Finanzielle Auswirkungen der Rentenpläne der Bundesregierung
der Abgeordneten Johannes Vogel (Olpe), Michael Theurer, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Gemäß den Plänen der Bundesregierung soll das Rentenniveau bis 2025 bei mindestens 48 Prozent fixiert werden. Der Beitragssatz soll bis dahin jedoch um mehr als einen Prozentpunkt ansteigen dürfen und somit die Beitragszahler stärker als heute belasten (sog. Doppelte Haltelinie). Um die finanziellen Auswirkungen der Rentenpläne der Bundesregierung einschätzen zu können, haben Prof. Börsch-Supan, Ph.D und Dr. Johannes Rausch diese in einer Studie (www.mea.mpisoc.mpg.de/uploads/user_mea_discussionpapers/1867_DP_03-2018.pdf) modelliert. Die Werte bis 2030 basieren dabei auf dem Rentenversicherungsbericht 2017 der Bundesregierung und alle Werte darüber hinaus auf dem Simulationsmodell MEA-PENSIM der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Laut diesen Berechnungen führt allein die sog. Doppelte Haltelinie zu einem erheblichen Finanzbedarf, der zum Beispiel bis 2030 nur durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte und bis 2045 durch eine Erhöhung um knapp 7 Prozentpunkte zu decken wäre. Zusätzlich müsste auch der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 um den Gegenwert eines Prozentpunktes der Mehrwertsteuer erhöht werden. Wollte man hingegen die Kosten durch eine Erhöhung des Renteneintrittsalters kompensieren, so würde dieses laut oben genannter Studie bis 2030 auf 69 Jahre ansteigen, im Jahr 2045 läge es sogar bei 71 Jahren. Bei einer einfachen Haltelinie nur für das Rentenniveau würde der Beitragssatz doppelt so schnell ansteigen wie bisher und läge 2035 mit 24,6 Prozent bereits um 6 Prozentpunkte höher als der heutige Satz, langfristig überstiege er 26 Prozent.
Zusätzlich sollen Mütter und Väter mit drei oder mehr vor 1992 geborenen Kindern gemäß den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD niedergelegten Plänen der Bundesregierung künftig mit drei statt einem Entgeltpunkt in der Gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Nach Angaben der Bundesregierung entstehen durch diese Maßnahme weitere Kosten von 3,75 Mrd. Euro jährlich (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 91 und 92 auf Bundestagsdrucksache 19/1126).
Zu beiden Maßnahmen kündigte der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil an, noch vor dem Sommer 2018 einen Referentenentwurf vorzulegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Kann die Bundesregierung die Kosten der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Rentenvorhaben „Doppelte Haltelinie“ und „Mütterrente II“ ohne jede Berücksichtigung anderer rentenpolitischer Vorhaben bereits beziffern, sei es exakt oder auch näherungsweise?
Falls ja, mit welchen jährlichen Kosten ist bis zum Jahr 2030 zu rechnen (bitte nach den einzelnen Rentenvorhaben aufgliedern)?
Falls nein, heißt dies, dass für die Koalitionsverhandlungen 2018 zu den Rentenplänen von Seiten der Bundesregierung bzw. der Deutschen Rentenversicherung keine entsprechenden Kostenschätzungen oder wie in der Antwort auf die Schriftlichen Fragen 91 und 92 auf Bundestagsdrucksache 19/1126 genannte Beispielrechnungen bereitgestellt wurden?
Inwiefern unterscheiden sich die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 91 und 92 auf Bundestagsdrucksache 19/1126 erwähnten Beispielrechnungen von den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie von Prof. Axel Börsch-Supan, Ph.D und Dr. Johannes Rausch dargestellten Kostenwirkungen?
Warum ist bei der sog. Doppelten Haltelinie die Schwankungsbreite zwischen aktuellem und gesetzlich zu fixierendem Rentenniveau kleiner als zwischen aktuellem und gesetzlich zu fixierendem Beitragssatz?
Warum sieht die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Fixierung eine unterschiedliche Behandlung der mit der sog. Doppelten Haltelinie angesprochenen Größen – Rentenniveau und Beitragssatz – vor?
Welche Aspekte der Berechnungen von Prof. Börsch-Supan, Ph.D und Dr. Johannes Rausch (siehe die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Studie), die auf den Zahlen des Rentenversicherungsberichtes der Bundesregierung basieren, kann die Bundesregierung bestätigen?
Wie will die Bundesregierung im Rahmen der „Doppelten Haltelinie“ für den Fall sinkender Bruttolöhne aufgrund einer Wirtschaftskrise das infolgedessen ansteigende Rentenniveau nach oben begrenzen bzw. die erwerbstätige Bevölkerung vor einer zusätzlichen Belastung durch erhöhte Beiträge oder Steuern bewahren, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die nominale Höhe des Rentenwertes nicht sinken kann?
Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass sowohl der Beitragssatz als auch der Bundeszuschuss ceteris paribus bis 2025 deutlich ansteigen werden?
Falls ja, welche Projektionen liegen bezüglich deren Entwicklung bis 2025 bzw. 2030 bei der Bundesregierung vor?
Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass durch die avisierten rentenpolitischen und ausgabenintensiven Maßnahmen die Nachhaltigkeitsrücklage der Gesetzlichen Rentenversicherung bereits in fünf Jahren aufgezehrt sein wird, und wenn nein, in welchem Jahr wird dies der Fall sein?
Wie hoch ist die Nachhaltigkeitsrücklage der Deutschen Rentenversicherung jährlich seit 2013, und wie beziffert die Bundesregierung ihre Entwicklung in den kommenden fünf Jahren?
Wie hoch waren die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2013 aus der Nachhaltigkeitsrücklage entstanden sind, und mit welchen Zinskosten ist auf Basis dessen für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie viele Kosten würde die Rentenversicherung vor dem Hintergrund der in Frage 12 genannten Negativzinsen einsparen, wenn sie die Nachhaltigkeitsrücklage etwa auf dem festgelegten Mindestniveau nivellieren würde?
Werden Mütter und Väter mit drei oder mehr vor 1992 geborenen Kindern gemäß den Plänen der Bundesregierung (sog. Mütterrente II) künftig nur für das dritte oder auch für die beiden zuvor geborenen Kinder jeweils einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhalten, und wie bewertet die Bundesregierung diese Regelung, insbesondere mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz?
Wie hoch wären ceteris paribus die zusätzlichen jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für die beiden in Frage 14 genannten Varianten der Mütterrente II in den Jahren bis 2030?
Werden Mütter mit mehr als zwei Kindern, von denen jedoch nur eines oder zwei vor 1992 geboren sind, von der Mütterrente II ausgenommen, und wie begründet die Bundesregierung diese Regelung, insbesondere mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz?
Sieht die Bundesregierung in den beiden rentenpolitischen Maßnahmen Mütterrente II und Doppelte Haltelinie Instrumente zur Bekämpfung von Altersarmut, und welche Effekte zur Bekämpfung der Altersarmut werden durch diese Maßnahmen erzielt, die nicht bereits durch die Grundsicherung im Alter gewährleistet sind?
Welche zusätzlichen jährlichen Ausgaben entstehen der Deutschen Rentenversicherung über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) durch die avisierte paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge, und wann tritt diese in Kraft?
Entstehen durch die avisierte paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge direkte oder indirekte Effekte auf das Rentenniveau?
Wenn ja, wie hoch sind diese bis 2025 (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Wird die Entlastung der Rentner in Höhe der Hälfte der Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung nach Ansicht der Bundesregierung somit von den heutigen Rentenbeitragszahlern finanziert?
Wenn nein, warum nicht?
Werden die Projektionen der Bundesregierung bzgl. Rentenniveau und Beitragshöhe im diesjährigen Rentenversicherungsbericht wieder nur bis zum Jahr 2030 angelegt sein, und falls ja, warum werden die Projektionen nicht langfristiger angelegt (z. B. bis zum Jahr 2050)?
Wird der Rentenversicherungsbericht auch den notwendigen Gesamtzuschuss des Bundes (inklusive Beitragszahlungen des Bundes) bis 2030 bzw. 2040 ausweisen?
Falls nein, weshalb nicht?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung mit den Vorschlägen der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ umzugehen, und ist insbesondere noch in dieser Legislaturperiode ein auf den Vorschlägen der Rentenkommission basierender Referentenentwurf geplant?
Wie genau sollen die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in den Zeilen 4287/4288 beschriebenen Vorhaben („Möglichkeiten und Anreize zum freiwilligen längeren Arbeiten“ sowie eine nachhaltig gestaltete „Flexi-Rente“) ausgestaltet werden, und inwiefern tragen diese Aspekte zu einer besseren Finanzierbarkeit der Rente bei?