Die menschenrechtliche Situation in den Westbalkanstaaten
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Sören Pellmann, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten ist, wurden die Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt, nachdem dies mit Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien bereits 2014 geschehen war. Damit gelten Asylanträge von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern der Westbalkanstaaten zunächst als prinzipiell unbegründet. Die Betroffenen sind gezwungen, das Gegenteil zu beweisen. Insbesondere Minderheiten in den Westbalkanstaaten – vor allem Roma – unterliegen allerdings auch heute noch einer „massiven und kumulativen Diskriminierung“ (http://zentralrat.sintiundroma.de/antiziganismus-und-kumulative-diskriminierung-im-westlichen-balkan/).
Der Zentralrat der Sinti und Roma kritisiert scharf, dass schutzsuchende Roma aus den Westbalkanstaaten als vermeintliche „Armutsflüchtlinge“ in der politischen Debatte diskriminiert und zur Durchsetzung asylrechtlicher Verschärfungen missbraucht werden. Wie der Zentralrat feststellt, werde dabei die Relevanz des Antiziganismus und die daraus resultierende Ausgrenzung der Roma in allen Lebensbereichen als entscheidende Fluchtursache außer Acht gelassen. Es sei nach Angaben des Zentralrats der Sinti und Roma in allen Staaten des Westbalkans allenfalls von einem graduellen Unterschied in der Diskriminierung der Roma-Bevölkerung zu sprechen. Die Diskriminierung umfasse alle Lebensbereiche. Der Zentralrat hebt hervor, dass die Ansicht, Roma würden den Westbalkan aufgrund ihrer sozioökonomischen Lage verlassen, der Situation nicht gerecht werde, da diese Lage lediglich die Auswirkung der systematischen und kumulativen Diskriminierung sei. Dabei handelt es sich nach Auffassung der Fragesteller nach § 3a des Asylgesetzes um eine „Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen, einschließlich einer Verletzung der Menschenrechte, (…) die aufgrund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sind, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen.“
Es sind der Antiziganismus und die kumulative und strukturelle Diskriminierung, die die wirtschaftliche Lage der Roma in den Ländern des westlichen Balkans bestimmen und viele von ihnen zum Verlassen der Länder zwingen (http://zentralrat.sintiundroma.de/bestandsaufnahme-entwicklungszusammenarbeit-westbalkan/).
Antiziganismus führt im Westbalkan nach Angaben des Zentralrats der Sinti und Roma dazu, dass Roma „keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, Kinder in Schulen drangsaliert oder in segregierte Einrichtungen mit qualitativ minderwertigem Schulunterricht abgeschoben und von der Mehrheitsgesellschaft bewusst ausgegrenzt werden“ (http://zentralrat.sintiundroma.de/bestandsaufnahme-entwicklungszusammenarbeit-westbalkan/).
Roma werden nach Ansicht der in Stockholm ansässigen Menschenrechtsorganisation Civil Rights Defenders systematisch, selbst von staatlichen Stellen bei der Arbeitssuche diskriminiert. Zwar existieren in allen Ländern des westlichen Balkans Gesetze, die in der einen oder anderen Form die gleichberechtigte Beteiligung der Minderheiten, inklusive der Roma, im Öffentlichen Dienst fordern. Nur setzen die nationalen Regierungen und lokalen Selbstverwaltungen dieser Organisation zufolge in all diesen Ländern diese Gesetze nicht um. Im Kosovo sind laut einem Bericht des Büros des Premierministers von 2013 von 5000 Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes auf zentraler Ebene nur zehn Roma, Ashkali und Ägypter angestellt. In Serbien ist einer Untersuchung von 2011 zufolge von 16 675 Angestellten in 51 staatlichen Institutionen gerade acht Roma beschäftigt (https://crd.org/2017/12/21/the-wall-of-antigypsyism-roma-in-the-western-balkans/).
Besonders bedenklich ist die Lage der Roma im Kosovo, da sie dort immer noch unter den Nachwirkungen des Krieges 1998/1999 leiden. Ganze Siedlungen der Roma wurden damals zerstört, viele ihrer Häuser wurden von Angehörigen der albanischen Mehrheitsbevölkerung besetzt. In der Nachkriegszeit konnten Roma weder von den Wiederaufbaumaßnahmen nach dem Krieg umfassend profitieren, sie sind sogar beim Wiederaufbau stark benachteiligt worden. Zudem werden Roma pauschal immer noch als Unterstützer und Profiteure der Unterdrückung der Albaner in der Vorkriegs- und Kriegszeit diffamiert, was ihre gesellschaftliche Gleichberechtigung unmöglich macht (http://fluechtlingsforschung.net/roma-aus-dem-westlichen-balkan-ursachen-ihrer-flucht/; www.academia.edu/31445776/Trapped_in_a_vicious_circle_repatriation_and_re-migration_of_Roma_Ashkali_and_Balkan-Egyptians_from_Kosovo).
Im Kontext des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes ist explizit auf einer Bund-Länder-Besprechung festgehalten worden, dass sich „der Bund (…) aktiv für die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Minderheiten, insbesondere Roma, im Westbalkan einsetzen (wird)“ (www.thueringen.de/th1/tsk/aktuell/veranstaltungen/86412/, Punkt 4).
