BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Weiterbildungen für Erwerbslose mit dem Ziel eines beruflichen Abschlusses

Förderung beruflicher Weiterbildung mit dem Ziel eines beruflichen Abschlusses durch die Bundesagentur für Arbeit seit 1995: Teilnehmer, erfolgreiche Abschlüsse, Ausgaben; Personen ohne Berufsabschluss im Leistungsbezug Arbeitslosengeld I und II seit 1995, Personen ohne Berufsabschluss mit einer Verweildauer im Leistungsbezug von mindestens 12 Monaten, Berufsabschlüsse mit nur geringer Chance auf Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.06.2018

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/244304.06.2018

Weiterbildungen für Erwerbslose mit dem Ziel eines beruflichen Abschlusses

der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Katrin Werner, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Aktuell – im April 2018 – sind in Deutschland 3 330 616 Personen erwerbslos (www.die-linke.de/themen/arbeit/tatsaechliche-arbeitslosigkeit/2018/). Dem stehen zum gleichen Zeitpunkt gut 784 000 gemeldete freie Arbeitsstellen gegenüber (Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), https://statistik.arbeitsagentur.de/). Damit kommen auf jede freie Stelle durchschnittlich 4,2 Arbeitslose.

Unter dieser hohen Massenerwerbslosigkeit leiden vor allen Langzeiterwerbslose – von etwa der Hälfte der Betriebe bekommen sie im Einstellungsprozess der Unternehmen keine Chance (M. Rebien, T. Rothe: Langzeitarbeitslose Bewerber aus betrieblicher Perspektive – Zuverlässigkeit ist wichtiger als fachliche Qualifikation; IAB-Kurzbericht 12/2018, S. 2).

Besonders schwierig ist die Situation für Menschen ohne beruflichen Abschluss.

Gleichzeitig können „knapp die Hälfte“ der Unternehmen nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages „offene Stellen nicht oder nur mit großer Anstrengung besetzen“ (Süddeutsche Zeitung, 14. März 2018, S. 19). „Fast die Hälfte der Unternehmen rechnet aber damit, mittelfristig auch Aufträge ablehnen zu müssen. […] Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung sind für die Firmen besonders schwer zu finden, erst an zweiter Stelle folgen Akademiker.“ (ebd.)

„Der Fachkräftemangel führt in drei von vier Betrieben zu Mehrarbeit für die bestehende Belegschaft.“ (ebd.) Die Massenerwerbslosigkeit hat damit auch unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der Erwerbstätigen.

Die genannten Probleme sind nicht über Nacht entstanden. Bereits im Mai 2015 stellte der Direktor des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, Gerhard Bosch, fest: „In den 90er Jahren bis 2004/2005 hat die Arbeitsmarktpolitik zwischen 100 000 und 200 000 Personen in beruflicher Bildung mit beruflichem Abschluss gehabt. Sie hat also einen kräftigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und -gewinnung geleistet. Diese Zahl ist heruntergegangen auf 33 000 im Jahr 2007 – also ein dramatischer Einbruch.“ (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Protokoll 18/43, S. 748). Bosch weiter: „Angesichts des Verfalls der Nachfrage nach einfacher Arbeit und den hohen Qualifikationsdefiziten bei vielen Langzeitarbeitslosen ist ein Ausbau der abschlussbezogenen Weiterbildung notwendig. [… Wünschenswert wäre] ein deutliches Signal für einen Paradigmenwechsel zugunsten einer stärker investiven Arbeitsmarktpolitik“ (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschussdrucksache 18(11)372, S. 58).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele arbeitslos gemeldete Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 1995 und heute eine von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. deren Vorläufer finanzierte Weiterbildung mit Ziel eines beruflichen Abschlusses begonnen (bitte pro Jahr den Anteil an der jeweiligen Anzahl der arbeitslos Gemeldeten mit angeben, bitte nach Bundesländern sowie nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II und III, dem Geschlecht, den Altersklassen, dem Berufsziel der Weiterbildung, die Anzahl der Personen ohne Berufsabschluss vor Beginn der Weiterbildung aufschlüsseln)?

2

Wie viele arbeitslos gemeldete Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 1995 und heute eine von der BA bzw. deren Vorläufer finanzierte Weiterbildung mit Ziel eines beruflichen Abschlusses erfolgreich absolviert (bitte pro Jahr den Anteil an der jeweiligen Anzahl der arbeitslos Gemeldeten mit angeben, bitte nach Bundesländern sowie nach dem SGB II und III, dem Geschlecht, den Altersklassen, dem Berufsziel der Weiterbildung, die Anzahl der Personen ohne Berufsabschluss vor Beginn der Weiterbildung aufschlüsseln)?

3

Welche Beträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 1995 und heute von der BA bzw. deren Vorläufer für Weiterbildungen mit Ziel eines beruflichen Abschlusses insgesamt bereitgestellt bzw. geplant, und welche Beträge wurden tatsächlich insgesamt verausgabt (bitte jährlich nach Bundesländern sowie nach dem SGB II und III, dem Geschlecht, den Altersklassen, dem Berufsziel der Weiterbildung, die Anzahl der Personen ohne Berufsabschluss vor Beginn der Weiterbildung aufschlüsseln))?

Falls es zwischen den geplanten und den tatsächlichen Ausgaben Differenzen gab, welche Gründe waren dafür ausschlaggebend?

4

Welche Beträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 1995 und heute von der BA bzw. deren Vorläufer für Weiterbildungen mit Ziel eines beruflichen Abschlusses im Durchschnitt pro teilnehmender Person verausgabt (bitte jährlich nach Durchschnitt insgesamt sowie nach durchschnittlich pro Person verausgabten Mitteln bei erfolgreichem Abschluss aufschlüsseln)?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die im Jahresdurchschnitt von 1995 bis heute im Leistungsbezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) bzw. deren Vorläuferleistungen standen und keinen Berufsabschluss hatten?

Wie viele hatten einen Berufsabschluss mit nur geringer Chance auf eine Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt (bitte jährlich jeweils nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die im Jahresdurchschnitt von 1995 bis heute im Leistungsbezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. deren Vorläuferleistungen standen und keinen Berufsabschluss hatten?

Wie viele hatten einen Berufsabschluss mit nur geringer Chance auf eine Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt (bitte jährlich jeweils nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die im Jahresdurchschnitt von 1995 bis heute länger als zwölf Monate Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. deren Vorläuferleistungen bezogen und keinen Berufsabschluss hatten?

Wie viele hatten einen Berufsabschluss mit nur geringer Chance auf eine Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt (bitte jährlich nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

8

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die im Jahresdurchschnitt von 1995 bis heute im Leistungsbezug von ALG II bzw. deren Vorläuferleistungen standen (d. h. innerhalb von 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen bezogen) und keinen Berufsabschluss hatten?

Wie viele hatten einen Berufsabschluss mit nur geringer Chance auf eine Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt (bitte jährlich nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

Berlin, den 29. Mai 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen