Forschungsprofil des Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt
der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Espendiller, Nicole Höchst und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Gründung bzw. der Aufbau eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ (IGZ) soll die Förderung von bis zu zehn Institutionen an verschiedenen Standorten umfassen. Es ist geplant, das IGZ in Form einer „Verbundstruktur“ zu organisieren. Das IGZ ist an die Stelle eines ursprünglich an der Technischen Universität Dresden geplanten Institutes für gesellschaftlichen Zusammenhalt getreten. Aufgabe des IGZ soll es sein, die Forschung zum Thema „gesellschaftlicher Zusammenhalt auf eine neue Grundlage“ zu stellen und „praxisrelevante Vorschläge“ zu erarbeiten (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html). Betraut mit der Umsetzung dieses Projektes ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Notwendigkeit eines derartigen Instituts wird mit dem Befund begründet, dass es „Bevölkerungsgruppen gibt, die das bestehende politische System nicht mehr unterstützen“, „sich an den Rand gedrängt fühlen“ oder „zur parlamentarischen Demokratie und ihren Repräsentanten auf Distanz“ gehen. Es sei deshalb eine „wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Strukturen und Wahrnehmungen gesellschaftlicher Zugehörigkeit“ angezeigt. Zu den Aufgaben und Zielstellungen des IGZ werden unter anderem „Maßnahmen der Politik- und Gesellschaftsberatung“ gezählt (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html).
Aus Sicht der Fragesteller ist nicht erkennbar, was die Gründung bzw. der Aufbau eines derartigen Institutes additiv zur Forschung in den genannten Bereichen beitragen kann. Vielmehr entsteht bei den Fragestellern die Sorge, dass die Regierung die Forschung hier für ihre Zwecke in den Dienst nehmen könnte (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Inwieweit spielte nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Gründung des IGZ als Forschungsverbund der Vorwurf eine Rolle, ein solches Institut an der TU Dresden könnte ein „rechtskonservativer Thinktank“ werden (www.tagesspiegel.de/wissen/konservativer-thinktank-offenbar-vom-tischgesellschaftlicher-zusammenhalt-soll-im-verbund-erforscht-werden/19729056.html)?
Wenn ja, hat die Bundesregierung ggf. konkrete Anhaltspunkte für diese Einschätzung?
Aufgrund welcher Annahmen ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Forschung „zum gesellschaftlichen Zusammenhalt auf eine neue Grundlage“ gestellt werden muss (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html)?
Hat die Bundesregierung Grund zu der Annahme, dass die Forschung die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt „relevanten gesellschaftlichen Trends und Entwicklungen“ (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html) sowie deren „historische Wurzeln“ bisher nur unzureichend identifiziert und erfasst hat?
a) Falls ja, welche Erkenntnisse genau liegen dieser Annahme zugrunde?
b) Falls nein, warum bedarf es dann des Aufbaus eines Institutes wie des IGZ?
Kann die Bundesregierung Beispiele dafür angeben, was genau sie zu den „problematischen Aspekten gesellschaftlichen Zusammenhalts“ (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html) zählt?
Was genau meint die Bundesregierung mit „Operationalisierung des Begriffs ‚Gesellschaftlicher Zusammenhalt‘ mit dem Ziel der Entwicklung eines übergreifenden Konzepts sowie aussagekräftiger Indikatoren“ (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html)?
Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter „Gesellschaftsberatung, gibt es insbesondere in der Bevölkerung ggf. Zielgruppen, die die Bundesregierung im Hinblick auf eine mögliche „Gesellschaftsberatung“ konkret im Auge hat?
Aufgrund welcher Kriterien sieht die Bundesregierung die deutsche Gesellschaft als eine „Gesellschaft in Bewegung“, und wen genau meint die Bundesregierung, wenn sie darauf verweist, dass es Bevölkerungsgruppen gebe, bei denen sich „Immobilität (bildungsmäßig, beruflich, sozial)“ verfestige (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Migration, die mit „Desintegrationsprozessen“ (Stichwort: „Parallelgesellschaften“) verbunden ist, wesentlich zur „Verunsicherung in der Gesellschaft“ beiträgt (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html)?
Inwieweit wird sich dieser Befund nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. in der Forschungsarbeit des IGZ niederschlagen?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geplanten Verbundstruktur von bis zu zehn Instituten, auf denen das IGZ fußen soll, die Gefahr von Reibungsverlusten zwischen den einzelnen Instituten der Verbundstruktur?
Gibt es Überlegungen im Hinblick auf mögliche Maßnahmen, mit denen diesen Reibungsverlusten vorgebeugt werden könnte?