Neben der Minderheit der Roma werden auch LGBTIQ (Lesben, Schwule, Bi- Trans-, Intersexuelle und Queer) in den Westbalkanstaaten sowohl gesellschaftlich als auch institutionell diskriminiert. Das Helsinki-Komitee stellt in einem Bericht zur Situation in Mazedonien fehlenden politischen Willen zum Schutze der LGBTIQ-Bevölkerung fest. Der offene Ausdruck von Homophobie durch Repräsentanten hoher Institutionen, wie auch das Nichtfunktionieren des Justizsystems stelle eines der Haupthindernisse zu einer Gleichstellung aller Bürgerinnen und Bürger Mazedoniens dar (http://mhc.org.mk/system/uploads/redactor_assets/documents/2477/Analiza_na_zakonska_Ramka_vo_odnos_na_pravata_na_LGBTI_ANG_02.pdf). Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass „für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat (…) Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen“ muss (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1996/05/rs19960514_2bvr150793.html?nn= 5399840). Im März 2016 äußerte der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Besorgnis angesichts der Haftbedingungen in Albanien (www.amnesty.de/jahresbericht/2017/albanien#section-24036).
Aufgrund kumulativer Diskriminierung, schwerer Menschenrechtsverletzungen und systematischer Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen wird die Lage in den Balkanstaaten nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht den vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Kriterien zur Einstufung als sicheres Herkunftsland gerecht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung zur Evaluierung der Menschenrechtslage in den Westbalkanstaaten seit Oktober 2015 unternommen, und welche Schlüsse zieht sie daraus (bitte nach einzelnen als „sichere Herkunftsländer“ deklarierten Staaten im Westbalkan aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der Roma und anderer Minderheiten in den Westbalkanstaaten, sowohl in Bezug auf staatliche als auch nichtstaatliche Diskriminierung (bitte nach einzelnen als „sichere Herkunftsländer“ deklarierten Staaten im Westbalkan aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage von LGBTIQ in den Westbalkanstaaten und deren staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung (bitte nach einzelnen als „sichere Herkunftsländer“ deklarierten Staaten im Westbalkan aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung der Roma auf dem Arbeitsmarkt in den Staaten des Westbalkans (bitte nach einzelnen als „sichere Herkunftsländer“ deklarierten Staaten im Westbalkan aufschlüsseln)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Fortschritte in den Westbalkanstaaten in Hinsicht auf die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zur Beschäftigung von Roma und anderer Minderheiten im Öffentlichen Dienst (bitte nach einzelnen als „sichere Herkunftsländer“ deklarierten Staaten im Westbalkan aufschlüsseln)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung der Roma auf dem Arbeitsmarkt in den Staaten des Westbalkans (bitte nach einzelnen als „sichere Herkunftsländer“ deklarierten Staaten im Westbalkan aufschlüsseln)?
Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene, um den Antiziganismus in den Ländern des Westbalkans zu bekämpfen (bitte nach einzelnen als „sichere Herkunftsländer“ deklarierten Staaten im Westbalkan aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Menschenrechtslage in den einzelnen Westbalkanstaaten?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der Roma-Bevölkerung in den einzelnen Westbalkanstaaten?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Fälle von Folter und Misshandlung von Gefangenen im Westbalkan (www.amnesty.de/jahresbericht/2017/albanien#section-24036; bitte nach einzelnen Westbalkanstaaten aufschlüsseln)?
a) Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Übergriffe auf Gefangene in den einzelnen Westbalkanstaaten verbreitet (www.amnesty.de/jahresbericht/2017/albanien#section-24036)?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Übergriffe auf Kinder und Jugendliche in Haftanstalten auf dem Westbalkan ((www.amnesty.de/jahresbericht/2017/albanien#section-24036)?
c) Gibt es spezifische Gruppen, die besonders von Übergriffen durch Sicherheitskräfte in den einzelnen Westbalkanstaaten betroffen sind?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der serbischen Minderheit in Albanien, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Verschleppung von mutmaßlichen Mitgliedern der Gülen-Bewegung durch türkische Geheimdienstkräfte aus dem Kosovo, welche ähnlichen Fälle sind ihr aus anderen Westbalkanstaaten bekannt (www.tagesspiegel.de/politik/tuerkische-festnahmenim-kosovo-streit-unter-freunden/21134524.html)?
Wie schätzt die Bundesregierung derzeit die ökonomische Entwicklung des Kosovo ein, und inwieweit werden einzelne Bevölkerungsgruppen von einer krisenhaften Entwicklung überdurchschnittlich hart getroffen (bitte die Gruppen benennen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der serbischen Minderheit im Kosovo, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Welche Fortschritte hat die Regierung des Kosovo nach Kenntnis der Bundesregierung erzielt, um Antiziganismus in Gesellschaft und Behörden wirksam entgegenzuwirken?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gewalt zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen im Kosovo (www.hrw.org/world-report/2018/country-chapters/serbia/kosovo)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten kostenfreier medizinischer Versorgung im Kosovo (www.fr.de/politik/abschiebungin-den-kosovo-unversorgt-zurueck-im-kosovo-a-1255578)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Berichten von Human Rights Watch, dass Roma, Ashkali und Ägypter immer noch Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Ausweispapieren und dem Zugang zum Gesundheitssystem, zum Bildungssystem und der Sozialversorgung im Kosovo haben (www.hrw.org/world-report/2018/country-chapters/serbia/kosovo)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die andauernden gesundheitlichen Folgewirkungen des Einsatzes von Munition aus abgereichertem Uran während des Jugoslawienkrieges (so genannter Kosovokrieg) 1999 besonders im Hinblick auf Kindersterblichkeit, Krebsrisiko und chronische Erkrankungen (www.welt.de/gesundheit/article173224341/Uran-Munition-Wie-schlimm-sind-die-gesundheitlichen-Folgen.html und www.kosmo.at/serbienverklagt-nato-wegen-der-verwendung-von-uranmunition)