Legitimität der Präsidentschaftswahlen in Kenia
der Abgeordneten Stefan Liebich, Kathrin Vogler, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im August 2017 sollte es zur Wahl des Präsidenten in Kenia kommen. Eine Woche vor der Wahl wurde einer der IT-Direktoren der Kenianischen Wahlkommission (Independent Electoral and Boundaries Commission, I.E.B.C.), Chris Musando, ermordet aufgefunden (www.nytimes.com/2017/07/31/world/africa/chris-musando-kenya-election-official-dead.html, www.bbc.com/news/world-africa-40807425). Dies war eine mehrerer Ungereimtheiten im Vorfeld der Wahlen (vgl. EU EOM Report, Nr. 11 [https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/eu_eom_kenya_2017_final_report_0.pdf]). Am 8. August 2017 wurde Uhuru Kenyatta von der Jubilee-Partei mit 54 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt und schlug damit seinen Konkurrenten Raila Odinga von der National Super Alliance (NASA), der 44 Prozent errang. Kurze Zeit später erklärte das Oberste Gericht (Supreme Court) Kenias die Wahl für ungültig („invalid, null and void“) und gab damit Bedenken der Opposition Recht, die elektronische Wahlmanipulation zu erkennen glaubte. Zu der Einschätzung, dass es zu technologischen Ungereimtheiten kam, kommt auch die EU Election Observation Mission Kenya. Es kam zu Protesten und zu Gewalttaten, Morden und Vergewaltigungen durch die Polizei (https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/eu_eom_kenya_2017_final_report_0.pdf).
Am 8. Oktober 2017 gab Dr. Roselyn Akombe, bis dato Commissioner beim I.E.B.C., ihren Job auf und floh in die USA, da sie im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um die Wahlen um ihr Leben fürchtete. Eine Wahl ohne Interferenzen im Wahlprozess schien ihr nicht mehr möglich.
Einige Stunden später sagte Wafula Chebukati, Vorsitzender des I.E.B.C., auch er könne sich nicht wirklich sicher sein, dass die Wahl eine glaubhafte sein können würde.
Am 24. Oktober 2017, nach Protesten gegen die Entscheidung des Supreme Courts, die Wahl zu wiederholen, wurde der Fahrer des stellvertretenden Obersten Richters erschossen. Dies reihte sich ein in eine Kaskade von Drohungen gegen die Gerichtsbarkeit seitens führender Politiker.
Am 26. Oktober 2017 wurde die Wahl dennoch wiederholt. Im Vorfeld zog Raila Odinga seine Kandidatur zurück und warb bei seinen Anhängern dafür, die Wahl zu boykottieren. Er weigerte sich ferner, die Legitimität des zu wählenden Präsidenten anzuerkennen. Der zweite Wahlgang fand statt, allerdings wurde nicht, wie verfassungsgemäß vorgesehen, in allen 290 Wahlbezirken gewählt, sondern nur in 265 – das I.E.B.C. verschob die Wahl hier auf einen undefinierten Zeitpunkt. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp über 33 Prozent, Uhuru Kenyatta gewann mit 98 Prozent der Stimmen. Uhuru Kenyatta wurde infolgedessen als Präsident vereidigt. Bei den darauffolgenden Protesten kam es zu landesweiten Tötungen von Demonstrantinnen und Demonstranten durch die Polizei. Prominent ist der Fall des Babys „Pendo“, welches nach Medienberichten durch Gewalteinwirkung von Polizeikräften zu Tode kam (www.sde.co.ke/thenairobian/article/2001251766/tragic-baby-pendo-died-with-iebc-ink-on-her-finger-and-was-amiracle-baby-coming-after-three-miscarriages). Die Medienberichte divergieren hier, es handelt sich allerdings um Todesopfer im zwei- bis dreistelligen Bereich, darunter keine Polizeiangehörigen.
Im Februar kam es zu einer Vereidigung Raila Odingas als sogenannter Präsident des Volkes durch Oppositionelle. Kurz danach wurde mittels eines von Polizeikräften an der Tür befestigten Sprengsatzes in die Wohnung des Oppositionellen Dr. Miguna Miguna, selbsternannter General des „National Resistance Movement“ (NRM), der an der Vereidigung Raila Odingas teilgenommen hatte, eingedrungen und Dr. Miguna Miguna in Haft genommen. Nach fünf Tagen der Ingewahrsamnahme und insgesamt sieben Gerichtsbeschlüssen, die dies für illegitim erklärten, wurde Dr. Miguna Miguna vor ein Gericht gebracht, welches sich außerhalb des Gerichtsbezirks Nairobi befand. Dort wurde ihm der kenianische Pass abgenommen und er wurde gegen seinen Willen in ein Flugzeug nach Kanada verbracht. Bei einem Versuch der Wiedereinreise am 26. März 2018 wurde er nach eigener Aussage – erneut unter Anwendung von Gewalt, ohnmächtig und gegen seinen Willen – in ein Flugzeug nach Dubai verbracht (www.theguardian.com/world/2018/mar/29/kenyan-politician-says-he-was-drugged-in-toilet-thendeported). Solche Sabotageakte seitens der Staatsgewalt sind keine Seltenheit.
Der jetzige Präsident Uhuru Kenyatta musste sich in der Vergangenheit vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Kontext der Wahlen 2007 verantworten (www.icc-cpi.int/kenya/kenyatta). Die Aufklärung wurde seinerzeit nach Aussage der Anklage seitens Kenianischer Behörden massiv behindert (www.nzz.ch/international/afrika/prozessgegen-kenyatta-ist-geplatzt-1.18438919). Nach der Wahl im Jahr 2007 hatten mehr als 1 000 Menschen während Protesten ihr Leben verloren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Mitglieder der Bundesregierung haben seit Beginn der 19. Wahlperiode Kenia besucht?
Falls sie dabei von Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Organisationen oder Verbänden begleitet wurden, welche waren dies?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entführung, Folterung und Ermordung des IT-Direktors der I.E.B.C. Chris Musando unmittelbar vor dem ersten Wahlgang?
Wie bewertet die Bundesregierung die Legitimität des ersten Wahlganges?
Wie bewertet die Bundesregierung die Legitimität des zweiten Wahlganges, insbesondere unter Einbeziehung der Tatsache, dass nach kenianischer Verfassung in allen Wahlbezirken gewählt werden muss, in 25 Wahlbezirken jedoch nicht gewählt werden konnte?
Erkennt die Bundesregierung die Wahl Uhuru Kenyattas zum Präsidenten Kenias trotz der verfassungswidrigen Unregelmäßigkeiten an?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung von elf westlichen Botschafterinnen und Botschaftern, die Legitimität der verfassungswidrigen Wahl Uhuru Kenyattas anzuerkennen, durch die deutsche Botschafterin?
Wie bewertet die Bundesregierung die erhebliche Bedrohung der unabhängigen Justiz Kenias durch den amtierenden Präsidenten Uhuru Kenyatta, der nach der Wahl in Bezug auf die Justiz u. a. ankündigte, sie müsse „repariert“ werden, insbesondere im Kontext der Aussagen, die dieser im Zuge seiner Anklage vor dem ICC über die internationale Gerichtsbarkeit traf (Präsident Kenyatta, am 2. September 2017, in einer Ansprache an Gouverneure, Senatoren und Abgeordnete der Nationalversammlung und Kommunalparlamente der eigenen Partei [Jubilee])?
Wie schätzt die Bundesregierung, nachdem sie sich 2015 in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5552 noch optimistisch über die Stärkung der Justiz insbesondere durch die Einrichtung des Supreme Courts äußerte, die Unabhängigkeit der Justiz in Kenia heute ein, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Rolle und Einbeziehung der Firma Cambridge Analytica in beiden Wahlkämpfen Uhuru Kenyattas, und wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung der Firma an den Wahlen (www.cnbc.com/2018/03/23/cambridge-analytica-and-its-role-in-kenya-2017-elections.html)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umgang mit dem Oppositionellen Dr. Miguna Miguna seitens kenianischer Exekutivkräfte?
Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Proteste nach beiden Wahlen durch Polizeikräfte ermordet?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die 20 000 Stück Gewehrmunition aus deutscher Produktion, die 2017 nach Kenia exportiert wurden (Bundestagsdrucksache 19/1102, S. 40), für die Bekämpfung von Zivilisten eingesetzt wurden?
Wie viele deutsche Polizeibeamte waren in den vergangenen fünf Jahren in Kenia als Sicherheitsberater tätig?
Wie konkretisiert die Bundesregierung die auf Bundestagsdrucksache 19/348 erwähnten gezielten Maßnahmen, „die Aufnahmebereitschaft Kenias […] zum Abbau sozialer Spannungen zwischen Flüchtlingen und Aufnahmegemeinden zu fördern?“
Plant die Bundesregierung gezielte Maßnahmen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und Transformation innergesellschaftlicher Konflikte in Kenia?
Wenn ja, wie gestalten sich diese?
Welche Erkenntnisse brachten die neuen Instrumente der Bundesregierung zur Krisenfrüherkennung (Bundestagsdrucksache 18/5552, Antwort zu Frage 16), und inwieweit wurde die Bundesregierung hierdurch in die Lage versetzt, frühzeitig zu handeln?
a) Wie gestaltete sich die „effektive gemeinsame Krisenfrüherkennung der Bundesregierung“ in Bezug auf die Krise im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen?
b) Welche konkreten Handlungen konnte die Bundesregierung durch die gemeinsame Krisenfrüherkennung wann unternehmen?