Überwachung türkischer Oppositioneller mithilfe deutscher Abhörtechnik
der Abgeordneten Petr Bystron, Andreas Bleck, Martin Sichert, Enrico Komning, Joana Cotar, Dr. Christian Wirth, René Springer, Thomas Seitz, Paul Viktor Podolay, Uwe Schulz, Johannes Huber, Dr. Lothar Maier, Dr. Götz Frömming und der Fraktion AfD
Vorbemerkung
Im Juni 2017 begann in der Türkei der dreiwöchige „Marsch der Gerechtigkeit“ von Ankara nach Istanbul. Kemal Kilicdaroglu, Oppositionsführer der republikanischen Volkspartei (CHP), protestierte damit gegen die Inhaftierung des CHP-Abgeordneten Enis Berberoglu und gegen die Politik des Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Mehrere Hunderttausend Menschen schlossen sich dem Protestmarsch an. Wie aus einem aktuellen Bericht von „NDR“, „WDR“ und „Süddeutscher Zeitung“ hervorgeht, waren die Demonstranten das Ziel einer großangelegten Überwachungsaktion der türkischen Regierung. Die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt am 14. Mai: „Deutsche Späh-Software für Smartphones ist offenbar in der Türkei zum Einsatz gekommen, um die größte Oppositionspartei CHP auszuspionieren“ (www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachung-deutsche-spaehsoftware-gegen-tuerkische-oppositionelle-eingesetzt-1.3979824).
Aufgedeckt hatte die massenhafte Ausspionierung von Oppositionellen die Nichtregierungsorganisation Access Now. Ihre Experten haben „den Quellcode der Software einer aufwändigen Analyse unterzogen und gehen auf dieser Grundlage davon aus, dass es sich dabei um das Produkt „FinSpy“ des deutschen Herstellers FinFisher handelt“ (www.tagesschau.de/ausland/spaehsoftware-tuerkei-101.html).
Laut Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ ist bislang noch „unklar, wie die brisante Software in die Türkei gelangen konnte. Für die Technik gelten strenge Exportregeln“ (www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachung-deutsche-spaeh-softwaregegen-tuerkische-oppositionelle-eingesetzt-1.3979824). Die „ARD“ fragte für ihre Berichterstattung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Berlin an. Dort erklärte man, „man habe nach Oktober 2014 überhaupt keine Exportlizenzen für Intrusion-Software erteilt. Eine konkrete Anfrage, ob auch die Firma FinFisher keine derartige Lizenz erhalten habe, ließ das Wirtschaftsministerium unbeantwortet. FinFisher selbst wollte zu den Vorwürfen nicht Stellung beziehen“ (www.tagesschau.de/ausland/spaehsoftware-tuerkei-101.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Unterliegt die Ausfuhr von Softwareprodukten der Firma FinFisher grundsätzlich der Genehmigung durch die Bundesregierung?
Wenn ja, welche Bestimmungen gelten für diese Produkte konkret?
Wenn nein, welche Produkte bedürfen der Genehmigung, welche nicht?
Für welche Länder hat die Bundesregierung bisher Genehmigungen zum Verkauf und Export von Spionagetechnologie erteilt (bitte alle Ausfuhrgenehmigung seit 1990 chronologisch nach Datum sortiert unter Angabe der jeweiligen Länder und Produkte auflisten)?
Stimmt es, dass die Bundesregierung seit Oktober 2014 keine Erlaubnis mehr für den Vertrieb und den Export sogenannter Intrusion-Software erteilt hat?
Wenn ja, was waren die Gründe für diese Entscheidung?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die verkauften Spionageprodukte nicht gegen die legitime politische Opposition eines Landes eingesetzt oder sonstige Menschenrechtsverletzungen durch sie ermöglicht oder begünstigt werden?
Welche Exportregeln gelten für sensible Softwareprodukte wie Spähsoftware konkret?
Welche Voraussetzungen müssen für einen Verkauf ins Ausland erfüllt sein?
Welche Produkte des Herstellers FinFisher verwenden Bundesregierung oder Bundesbehörden (Bundeskriminalamt etc.) derzeit, bzw. welche Software wurde in der Vergangenheit benutzt?
Wie viel hat die Bundesregierung für die Herstellung bzw. Entwicklung und Nutzung der Softwareprodukte von FinFisher bislang bezahlt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verkauf von Spähsoftware des Unternehmens FinFisher an die türkische Regierung oder türkische Behörden?
Hat das Unternehmen FinFisher eine Exporterlaubnis für ein Softwareprodukt zur Ausfuhr in die Türkei beim BMWi beantragt?
Wenn ja, wann wurde der Antrag gestellt, und warum wurde er abgelehnt oder zugelassen (bitte Begründung anfügen)?
Wann hat die Bundesregierung Kenntnis davon erhalten, dass die türkische Regierung Software des deutschen Herstellers FinFisher möglicherweise gegen Politiker der Opposition eingesetzt hat?
Hat die Bundesregierung bereits Kontakt mit der Nichtregierungsorganisation Access Now aufgenommen, die die Nutzung der FinFisher-Spionagesoftware in der Türkei nachgewiesen hat?
Ist die Bundesregierung schon mit dem türkischen Präsidenten oder den zuständigen Behörden in Kontakt getreten, um diesen Sachverhalt aufzuklären, und wenn ja, welche Information hat sie von türkischer Seite erhalten?
Ist die Bundesregierung bereits mit den Verantwortlichen des Unternehmens FinFisher in Kontakt getreten, um zu klären, ob und wann ein Verkauf der Spähsoftware an die Türkei stattgefunden hat?
Wird sich die Bundesregierung mit der juristischen Untersuchung des Falles beschäftigen?
Wenn ja, wer ist für die Ermittlungen verantwortlich?
Wenn nein, warum nicht?
Sollte sich der Verdacht bestätigen, welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Nutzung deutscher Spähsoftware gegen oppositionelle Politiker im Ausland ziehen?
Sollte sich der Verdacht bestätigen, welche Konsequenzen wird dies für die deutsch-türkischen Beziehungen haben?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Spionagesoftware des FinFisher-Konzerns auch gegen Oppositionelle in Deutschland eingesetzt?