Situation der Gülen-Bewegung
der Abgeordneten Ulla Jelpke Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Sören Pellmann, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Türkei sehen sich vermeintliche und tatsächliche Anhängerinnen und Anhänger des im US-Exil lebenden pensionierten Imams Fethullah Gülen seit mehreren Jahren einer scharfen Verfolgung als „Fethullah-Terrororganisation“ (FETÖ) ausgesetzt. Die türkische Regierung macht die Gülen-Bewegung insbesondere für den Putschversuch vom Juli 2016 in der Türkei verantwortlich. Unter dem Ausnahmezustand wurden Zehntausende mutmaßliche Gülen- Anhängerinnen und Gülen-Anhänger aus dem öffentlichen Dienst entlassen, festgenommen oder verhaftet. Eine Vielzahl von Institutionen, Schulen und Medien wurde geschlossen und zahlreiche Unternehmen, die nach Ansicht der türkischen Regierung zur Gülen-Bewegung gehörten, enteignet oder staatlicher Kontrolle unterstellt (www.swp.de/politik/inland/wie-erdogan-die-guelen-anhaenger-jagt-24959576.html).
Kritikerinnen und Kritiker beschuldigten die Gülen-Bewegung indessen, bereits während ihres bis zum Jahr 2013 andauernden engen Bündnisses mit der türkischen Regierungspartei AKP, ihren damaligen Einfluss auf Polizei und Justiz zur massenhaften Inhaftierung Tausender politischer Gegnerinnen und Gegner genutzt und dazu Ermittlungsverfahren manipuliert, Beweise gefälscht und ihre Medien zur politischen Diffamierung missbraucht zu haben (www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2013_S23_srt.pdf; www.nzz.ch/feuilleton/medien/die-psychische-belastung-war-enorm-1.18582876; www.spiegel.de/politik/ausland/guelen-bewegung-in-der-tuerkei-die-unheimliche-macht-desimam-a-754909.html).
Eine Vielzahl von Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhängern ist nach Deutschland geflohen. Auch hochrangige und von der Türkei gesuchte Personen wie die früheren Staatsanwälte Zekeriya Öz und Celal Kara sowie der als „Luftwaffen-Imam“ der Gülen-Bewegung und zentrale Figur beim Putschversuch geltende Adil Öksöz werden in Deutschland vermutet (www.handelsblatt.com/politik/international/imam-derluftwaffe-tuerkei-sucht-putsch-drahtzieher-in-deutschland/20195680.html; www.star.com.tr/guncel/firari-fetocu-zekeriya-ozun-almanyada-yaptigi-goruntulukonusmalarin-kayitlarina-ulasildi-haber-1342422/).
Auch im Ausland sehen sich Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger weiter verfolgt. In Deutschland wurde bekannt, dass Imame des Moscheendachverbandes DITIB (= Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V.) Gülen-Anhänger ausspioniert haben (www.tagesschau.de/inland/guelen-spionage-deutschland-101.html). Die türkische Regierung rühmt sich, mit Hilfe ihres Geheimdienstes bislang 80 Gülen-Anhänger aus 18 Ländern in die Türkei zurückgebracht zu haben (www.handelsblatt.com/politik/international/tuerkischer-geheimdienst-tuerkeian-verfolgung-von-guelen-anhaengern-in-18-laendern-beteiligt/21144774.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Situation von Anhängerinnen und Anhängern der Gülen-Bewegung in der Türkei?
2. Wie viele mutmaßliche Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei festgenommen, verhaftet, angeklagt oder verurteilt?
a) Aufgrund welcher Beweislage erfolgten die Festnahmen, Inhaftierungen, Anklagen oder Verurteilungen jeweils?
b) Inwieweit sieht die Bundesregierung rechtsstaatliche Standards beim Umgang der türkischen Justiz mit mutmaßlichen Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhängern gewahrt?
c) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Misshandlungen und Folterungen von festgenommenen oder inhaftierten Gülen- Anhängerinnen und Gülen-Anhängern in der Türkei?
3. Wie viele mutmaßliche Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei aus dem öffentlichen Dienst, der Justiz, der Polizei, dem Bildungswesen, der Armee etc. entlassen oder suspendiert (bitte für die Bereiche jeweils einzeln ausführen)?
a) Aufgrund welcher Beweislage erfolgten die Entlassungen bzw. Suspendierungen?
b) In wie vielen Fällen erfolgte mittlerweile eine Wiedereinstellung bzw. Rücknahme der Suspendierung?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Personen bzw. gesellschaftlichen (politischen oder religiösen) Gruppierungen die durch die Entlassungen oder Suspendierungen mutmaßlicher Gülen- Anhängerinnen und Gülen-Anhänger freigewordenen Stellen im öffentlichen Dienst, in der Justiz, der Polizei, dem Bildungswesen und der Armee nun besetzen (bitte für die Bereiche jeweils einzeln ausführen)?
4. Wie viele und welche dem Gülen-Netzwerk zugerechnete Institutionen, Bildungseinrichtungen und Verbände wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei geschlossen, verboten oder unter Zwangsaufsicht gestellt?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, was mit den Studierenden von geschlossenen Schulen und Universitäten, die der Gülen-Bewegung zugerechnet werden, geschehen ist, inwieweit diese ihre Ausbildung an anderen Universitäten oder Schulen fortsetzen und ihre bisherigen Scheine oder Abschlüsse anerkannt werden?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit andere religiöse Gemeinschaften wie die Menzil-Gemeinschaft, die Ismail Aga oder die Süleymancilar Schüler- und Studierenden-Wohnheime oder Bildungseinrichtungen einschließlich Nachhilfecenter übernommen haben, die vorher der Gülen-Bewegung zugerechnet wurden?
5. Wie viele Vermögenswerte in welcher Höhe von wie vielen Gülen- Anhängerinnen und Gülen-Anhängern bzw. welchen dem Gülen-Netzwerk zugerechneten Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei eingefroren, eingezogen, beschlagnahmt oder enteignet? Inwieweit waren nach Kenntnis der Bundesregierung auch deutsche Investoren oder Unternehmen davon betroffen?
6. Wie viele und welche Firmen in welchem Wert, die dem Gülen-Netzwerk zugerechnet wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei unter staatliche Zwangsaufsicht gestellt, enteignet, zwangsversteigert oder geschlossen?
7. Wie viele und welche Medien, die dem Gülen-Netzwerk zugerechnet wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei unter staatliche Zwangsaufsicht gestellt, enteignet, zwangsversteigert oder geschlossen?
a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Medien, die dem Gülen-Netzwerk zugerechnet wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei festgenommen, verhaftet oder verurteilt?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich der Schließungen von Medien, die der Gülen-Bewegung zugerechnet werden, und der Inhaftierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich der Pressefreiheit in der Türkei?
8. Welchen Institutionen oder Personen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung die eingezogenen oder beschlagnahmten Firmen, Medien oder Vermögenswerte jeweils als Käufer, Zwangsverwalter oder sonst Begünstigte zugute, und in welchem Verhältnis stehen diese Begünstigten zur Regierungspartei AKP?
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der Türkei und insbesondere der Sicherheit deutscher Unternehmen und in der Türkei angelegten deutschen Kapitals aus den Zwangsverwaltungen, Schließungen, Enteignungen und Zwangsversteigerungen von Unternehmen, die dem Gülen-Netzwerk zugerechnet werden?
10. Hält die Bundesregierung weiterhin an der vom Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes Bruno Kahl im März 2017 geäußerten Einschätzung fest, wonach die Gülen-Bewegung nicht terroristisch oder islamisch-extremistisch und nicht für den Putschversuch vom Juli 2016 in der Türkei verantwortlich sei, sondern „eine zivile Vereinigung zur religiösen und säkularen Weiterbildung“ wäre (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei- putschversuchlaut-bnd-chef-wohl-nur-vorwand-fuer-radikalen-kurs-erdogans-a-1139271. html), und wenn nein, welche neue Einschätzung aufgrund welcher geänderter Umstände hat sie bezüglich der Gülen-Bewegung?
