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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung der Publikation "Aktivitäten gegen den 'Gender-Wahn'" durch das Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Antipluralistische Tendenz der Publikation, Begründung für die Förderung, inhaltliche Ausrichtung der Veröffentlichungen des Bundesprogramms, Förderung von Publikationen zum mehrgliedrigen Schulsystem<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

21.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/247405.06.2018

Förderung der Publikation „Aktivitäten gegen den ‚Gender-Wahn‘“ durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“

der Abgeordneten Beatrix von Storch, Mariana Iris Harder-Kühnel, Thomas Ehrhorn, Martin Reichardt, Matthias Büttner, Franziska Gminder, Volker Münz, Nicole Höchst, Frank Pasemann, Johannes Huber, Andreas Mrosek, Udo Theodor Hemmelgarn, Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Informationsportal „Vielfalt-Mediathek“ (www.vielfalt-mediathek.de) präsentiert nach eigener Darstellung Materialien zur Demokratiepädagogik, deren Erstellung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder eines seiner Vorgängerprogramme gefördert wurde.

Aktuell ist dort die Publikation „Aktivitäten gegen den ‚Gender-Wahn‘“ von dem Autor Andreas Kemper erschienen. Unter diesem Titel werden Kritiker der sogenannten Sexualpädagogik der Vielfalt und des sogenannten Gender Mainstreaming als „Antifeministen“ im Zeichen eines „christlichen Fundamentalismus“ bzw. eines „völkischen Nationalismus“ kritisiert. Der Verfasser trachtet danach, Personen und Gruppen, die in Geschlechter- und Familienfragen andere Auffassungen als er vertreten, zu disqualifizieren. Es werden keine Diskussionen mit Pro- und Contra-Argumenten wiedergegeben, sondern nach Ansicht der Fragesteller lediglich Feindbilder aufgebaut. Im Fokus stehen bestimmte, zum Teil medial bekannte Personen, deren familiäre und gesellschaftliche Beziehungen als sogenannte Netzwerke mit politischer Strahlkraft dargestellt werden.

Der Autor der Publikation hatte bereits 2016/2017 die Internet-Datenbank „agentin.org“ über sogenannte antifeministische Netzwerke angelegt, die vom Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung gefördert wurde. Nach öffentlicher Kritik an der Datenbank als Online-Pranger zur „Massendenunziation von Menschen, die nichts anderes verbrochen haben, als in Fragen von Ehe, Familie und Moral anderer Meinung zu sein als die Verfasser“ (Henryk M. Broder), wurde die Datenbank wieder vom Netz genommen (www.welt.de/kultur/ plus166924853/Der-Geheimdienst-der-Guten.html; www.welt.de/kultur/ article167455484/Antifeminismus-Pranger-vom-Netz-genommen- voruebergehend.html).

Die Publikation „Aktivitäten gegen den ‚Gender-Wahn‘“ präsentiert in Kurzform die „Netzwerke“ sogenannter Antifeministen, die „agentin.org“ anprangern sollte. Es stellt sich die Frage, warum diese Publikation aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert wird, das sich nach eigener Darstellung für ein „vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander“ einsetzt.

Wie die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages darstellten, sollte der Maßstab für die „staatliche Förderung von Meinungen“ die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) sein. Kein Maßstab seien dagegen die „Anforderungen einer vermeintlichen politischen Korrektheit“, die „nicht mit dem zu schützenden Wertekanon der Verfassung zu verwechseln“ seien (Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 193/15).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Mit welcher Summe wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Publikation „Aktivitäten gegen den ‚Gender-Wahn‘“ über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder über andere Förderwege aus dem Bundeshaushalt unterstützt?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diese staatlich geförderte Publikation eine antipluralistische und den gesellschaftlichen Zusammenhalt spaltende Tendenz aufweist?

3

Falls ja, warum wurde diese Publikation dennoch gefördert, und welche Konsequenzen werden daraus für die künftige Förderung von Publikationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gezogen?

4

Falls nein, an welchen Stellen im Text der in der Vorbemerkung der Fragesteller angegebenen Publikation macht die Bundesregierung fest, dass sich in der in Rede stehenden Veröffentlichung keine antipluralistischen Tendenzen manifestieren (bitte Belegstellen und Belege angeben)?

5

Wird die Auffassung aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller angegebenen Publikation geteilt, dass das mehrgliedrige Schulsystem in Deutschland abgeschafft und stattdessen eine „Schule für alle eingeführt werden muss“, „damit die Basis für die deutsche Untertanenmentalität verschwindet“?

6

Ist die Förderung von Publikationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geplant, die den als „Antifeministen“ kritisierten Akteuren Möglichkeiten der Gegendarstellung einräumen oder die sie und ihre Aktivitäten ausgewogener darstellen?

7

Ist die Förderung von Publikationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geplant, die unterschiedliche gesellschaftspolitische Positionen zu Geschlechter-, Erziehungs- und Familienfragen sachlich ausgewogen und wissenschaftlich fundiert darstellen?

8

Ist die Förderung von Publikationen geplant, die verschiedene Positionen zum mehrgliedrigen Schulsystem in Deutschland sachlich und ausgewogen darstellen?

Berlin, den 25. Mai 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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