach seinen Angaben wurden jedoch weitere Veranstaltungen in diesem Format durch „staatliche Stellen und von Staatsgeldern geförderte Organisationen“ stark behindert (https://neues-hambacher-fest.de/, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Um dem „Neuen Hambacher Fest“ und der Initiative von Max Otte auch publizistisch etwas entgegenzusetzen, gründete sich reaktionär der „Freundeskreis Hambacher Fest 1832“ (https://web.archive.org/web/20260130195016/https://hambacherfest1832.blog/2019/04/16/freundeskreis-hambacher-fest-1832/), der Teil des mit Unterstützung von BKM Dr. Wolfram Weimer gegründeten Netzwerks Hambach 2023 geworden ist. Der Freundeskreis betreibt nach eigenen Angaben den „Hambach-Blog und begleitende Öffentlichkeitsarbeit in Hinblick auf eine Vereinnahmung von Demokratiegeschichte im Sinne verschwörungsgläubiger, rechtsextremer und demokratieskeptischer Ideologien“. Dieser Blog reklamiert für sich, Teil „einer Informationsplattform der engagierten Akteur:innen der Region geworden“ zu sein (s. o.).
Der vom Freundeskreis betriebene Blog deutet jedoch in inhaltlicher Ausrichtung und politischer Symbolik auf eine Zusammenarbeit mit der Antifa, insbesondere mit der lokalen Zelle „Weinstraßen Antifa“ hin (vgl. https://web.archive.org/web/20260130200328/https://hambacherfest1832.blog/, u. a. Posts vom 12. Juni 2025, 7. März 2025 und 7. November 2024, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet autonome Antifa-Gruppen dem linksextremistischen Aktionsfeld „Antifaschismus“ zu. Diese rufen „regelmäßig zu von ihnen […] bezeichneten ‚Gegenaktionen‘ zum Nachteil ihrer Meinung nach ‚faschistischer‘ Personen, Gruppen oder Institutionen auf. Gemeint ist damit letztlich nichts anderes als die Begehung von Straftaten wie Sachbeschädigungen, Brandstiftungen oder teils erheblicher Körperverletzungen, bei denen in Einzelfällen auch der Tod von Menschen in Kauf genommen wird“ (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/linksextremismus/die-antifa-antifaschistischer-kampf-im-linksextremismus.html#doc812060bodyText1, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). Die Antifa wurde im September 2025 durch die USA als terroristische Organisation eingestuft, während in den Niederlanden eine Parlamentsmehrheit für die Prüfung eines Verbots der Antifa gestimmt hat (www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-antifa-terrororganisation-102.html, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Die Verbindung des Freundeskreises zur Antifa zeigt sich in der Organisation gemeinsamer Veranstaltungen wie „Solidarischer Frühling Neustadt 25“. Deren Programm beinhaltete u. a. die Filmvorführung „Antifa – Schulter an Schulter, wo der Staat versagte“ und eine Einführung in den Film mit dem „Historiker Dr. Richard Rohrmoser“. Zu den Unterstützern dieser Veranstaltung gehören laut eigenen Angaben „Engagierte Jugend Neustadt e. V.“ (EJN), „Freundeskreis Hambacher Fest 1832“, „Friedensinitiative e. V. Neustadt an der Weinstraße“, „Neustadt bleibt bunt“, „Omas gegen Rechts Neustadt/Weinstraße“ und „Regionales Bündnis gegen Rechts Neustadt (https://web.archive.org/web/20260130202421/https://hambacherfest1832.blog/2025/04/29/programm-des-solidarischen-fruhlings-neustadt-25/).
Die EJN beispielsweise macht aus ihrer engen Zusammenarbeit mit der Antifa keinen Hehl. Der Verein veranstaltet in „Kooperation mit der Weinstraßen Antifa“ regelmäßig „Treffen, Vorträge, Diskussionsrunden etc.“, die unter „Offenes Antifaschistisches Treffen“ firmieren (http://web.archive.org/web/20251210001551/www.ejugendnw.de/projekte/oat/).
Die Gruppe „Neustadt bleibt bunt“ organisierte für die Veranstaltung „Solidarischer Frühling“ nach eigenen Angaben eine Versammlung auf dem Marktplatz in Neustadt an der Weinstraße. Dort gab es ein Bühnengespräch mit dem Politikwissenschaftler der Uni Trier Prof. Dr. Markus Linden und Mitgliedern der Antifa-Band The BUSTERS, die danach auch ein Benefiz-Konzert gab. Gefördert wurde diese von der parteinahen Stiftung der Grünen, der „Amadeu Antonio Stiftung“ (www.neustadtgegenfremdenhass.de/index.php/neustadt-bleibtbunt, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Vor dem Hintergrund der Gründung des Netzwerks „Hambach 2032“, der bestehenden personellen Überschneidungen sowie der Zusammenarbeit einzelner Netzwerkmitglieder mit der Weinstraßen Antifa, der ausgeweiteten finanziellen Bundesförderung und der vom BKM Dr. Wolfram Weimer geäußerten parteipolitischen Motivation entsteht bei den Fragestellern der Eindruck, dass die Bundesregierung gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung Rheinland-Pfalz, des Landkreises Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt an der Weinstraße gezielt mit linksextremen Gruppierungen kooperiert, diese finanziell unterstützt oder eine solche Zusammenarbeit und Förderung zumindest duldet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
In welcher Rechtsform ist das Netzwerk „Hambach 2032“ (https://kulturstaatsminister.de/netzwerk-fuer-demokratie-und-gesellschaftliche-teilhabe) organisiert, wer ist Träger, und verfügt es über eine eigene Geschäftsstelle oder eigene Haushaltsmittel?
Wie viele Organisationen sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung Teil des Netzwerks „Hambach 2032“, und wie heißen diese?
Welche Mitgliedsorganisationen von „Hambach 2032“ erhalten eine Bundesförderung, in welcher Höhe, zu welchem Zweck, und über welches Programm?
a) Wann sind diese beigetreten?
b) Wie lautet ihre Rechtsform?
c) Wo befindet sich ihr Sitz?
d) Welche Rolle spielen sie im Netzwerk (Gründungsmitglied, Kooperationspartner, Projektträger)?
Ist der „Freundeskreis Hambacher Fest 1832“ und der von ihm betriebene Hambach-Blog (https://hambacherfest1832.blog/) nach Kenntnisstand der Bundesregierung Teil des Netzwerks „Hambach 2032“?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung ggf. über die Weinstraßen Antifa, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet in Bezug auf deren mögliche Gewaltbereitschaft sowie Rechts- und Verfassungstreue gebildet (wenn ja, welche)?
Sind der Bundesregierung die Verbindungen des „Freundeskreises Hambacher Fest 1832“ zur Antifa bekannt, wurden diese geprüft, und wenn ja, was war das Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung eine Zusammenarbeit zwischen der Stiftung Hambacher Schloss und
a) der „Engagierten Jugend Neustadt e. V.“ (EJN)?
b) des „Freundeskreises Hambacher Fest 1832“ und dem Hambach-Blog?
c) der „Friedensinitiative e. V. Neustadt an der Weinstraße“?
d) „Neustadt bleibt bunt“ und „Omas gegen Rechts Neustadt/Weinstraße“?
e) dem „Regionalen Bündnis gegen Rechts Neustadt“?
f) der „Weinstraßen Antifa“?
Wenn eine Zusammenarbeit mit den in Frage 7 genannten Organisationen bekannt ist, welche weiteren Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor?
Bestehen Kooperationsverträge, Projektvereinbarungen oder Förderbeziehungen zwischen der Stiftung Hambacher Schloss und den in Frage 7 genannten Organisationen?
a) Wenn ja, seit wann, mit welchem finanziellen Umfang, und zu welchem Zweck?
b) Wenn ja, wurden diese Kooperationen vor Bewilligung durch Bundesstellen geprüft?
Welche Gespräche fanden seit Amtsantritt zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien bzw. seinen Bevollmächtigten und Vertretern der Stiftung Hambacher Schloss, der Kommunen oder externer Akteure statt, in denen über eine „rechte Vereinnahmung“ des Schlosses gesprochen wurde (bitte Datum, Teilnehmer und Gegenstand der Gespräche auflisten)?
Stellt nach Ansicht der Bundesregierung die Bundesförderung der Stiftung Hambacher Schloss mit dem vom BKM ausgesprochenen Ziel, das Schloss „der AfD nicht zu überlassen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), einen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht staatlicher Stellen dar, und wenn nein, wieso nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung des BKM, man müsse eine demokratisch gewählte Oppositionspartei „nicht an bestimmte Orte lassen“ bzw. dürfe ihnen diese Orte „nicht überlassen“, im Lichte der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit und des Rechtes auf Chancengleichheit im Parteienwettbewerb (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der BKM der AfD im Fernsehen bestimmte Aktivitäten zuschreibt („Aufmärsche“, „grölende Parolen“), die nachweislich nicht durch sie organisiert und demnach so nicht stattgefunden haben können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), sieht die Bundesregierung hierin eine Pflichtverletzung oder einen möglichen Verstoß gegen die Gebote der Sachlichkeit, und wenn nein, wieso nicht?
Welche Bundesmittel flossen seit 2020 insgesamt an Organisationen in Neustadt an der Weinstraße und im Landkreis Bad Dürkheim im Bereich Demokratie-, Extremismus- oder Erinnerungsarbeit (bitte nach Empfänger, Betrag, Jahr und Programm aufschlüsseln)?