Einweg- und Mehrweg-Getränkeverpackungen
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Hauptziele des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) sind die Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Abfällen. Hinsichtlich der Getränkeverpackungen werden diese Ziele über die Stabilisierung und den Ausbau des Mehrwegsystems verfolgt. Das Instrument dafür ist gegenwärtig die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und ihre Pfandregelung. Ein möglichst hoher Mehrweganteil dient dem Ressourcenschutz, der Energieeinsparung und der Verminderung der Landschaftsverschmutzung. Darüber hinaus können traditionelle mittelständische Strukturen in der Getränkewirtschaft und deren Bestand an Arbeitsplätzen erhalten werden.
Bereits die ehemalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl sah zum Schutz der Mehrwegquote in der Verpackungsverordnung eine Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen vor, die bei dauerhaftem Unterschreiten vorgeschriebener Mehrwegquoten greifen musste. Aufgrund mehrmaliger Quotenunterschreitung gilt seit Januar 2003 eine Pfandpflicht in den Bereichen Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke. Die Verkaufsstellen nutzten allerdings so genannte Insellösungen, in denen sie nur von ihnen verkaufte Flaschen und Dosen zurücknehmen mussten, nicht aber die der Konkurrenten.
Mit der von der Bundesregierung in der 15. Legislaturperiode initiierten dritten Novelle der Verpackungsverordnung wurde die Umsetzung der Pfandregelung neu geregelt. Zum einen wurde das schon zuvor vereinheitlichte Pflichtpfand in Höhe von 25 Cent je Einwegflasche oder -dose zum 1. Mai 2006 ausgedehnt auf Einweg-Getränkeverpackungen aus den Bereichen Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und alkoholhaltige Mischgetränke. Zum anderen können die Kunden mit dem Stichtag nunmehr jegliche Getränkeverpackungen an alle Geschäfte zurückbringen. In diesem Zusammenhang gibt es gegenwärtig jedoch Anzeichen dafür, dass einige Handelshäuser Mehrweg-Getränkeverpackungen zu Lasten von Einwegsystemen auslisten, da mit der Konzentration auf Einweggebinde Lagerhaltungs- und Sortierkosten reduziert werden können. Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e. V. (wafg) und auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) befürchten daher, dass infolge des Anfang 2003 eingeführten Pflichtpfands das Gegenteil des bezweckten Ziels eintreten könnte.
So erklärte die wafg in einer Presseerklärung vom 10. Januar 2006, das zum 1. Mai 2006 gestartete nationale Rücknahmesystem für bepfandete Einweg- Getränkeverpackungen werde den Verpackungstrend in Richtung Einweg bei den alkoholfreien Getränken weiter stark beschleunigen. Die Mehrwegquote bei alkoholfreien Getränken sei seit Ende 2002 von 51,8 Prozent auf nur noch 41,8 Prozent im Jahr 2005 zurückgegangen. Bereits im Vorgriff auf das einheitliche Einweg-Rücknahmesystem ab Mai 2006 hätten sowohl der Lebensmitteleinzelhandel, vor allem aber die Discounter, alkoholfreie Getränke in Einweg großflächig wieder eingelistet und ihr Einweg-Sortiment kontinuierlich weiter ausgebaut. Nach Einschätzung der wafg sei es nur eine Frage der Zeit, dass Mehrweg bei alkoholfreien Getränken mehr oder weniger aus den Regalen verdrängt werde. Gründe dafür seien u. a.:
- Getränke-Einwegverpackungen verursachten bis zu 70 Prozent weniger Prozesskosten im Handel als Mehrwegsysteme.
- Einweggetränke mit ihren leichten Umverpackungen seien für den Verbraucher einfacher zu handhaben als Mehrwegkästen.
- Aufgrund der Bepfandung erkenne der Kunde keinen Unterschied mehr zwischen Einweg und Mehrweg.
- Für den Verbraucher entfielen mit Einführung des einheitlichen Rücknahmesystems die vor dem 1. Mai 2006 noch vorhandenen Nachteile durch die komplizierte Rücknahme von entleerten Einweggebinden.
- Die Verkaufspreise für Einweg im Handel seien deutlich geringer als für Mehrweg.
- Der Kunde erhalte bei jedem Kauf eine neue Verpackung ohne die typischen Gebrauchsspuren einer wiederverwendbaren Mehrwegflasche.
Bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung hat die Bundesregierung auf die Einrichtung einer unabhängigen staatlichen Pfand-Clearingstelle, beispielsweise durch die Einrichtung einer „beliehenen Stelle“, verzichtet. Die Hoheit über die neu geschaffene Clearingstelle bei der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH wurde dem Lebensmittelhandel und der Ernährungsindustrie überlassen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Gewerkschaft NGG und der Unternehmensberatung Roland Berger nutzen Handel und Lebensmittelindustrie den dort anfallenden so genannten Pfandschlupf, um ihre Einwegsysteme intern zu subventionieren (siehe u. a. DER TAGESSPIEGEL vom 23. April 2006). Der Begriff Pfandschlupf beschreibt zusätzliche Einnahmen, die sich daraus ergeben, dass ein Teil der bepfandeten Einweg- Getränkeverpackungen von den Kunden nicht zurück in die Verkaufsstellen gebracht werden. Die Unternehmensberatung Roland Berger ist wie die Gewerkschaft NGG der Auffassung, dass Handel und Abfüller die Einnahmen aus dem Pfandschlupf nutzen, um sich Wettbewerbsvorteile gegenüber Mehrwegsystemen zu verschaffen.
Neben den wettbewerblichen Problemen existieren Bedenken hinsichtlich der Umweltverträglichkeit der Verwertung bzw. Entsorgung von Einweg- Getränkeverpackungen. So werden zerschredderte Einweggebinde auch an Rohstoffverwerter verkauft, die außerhalb Europas und der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind. Dies legt die Vermutung nahe, dass eine dem KrW-/AbfG gemäße Verwertung nicht immer gewährleistet werden kann. Gleichwohl spart dieser Entsorgungsweg Kosten, was sich im Wettbewerb negativ auf die Mehrwegquote auswirken könnte.
Nach Ansicht der wafg stehen auf der Verliererseite des beschriebenen Prozesses die deutschen Mehrwegbetriebe und ihre Mitarbeiter. Wegen der nicht mehr erforderlichen Mehrweglogistik werde sich die Getränkeabfüllung zwangsläufig weiter internationalisieren. Der Druck auf die deutschen Hersteller werde weiter zunehmen und der Strukturwandel in der alkoholfreien Getränkewirtschaft sich weiter beschleunigen. Die Gewerkschaft NGG rechnet deutschlandweit mit einem Verlust von bis zu 10 000 Arbeitsplätzen (siehe Frankfurter Allgemeine SONNTAGSZEITUNG vom 23. April 2006).
Eine weitere Substitution von Mehrweg- durch Einwegverpackungen hätte weitreichende Folgen für Umwelt und Beschäftigung. Um dies zu verhindern hatte die Gewerkschaft NGG bereits im Herbst 2005 eine Steuer auf Einwegverpackungen gefordert. Im Gegenzug könne das Dosenpfand abgeschafft werden. Eine Steuer ohne Pflichtpfand birgt nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) allerdings ebenfalls die Gefahr, die eingangs angeführten umweltpolitischen Zielstellungen zu verfehlen. So könnte die Vermüllung der Umwelt wieder zunehmen, da dann keine Anreize zur Rückgabe von Einweg- Getränkeverpackungen mehr existierten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie hat sich die Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen zwischen Anfang 2002 und Juni 2006 entwickelt (Angaben bitte in Quartalen insgesamt sowie entsprechend der Einteilung der Verpackungsverordnung in § 8 Abs. 2 jeweils nach Erfrischungsgetränken mit und ohne Kohlensäure, Frucht- und Gemüsesäften bzw. -nektaren, Wässern, alkoholhaltigen Mischgetränken, Bieren und Biermischgetränken, Weinen, Spirituosen, diätetischen Getränken, Milch und Milchmischgetränken)?
Wie hat sich zwischen Anfang 2002 und Juni 2006 der Anteil von Getränkedosen, Glas-Einwegflaschen, PET-Einwegflaschen, Getränkekartonverpackungen, PE-Schlauchbeuteln und Standbodenbeuteln an den Getränkeverpackungen entwickelt (Angaben bitte in Quartalen insgesamt sowie entsprechend der Einteilung der Verpackungsverordnung in § 8 Abs. 2 jeweils nach Erfrischungsgetränken mit und ohne Kohlensäure, Frucht- und Gemüsesäften bzw. -nektaren, Wässern, alkoholhaltigen Mischgetränken, Bieren und Biermischgetränken, Weinen, Spirituosen, diätetischen Getränken, Milch und Milchmischgetränken)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen zwischen Anfang 2002 und Juni 2006 im Hinblick auf die mit der Einführung des Einweg-Pfandes verfolgte Zielstellung?
Wie bewertet die Bundesregierung die mit den eingangs aufgeführten Argumenten gestützten Befürchtungen der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e. V. (wafg), nach der es nur eine Frage der Zeit sei, dass Mehrweg bei alkoholfreien Getränken aus den Regalen verdrängt werde?
Gibt es Hinweise, dass die seit 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Regelungen eine weitere spürbare Verschiebung zugunsten des Einwegsystems und zu Lasten des Mehrwegsystems ausgelöst haben?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, dass nach dem 1. Mai 2006 zwar verstärkt Einweg gelistet aber dieses deutlich unter Erwartung des Handels vom Kunden nachgefragt wurde?
Sieht die Bundesregierung für die Zukunft die Gefahr einer weiteren Verschiebung zwischen Mehrweg und Einweg zugunsten von Einweg, wenn ja, welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um dem entgegen zu wirken, und welche konkreten Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen zu erhöhen?
Ist es aus der Sicht der Bundesregierung legitim, dass Handelshäuser und Getränkeindustrie aus der Aneignung des Pfandschlupfs zusätzliche Einnahmen erzielen?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr, dass der Pfandschlupf zur Ausweitung des Einwegsystems führt, da Handel und Abfüller Einnahmen aus dem Pfandschlupf nutzen können, um Getränke in Einweg- Getränkeverpackungen zu subventionieren?
Hat die Bundesregierung Angaben darüber, wie hoch der Betrag ist, den Handel und Getränkeindustrie im Jahr 2005 über den Pfandschlupf einnahmen?
Wie entwickelt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Höhe des Pfandschlupfs nach dem 1. Mai 2006?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Konstruktion der Pfand- Clearingstelle geeignet, das Mehrwegsystem zu stabilisieren beziehungsweise auszubauen?
Könnte sich die Bundesregierung vorstellen, durch eine Abgabe oder Steuer auf die Einnahmen aus dem Pfandschlupf eine Lenkungswirkung zur Stabilisierung des Mehrwegsystems zu erzielen?
Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen, eine Steuer oder Abgabe auf Einweg-Getränkeverpackungen zu erheben und im Gegenzug auf Pfandsysteme zu verzichten?
Wie steht die Bundesregierung zur Möglichkeit, eine Steuer oder Abgabe auf Einweg-Getränkeverpackungen zusätzlich zum Pflichtpfand zu erheben, so wie es in Dänemark gehandhabt wird?
Aus welchen Materialien bestehen die gebräuchlichsten Einweg- Getränkeverpackungen, und welche Mengen davon werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in Deutschland für Einweg-Getränkeverpackungen eingesetzt?
Werden die verwendeten Materialien umweltverträglich hergestellt?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die geschredderten Teile der Einweg-Getränkeverpackungen überwiegend in einer Form verwertet, die aus rohstofflicher und energetischer Sicht ökologisch akzeptabel ist?
Sind der Bundesregierung nähere Einzelheiten über die Beschäftigungsentwicklung durch die Verdrängung von Mehrweg- durch Einweg- Getränkeverpackungen bekannt?