Frieden, Menschen- und Umweltrechte vor der Aufnahme Kolumbiens in die OECD
der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Eva-Maria Elisabeth Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Für den kolumbianischen Präsidenten Juan Manuel Santos Calderón dienen die Unterzeichnung des Friedensabkommens am 24. November 2016 in Bogotá, Kolumbien, mit der Guerilla der FARC (= Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens) und der angestrebte Beitritt zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dem Ziel, „Kolumbien ein neues Ansehen in der Weltpolitik (zu) verschaffen“. Am 25. Oktober 2013 initiierte Ángel Gurría, Generalsekretär der OECD, offiziell die Beitrittsverhandlungen (www.kas.de/wf/de/33.44735/). Kolumbien hat im Rahmen des OECD-Aufnahmeprozesses die „Erklärung über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen“ und die „Erklärung über grünes Wachstum“ unterschrieben und ist der Richtlinie über verantwortungsvollen Bergbau beigetreten (www.kas.de/wf/de/33.44735/). Der kolumbianische Staat ist verpflichtet, die Rechte der von Bergbau- und Megaprojekten betroffenen Bauern, Afrokolumbianern und Indigenen zu respektieren.
Die Europäische Union unterstützt die Umsetzung des Friedensabkommens in Kolumbien bisher mit 575 Mio. Euro (https://ec.europa.eu/germany/news/eu-unterst%C3%BCtzt-friedensprozess-kolumbien-mit-575-millionen-euro_de).
Die Regierung Kolumbiens hat mit der Einrichtung eines Fonds mit dem Titel „Kolumbien im Frieden“ eine Struktur geschaffen, über die die Verwendung von Geldern der Vereinten Nationen, der EU, des auf Nachhaltigkeit ausgelegten kolumbianischen Treuhandfonds und des von den Konfliktparteien vereinbarten Fonds für Frieden und den Post-Konflikt koordiniert werden soll. Damit soll auch sichergestellt werden, dass sich der Einsatz der Gelder an den Prioritäten des Friedensprozesses orientiert und die Ergebnisse zentral überprüft werden können (www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2016A43_ilm.pdf). Die Unterzeichnung des Friedensabkommens zwischen Regierung und FARC hat ohne Zweifel eine positive Auswirkung auf den Rückgang der Gewalt und die Opferzahl durch bewaffnete Auseinandersetzungen in einigen Regionen Kolumbiens. Dennoch wachsen die Sorgen um die Implementierung der Vereinbarung. Siebzehn Monate nach Unterzeichnung des Friedensabkommens sind nach einer Untersuchung der Nichtregierungsorganisation Observatorium für die Implementierung des Abkommens (OIAP) lediglich 18,5 Prozent der Vereinbarungen umgesetzt (https://oiap.co/2018/01/12/la-paz-en-deuda/). Im Jahr 2017 wurden nach einem Bericht des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kolumbien mehr als 100 soziale Aktivistinnen und Aktivisten und 39 Ex-FARC-Kämpferinnen und Ex-FARC-Kämpfer ermordet (https://elpais.com/internacional/2017/12/21/colombia/1513832933_333332.html). Bereits in den ersten drei Monaten des Jahres 2018 sind 53 führende Vertreterinnen und Vertreter sozialer Organisationen, darunter ehemalige Kämpferinnen und Kämpfer der FARC, ermordet worden (www.lafm.com.co/nacional/indepaz-53-lideres-sociales-han-sido-asesinados-en-lo-corrido-de-2018/).
Das Wiedererstarken des Paramilitarismus in Kolumbien und die Präsenz verschiedener paramilitärischer Gruppen in Regionen, die von den FARC militärisch kontrolliert wurden, gefährden das Leben der ländlichen Bevölkerung und führen zur Vertreibung und Einschränkung der politischen und sozialen Aktivitäten. Nach INDEPAZ (Instituto de Estudios para el Desarrollo y la Paz) sind die paramilitärischen Gruppen in 274 Gemeinden in 28 Departements präsent (www.indepaz.org.co/wp-content/uploads/2017/10/Sometimiento-del-Clan-del-Golfo-Camilo-Gonzalez-Posso.pdf).
In kolumbianischen Medien wurde vor diesem Hintergrund wiederholt in Zweifel gezogen, ob die staatlichen Sicherheitskräfte Kolumbiens und ihr Oberbefehlshaber, der Präsident, in der Lage sind, ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung nachzukommen, das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen und die Sicherheit aller Kolumbianer zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Welche Kriterien musste Kolumbien nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllen, um in die OECD aufgenommen zu werden?
Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für die Aufnahme Kolumbiens in die OECD?
Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen die Aufnahme Kolumbiens in die OECD?
Welche juristischen und technischen Formalitäten stehen nach Ansicht der Bundesregierung der Aufnahme Kolumbiens in die OECD noch im Wege?
Sieht die Bundesregierung in den zahlreichen Menschenrechtsverletzungen und Morden an Vertreterinnen und Vertretern von sozialen Bewegungen und indigenen Gemeinden einen Hinderungsgrund für den Beitritt Kolumbiens zur OECD, falls nein, weshalb nicht?
Welche technischen und weiteren Maßnahmen für eine nachhaltige Umweltpolitik, die Achtung der Arbeitnehmerrechte und zur Korruptionsbekämpfung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Zusammenarbeit mit Kolumbien vereinbart und bereits umgesetzt, um die Aufnahme dieses Landes in die OECD vorzubereiten?
a) Worin bestehen sie?
b) Seit wann werden sie ausgeführt?
Welche positive Auswirkung auf die Überwindung der in dem Land bestehenden großen sozialen Kluft hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine Mitgliedschaft Kolumbiens in der OECD (www.kas.de/wf/de/33.44735/)?
Wann wird mit der Aufnahme Kolumbiens in die OECD gerechnet, in Anbetracht der Tatsache, dass Kolumbien „in vielen Bereichen wie dem Umweltschutz, der mangelnden Stärke des Arbeitsmarktes und der Schwäche der öffentlichen Institutionen weit hinter den OECD-Ländern zurückliegt“ (www.kas.de/wf/de/33.44735/)?
Welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung maßgeblich für die Nichterfüllung der Übereinkommen 87 und 98 der ILO (= International Labour Organization) durch Kolumbien, die die volle Achtung der Arbeitnehmerrechte garantieren sollen (http://ail.ens.org.co/informe-especial/comision-oit-estuvo-colombia-evaluando-situacion-laboral-sindical-informe-especial/)?
Welche Einwirkungsmöglichkeit hat die Bundesregierung als eines der zehn ständigen Mitglieder im Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), um zu garantieren, dass in Kolumbien die gesetzlich verankerte Vereinigungsfreiheit und die Übereinkommen 81 und 129 eingehalten werden (ebd.)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Nichteinhaltung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben auf die Schwäche der öffentlichen Institutionen zurückgeführt werden kann (ebd.)?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Reformkräfte in Staat und Gesellschaft, die als Partner bei „der Konsolidierung der Demokratie und des Friedensprozesses“ im Rahmen der Ziele der deutschen Außen- und Wirtschaftspolitik in Kolumbien unterstützt werden (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/128/1812813.pdf) (bitte auflisten)?
Welche greifbaren Ergebnisse der technischen und finanziellen Zusammenarbeit mit Kolumbien sind nach Ansicht der Bundesregierung seit den Regierungsverhandlungen mit Kolumbien und der „Besiegelung eines neuen Kapitels der Entwicklungszusammenarbeit“ zwischen Deutschland und Kolumbien am 5. Dezember 2014 feststellbar (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2014/dezember/141205_pm_118_Deutschland-und-Kolumbien-besiegeln-neues-Kapitel-in-der-Entwicklungszusammenarbeit/index.html)?
Was ist der Entwicklungsstand des im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik entstandenen Deutsch-Kolumbianischen Friedensinstituts (CAPAZ), das mit 400 000 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von zehn Jahren gefördert wird?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Konflikt betroffenen Regionen, die von der Zusammenarbeit zwischen den Deutschen Hochschulen und dem Verbund Universidades por la Paz im Rahmen der Arbeit von CAPAZ berücksichtigt und profitieren werden (bitte nach Projekten und Regionen auflisten)?
Welche Projekte der finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Kolumbien sind nach Kenntnis der Bundesregierung darauf ausgerichtet, die kolumbianische Regierung bei der Entwicklung von strukturellen Maßnahmen zu unterstützen, um die Morde an führenden Vertretern sozialer Organisationen und ehemaligen Kämpfern der FARC zu beenden und den Friedensaufbau nicht zu gefährden (www.lafm.com.co/nacional/indepaz-53-lideres-sociales-han-sido-asesinados-en-lo-corrido-de-2018/) (bitte einzeln auflisten)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die kolumbianische Regierung in der Lage ist, ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung nachzukommen, das Gewaltmonopol in ganz Kolumbien durchzusetzen und die Sicherheit aller Kolumbianer zu schützen (wenn ja, bitte begründen; wenn nein, warum nicht)?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen, nach denen es in Kolumbien aktuell Hinweise auf eine erhöhte Gefährdung von Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, sozialen und politischen Aktivistinnen und Aktivisten und Bewohnerinnen und Bewohnern ländlicher Regionen (Afrokolumbianerinnen und Afrokolumbianer, Indigene und Bäuerinnen und Bauern) durch wiedererstarkte paramilitärische Organisationen gibt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Erfolge der aus dem Friedensabkommen entstandenen speziellen Einheit für die Zerschlagung und Aufklärung von Straftaten durch die paramilitärischen Gruppen, die u. a. aus Geldern der Europäischen Union finanziert und von der nationalen Sicherheitsgarantiekommission unterstützt wird (www.colectivodeabogados.org/IMG/pdf/decreto_154_del_03_febrero_de_2017.pdf)?
Welche überprüfbaren Ergebnisse haben die bis Ende 2016 bewilligten Mittel i. H. v. 6,3 Mio. Euro für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktbewältigung hervorgebracht, darunter ein Beitrag i. H. v. 5 Mio. Euro zum UN-Treuhandfonds zur Stabilisierung besonders vom Konflikt betroffener Gebiete (bitte auflisten)?
Über welche Mechanismen verfügt die Bundesregierung, die Umsetzung ihres Drei-Millionen-Euro-Anteils an dem EU-Treuhandfonds (95 Mio. Euro), der der vom Konflikt betroffenen ländlichen Bevölkerung in Form von Projekten zugutekommen soll, zu prüfen (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-4294_de.htm)?
Wie hoch ist der Anteil der Mittel für den Aufbau, die Gestaltung und die Umsetzung der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden, die bei den Neuzusagen von 252 Mio. Euro für die Jahre 2017/2018 (TZ, FZ) vereinbart wurden?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Rücktritt von Generalsekretär Néstor Correa, Generalsekretär der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden?
Liegen der Bundesregierung Berichte über die sachgemäße Verwendung der dem Generalsekretär der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden zur Verfügung stehenden Finanzmittel während seiner einjährigen Amtsperiode vor (www.asuntoslegales.com.co/actualidad/nestor-raul-correa-secretario-de-lajusticia-especial-para-la-paz-renuncio-a-su-cargo-2708575), und wenn nicht, wird die Bundesregierung einen Bericht anfordern?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen, wonach der Rechnungsprüfer der Republik Kolumbien, Edgardo Maya Villazón, einen Bericht vom scheidenden Generalsekretär der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden über die sachgemäße Verwendung der dem Sekretariat zustehenden Mittel in Höhe von 4,7 Mio. US-Dollar verlangt hat (www.asuntoslegales.com.co/actualidad/nestor-raul-correa-secretario-de-la-justicia-especial-para-la-pazrenuncio-a-su-cargo-2708575)?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die im kolumbianischen Parlament erfolgte Änderung des Textes über die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden, wonach Dritte – Politiker im Allgemeinen und Unternehmen – nur noch vor dem Sondergericht für den Frieden wegen Delikten gegen die Menschlichkeit (Paramilitarismus bzw. Massaker) auf freiwilliger Basis aussagen brauchen, zur Überwindung der Straflosigkeit beiträgt?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die im Fast-Track-Verfahren durch den Kongress der Republik beschlossene Änderung der Vereinbarungen über die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden, die die Immunität der Präsidenten und Ex-Präsidenten und Kabinettsmitglieder und Minister bei der Verantwortung von Dritten für Delikte gegen die Menschlichkeit (Paramilitarismus bzw. Massaker) gewährt, einen Beitrag zur Überwindung der Straflosigkeit und zur Stärkung der Rechte der Opfer des sechzigjährigen internen bewaffneten Konfliktes auf Wahrheit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung sein kann?
Teilt die Bundesregierung die Sorge der Botschafter Norwegens, Schwedens und der Schweiz bezüglich der bisher fehlenden Transparenz bei den Stellenbesetzungen, bei der Projektvergabe und Projektentwicklung des „Fonds nachhaltiges Kolumbien“ (Fondo Colombia Sostenible), (https://tinyurl.com/y9cu83mf), und falls nicht, weshalb nicht?
Auf welche Weise kann die Bundesregierung als Mitglied im Exekutivrat der Interamerikanischen Entwicklungsbank dafür eintreten, dass die Forderungen der genannten drei Botschafter nach einer Verbesserung der Verwaltung dieses entwicklungspolitischen Instruments erfüllt werden (http://m.eltiempo.com/politica/proceso-de-paz/preocupacion-de-tres-embajadores-porchequera-de-paz-200138)?
Gedenkt die Bundesregierung als Mitglied im Exekutivrat der Interamerikanischen Entwicklungsbank, die kolumbianische Regierung nach dem Stand der Verwendung eines 100-Millionen-Kredites für den genannten Fonds zu fragen, nachdem aus Bogotá am 6. April 2018 verlautbart wurde, man habe „bisher keinen Dollar der von Norwegen, Schweden und der Schweiz finanzierten 210 Millionen Dollar für den Fonds nachhaltiges Kolumbien verwendet“ (wenn nein, warum nicht; wenn ja, bitte erläutern; https://colombiareports.com/colombia-admits-investing-0-of-fund-for-development-in-conflict-areas/)?
Wie bewertet die Bundesregierung die in Frage 30 genannte Erklärung der kolumbianischen Regierung?
Wird die Bundesregierung bei der kolumbianischen Regierung einen Bericht über den Zustand, die Gestaltung und die verantwortungsvolle Steuerung des Fonds „Kolumbien im Frieden“ einfordern (https://colombiareports.com/colombia-admits-investing-0-of-fund-for-development-in-conflict-areas/)? Falls nicht, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Friedensabkommen vom 26. November 2016 zwischen dem kolumbianischen Staat und der Guerilla der FARC als international bindendes Abkommen auch von zukünftigen Regierungen verpflichtend einzuhalten ist, und falls nicht, warum nicht?
Welche schwer wiegenden Gründe könnten die Bundesregierung veranlassen, nicht an der weiteren Finanzierung des kolumbianischen Post-Konfliktes festzuhalten bzw. diese zu überprüfen (bitte detailliert aufführen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Menschenrechtsberaterin im kolumbianischen Präsidialamt, Paula Gaviria, die Bitte der Bewegung Rios Vivos Antioquia nach dem Stopp der anstehenden Flutung der Schlucht von Rio Cauca durch das Wasserkraftwerk Hidroituango an die verantwortlichen des Projektes Instituto para el Desarrollo de Antioquia (IDEA), Empresas Públicas de Medellín E.S.P. (epm) und dem Department Antoquia herangetragen hat (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksache 19/1470)?
Ist der Bundesregierung der aktuelle Bericht von Paula Gaviria bekannt, die im „Rahmen der regelmäßigen Gespräche der von der EU-Delegation geleiteten ‚Arbeitsgruppe Menschenrechteʻ die Mitgliedstaaten regelmäßig zum Stand der Gespräche unterrichtet“ (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksache 19/1470; https://tinyurl.com/y8q737hv), und falls ja, kann der Bericht auch vom Deutschen Bundestag eingesehen werden?
Wird die Bundesregierung, durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie im Vorstand der KfW Bankengruppe vertreten, und durch die KfW IPEX-Bank GmbH an der Finanzierung des Wasserkraftwerks Hidroituango mitbeteiligt, sich dafür einsetzen, dass die verantwortlichen Projektpartner Instituto para el Desarrollo de Antioquia (IDEA), Empresas Públicas de Medellín E.S.P. (epm) und das Department Antoquia die für Juli 2018 anstehende Flutung vorerst anhalten, damit die Suche nach Verschwundenen in der Schlucht von Rio Cauca fortgesetzt werden kann?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Überlebenden von Massakern nahe der Schlucht von Rio Cauca, dass die für Juli 2018 geplante Flutung der Schlucht durch das Wasserkraftwerk Hidroituango sämtliche Spuren vernichten würde, die es ermöglichten, die Massaker und Morde in der Region aufzuklären und die Verschwundenen wiederzufinden (www.eltiempo.com/colombia/medellin/hidroituango-inundaria-tierras-con-cuerpos-de-desaparecidos-182934)?
Inwiefern würden Kolumbien und indirekt auch Deutschland die UN-Konvention gegen Verschwindenlassen verletzen, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Suche nach verschwundenen Personen zu gewährleisten, wenn die anstehende Flutung des Wasserkraftwerkes vorerst nicht angehalten wird?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die sozialen und ökologischen Kriterien und die gesetzlich notwendige Beteiligung der betroffenen Bevölkerung bei der Entstehung, Planung und Umsetzung des Wasserkraftwerks von Hidroituango bisher durch die Projektpartner Instituto para el Desarrollo de Antioquia (IDEA), Empresas Públicas de Medellín E.S.P. (epm) und das Department Antoquia eingehalten worden sind (https://tinyurl.com/y8q737hv)?
Durch welche Maßnahmen und wie häufig setzt sich die Bundesregierung als Mitglied im Vorstand der KfW Bankengruppe für die Einhaltung der Finanzierungskriterien durch die KfW IPEX-Bank GmbH (www.elcolombiano.com/negocios/empresas/epm-toma-prestamo-para-financiar-hidroelectricaituango-EN7942745) ein?