Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Verbots für den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln
der Abgeordneten Sylvia Gabelmann, Susanne Ferschl, Achim Kessler, Katja Kipping, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dem internationalen Versandhandel sei ein Marktzugang über den Preiskampf zu ermöglichen (Urteil vom 19. Oktober 2016, Az.: C-148/15).
Ausländische Versandapotheken dürfen seitdem Boni und Rabatte für das Einlösen von Rezepten gewähren, was sowohl inländischen Versandapotheken als auch Präsenzapotheken nicht erlaubt ist. Über diesen Preiskampf sollen sie Vorteile gegenüber den Präsenzapotheken erhalten, deren Beratung in der Regel besser ist und die für die Notfallversorgung da sind.
In einem Gutachten von May, Bauer und Dettling („Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel – Wettbewerbsökonomische und gesundheitspolitische Begründetheit“) wird dargelegt, dass viele Apotheken, gerade auf dem Land, einem Preiswettbewerb nicht standhalten können und damit die Versorgungssicherheit in Frage gestellt würde. In mehreren Zukunftsszenarien wird aufgezeigt, dass der Versandhandel in Verbindung mit freien Preisen für rezeptpflichtige Arzneimittel die flächendeckende Versorgung mit Vor-Ort-Apotheken sehr wohl beeinträchtigt. Bei einem Szenario mit beschränkten Boni würden mehr als 1 000 Ortschaften mit weniger als 5 000 Einwohnerinnen und Einwohnern die einzige Apotheke im Umkreis von fünf Kilometern verlieren.
Zudem halten die Gutachterinnen und Gutachter das EuGH-Urteil selbst für EU- rechtswidrig, da es in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Gesundheitspolitik eingreife (Artikel 168 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) und es im Widerspruch zu zahlreichen anderen EuGH-Urteilen stehe (vgl. www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/ 04/01/das-rx-versandverbot-ist-die-einzig-eu-rechtskonforme-loesung/chapter:2).
Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgebrachten Bedenken, das Rx- Versandverbot sei unions- und verfassungswidrig, seien „völlig unbegründet“.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben in einer Ausarbeitung zu den „Verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln“ geäußert, dass die Einschränkung der Freiheit der Berufsausübung durch ein solches Verbot durchaus verfassungskonform sei, wenn es zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes zwingend erforderlich sei. Die Tätigkeit von Versandapothekerinnen und Versandapothekern erweise sich im Ganzen nicht als eigener Beruf, sondern nur als eine besondere Ausübungsform des traditionellen Apothekerberufs, der als solcher nicht beschränkt würde. In der Gesamtabwägung könne das Verbot verhältnismäßig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sein, insbesondere als es plausibel erscheine, dass sich die Apothekeninfrastruktur zu Lasten der flächendeckenden Versorgung mit Präsenzapotheken verändern würde. Eine erhebliche Zunahme des Versandhandels würde zudem die mit dem Versand von Arzneimitteln allgemein verbundenen Gesundheitsgefahren verschärfen. Dem Schutz der Gesundheit komme aber ein besonderes Gewicht zu (vgl. www.bundestag.de/blob/ 489008/b4b8504703025e7db95b12aa83c20fc4/wd-3-241-16-pdf-data.pdf).
Zudem können Patientinnen und Patienten nicht sicher zwischen legalen und kriminellen Versandapotheken unterscheiden. Gefälschte Arzneimittel werden überwiegend über den Versandhandel verkauft. Professor Dr. Manfred Schubert- Zsilavecz, Leiter des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL), nennt darum den Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über ausländische Internetapotheken als größte Gefahrenquelle (www.aponet.de/wissen/arzneimitteldatenbank/ arzneimittel/arzneimittelfaelschungen0.html).
Zum Erhalt von Beratungsqualität und Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln vor Ort, die durch das EuGH-Urteil gefährdet sind, hat die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag bereits am 15. Dezember 2016 einen diesbezüglichen Antrag vorgelegt (siehe Bundestagsdrucksache 18/10561). Drei Monate später erarbeitete das Bundesministerium für Gesundheit einen entsprechenden Gesetzentwurf (www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=67426), der aber am Widerstand vor allem des SPD-geführten Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, aber auch aus dem Bundesministerium der Finanzen scheiterte. Die Mehrheit der CDU/CSU unterstützte ein Versandverbot von rezeptpflichtigen Arzneimitteln.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde im März 2018 vereinbart: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“ (vgl. Seite 98; www.spdfraktion.de/system/files/documents/koalitionsvertrag_2018-2021_bund. pdf). Doch wenige Wochen später äußert sich Jens Spahn, inzwischen zum Bundesminister für Gesundheit ernannt: „Der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ist zu diesem Punkt noch nicht abgeschlossen.“ (vgl. www.fr.de/wirtschaft/online-handel-wird-der-arzneiversand- gerettet-a-1477492). Der in der Unionsfraktion für den Arzneimittelbereich zuständige Abgeordnete Michael Hennrich rudert darum zurück: „Wir müssen beim Rx- Versandverbot umdenken und neue Wege finden“ (vgl. www.deutsche-apotheker- zeitung.de/news/artikel/2018/04/24/wir-muessen-beim-rx-versandverbot- umdenkenund-neue-wege-finden).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltene Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln aus (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, Seite 98: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Äußerungen von Bundesminister Jens Spahn, die er noch als Finanzstaatssekretär tätigte und in denen er ein Rx-Versandverbot in Zweifel zog (vgl. apotheke adhoc vom 29. August 2017), und ähnlichen Äußerungen von April 2018, die er als Bundesgesundheitsminister tätigte (vgl. u. a. DAZ.online vom 18. April 2018)?
Welche europarechtlichen Probleme sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung eines Versandhandelsverbots mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln?
Ist eine entsprechende rechtliche Prüfung dieser europarechtlichen Probleme durch die Bundesregierung bereits begonnen worden?
Welche weiteren Bundesministerien sind bei der rechtlichen Prüfung eines Rx-Versandhandelsverbots beteiligt bzw. sollen beteiligt werden?
Welche Institute bzw. welche externen Fachleute sind von der Bundesregierung bzw. einzelnen Bundesministerien mit der rechtlichen Überprüfung eines Rx-Versandhandelsverbots beauftragt bzw. sollen beauftragt werden?
Kennt die Bundesregierung die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu den „Verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln“?
An welchen Punkten kann die Bundesregierung der Argumentation der Verfasserinnen und Verfasser folgen, an welchen nicht?
Welche Entwicklung hinsichtlich der Zahl an Apotheken vor Ort, die im Zeitraum der nunmehr 19 Monate seit dem EuGH-Urteil geschlossen wurden, ist der Bundesregierung bekannt?
Wie entwickelte sich die Zahl der Apotheken vor Ort in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Bundesland getrennt auflisten)?
Welche Entwicklung hinsichtlich des Umsatzes durch ausländische Versandapotheken in den nunmehr 19 Monaten seit dem EuGH-Urteil ist der Bundesregierung bekannt?
Welchen Anteil am Umsatz der deutschen Apothekenlandschaft hatten (ausländische) Versandapotheken vor zehn Jahren, und welchen in den vergangenen zwei Jahren?
Sind der Bundesregierung Meldungen bekannt, dass zum Beispiel die niederländischen Versandapotheke DocMorris N. V. allein im ersten Quartal 2018 den Umsatz mit Rx-Arzneimitteln um 10,7 Prozent steigerte (vgl. www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/04/18/docmorrissteigert-rx-umsatz-um-20-prozent)?
Sind der Bundesregierung Werbekampagnen von ausländischen Versandapotheken (u. a. mit TV-Spots) bekannt, mit denen in den Monaten nach dem EuGH-Urteil gezielt um Chronikerinnen und Chroniker geworben wurde?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Rezepte für teure Dauermedikation von Chronikerinnen und Chronikern für viele Apotheken eine der lukrativsten Einnahmequellen darstellt und für viele zum wirtschaftlichen Überleben unentbehrlich sind?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Unterbindung einer solchen „Rosinenpickerei“ durch ausländische Versandapotheken für notwendig?
Welche Auswirkungen auf die wohnortnahe medizinische Versorgung gerade im ländlichen Raum könnte ein in der Menge und beim Umsatz zunehmender Versandhandel auch mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln nach Ansicht der Bundesregierung in den kommenden zehn Jahren haben?
Ist der Bundesregierung das Gutachten von Uwe May, Cosima Bauer und Heinz-Uwe Dettling („Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel-Wettbewerbsökonomische und gesundheitspolitische Begründetheit“. Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart, 2017) bekannt?
Welche Handlungsnotwendigkeit sieht die Bundesregierung angesichts eines dort durchgerechneten Zukunftsszenarios, in dem aufgezeigt wird, dass der Versandhandel in Verbindung mit freien Preisen für rezeptpflichtige Arzneimittel die flächendeckende Versorgung mit Vor-Ort-Apotheken sehr wohl beeinträchtige und bei einem Szenario mit beschränkten Boni mehr als 1 000 Ortschaften mit weniger als 5 000 Einwohnern die einzige Apotheke im Umkreis von 5 Kilometern verlieren würden?
Welche weiteren Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesem Gutachten?
Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung der zeitliche Spielraum zur rechtlichen Prüfung bzw. für den Abschluss des Meinungsbildungsprozesses angesichts solcher Szenarien, bis sie eine aus Sicht der Fragesteller zukunftsfähige Regelung herzustellen in der Lage ist, die die deutschen Versandapotheken und die Präsenzapotheken nicht weiterhin benachteiligt gegenüber den ausländischen Versandhändlern?
Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefahren durch Fehler- und Pannenanfälligkeit beim Versandhandel, zum Bespiel durch Störung bei der Internetverbindung, aber auch durch Hackerangriffe oder technische Defekte?
Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus Äußerungen von Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, dem Leiter des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL), der als größte Gefahrenquelle den Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über ausländische Internetapotheken nennt (www.aponet.de/wissen/arzneimitteldatenbank/arzneimittel/arzneimittelfaelschungen0.html), und der darum fordert, dass „der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln aus dem Ausland (…) aus Verbraucherschutzgründen komplett verboten werden“ sollte?
Welche Konsequenzen leitet die Bundesregierung daraus ab?
Welche Probleme können nach Ansicht der Bundesregierung beim Versenden von Arzneimitteln an heißen Tagen entstehen, und geht die Bundesregierung davon aus, dass die für viele Arzneimittel vorgesehene und für die Einhaltung der Arzneimittelqualität erforderliche Höchsttemperatur für die Lagerung von Arzneimitteln von 25 °C beim Versandhandel eingehalten wird?
Wenn ja, welche Untersuchungen sind der Bundesregierung dazu bekannt?