11. Wie viele und welche Personen aus Deutschland befinden sich seit wann unter dem Vorwurf der FETÖ-Mitgliedschaft oder FETÖ-Unterstützung in türkischer Haft (bitte angeben, ob es sich um deutsche Staatsangehörige, Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit oder türkische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Deutschland handelt)?
a) Was hat die Bundesregierung bislang in diesen Fällen zur Unterstützung dieser Personen konkret unternommen?
b) Wie viele und welche Personen aus Deutschland, die unter dem Vorwurf der FETÖ-Mitgliedschaft oder FETÖ-Unterstützung in türkische Haft genommen wurden, sind wann und unter welchen Bedingungen wieder freigekommen, und inwieweit unterliegen die Betroffenen weiterhin Ausreiseverboten aus der Türkei (bitte angeben, ob es sich um deutsche Staatsangehörige, Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit oder türkische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Deutschland handelt)?
12. Auf welchen Wegen und Ebenen hat die türkische Regierung seit Veröffentlichung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Haltung der Bundesregierung zu Vorwürfen der türkischen Regierung gegenüber der Gülen-Bewegung“ auf Bundestagsdrucksache 18/12498 versucht, die Bundesregierung von der Rolle der Gülen- Bewegung beim Putschversuch im Juli 2016 in der Türkei zu überzeugen?
a) Welche diesbezüglichen Dokumente oder Beweise wurden ihr übergeben?
b) Zu welchen Schlussfolgerungen ist die Bundesregierung bislang nach Auswertung der von der türkischen Seite vorgelegten Unterlagen bezüglich des Putschversuches gelangt?
c) Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung ihre bisherige Einschätzung des Putschversuches gegenüber der türkischen Regierung kommuniziert?
13. Wie viele Listen mit Namen mutmaßlicher Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger und der Gülen-Bewegung zugerechneten Institutionen und Vereinigungen haben welche türkischen Behörden wann welchen Bundesbehörden übergeben (bitte angeben, wie viele Namen und Institutionen bzw. Vereinigungen jeweils genannt wurden)?
a) Was waren die jeweiligen Forderungen der türkischen Seite an die Bundesregierung?
b) Wie hat die Bundesregierung jeweils auf die Wünsche oder Forderungen der türkischen Behörden reagiert?
c) In wie vielen und welchen Fällen wurden die auf den Listen genannten Personen oder Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertreter von Seiten von Bundes- – oder nach Kenntnis der Bundesregierung – Landesbehörden darüber in Kenntnis gesetzt?
d) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Personen, die auf einer dieser Listen genannt wurden, bei einer Türkeireise festgenommen oder inhaftiert wurden, und wenn ja, wann und in welchem Fall ist dies passiert, und inwieweit befinden sich die Betroffenen wieder in Freiheit?
14. Wie viele Personen, die der Gülen-Bewegung zugerechnet werden oder in der Türkei unter dem FETÖ-Vorwurf verfolgt werden bzw. dies bei ihrer Anhörung als Fluchtgrund angaben, haben seit 2014 in Deutschland um Asyl ersucht (bitte nach Quartalen aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen gab es eine Asylanerkennung, in wie vielen Fällen eine Ablehnung?
a) Wie viele unter FETÖ-Vorwurf in der Türkei verfolgte türkische Soldaten und Offiziere sind nach Deutschland geflohen?
b) Wie viele unter FETÖ-Vorwurf in der Türkei verfolgte türkische Diplomatinnen und Diplomaten sind nach Deutschland geflohen?
c) Wie viele unter FETÖ-Vorwurf in der Türkei verfolgte Hochschulmitarbeiterinnen und Hochschulmitarbeiter sind nach Deutschland geflohen?
d) Wie viele unter FETÖ-Vorwurf in der Türkei verfolgte frühere Angehörige der Justiz sind nach Deutschland geflohen?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob sich die folgenden von der Türkei gesuchten mutmaßlichen führenden Kader der Gülen- Bewegung in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben und inwieweit sie hier Asyl oder einen anderen Aufenthaltstitel oder eine Duldung bekommen haben (www.abendblatt.de/politik/article211809229/Tuerkischer-Aussenminister- Was-geht-euch-das-an.html)
- Zekeriya Öz;
- Celal Kara;
- Adil Öksöz?
16. Zu welchen in- und ausländischen Vereinigungen, Institutionen, Medien und Personen (Stiftung Dialog und Bildung, Bund deutscher Dialoginstitute, Bundesverband der Unternehmervereinigungen, Stockholm Center for Freedom etc., bitte jeweils benennen), die der Hizmet-Bewegung bzw. Gülen-Bewegung zugerechnet werden, hat die Bundesregierung 2017 und im laufenden Jahr 2018 Kontakte welcher Art unterhalten?
17. Welche Kooperationen welcher Art zwischen der Bundesregierung und mutmaßlich der Hizmet-Bewegung bzw. Gülen-Bewegung zugerechneten Personen, Institutionen, Vereinigungen und Medien (Stiftung Dialog und Bildung, Bund deutscher Dialoginstitute, Bundesverband der Unternehmervereinigungen, Stockholm Center for Freedom etc., bitte jeweils einzeln benennen) gab es im Jahr 2017 und im laufenden Jahr 2018, bzw. inwieweit sind solche Kooperationen für die Zukunft geplant, und inwieweit und in welcher Höhe wurden dazu Bundesmittel für welchen Zweck verwendet?
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Drohungen, Einschüchterungen, Bespitzelungen und Angriffe auf Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger oder als Gülen-nah geltende Vereinigungen und Institutionen in Deutschland durch den türkischen Geheimdienst, Angehörige und Imame des Islamverbandes DITIB oder anderer religiöser Gemeinschaften, Anhängerinnen und Anhänger des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan oder andere türkische Nationalisten wie die Grauen Wölfe/Ülkücü, oder die Osmanen Germania (bitte einzeln unter Angaben von Ort, Datum, Tat, Tätern, möglichem erlittenen materiellen, finanziellen oder körperlichen Schaden benennen)?
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Behauptung der türkischen Regierung, rund 80 Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger aus 18 Ländern mit Hilfe des türkischen Geheimdienstes in die Türkei geholt zu haben (www.handelsblatt.com/politik/international/tuerkischer- geheimdiensttuerkei-an-verfolgung-von-guelen-anhaengern-in-18-laendern-beteiligt/211 44774.html)?
a) Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung diese Aussage?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in völkerrechtlicher Hinsicht bezüglich dieser Aussage?
c) Welche Schlussfolgerungen bezüglich der Sicherheit in Deutschland lebender Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger sowie anderer Gegnerinnen und Gegner zieht die Bundesregierung aus der Behauptung der türkischen Regierung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt?
20. Inwieweit kann die Bundesregierung die unter Berufung auf Kontakte zu einem deutschen Nachrichtendienst getätigten Behauptungen des Präsidenten des Stockholm Center for Freedom Abdullah Bozkurt bestätigen oder dementieren, wonach europäische einschließlich deutscher Nachrichtendienste den türkischen Nachrichtendienst daran gehindert hätten, Gülen-Anhänger und andere türkeistämmige Oppositionelle in Deutschland und anderen EU- Ländern zu verschleppen oder zu ermorden (www.huffingtonpost.de/entry/ das-ist-erdogans-morderischer-plan-in-deutschland_de_5ad5d468e4b016a07ea 07026)?
21. Inwieweit hat die Bundesregierung grundsätzlich Kenntnis von Plänen oder Versuchen des türkischen Nachrichtendienstes, Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger oder andere türkeistämmige Exil-Oppositionelle in Deutschland zu ermorden oder zu verschleppen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus?
Fragen21
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Situation von Anhängerinnen und Anhängern der Gülen-Bewegung in der Türkei?
Wie viele mutmaßliche Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei festgenommen, verhaftet, angeklagt oder verurteilt?
