Nichtigerklärung des Erbgesundheitsgesetzes
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Karin Binder, Diana Golze, Inge Höger-Neuling, Katrin Kunert, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Anlässlich des 73. Jahrestages der Verabschiedung des NS-Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 forderte die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, dieses Gesetz offiziell für nichtig zu erklären. Hunderttausende Menschen wurden auf der Grundlage des Erbgesundheitsgesetzes während der NS-Zeit zwangssterilisiert, behinderte Menschen wurden verfolgt und getötet. Der Deutsche Bundestag hat bis heute noch keine Annullierung dieses NS-Gesetzes vorgenommen. Neben der Bundesvereinigung Lebenshilfe setzen sich seit mehreren Jahren auch der Bund der Euthanasie-Geschädigten und Zwangssterilisierten e. V. sowie der Nationale Ethikrat für eine Nichtigerklärung des Gesetzes ein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie bewertet die Bundesregierung die Aufforderungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe u. a., das Erbgesundheitsgesetz offiziell für nichtig zu erklären?
Spielen die Meinungen dieser Vereine, die ja die Interessen der Bürger vertreten, bei den politischen Entscheidungsprozessen eine Rolle?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gesetze der Nationalsozialisten zur Verhütung erbkranken Nachwuchses?
Kommt die Bundesregierung der Forderung nach Annullierung des Gesetzes nach?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, was spricht dagegen?
Welche Konsequenzen hätte eine Annullierung des Gesetzes?
Gibt es Gesetze, die als Folge einer Annullierung geändert werden müssten?