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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Richterstellen an den Familiengerichten

Differenzierte Zahlenangaben zur Anzahl der Familienrichterstellen (aktuell und Entwicklung seit 1985) und der Sorgerechtsverfahren seit 1985 sowie zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil und Anzahl der betroffenen Kinder seit 1998<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

20.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/247705.06.2018

Richterstellen an den Familiengerichten

der Abgeordneten Martin Reichardt, Mariana Iris Harder-Kühnel, Frank Pasemann, Thomas Ehrhorn, Nicole Höchst, Johannes Huber, Matthias Büttner, Volker Münz, Andreas Mrosek, Udo Theodor Hemmelgarn, Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Deutschland hat die Richterstellen an den Familienabteilungen der Amtsgerichte und den Senaten der Oberlandesgerichte in der Vergangenheit erhöht. Die Zahl der familiengerichtlichen Verfahren, vor allem der Kindschaftssachen (elterliche Sorge und Umgang) ist nach der Reform von 1998 mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz (BGBl. I 1997 S. 2942) kontinuierlich angestiegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele Familienrichterstellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit eingerichtet und besetzt (bitte nach Bundesländern und Gerichtsbezirken aufschlüsseln)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Richterstellen an den Familiengerichten seit 1985, insbesondere nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes (1998) entwickelt (bitte nach Kalenderjahren, Bundesländern und Gerichtsbezirken aufschlüsseln)?

3

Wie viele Sorgerechtsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1985, insbesondere nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes (1998) jährlich in Deutschland durchgeführt und entschieden worden (bitte nach Kalenderjahren, Bundesländern und Gerichtsbezirken aufschlüsseln)?

4

In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1. Juli 1998 von Familiengerichten das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemäß § 1671 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einem Elternteil übertragen worden (bitte nach Kalenderjahren, Bundesländern und Gerichtsbezirken aufschlüsseln)?

5

Wie viele Kinder sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Beschlüssen der Familiengerichte seit 1. Juli 1998 jährlich betroffen von der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ein Elternteil gemäß § 1671 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BGB (bitte nach Kalenderjahren, Bundesländern und Gerichtsbezirken aufschlüsseln)?

Berlin, den 25. Mai 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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