Förderung der Publikationen „Die christliche Rechte in Deutschland“ durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
der Abgeordneten Volker Münz, Mariana Iris Harder-Kühnel, Beatrix von Storch, Martin Reichardt, Matthias Büttner, Frank Pasemann, Johannes Huber, Stephan Brandner, Nicole Höchst, Andreas Mrosek, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Informationsportal „Vielfalt-Mediathek“ (www.vielfalt-mediathek.de) präsentiert nach eigener Darstellung Materialien zur Demokratiepädagogik, deren Erstellung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder eines seiner Vorgängerprogramme gefördert wurde.
Jüngst ist dort eine Publikation über eine sogenannte christliche Rechte in Deutschland (Autor: Jörg Kronauer) erschienen. Unter diesem Titel werden christliche Akteure, Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Gruppen als politisch suspekt dargestellt. Vorgehalten wird diesen als „rechts“ bezeichneten Akteuren insbesondere die Kritik an Schwangerschaftsabbrüchen. Namentlich genannt wird z. B. der Publizist Martin Lohmann, der mit seinem Eintreten gegen ein „Recht auf Schwangerschaftsabbruch“ ein „zentrales Feld rechtskatholischer Politik“ verkörpere.
Tatsächlich gibt es in der deutschen Rechts- und Verfassungsordnung kein Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Im Gegenteil gilt das in Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) festgeschriebene Lebensrecht jedes Menschen auch für Kinder vor der Geburt, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat: „Jeder“ im Sinne des Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG ist „jeder Lebende“, anders ausgedrückt: jedes Leben besitzende menschliche Individuum; „jeder“ ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen (BVerfGE 39, S. 1, 37). Das Bundesverfassungsgericht hat dem Staat auferlegt, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ (BVerfGE 88, S. 203, 261).
Diesem Verfassungsauftrag widerspricht die Publikation in ihrer Diktion („Recht auf Schwangerschaftsabbruch“) wie auch in ihrer gesamten Tendenz. Sie unterstellt bestimmten Akteuren eine Nähe zum Rechtsextremismus, die sich im Rahmen ihrer staatsbürgerlichen Rechte für den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod einsetzen. Es stellt sich die Frage, warum eine solche Publikation aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert wird, das sich nach eigener Darstellung für ein „vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander“ einsetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe, mit der die Publikation „Die christliche Rechte in Deutschland“ über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder über andere Förderwege aus dem Bundeshaushalt unterstützte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diese Publikation nicht den Anforderungen der Sachlichkeit, Ausgewogenheit und rechtsstaatlichen Distanz entspricht, die das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Informationstätigkeit der Bundeszentrale für politische Bildung aufgestellt hat?
Falls ja, warum wurde diese Publikation dennoch gefördert?
Falls nein, inwiefern dient diese Publikation einer legitimen, auf die zentralen Grundrechte des Grundgesetzes ausgerichteten Meinungsförderung seitens der Regierung?
Mit welchen anderen Zielen begründet die Bundesregierung die Förderung der Publikation?
Wird seitens der Bundesregierung die in der o. g. Publikation vertretene Auffassung geteilt, dass „eine systematische Aufklärung über die Aktivitäten der Evangelikalen und des Rechtskatholizismus“ notwendig sei?
Falls ja, in welcher Weise sollen nach Ansicht der Bundesregierung die betreffenden Personen und ihre Aktivitäten beobachtet, dokumentiert und analysiert werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die in Rede stehenden Aktivitäten der genannten Personen auf welche Weise auch immer zu werten und die Bevölkerung gegebenenfalls vor ihnen zu warnen?
Ist die Förderung von Publikationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geplant, die denjenigen Personen und zivilgesellschaftlichen Gruppen Möglichkeiten der Eigendarstellung anbieten, die sich im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Rechte für das ungeborene Leben einsetzen (und die in der oben genannten Publikation als christliche Rechte bezeichnet werden)?
Sind im Rahmen des genannten Bundesprogramms Publikationen angedacht, die die in den bisherigen Veröffentlichungen kritisierten Personen und Gruppen ausgewogener darstellen?
Welche Publikationen wurden von der Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden herausgegeben oder gefördert, um den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten?