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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die "Weißhelme" in Syrien

Einzelfragen vor dem Hintergrund der Kontroversen um die Unabhängigkeit der privaten Organisation &quot;Syria Civil Defence&quot;: Gründung der Zivilschutzorganisation, Kooperationen bzw. Zusammenschlüsse mit anderen Organisationen, Mitgliederanzahl, politische Zugehörigkeit, Tätigkeiten, Finanzierung und diesbzgl. Verwendung, Authentizität von erstelltem Bild- und Videomaterial, Kontakte und Kooperationen mit deutschen Vertretern, Stopp der US-Finanzierung, Existenz einer namensgleichen Organisation<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

25.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/236029.05.2018

Die „Weißhelme“ in Syrien

der Abgeordneten Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Diether Dehm, Sylvia Gabelmann, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Eva-Maria Elisabeth Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Je nach Quelle wurden die „Weißhelme“, die in Syrien aktiv sind, im Jahr 2012 bzw. im Frühjahr 2013 in der Türkei gegründet. Aufgebaut wurde die Organisation, die sich selbst „Syrische Zivilrettung“ nennt, laut Medienquellen von einem früheren britischen Armeeoffizier, der früher auch für die UNO sowie für private Sicherheitsdienste gearbeitet haben soll (www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/ weisshelme-syrien-zivilschutz-hintergrund-umstrittene-helfer-100.html; www. maydayrescue.org/content/james-le-mesurier). Finanziell sollen die „Weißhelme“ von Beginn an insbesondere von Großbritannien unterstützt worden sein, andere Quellen nennen vor allem USAID (= United States Agency for International Development) als Geldgeber. Weitere Geldgeber sind die USA, Kanada, Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Neuseeland und Japan (www.mdr.de/nachrichten/ politik/ausland/weisshelme-syrien-zivilschutz-hintergrund-umstrittene-helfer- 100.html). Die Bundesregierung hat die „Weißhelme“ bislang mit mindestens 7 Mio. Euro unterstützt (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/160923- weisshelme/283680). Inzwischen wurde gemeldet, dass die USA ihre Zahlungen an die „Weißhelme“ einstellen wollen und stattdessen Katar und die Türkei zugesagt haben einzuspringen (www.deutschlandfunk.de/nach-us-finanzierungs stopp-tuerkei-und-katar-unterstuetzen.1939.de.html?drn:news_id=879364).

Die „Weißhelme“ sind nicht zu verwechseln mit den staatlichen syrischen Zivilschutzkräften, die – im Gegensatz zu den „Weißhelmen“ – Mitglied in der Internationalen Zivilschutzorganisation sind. Nach eigenen Angaben werden die Mitglieder der „Weißhelme“ in der Türkei als Rettungssanitäter ausgebildet (https:// edition.cnn.com/2017/02/26/us/white-helmets-oscar/index.html; www.dailysabah. com/deutsch/tuerkei/2017/04/11/roter-halbmond-bildet-weisshelme-zu- chemischenbedrohungen-aus). Tätig sind sie vor allem in denjenigen Gebieten, die unter Kontrolle der bewaffneten Opposition stehen (https://edition.cnn.com/2017/02/ 26/us/white-helmets-oscar/index.html).

Im Jahr 2016 erhielten die „Weißhelme“ den „Alternativen Nobelpreis“, ihr Vorsitzender, Raed Saleh, bekam den „Deutsch-französischen Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit“, ein Kurzfilm über die „Weißhelme“ erhielt 2017 einen Oskar.

Immer wieder sind Zweifel an der Neutralität der „Weißhelme“ laut geworden. Ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, ihre Hilfe für die Zivilbevölkerung in Syrien auf von der bewaffneten Opposition kontrollierte Gebiete zu beschränken und mit bewaffneten Oppositionellen zu kooperieren (www.fr.de/kultur/netz tvkritik-medien/tv-kritik/tv-kritik-die-letzten-maenner-von-aleppo-auch-die rettersind-partei-a-1291563).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Gründung der „Syria Civil Defence“ („Syrische Zivilrettung“/„Weißhelme“) vor, und von wem wurde die Organisation nach Kenntnis der Bundesregierung wo und mit wessen Hilfe und finanzieller Unterstützung gegründet (bitte jeweilige Höhe der finanziellen und Ausmaß der jeweiligen politischen Unterstützung angeben)?

2

Mit welchen Organisationen (insbesondere auch NGOs, die sich der Verbreitung von Bild-, Ton-, Text- und Videomaterial aus Syrien verschrieben haben) kooperieren die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Grad, und haben die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung direkte „Schwesterorganisationen“, und wenn ja, welche (bitte nach Organisationen, deren Tätigkeitsfeld und Größe sowie nach dem Zeitraum der Kooperation bzw. dem Zusammenschluss aufschlüsseln)?

3

Wie viele Mitglieder zählt die Organisation der „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, und wie stellte sich die Anzahl der Mitglieder pro Jahr seit Gründung der Organisation dar?

4

In welchen Gebieten sind die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Gründung aktiv gewesen, und unter wessen Kontrolle standen diese Gebiete jeweils (bitte unter Angabe der Gebiete und wer diese während der Aktivitäten der „Weißhelme“ in diesen kontrollierte auflisten)?

