Berliner Oberstaatsanwalt als Ermittler auf den Philippinen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 4. Januar 2010 ist der Leitende Oberstaatsanwalt am Berliner Kammergericht Detlev Mehlis als Leiter des EU-Philippines Justice Support Programme tätig. Laut Presseinformation des Auswärtigen Amtes vom 4. Januar 2010 dient das Programm der Unterstützung des philippinischen Justiz- und Polizeiwesens bei der Aufklärung von so genannten extralegalen Tötungen. Detlev Mehlis soll zusammen mit weiteren europäischen Experten die philippinische Justiz, Polizei und Menschenrechtsgruppen bei der Aufarbeitung ungeklärter Mord- bzw. Entführungsfälle von Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und politischen Aktivisten beraten und entsprechende Schulungen durchführen.
Detlev Mehlis ermittelt seit den 80er-Jahren bei politisch motivierten Tötungsdelikten, so nach den Anschlägen auf das Maison de France und die Diskothek La Belle 1983 und 1986 in Berlin. Dabei wurde mehrfach erhebliche Kritik an der Arbeitsweise von Detlev Mehlis laut. So rügte ein Richter im La Belle-Prozess 1998 Detlev Mehlis wegen verbotener Vernehmungsmethoden. Detlev Mehlis habe bei einem Angeklagten den „irrigen Eindruck“ erweckt, dass dieser mit Strafmilderung zu rechnen habe, wenn er ein Geständnis ablege, heißt es im Beschluss der 39. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts. Dies sei eine „Täuschung“ des Angeklagten gewesen. Der Richter ließ sämtliche Angaben des Angeklagten, in denen er den libyschen Geheimdienst und seine Mitangeklagten des Anschlags bezichtigte, für den Prozess für „unverwertbar“ erklären. Damit brach eine der wichtigsten Säule der Anklage zusammen (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1998/0711/blickpunkt/0016/index.html).
In die Kritik geriet auch Detlev Mehlis Tätigkeit als Sonderermittler der Vereinten Nationen (UN) im Libanon im Jahr 2005. Detlev Mehlis sollte den Mordanschlag auf den ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri und 22 weitere Personen vom 14. Februar 2005 in Beirut untersuchen. In seinen Berichten an den UN-Generalsekretär beschuldigte Detlev Mehlis syrische Offizielle und ehemalige Sicherheitsdienste des Libanon, hinter dem Attentat zu stecken. „Mehlis’ Berichte waren abschnittsweise eine wilde Anhäufung von namentlich genannten Verdächtigten, dubiosen Zeugen, Spekulationen und nicht weiter ausgeführten Beschuldigungen“, fasst ein Journalist in der Schweizer Wochenzeitung „WOZ“ die Vorwürfe zusammen (http://www.woz.ch/artikel/inhalt/2006/nr12/International/13115.html).
Detlev Mehlis stützte sich laut „SPIEGEL ONLINE“ in wesentlichen Teilen seiner Anschuldigungen auf Aussagen eines angeblichen Geheimdienstmannes Suheir al-Sadik. Bei diesem handelt es sich offenbar um einen mehrfach verurteilten Betrüger, der wie aus Kreisen der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) verlautete, nachweisbar gelogen hatte und darüber hinaus verdächtigt wird, für seine Aussage Geld erhalten zu haben (http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,381056,00.html).
Nach Detlev Mehlis überraschendem Rücktritt von der UN-Untersuchungskommissionsleitung Ende 2005 deutete sein Nachfolger, der belgische Jurist Serge Brammertz, in seinem ersten Bericht an die UNO im Frühjahr 2006 Schlampereien der Kommission unter Detlev Mehlis an, deren Mitglieder größtenteils ausgetauscht wurden. So mussten der Tatort über ein Jahr nach dem Anschlag erneut forensisch untersucht und alle bislang gesammelten Informationen und Beweise überprüft werden (http://www.woz.ch/artikel/inhalt/2006/nr12/International/13115.html).
Vier libanesische Generäle, die auf Betrieben von Detlev Mehlis und seinem Assistenten, dem Ersten Kriminalhauptkommissar beim Bundeskriminalamt G. L., in Untersuchungshaft waren, kamen nach fast vier Jahren Haft ohne Anklage am 29. April 2009 aus „Mangel an Beweisen“ frei (junge Welt vom 30. April 2009, http://www.jungewelt.de/2009/04-30/024.php?sstr= detlev%7Cmehlis).
General Jamil Al-Sayyed kündigte an, gegen Detlev Mehlis und G. L. wegen Freiheitsentzug und Verleumdung juristisch vorzugehen.
Die Anschuldigungen von Detlev Mehlis hatten im Libanon und international zu politischen Spannungen geführt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Auf wessen Initiative geht die Einrichtung einer Ermittlungskommission auf den Philippinen zurück?
Auf wessen Initiative geht die Berufung von Oberstaatsanwalt Detlev Mehlis zurück?
Aufgrund welcher Kriterien und welcher besonderen Eignung wird Detlev Mehlis auf den Philippinen tätig werden?
Gab es noch weitere europäische Bewerber für den nun an Detlev Mehlis vergebenen Posten, und wenn ja, welche?
Wie genau und durch welches Gremium wurde die Auswahl für die Besetzung der Leitung des EU-Philippines Justice Support Programme getroffen?
Welche Aufgaben genau wird Oberstaatsanwalt Detlev Mehlis auf den Philippinen wahrnehmen?
a) Wie lautet seine offizielle Tätigkeitsbeschreibung?
b) Welche und wie viele Tötungsdelikte soll Detlev Mehlis auf den Philippinen aufklären?
c) In welchen Provinzen der Philippinen soll Detlev Mehlis aktiv werden.
d) Welche Vollmachten wird Detlev Mehlis haben?
e) In wessen Auftrag wird Detlev Mehlis tätig sein?
f) Wem gegenüber ist er weisungsbefugt (bitte aufschlüsseln nach philippinischen, europäischen und deutschen Stellen)?
g) Wem gegenüber ist er rechenschaftspflichtig (bitte aufschlüsseln nach philippinischen, europäischen und deutschen Stellen)?
h) Was für Kosten werden durch Detlev Mehlis Ermittlertätigkeit auf den Philippinen voraussichtlich anfallen, und welche Stelle kommt dafür auf?
i) Für welche Dauer soll Detlev Mehlis als Ermittler auf den Philippinen tätig sein?
Wie viele und welche weiteren Ermittler werden dem Untersuchungsteam von Detlev Mehlis angehören, und wird der Erste Kriminalhauptkommissar beim Bundeskriminalamt, G. L., dazugehören?
Wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Anfang Dezember 2009 erfolgte Ausrufung des Kriegsrechts in Teilen der Philippinen mit weitreichenden Sondervollmachten für die Sicherheitskräfte auf die Ermittlertätigkeit von Detlev Mehlis aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die schwere Rüge der 39. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts vom Juli 1998 im La Belle-Prozess gegen Detlev Mehlis wegen verbotener Vernehmungsmethoden im Hinblick auf den Vorbildcharakter von Detlev Mehlis bei seiner jetzigen Expertentätigkeit auf den Philippinen?
Ist der Bundesregierung der erste Bericht der VN-Untersuchungskommission unter Serge Brammertz vom Frühjahr 2006 an den VN-Generalsekretär mit der darin enthaltenen indirekten Kritik an Schlampereien der vorangegangenen Mehlis-Kommission bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Kritik?
Ist der Bundesregierung der am 17. September 2009 an VN-Generalsekretär Ban Ki Moon geschickte Brief der syrischen Regierung mit schweren Vorwürfen zur Ermittlertätigkeit von Detlev Mehlis im Mordfall Rafik Hariri bekannt, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die darin enthaltenen Vorwürfe?
Sind der Bundesregierung die Vorwürfe des libanesischen Generals Jamil Al-Sayyed und seines Anwalts Akram Azouri bekannt, wonach Detlev Mehlis als VN-Ermittler im Mordfall Rafik Hariri Beweise gefälscht und unechte Zeugen bestellt habe, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Vorwürfe?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob aufgrund seiner Ermittlertätigkeit im Mordfall Rafik Hariri nationale oder internationale juristische Verfahren gegen Detlev Mehlis und seinen damaligen Stellvertreter, den Ersten Kriminalhauptkommissar beim Bundeskriminalamt G. L., eingeleitet wurden, und wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?