Aufgrund welcher Beweislage erfolgten die Festnahmen, Inhaftierungen, Anklagen oder Verurteilungen jeweils?
Inwieweit sieht die Bundesregierung rechtsstaatliche Standards beim Umgang der türkischen Justiz mit mutmaßlichen Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhängern gewahrt?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Misshandlungen und Folterungen von festgenommenen oder inhaftierten Gülen- Anhängerinnen und Gülen-Anhängern in der Türkei?
Wie viele mutmaßliche Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei aus dem öffentlichen Dienst, der Justiz, der Polizei, dem Bildungswesen, der Armee etc. entlassen oder suspendiert (bitte für die Bereiche jeweils einzeln ausführen)?
Aufgrund welcher Beweislage erfolgten die Entlassungen bzw. Suspendierungen?
In wie vielen Fällen erfolgte mittlerweile eine Wiedereinstellung bzw. Rücknahme der Suspendierung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Personen bzw. gesellschaftlichen (politischen oder religiösen) Gruppierungen die durch die Entlassungen oder Suspendierungen mutmaßlicher Gülen- Anhängerinnen und Gülen-Anhänger freigewordenen Stellen im öffentlichen Dienst, in der Justiz, der Polizei, dem Bildungswesen und der Armee nun besetzen (bitte für die Bereiche jeweils einzeln ausführen)?
Wie viele und welche dem Gülen-Netzwerk zugerechnete Institutionen, Bildungseinrichtungen und Verbände wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei geschlossen, verboten oder unter Zwangsaufsicht gestellt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, was mit den Studierenden von geschlossenen Schulen und Universitäten, die der Gülen-Bewegung zugerechnet werden, geschehen ist, inwieweit diese ihre Ausbildung an anderen Universitäten oder Schulen fortsetzen und ihre bisherigen Scheine oder Abschlüsse anerkannt werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit andere religiöse Gemeinschaften wie die Menzil-Gemeinschaft, die Ismail Aga oder die Süleymancilar Schüler- und Studierenden-Wohnheime oder Bildungseinrichtungen einschließlich Nachhilfecenter übernommen haben, die vorher der Gülen-Bewegung zugerechnet wurden?
Wie viele Vermögenswerte in welcher Höhe von wie vielen Gülen- Anhängerinnen und Gülen-Anhängern bzw. welchen dem Gülen-Netzwerk zugerechneten Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei eingefroren, eingezogen, beschlagnahmt oder enteignet? Inwieweit waren nach Kenntnis der Bundesregierung auch deutsche Investoren oder Unternehmen davon betroffen?
Wie viele und welche Firmen in welchem Wert, die dem Gülen-Netzwerk zugerechnet wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei unter staatliche Zwangsaufsicht gestellt, enteignet, zwangsversteigert oder geschlossen?
Wie viele und welche Medien, die dem Gülen-Netzwerk zugerechnet wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei unter staatliche Zwangsaufsicht gestellt, enteignet, zwangsversteigert oder geschlossen?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Medien, die dem Gülen-Netzwerk zugerechnet wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei festgenommen, verhaftet oder verurteilt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich der Schließungen von Medien, die der Gülen-Bewegung zugerechnet werden, und der Inhaftierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich der Pressefreiheit in der Türkei?
Welchen Institutionen oder Personen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung die eingezogenen oder beschlagnahmten Firmen, Medien oder Vermögenswerte jeweils als Käufer, Zwangsverwalter oder sonst Begünstigte zugute, und in welchem Verhältnis stehen diese Begünstigten zur Regierungspartei AKP?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der Türkei und insbesondere der Sicherheit deutscher Unternehmen und in der Türkei angelegten deutschen Kapitals aus den Zwangsverwaltungen, Schließungen, Enteignungen und Zwangsversteigerungen von Unternehmen, die dem Gülen-Netzwerk zugerechnet werden?