5

In welchen Gebieten sind die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell aktiv, und von wem werden die betreffenden Gebiete jeweils kontrolliert (bitte nach Gebieten und kontrollierenden Akteuren auflisten sowie eine Kurzeinschätzung der jeweiligen Gruppen beifügen)?

6

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die „Weißhelme“ vorwiegend in bestimmten Gebieten Syriens aktiv sind, warum sind sie nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Gebieten nicht aktiv, und inwiefern hält die Bundesregierung einen Zusammenhang zu politischen Einstellungen der Mitglieder der „Weißhelme“ für möglich (bitte ausführen, in welchen Gebieten die „Weißhelme“ aktiv sind, wer diese kontrolliert und ob sich nach Auffassung der Bundesregierung daraus Rückschlüsse auf politische Zugehörigkeit ziehen lassen; www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/ weisshelmesyrien-zivilschutz-hintergrund-umstrittene-helfer-100.html; www.br.de/ nachrichten/alternativer-nobelpreis-2016-100.html)?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung Anschuldigungen gegen die „Weißhelme“, bezüglich ihrer Hilfsmaßnahmen keine Neutralität walten zu lassen?

8

Wie häufig haben die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit durch die bewaffnete Opposition in Syrien begangene Kriegsverbrechen kritisiert, und in wie viel Prozent der Fälle beschränkte sich diese Kritik auf die syrische und die russische Regierung und Armee?

9

Wie oft und mit welcher jeweiligen Begründung wurde dem Vorsitzenden der „Weißhelme“, Raed Saleh, nach Kenntnis der Bundesregierung die Einreise in die USA verweigert (www.nytimes.com/2016/04/21/world/middleeast/ leader-of-syria-rescue-group-arriving-in-us-for-award-is-refused-entry.html)?

10

Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung bezüglich der Anschuldigung, Mitglieder der „Weißhelme“ seien aktive oder ehemalige Mitglieder extremistischer Gruppen oder sympathisierten mit diesen, vor, und wie stuft die Bundesregierung hierzu existierendes Bild- und Videomaterial ein (www.fr.de/kultur/netz-tv-kritik-medien/tv-kritik/tvkritik-die-letzten-maenner-von-aleppo-auch-die-retter-sind-partei-a-1291563)?

Falls die Bundesregierung die Anschuldigung, Mitglieder der „Weißhelme“ seien aktive oder ehemalige Mitglieder extremistischer Gruppen oder sympathisierten mit diesen, für zutreffend hält:

a) Wie viele Mitglieder der „Weißhelme“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktive Mitglieder terroristischer Gruppen, wie viele sind ehemalige Mitglieder und wie viele sympathisieren mit diesen (bitte nach aktiven/ehemaligen Mitgliedern und Sympathisanten sowie nach den jeweiligen extremistischen Gruppen auflisten und nachrichtendienstliche Erkenntnisse bei der Beantwortung der Frage mit einbeziehen)?

b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für ihre eigene eventuelle Kooperation mit den „Weißhelmen“ und die ihnen zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel?

11

Wie viel Prozent der „Weißhelme“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) regelmäßig bewaffnet?

12

Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung dazu vor, dass Mitglieder der „Weißhelme“ an Erschießungen bzw. Hinrichtungen beteiligt sein sollen, wie häufig kam dies nach Kenntnis der Bundesregierung vor und wer waren jeweils die Opfer (bitte ausführlich darstellen; www.fr.de/kultur/netz-tv-kritik-medien/tv-kritik/tv-kritik-die- letztenmaenner-von-aleppo-auch-die-retter-sind-partei-a-1291563)?

13

Wie viele Mitglieder der „Weißhelme“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Eroberung von Gebieten durch die syrische Armee jeweils in diesen verblieben, und wie viele haben die Gebiete gemeinsam mit den in andere Regionen Syriens evakuierten Kämpfern verlassen?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die von den „Schwedischen Ärzten für Menschenrechte“ gegen die „Weißhelme“ erhobene Anschuldigung, die von ihnen an Verletzten durchgeführten Maßnahmen seien medizinisch teils sinnlos, teils für die Betroffenen sogar gefährlich und – sofern die Bundesregierung – diese Anschuldigungen für zutreffend hält, handelt es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung um ein grundlegendes Problem oder um Einzelfälle (http://theindicter.com/white-helmets-video-swedish-doctors-for- human-rights-denounce-medical-malpractice-and-misuse-of-children- forpropaganda-aims/; http://theindicter.com/white-helmets-movie-updated- evidence-from-swedish-doctors-confirm-fake-lifesaving-and- malpracticeon-children/)?

15

Hat die Bundesregierung das von den „Schwedischen Ärzten für Menschenrechte“ vorgelegte Bild- und Videomaterial ausgewertet, und zu welchem Schluss kommt sie?

16

Hält die Bundesregierung das von den „Schwedischen Ärzten für Menschenrechte“ vorgelegte Bild- und Videomaterial für authentisch, und worauf stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung bezüglich des vorgelegten Bild- und Videomaterials?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung im Allgemeinen das von den „Weißhelmen“ in die Öffentlichkeit gebrachte Bild- und Videomaterial, hält die Bundesregierung dieses für authentisch, und wurde es nach Kenntnis der Bundesregierung sämtlich in Situationen produziert, die der angegebenen Beschreibung entsprechen (bitte anhand von Beispielen ausführen)?

18

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle finanzielle und materielle Ausstattungslage der „Weißhelme“ dar?

19

Welche staatlichen finanziellen Hilfen haben die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung bislang insgesamt erhalten, und zu welchem Zweck waren diese Gelder nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmt (bitte die absolute Zahl der Gelder, die von staatlichen Stellen geflossen sind, angeben und eine genaue Aufstellung anfügen, welche staatliche Stelle wie viel in welchem Jahr an die „Weißhelme“ gezahlt hat)?

20

Welche finanziellen Hilfen haben die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen nichtstaatlichen Organisationen bislang insgesamt erhalten, und zu welchem Zweck waren diese Gelder nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmt (bitte nach Ländern und Organisationen aufschlüsseln)?

21

Welche finanziellen Hilfen haben die „Weißhelme“ inzwischen von der Bundesregierung erhalten, zu welchem Zweck waren diese Gelder bestimmt, und hat die Bundesregierung (mit welchem Ergebnis) nachgeprüft, wofür diese Gelder tatsächlich eingesetzt wurden (bitte einzeln nach Zeitpunkt der Zahlungen sowie Zeitpunkt der Prüfung der Verwendung sowie Ergebnis der Prüfung aufschlüsseln)?

22

Welche finanziellen Hilfen haben die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen von welchen deutschen Organisationen erhalten, und zu welchem Zweck waren diese Gelder nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmt (bitte nach Organisationen und Zeitpunkt der Zahlung aufschlüsseln)?

23

Welche finanziellen Mittel plant die Bundesregierung den „Weißhelmen“ gegebenenfalls zukünftig zur Verfügung zu stellen, und zu welchem Zweck werden diese Gelder vermutlich bestimmt sein?

24

Werden an die „Weißhelme“ geleistete Zahlungen nach Kenntnis (auch nachrichtendienstlicher) der Bundesregierung in erster Linie in die Rettungsausstattung investiert, und wie groß ist der Anteil, der für das Erstellen von Bild- und Videomaterial verwendet wird?

25

Wie schätzt die Bundesregierung Aussagen der syrischen und der russischen Armee sowie Regierungen ein, die Weißhelme würden regelrechte „Filmstudios“ unterhalten, um Bild- und Videomaterial zu produzieren?

26

Welche deutschen Vertreter standen wann zu welchem Zweck und mit welchem Resultat in Kontakt mit Mitgliedern der „Weißhelme“, und welche weiteren Kontakte sind geplant?

27

Gab es Projekte, in denen deutsche Vertreter mit Vertretern der „Weißhelme“ kooperiert haben, um welche wann durchgeführten Projekte handelte es sich dabei, und welche solcher Projekte sind wann geplant (bitte auflisten und kurze Begründung sowie Kosten des jeweiligen Projekts beifügen)?

28

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu einem geplanten bzw. angekündigten Zahlungsstopp der USA an die „Weißhelme“ vor, wie wird dieser begründet, ist diese Entscheidung nach Kenntnis der Bundesregierung endgültig, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, dass Katar und die Türkei für den Zahlungsausfall einspringen werden, und wenn ja, wie viel Prozent des bisher von den USA geleisteten Beitrags werden diese Zahlungen Katars und der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung ausmachen?

29

Beschränkt sich der benannte Zahlungsstopp nach Kenntnis der Bundesregierung auf die bisher direkt durch die US-Regierung geleisteten Zahlungen an die „Weißhelme“, oder wollen nach Kenntnis der Bundesregierung auch US-Organisationen wie USAID ihre Zahlungen an die „Weißhelme“ einstellen?

30

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Medikamentenlieferungen an die „Weißhelme“ durch Drittstaaten oder NGO vor, und welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, inwieweit diese Medikamente im Sinne eines „Dual-Use“ auch als Komponenten für chemische Waffen nutzbar sind (bitte nach den jeweiligen Lieferanten und dem Zeitpunkt der Lieferung aufschlüsseln)?

31

Inwieweit und in welcher Form kooperieren deutsche Organisationen (insbesondere Hilfsorganisationen) nach Kenntnis der Bundesregierung mit den „Weißhelmen“ bzw. haben dies in der Vergangenheit getan (bitte nach Organisation, Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Kooperation sowie Ort eventueller gemeinsamer Projekte aufschlüsseln)?

32

Hält die Bundesregierung die Namenswahl der „Weißhelme“ („Syria Civil Defence“) für legitim, angesichts der Tatsache, dass eine namensgleiche Organisation, die Mitglied der ICDO (= International Civil Defence Organisation) ist und an die UN, WHO, das Rote Kreuz und UN OCHA (= United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) angegliedert ist, bereits seit über 60 Jahren existiert?

Berlin, den 23. Mai 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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