Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde
der Abgeordneten Carl-Julius Cronenberg, Johannes Vogel (Olpe), Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Hagen Reinhold, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat in seiner Rede zur Lage der Union am 13. September 2017 die Schaffung einer europäischen Aufsichts- und Umsetzungsbehörde im Bereich der Arbeitskräftemobilität angekündigt. Nach Einschätzung von Präsident Juncker besteht in diesem Zusammenhang vonseiten der EU bisher nur ein unzulängliches Informationsangebot. Zudem sei es notwendig, die bisherige Zusammenarbeit der nationalen Arbeitsbehörden auszubauen. Beide Probleme seien als Hindernis für einen „fairen Binnenmarkt“ zu betrachten.
Dementsprechend hat die Europäische Kommission am 13. März 2018 einen umfassenden Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (im Folgenden „Behörde“ genannt) vorgelegt. Die neue Europäische Arbeitsbehörde soll unter anderem folgende Ziele verfolgen: Bereitstellung von Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Verbesserung der Zusammenarbeit nationaler Behörden sowie Bekämpfung von Missbrauch der Arbeits- und Sozialgesetzgebung (vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1624_de.htm).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedsstaat beschäftigt sind, seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Jahren und Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland, die in Deutschland beschäftigt sind, seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Jahren und Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Grenzgänger mit Arbeitsplatz in Deutschland seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Mitgliedstaaten aufschlüsseln )?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass das Informationsangebot für Einzelpersonen und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in der EU derzeit unzureichend ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden derzeit nur unzureichend funktioniert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass die Errichtung einer europäischen Arbeitsbehörde die beste Option ist, um die identifizierten Probleme zu lösen?
Wenn nein, bevorzugt die Bundesregierung eine andere Option?
Welche sind die nach Auffassung der Bundesregierung am häufigsten auftretenden Probleme im Rahmen der Arbeitskräftemobilität?
Wie bewertet die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission gewählte Rechtsgrundlage zur Schaffung der Behörde?
Wie bewertet die Bundesregierung die Initiative der Europäischen Kommission hinsichtlich des Subsidiaritätsprinzips?
Wie bewertet die Bundesregierung die Initiative der Europäischen Kommission hinsichtlich des Prinzips der Verhältnismäßigkeit?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine weitere Kompetenzaneignung der Behörde vermieden wird?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Etat der Behörde auf 50 Mio. Euro jährlich begrenzt wird?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die geplante Personalstärke der Behörde von 144 Mitarbeitern in Zukunft nicht nennenswert ausgeweitet wird?
Welche bisher im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten liegenden Aufgaben sollen künftig von der Behörde übernommen werden?
Wie möchte die Bundesregierung verhindern, dass es zu einer Dopplung mit bereits etablierten Strukturen kommt?
Welche Auswirkungen wird die Schaffung der Behörde nach Ansicht der Bundesregierung auf die grenzüberschreitende Mobilität in der EU haben?
Welche konkreten Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EU erwartet die Bundesregierung durch die Schaffung der Behörde?
Welche konkreten Verbesserungen erwartet die Bundesregierung für Grenzgänger?
Welche konkreten Verbesserungen erwartet die Bundesregierung für die nationalen Arbeitsbehörden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass durch die Schaffung der Behörde positive Auswirkungen auf Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen zu erwarten sind?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller und einiger Wirtschaftsverbände, dass die neue Arbeitsbehörde zu einem erheblichen Bürokratieaufbau führen könnte?
Welche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sind durch die Schaffung der Behörde zu erwarten?