Hält die Bundesregierung weiterhin an der vom Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes Bruno Kahl im März 2017 geäußerten Einschätzung fest, wonach die Gülen-Bewegung nicht terroristisch oder islamisch-extremistisch und nicht für den Putschversuch vom Juli 2016 in der Türkei verantwortlich sei, sondern „eine zivile Vereinigung zur religiösen und säkularen Weiterbildung“ wäre (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei- putschversuchlaut-bnd-chef-wohl-nur-vorwand-fuer-radikalen-kurs-erdogans-a-1139271. html), und wenn nein, welche neue Einschätzung aufgrund welcher geänderter Umstände hat sie bezüglich der Gülen-Bewegung?
Wie viele und welche Personen aus Deutschland befinden sich seit wann unter dem Vorwurf der FETÖ-Mitgliedschaft oder FETÖ-Unterstützung in türkischer Haft (bitte angeben, ob es sich um deutsche Staatsangehörige, Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit oder türkische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Deutschland handelt)?
Was hat die Bundesregierung bislang in diesen Fällen zur Unterstützung dieser Personen konkret unternommen?
Wie viele und welche Personen aus Deutschland, die unter dem Vorwurf der FETÖ-Mitgliedschaft oder FETÖ-Unterstützung in türkische Haft genommen wurden, sind wann und unter welchen Bedingungen wieder freigekommen, und inwieweit unterliegen die Betroffenen weiterhin Ausreiseverboten aus der Türkei (bitte angeben, ob es sich um deutsche Staatsangehörige, Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit oder türkische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Deutschland handelt)?
Auf welchen Wegen und Ebenen hat die türkische Regierung seit Veröffentlichung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Haltung der Bundesregierung zu Vorwürfen der türkischen Regierung gegenüber der Gülen-Bewegung“ auf Bundestagsdrucksache 18/12498 versucht, die Bundesregierung von der Rolle der Gülen- Bewegung beim Putschversuch im Juli 2016 in der Türkei zu überzeugen?
Welche diesbezüglichen Dokumente oder Beweise wurden ihr übergeben?
Zu welchen Schlussfolgerungen ist die Bundesregierung bislang nach Auswertung der von der türkischen Seite vorgelegten Unterlagen bezüglich des Putschversuches gelangt?
Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung ihre bisherige Einschätzung des Putschversuches gegenüber der türkischen Regierung kommuniziert?
Wie viele Listen mit Namen mutmaßlicher Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger und der Gülen-Bewegung zugerechneten Institutionen und Vereinigungen haben welche türkischen Behörden wann welchen Bundesbehörden übergeben (bitte angeben, wie viele Namen und Institutionen bzw. Vereinigungen jeweils genannt wurden)?
Was waren die jeweiligen Forderungen der türkischen Seite an die Bundesregierung?
Wie hat die Bundesregierung jeweils auf die Wünsche oder Forderungen der türkischen Behörden reagiert?
In wie vielen und welchen Fällen wurden die auf den Listen genannten Personen oder Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertreter von Seiten von Bundes- – oder nach Kenntnis der Bundesregierung – Landesbehörden darüber in Kenntnis gesetzt?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Personen, die auf einer dieser Listen genannt wurden, bei einer Türkeireise festgenommen oder inhaftiert wurden, und wenn ja, wann und in welchem Fall ist dies passiert, und inwieweit befinden sich die Betroffenen wieder in Freiheit?
Wie viele Personen, die der Gülen-Bewegung zugerechnet werden oder in der Türkei unter dem FETÖ-Vorwurf verfolgt werden bzw. dies bei ihrer Anhörung als Fluchtgrund angaben, haben seit 2014 in Deutschland um Asyl ersucht (bitte nach Quartalen aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen gab es eine Asylanerkennung, in wie vielen Fällen eine Ablehnung?
Wie viele unter FETÖ-Vorwurf in der Türkei verfolgte türkische Soldaten und Offiziere sind nach Deutschland geflohen?
Wie viele unter FETÖ-Vorwurf in der Türkei verfolgte türkische Diplomatinnen und Diplomaten sind nach Deutschland geflohen?
Wie viele unter FETÖ-Vorwurf in der Türkei verfolgte Hochschulmitarbeiterinnen und Hochschulmitarbeiter sind nach Deutschland geflohen?
