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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatz von Abschalteinrichtungen bei Audi

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

13.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/239030.05.2018

Einsatz von Abschalteinrichtungen bei Audi

der Abgeordneten Ingrid Remmers, Jörg Cezanne, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das „manager magazin“ berichtete am 8. Mai 2018, dass in Fahrzeugen der Baureihe A6 des Herstellers Audi AG eine neue Art von Abschalteinrichtungen gefunden wurde. Demnach werde 2 400 Kilometer, bevor das vorrätige AdBlue aufgebraucht ist, das SCR-System (SCR = Selektive katalytische Reduktion) stark heruntergeregelt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe eine amtliche Anhörung wegen des Verdachts einer unzulässigen Abschalteinrichtung eingeleitet (www.manager-magazin.de/unternehmen/autoindustrie/abgasskandal-kba-prueft-aktuellen-audi-a6-auf-betrugssoftware-a-1206807.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann hat das KBA oder die Bundesregierung selbst bei Fahrzeugen des Modells A6 des Herstellers Audi die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Abschalteinrichtungen festgestellt? Bei welchen Motorvarianten und mit welchen Methoden wurden diese festgestellt?

2. Ist es zutreffend, dass das KBA – ggf. unter Beteiligung der Bundesregierung – bereits eine amtliche Anhörung bezüglich dieses Verdachts auf den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchgeführt hat? Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht, und wann soll diese mit welchen Akteuren erfolgen?

3. Welche weiteren Maßnahmen hat das KBA nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um dem Verdacht auf Einsatz einer illegalen Abschalteinrichtung nachzugehen und ggf. Abhilfe zu schaffen?

4. Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Abschalteinrichtung auch bei anderen Fahrzeugen ggf. auch anderer Hersteller eingesetzt wurde (bitte begründen), und wenn ja, bei welchen?

5. Bei wie vielen Fahrzeugen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung diese Abschalteinrichtung eingesetzt (bitte tabellarisch nach Modell, jeweiliger Zulassungszahl in Deutschland sowie Anzahl der Exportfahrzeuge aufführen)?

6. Hat die „Untersuchungskommission Volkswagen“ bereits im Vorfeld eines oder mehrere der betroffenen Modelle getestet? Wenn ja, welche, und mit jeweils welchem Ergebnis?

7. Bei welchen Randbedingungen regelt nach Kenntnis der Bundesregierung die presseöffentlich bekannt gewordene Abschalteinrichtung das SCR-System mit welcher Wirkung herunter?

8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Produktion betroffener Fahrzeuge gestoppt wurde (siehe www.manager-magazin.de/unternehmen/autoindustrie/abgasskandal-kba-prueft-aktuellen-audi-a6-auf-betrugssoftware-a-1206807.html) (bitte begründen), und auf Basis welcher Entscheidung (Anordnung des KBA, freiwillige Maßnahme des Herstellers etc.) wurde die Produktion ggf. gestoppt? Ist darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung der Verkauf betroffener Fahrzeuge in Deutschland gestoppt worden (bitte begründen), und wenn ja, auf welcher Basis (Anordnung des KBA, freiwillige Maßnahme des Herstellers etc.), und welcher Entscheidung?

9. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs fahrzeugseitig über einen geringen Stand des AdBlue-Tanks informiert (Tankanzeige, Warnleuchte o. Ä.)?

10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Fahrzeuge der Marke Audi A 6, bei denen eine Abschalteinrichtung, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller beschrieben, festgestellt wurde bzw. der diesbezügliche Verdacht besteht, in anderen Ländern typgenehmigt worden sind? Wenn ja, wie viele dieser Fahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zugelassen?

11. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich dieser Fahrzeuge seitens des KBA bereits durchgeführt?

12. Plant das KBA einen verpflichtenden Rückruf oder den Entzug einer Typgenehmigung betroffener und in Deutschland typgenehmigter Fahrzeuge, und hat die Bundesregierung das KBA zu entsprechenden Maßnahmen veranlasst (bitte begründen)?

13. Auf welcher Rechtsgrundlage können nach Auffassung der Bundesregierung betroffene Fahrzeuge zurückgerufen werden, die nicht in Deutschland typgenehmigt wurden, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung diesbezüglich ergreifen?

14. Welche Gespräche hat es mit welchem Ergebnis seitens der Bundesregierung bzw. dem KBA und Typgenehmigungsbehörden im Ausland in diesem Kontext gegeben (bitte unter Angabe der Typgenehmigungsbehörden aufführen), und in welcher Weise hat die Bundesregierung die EU-Kommission einbezogen?

15. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslieferung dieser Fahrzeuge von Deutschland ins Ausland untersagt? Falls ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Fragen15

1

Wann hat das KBA oder die Bundesregierung selbst bei Fahrzeugen des Modells A6 des Herstellers Audi die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Abschalteinrichtungen festgestellt? Bei welchen Motorvarianten und mit welchen Methoden wurden diese festgestellt?

2

Ist es zutreffend, dass das KBA – ggf. unter Beteiligung der Bundesregierung – bereits eine amtliche Anhörung bezüglich dieses Verdachts auf den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchgeführt hat? Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht, und wann soll diese mit welchen Akteuren erfolgen?

3

Welche weiteren Maßnahmen hat das KBA nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um dem Verdacht auf Einsatz einer illegalen Abschalteinrichtung nachzugehen und ggf. Abhilfe zu schaffen?

4

Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Abschalteinrichtung auch bei anderen Fahrzeugen ggf. auch anderer Hersteller eingesetzt wurde (bitte begründen), und wenn ja, bei welchen?

5

Bei wie vielen Fahrzeugen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung diese Abschalteinrichtung eingesetzt (bitte tabellarisch nach Modell, jeweiliger Zulassungszahl in Deutschland sowie Anzahl der Exportfahrzeuge aufführen)?

6

Hat die „Untersuchungskommission Volkswagen“ bereits im Vorfeld eines oder mehrere der betroffenen Modelle getestet? Wenn ja, welche, und mit jeweils welchem Ergebnis?

7

Bei welchen Randbedingungen regelt nach Kenntnis der Bundesregierung die presseöffentlich bekannt gewordene Abschalteinrichtung das SCR-System mit welcher Wirkung herunter?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Produktion betroffener Fahrzeuge gestoppt wurde (siehe www.manager-magazin.de/unternehmen/autoindustrie/abgasskandal-kba-prueft-aktuellen-audi-a6-auf-betrugssoftware-a-1206807.html) (bitte begründen), und auf Basis welcher Entscheidung (Anordnung des KBA, freiwillige Maßnahme des Herstellers etc.) wurde die Produktion ggf. gestoppt? Ist darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung der Verkauf betroffener Fahrzeuge in Deutschland gestoppt worden (bitte begründen), und wenn ja, auf welcher Basis (Anordnung des KBA, freiwillige Maßnahme des Herstellers etc.), und welcher Entscheidung?

9

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs fahrzeugseitig über einen geringen Stand des AdBlue-Tanks informiert (Tankanzeige, Warnleuchte o. Ä.)?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, ob Fahrzeuge der Marke Audi A 6, bei denen eine Abschalteinrichtung, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller beschrieben, festgestellt wurde bzw. der diesbezügliche Verdacht besteht, in anderen Ländern typgenehmigt worden sind? Wenn ja, wie viele dieser Fahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zugelassen?

11

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich dieser Fahrzeuge seitens des KBA bereits durchgeführt?

12

Plant das KBA einen verpflichtenden Rückruf oder den Entzug einer Typgenehmigung betroffener und in Deutschland typgenehmigter Fahrzeuge, und hat die Bundesregierung das KBA zu entsprechenden Maßnahmen veranlasst (bitte begründen)?

13

Auf welcher Rechtsgrundlage können nach Auffassung der Bundesregierung betroffene Fahrzeuge zurückgerufen werden, die nicht in Deutschland typgenehmigt wurden, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung diesbezüglich ergreifen?

14

Welche Gespräche hat es mit welchem Ergebnis seitens der Bundesregierung bzw. dem KBA und Typgenehmigungsbehörden im Ausland in diesem Kontext gegeben (bitte unter Angabe der Typgenehmigungsbehörden aufführen), und in welcher Weise hat die Bundesregierung die EU-Kommission einbezogen?

15

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslieferung dieser Fahrzeuge von Deutschland ins Ausland untersagt? Falls ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Berlin, den 28. Mai 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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