Demographiefeste und verfassungskonforme Umgestaltung des Gesamtsystems der sozialen Sicherung
der Abgeordneten Martin Reichardt, Mariana Iris Harder-Kühnel, Frank Pasemann, Matthias Büttner, Andreas Mrosek, Nicole Höchst, Johannes Huber, Jürgen Pohl, Volker Münz, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Deutschland hat ein demographisches Problem, nämlich die Alterung der Gesellschaft und permanente Schrumpfung der jungen und mittleren Jahrgangsgruppen (www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/04/PD15_ 153_12421.html). Hauptursache ist die seit Jahrzehnten zu niedrige Geburtenrate von derzeit 1,59 Kindern pro Frau in Bezug auf die Gesamtfruchtbarkeitsrate von 2,1 Geburten pro Frau als natürliche Reproduktionsrate (Eurostat: http://ec.europa. eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Population_statistics_at_regional_level/ de).
Die demographische Krise ist unauflöslich mit den Verwerfungen der sozialen Sicherungssysteme (gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) verschränkt. Eine bloße Reform der sozialen Sicherungssysteme ohne flankierende Erhöhung der Geburtenrate löst das Problem der Vergreisung der Gesellschaft nicht. Der seit langem beschrittene Weg, die im Inland nicht bzw. zu wenig Geborenen durch im Ausland geborene Bevölkerungsgruppen aus fremden Kulturen kompensieren zu wollen, zeitigt gewaltige Folgeprobleme in Form einer schwindenden Kohäsionskraft der Gesellschaft. Andererseits sind aus Migrationsprozessen positive demographische Effekte einer Verjüngung erst bei einer Größenordnung zu erwarten, welche selbst die Zuwanderung des Jahres 2015 in den Schatten stellt. Die Bevölkerungswissenschaft nennt die Zahl von 188 Millionen jungen Zuwanderern bis zum Jahr 2050, bezogen auf 2001 als prognostisches Ausgangsjahr und damit also deutlich mehr als 3 Millionen Zuwanderer p. a. über Jahrzehnte hinweg (Herwig Birg, zit. n. BVerfG v. 3. April 2001, 1 BvR 1629/94, Rz. 65 a. E.).
Die sozio-demographischen Gefahren und Unzulänglichkeiten einer solchen nach Auffassung der Fragesteller pseudo-kompensatorischen Einwanderungspolitik für Deutschland werden freilich nicht breit und unvoreingenommen diskutiert. Demgegenüber erbringen insbesondere deutsche und gut integrierte nicht deutsche Eltern finanzielle Aufwendungen und Erziehungsleistungen zugunsten der nachwachsenden Generationen als Träger des Drei-Generationenvertrages („generative Leistungen“), ohne dabei die erwähnten negativen kulturellen Folgewirkungen auszulösen. Das Bundesverfassungsgericht fordert einen „Beitragsabstand“ bei den Beitragszahlungen der Menschen mit und ohne Kinder durch Reformen des gesamten sozialen Sicherungssystems (vgl. BVerfGE 103, 242 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie gewichtet die Bundesregierung die für den Fortbestand der Gesellschaft und der sozialen Sicherungssysteme erbrachten doppelten Leistungen von Familien mit Kindern in Form von (zusätzlichen) Erziehungsleistungen im Verhältnis zu den rein monetären Beiträgen Kinderloser?
Strebt die Bundesregierung den vom Bundesverfassungsgericht geforderten „Beitragsabstand“ bei den Beitragszahlungen der Menschen mit und ohne Kinder auch bei der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung an?
Strebt die Bundesregierung eine für den Fortbestand der Bindungskräfte unserer deutschen Gesellschaft und der sozialen Sicherungssysteme ausreichende Höhe der Geburtenrate an?
Wenn ja, mit welchen Mitteln?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die aus Sicht der Fragesteller seit Jahrzehnten betriebene Politik fortzusetzen, mit Zuwanderungen, die im Inland fehlenden Geburten ersetzen zu wollen?
Nimmt die Bundesregierung die Auswirkungen der Tatsache in Kauf, dass die Geburtenrate der Zugewanderten höher ist als die der Deutschen, mit der Folge, dass die Zahl der Deutschen wegen ihrer Sterbeüberschüsse sinkt, die Zahl der Zugewanderten hingegen im Grad ihrer Geburtenüberschüsse steigt?