Entwicklung der Arbeit des Kulturreferenten für Oberschlesien
der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Stephan Protschka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geht hervor, dass in der laufenden Legislaturperiode die kulturstiftenden Vereine der deutschen Vertriebenen gestärkt werden sollen (Abschnitt: XIII). Der Bund hat nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVertrG) neben Wissenschaft und Forschung die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Das Kulturreferat für Oberschlesien ist eine von neun bundesfinanzierten Stellen, aufgegliedert nach Landsmannschaften, die Fördermittel zu diesem Zweck vergeben (www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/aufarbeitung/deutscheKultur/kulturfoerderungBund/_node.html). Neben dem Kulturreferenten für Oberschlesien existieren zahlreiche öffentliche Förderstellen, die jeweils nach eigenen Kriterien Mittel zur kultur- und grenzüberschreitenden Heimatarbeit vergeben. Dies sind z. B. die Europaregionen (Euregios), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (Ziel 3), insbesondere für die Heimatvertriebenen aus Oberschlesien die Häuser der Heimat in verschiedenen Bundesländern sowie kommunale Stellen. Die Unübersichtlichkeit der Förderlandschaft und Anforderungen an Buchhaltung und Projektabwicklung halten nach Auffassung der Fragesteller, aber nicht nur dieser, viele Kulturschaffende und Einrichtungen (kulturstiftende Vereine) ab, Förderanträge zu stellen oder führen zu Verzögerungen.
Die Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge aus Oberschlesien können nach Auffassung der Fragesteller weiter entwickelt werden durch das Betreiben eigener heimatlicher Rundfunksender. Rundfunk und Video-Internet (z. B. Youtube-Kanäle) können der Pflege und dem Erhalt der Mundart der Oberschlesier und ihrer Nachfahren in besonderem Maße dienen, angesichts des fehlenden geschlossenen Siedlungsgebietes. Eine institutionelle Förderung, ähnlich der für die Minderheit der Sorben in Deutschland, ist nach Auffassung der Fragesteller notwendig, um das Überleben der Volksgruppen der deutschsprachigen Vertriebenen und ihrer Nachfahren zu sichern (www.mdr.de/sorbisches-programm/rundfunk/index.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Etat des Kulturreferenten für Oberschlesien (seit 2002 in Euro)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Verwaltungskostenanteil des Etats des Kulturreferenten für Oberschlesien und wie hoch der Anteil der Fördermittel, die von ihm nach § 96 BVertrG an Kulturschaffende und Einrichtungen ausgeschüttet werden (bitte nach Jahren in absoluten Zahlen und prozentual aufschlüsseln)?
Wie viele Finanzierungs- und/oder Fördermittel für Kulturschaffende und Einrichtungen erhält nach Kenntnis der Bundesregierung der Kulturreferent für Oberschlesien aufgrund anderer Rechtsgrundlagen (bitte nach Jahren in absoluten Zahlen und prozentual aufschlüsseln)?
Wie viele Finanzierungs- und Fördermittel von staatlichen und öffentlichen Stellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich für wissenschaftliche Institute und Einrichtungen, die sich mit historischen Fragestellungen über die deutschen Vertriebenen aus Oberschlesien befassen, aufgewendet?
Wie viele Mitarbeiter hat das Büro des Kulturreferenten für Oberschlesien nach Kenntnis der Bundesregierung, und über welche Räumlichkeiten und Ausstattung verfügt es?
Wird die Bundesregierung Stellen schaffen für Fördermittelberater, die den oberschlesischen Heimatvertriebenen und ihren Nachkommen zur Verfügung stehen und helfen bei der Auswahl, Zusammenstellung und Abwicklung der lokalen, regionalen, bundesweiten und europäischen Förderprogramme für ihre Projekte?
Wird die Bundesregierung eine Fördermittelberatung bei dem Kulturreferenten für Oberschlesien einrichten, um den Kulturschaffenden und kulturstiftenden Vereinen die Antragstellung und Projektabwicklung zu erleichtern?
Wie unterstützt die Bundesregierung den Erhalt der oberschlesischen Volksgruppe durch Pflege sowie Weiterentwicklung von Mundart, Musik, Tanz, Film, Kunst und neue Medien?
Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung das Überleben der deutschen Vertriebenen aus Oberschlesien als Dialekt- bzw. Volksgruppe von dem Kulturreferenten unterstützt werden?
Plant die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge aus Oberschlesien und ihren Nachkommen, deren Know-how über neue Formen der Finanzierung, wie z. B. Crowdfunding, zu fördern?
Plant die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge aus Oberschlesien und ihren Nachkommen, deren Know-how über Produktion audiovisueller Medien und Betrieb von Rundfunkredaktionen zu fördern?
Unterstützt die Bundesregierung ein Radio- und Fernsehprogramm für die Heimatvertriebenen aus Oberschlesien und ihre Nachkommen, um die Mundart und gesprochene Sprache lebendig zu halten?
Unterstützt die Bundesregierung ein Radio- und Fernsehprogramm für die deutschen Vertriebenen aus Oberschlesien und ihre Nachkommen zum Erhalt ihrer Mundart als Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge?
Wird die Bundesregierung ein interregionales Rundfunkprogramm im Rahmen des europäischen Kulturkanals (Sender ARTE) unterstützen, welches die Heimatvertriebenen aus Oberschlesien und ihre Nachkommen in die Programmgestaltung einbezieht?