Wie viele unter FETÖ-Vorwurf in der Türkei verfolgte frühere Angehörige der Justiz sind nach Deutschland geflohen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob sich die folgenden von der Türkei gesuchten mutmaßlichen führenden Kader der Gülen- Bewegung in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben und inwieweit sie hier Asyl oder einen anderen Aufenthaltstitel oder eine Duldung bekommen haben (www.abendblatt.de/politik/article211809229/Tuerkischer-Aussenminister- Was-geht-euch-das-an.html)
Zekeriya Öz;
Celal Kara;
Adil Öksöz?
Zu welchen in- und ausländischen Vereinigungen, Institutionen, Medien und Personen (Stiftung Dialog und Bildung, Bund deutscher Dialoginstitute, Bundesverband der Unternehmervereinigungen, Stockholm Center for Freedom etc., bitte jeweils benennen), die der Hizmet-Bewegung bzw. Gülen-Bewegung zugerechnet werden, hat die Bundesregierung 2017 und im laufenden Jahr 2018 Kontakte welcher Art unterhalten?
Welche Kooperationen welcher Art zwischen der Bundesregierung und mutmaßlich der Hizmet-Bewegung bzw. Gülen-Bewegung zugerechneten Personen, Institutionen, Vereinigungen und Medien (Stiftung Dialog und Bildung, Bund deutscher Dialoginstitute, Bundesverband der Unternehmervereinigungen, Stockholm Center for Freedom etc., bitte jeweils einzeln benennen) gab es im Jahr 2017 und im laufenden Jahr 2018, bzw. inwieweit sind solche Kooperationen für die Zukunft geplant, und inwieweit und in welcher Höhe wurden dazu Bundesmittel für welchen Zweck verwendet?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Drohungen, Einschüchterungen, Bespitzelungen und Angriffe auf Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger oder als Gülen-nah geltende Vereinigungen und Institutionen in Deutschland durch den türkischen Geheimdienst, Angehörige und Imame des Islamverbandes DITIB oder anderer religiöser Gemeinschaften, Anhängerinnen und Anhänger des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan oder andere türkische Nationalisten wie die Grauen Wölfe/Ülkücü, oder die Osmanen Germania (bitte einzeln unter Angaben von Ort, Datum, Tat, Tätern, möglichem erlittenen materiellen, finanziellen oder körperlichen Schaden benennen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Behauptung der türkischen Regierung, rund 80 Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger aus 18 Ländern mit Hilfe des türkischen Geheimdienstes in die Türkei geholt zu haben (www.handelsblatt.com/politik/international/tuerkischer- geheimdiensttuerkei-an-verfolgung-von-guelen-anhaengern-in-18-laendern-beteiligt/211 44774.html)?
Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung diese Aussage?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in völkerrechtlicher Hinsicht bezüglich dieser Aussage?
Welche Schlussfolgerungen bezüglich der Sicherheit in Deutschland lebender Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger sowie anderer Gegnerinnen und Gegner zieht die Bundesregierung aus der Behauptung der türkischen Regierung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt?
Inwieweit kann die Bundesregierung die unter Berufung auf Kontakte zu einem deutschen Nachrichtendienst getätigten Behauptungen des Präsidenten des Stockholm Center for Freedom Abdullah Bozkurt bestätigen oder dementieren, wonach europäische einschließlich deutscher Nachrichtendienste den türkischen Nachrichtendienst daran gehindert hätten, Gülen-Anhänger und andere türkeistämmige Oppositionelle in Deutschland und anderen EU- Ländern zu verschleppen oder zu ermorden (www.huffingtonpost.de/entry/ das-ist-erdogans-morderischer-plan-in-deutschland_de_5ad5d468e4b016a07ea 07026)?
Inwieweit hat die Bundesregierung grundsätzlich Kenntnis von Plänen oder Versuchen des türkischen Nachrichtendienstes, Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger oder andere türkeistämmige Exil-Oppositionelle in Deutschland zu ermorden oder zu verschleppen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus?