Indirekte Zahlungen der Versicherten an die Arbeitgeber durch Senkung der Krankenkassenbeiträge
der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde die Wiedereinführung der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Nun liegt der Referentenentwurf eines „Versichertenentlastungsgesetzes“ vor, mit dem die hälftige Zahlung der Beiträge und der Zusatzbeiträge durch Krankenkassenmitglieder und Arbeitgeber hergestellt werden soll. Dies soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Mit demselben Gesetz sollen nach dem Willen des Bundesministeriums für Gesundheit für Krankenkassen und Gesundheitsfonds Obergrenzen der Rücklagen eingeführt werden. Das hat zur Folge, dass die Rücklagen abgebaut werden müssen, indem die Zusatzbeiträge gesenkt werden. Diese Regelung soll am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
Die Kombination dieser beiden Regelungen bedeutet, dass auch die Arbeitgeber über die Senkung des dann paritätischen Zusatzbeitrags an der Rückzahlung der Rücklagen beteiligt werden, obwohl diese über die bisher nicht paritätischen Zusatzbeiträge allein von den Versicherten aufgebaut wurde. Denn ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 51 des Abgeordneten Dr. Achim Kessler auf Bundestagsdrucksache 19/1470 haben die Versicherten seit 2005 insgesamt 145 Mrd. Euro mehr gezahlt als die Arbeitgeber. Hätten sie dies nicht getan, hätten Krankenkassen und Gesundheitsfonds heute nicht Rücklagen von insgesamt rund 28 Mrd. Euro, sondern Schulden in Höhe von rund 118 Mrd. Euro (abzüglich Beiträge anderer, z. B. Jobcenter, zuzüglich Zinsen). Daher erscheint es den Fragestellern nicht als angemessen, wenn nun die Arbeitgeber durch Beitragsentlastungen profitieren, die auf die von den Versicherten alleine finanzierten Rücklagen zurückgehen.
Es ist grundsätzlich möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich, dass die Krankenkassen das Zeitfenster von der Verabschiedung des Gesetzes bis zur Einführung paritätisch finanzierter Zusatzbeiträge nutzen werden, um ihre Rücklagen in diesen wenigen Monaten durch eine Senkung der Zusatzbeiträge alleine an die Versicherten zu zahlen. Denn über Senkungen der Zusatzbeiträge entscheiden die Verwaltungsräte der Krankenkassen, in denen die Arbeitgeber trotz niedrigerer Finanzierung paritätisches Stimmrecht haben.
Überhaupt ist infrage zu stellen, wie sinnvoll eine Auszahlung der Rücklagen tatsächlich ist, da sowohl die Koalition Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung plant als auch durch die Fragesteller der Bedarf zur Verbesserung der Versorgung (z. B. Pflegenotstand, bei Zahnersatz, Brillen, Abschaffung von Zuzahlungen) gesehen wird. Es würde den Versicherten zugutekommen, wenn die von ihnen eingezahlten Gelder dafür verwendet würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welchen Anteil der etwa 19 Mrd. Euro Rücklagen bei den Kassen und der etwa 9 Mrd. Euro beim Gesundheitsfonds betrifft das Gesetz bzw. liegen oberhalb der im Referentenentwurf vorgesehenen Grenzen?
Wie hoch ist also das angedachte Entlastungsvolumen zum derzeitigen Stand?
Wie hoch ist der Anteil, der voraussichtlich an die Arbeitgeber fließen würde?
Wird diese Regelung, durch die Geld von Versicherten auf Arbeitgeber umverteilt wird, dem Geist des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD insbesondere bezüglich der beabsichtigten Senkung der Beiträge für Versicherte durch die Schaffung der paritätischen Finanzierung gerecht?
Wird diese Regelung dem Titel „Versichertenentlastungsgesetz“ gerecht?
Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, die Überschüsse zur Verbesserung der Versorgung einzusetzen, statt vorhandenes Geld in dem beabsichtigten Modus auszuzahlen?
Wenn die Bundesregierung stattdessen eine Auszahlung bevorzugt, wäre es nach dem selbst von ihr gewählten Gesetzestitel „Versichertenentlastungsgesetzes“ nicht angemessen, die Entlastungen durch die Absenkung der Rücklagen ausschließlich den Versicherten zugutekommen zu lassen?
Was wäre in diesem Kontext von einer Frist zu halten, die im Gesetz genannten Obergrenzen der Rücklagen bis Ende 2018 gesetzlich verpflichtend durch Zusatzbeitragssenkungen erreicht zu haben?
Was wäre in diesem Kontext davon zu halten, die Versicherten durch Pro-Kopf-Prämien oder Zuzahlungsrückzahlungen gesetzlich verpflichtend bis zum Jahresende zu entlasten und so die Obergrenzen der Rücklagen erreicht zu haben?
Wenn die Bundesregierung die in den Fragen 5 und 6 gemachten Vorschläge ablehnt, weshalb sieht sie eine Notwendigkeit, dass auch die Arbeitgeber von den durch die Versicherten aufgebauten Rücklagen profitieren sollen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines, in der Kritik an der Kurzsichtigkeit der geplanten Rücklagenauszahlungen angeklungenen, „Finanz-Jojos“ bei den Kassen ein?
Ist aus ihrer Sicht bei einem Abbau der Rücklagen in den nächsten Jahren wieder mit einem dann dadurch verursachten Ansteigen der Beitragssätze zu Lasten der Versicherten zu rechnen?