Situation von geflüchteten Forscherinnen und Forschern in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Christine Buchholz, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan Korte, Caren Lay, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Sören Pellmann, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sagt aus, dass die Internationalisierung der Hochschulen vorangetrieben werden soll. Dabei sollen die erfolgreichen Programme der Alexander von Humboldt-Stiftung und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes gestärkt werden. Die Förderung für geflüchtete Studierende und gefährdete Forscherinnen und Forscher an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen soll fortgeführt werden. Erfolgreiche ausländische Studienabsolventinnen und Studienabsolventen, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher sollen besser als bisher für den Forschungsstandort Deutschland gewonnen und gehalten werden.
Forscher und Forscherinnen können nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten, wenn sie mit einer Forschungseinrichtung einen Vertrag für ein Forschungsvorhaben geschlossen haben bzw. Mitglied einer deutschen Forschungseinrichtung sind und über ein den Lebensunterhalt sicherndes monatliches Mindestnettoeinkommen verfügen. Das heißt auch, dass sie keinen Anspruch auf Zahlung öffentlicher Mittel haben dürfen.
Die Phillip Schwartz-Initiative der Alexander von Humboldt-Stiftung fördert gemeinsam u. a. mit dem Auswärtigen Amt seit Oktober 2015 im Rahmen eines Vollstipendiums Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten und in Deutschland an Universitäten und Forschungseinrichtungen an ihren Forschungsprojekten weiterarbeiten.
Doch nicht nur bereits promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler setzen in Deutschland ihre Forschungstätigkeiten fort. Auch geflüchtete Studierende und Promovierende qualifizieren sich im Studium laut einer aktuellen Befragung der Hochschulrektorenkonferenz (www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-befragung-immer-mehr-fluechtlinge-qualifizierensich-im-studium-immatrikulationen-fast-verdreif/). So hat sich die Zahl der Neu-Immatrikulationen 2018 im Vergleich zum Wintersemester 2016/2017 auf fast 3 000 nahezu verdreifacht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Fragen15
Welche Aufenthaltstitel haben gefährdete und geflüchtete Forscherinnen und Forscher, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Personen mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft mit welchem Abschluss arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung als Hochschullehrende an deutschen Hochschulen (bitte nach Art der Hochschule, Fachbereich, Geschlecht, Alter und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Forschung nach § 20 AufenthG wurden seit 2013 aus welchen Gründen abgelehnt (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele nichtstaatliche Forschungseinrichtungen haben bisher das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchzuführende Anerkennungsverfahren für Forschungseinrichtungen zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen durchlaufen? Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben bzw. nicht stattgegeben (bitte Gründe für die Ablehnung benennen)?
Wie viele gefährdete Forscherinnen und Forscher haben durch die Philipp Schwartz-Initiative nach Kenntnis der Bundesregierung ein Vollstipendium erhalten (bitte nach Anzahl der Personen, Geschlecht, Alter, Herkunft, Forschungsziel sowie Wissenschaftsdisziplin aufschlüsseln)?
Wie sollen die erfolgreichen Programme der Mittlerorganisationen der Alexander von Humboldt-Stiftung und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), wie im Koalitionsvertrag beschrieben, gestärkt werden (bitte erläutern)?
Welche Programme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern für die Unterstützung geflüchteter und gefährdeter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern?
Welche Programme betreiben bzw. unterstützen die Bundesregierung bzw. andere Einrichtungen des Bundes, um gefährdeten ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Forschung, Lehre oder Studium in Deutschland zu ermöglichen?
Welchen finanziellen Umfang haben diese Programme, und wie viele ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nehmen aktuell daran teil?
Welche Fördermittel in welcher Höhe stehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Unterstützung welchen wissenschaftlichen Personenkreises zur Verfügung (bitte aufschlüsseln)?
Nimmt die Bundesrepublik Deutschland gezielt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf, die vom US-amerikanischen Einreiseverbot betroffen sind bzw. an der Einreise in die USA gehindert werden?
In welchem Umfang fördert nach Kenntnis der Bundesregierung der DAAD aktuell gefährdete ausländische Studierende bzw. Lehrkräfte über Stipendien oder andere Programme?
Hat die Bundesregierung angesichts der zunehmenden Verfolgung und Gefährdung von Forschenden im Ausland vor, Programme, die gefährdeten oder politisch verfolgten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Schutz und Unterstützung bieten, auszuweiten bzw. aufzusetzen? Wenn nein, warum nicht?
Welche spezifischen Angebote und Programme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für gefährdete und geflüchtete Studierende an den deutschen Hochschulen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche spezifischen Angebote und Programme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für weibliche geflüchtete Studierende, die es nach einer aktuellen Befragung der Hochschulrektorenkonferenz an einem Drittel der Hochschulen gibt?