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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vollzug von Tier- und Verbraucherschutzrecht

Grundlagen für zusätzl. Pflichtaufgaben unterer Verbraucherschutz- und Veterinärbehörden (EU-Richtlinien und -Verordnungen, nationale Umsetzung, bundes- und landesrechtliche Vorgaben), Aufgaben der Tierwohlzertifizierung, weitere gesetzl. Pflichtaufgaben, Strukturen der Veterinärverwaltungen der Länder, personelle Ausstattung, Verhältnis zw. Personal und Zahl kontrollpflichtiger Betriebe bzw. von kontrollpflichtigen, kontrollierten und Betrieben ohne Beanstandung insg. sowie einzelnen Nutztierarten, Kontrollintervalle je Betrieb, Richtwerte, Umsetzung der Vorgaben der EU-Kontrollverordnung, tierhaltungs- bzw. tier(schutz-)rechtlich motivierte Straftaten, Deliktart, Zuständigkeit für den Vollzug<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

03.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/282018.06.2018

Vollzug von Tier- und Verbraucherschutzrecht

der Abgeordneten Carina Konrad, Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Johannes Vogel, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner hat jüngst darauf hingewiesen, dass beim Vollzug und der Durchsetzung des Tierschutzrechts nicht privatrechtliche Organisationen gefragt seien, sondern die Länder bzw. deren Veterinärbehörden: „Wir müssen genau hinschauen, wie die Tierschutzkontrollen ausgestaltet sind: Gibt es genug Kontrolleure, die streng genug prüfen?“ (siehe: Topagrar, 23. Mai 2018, www.topagrar.com/news/Home-top-News-Kloeckner-Strengere-Kontrollen-ja-aber-nicht-per-Selbstjustiz-9186873. html).

Diese Äußerung deckt sich mit der tierschutzrechtlichen Haltung der FDP in Bund und Ländern. Es stellt sich jedoch die Frage, in welchem Maße die Länder ihren Pflichten bei der Ausstattung der Veterinärverwaltungen nachkommen.

Vor diesem Hintergrund soll die vorliegende Kleine Anfrage klären, ob die für den Vollzug des Tierschutz- und Verbraucherschutzrechts zuständigen Länder ihre rechtsverbindlichen Aufgaben gemäß der Kontrollverordnung der Europäischen Union (Verordnung [EG] Nr. 882/2004) in der gebotenen Weise ausüben und über „ausreichendes und entsprechend qualifiziertes und erfahrenes Personal sowie über adäquate Einrichtungen und Ausrüstungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügen“ (Verordnung [EG] Nr. 882/2004, Artikel 11).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union bzw. nationalen Umsetzungen von Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union sowie darüber hinausgehenden bundesrechtlichen und, sofern der Bundesregierung bekannt, landesrechtlichen Vorgaben haben in den vergangenen 15 Jahren jeweils zu zusätzlichen Pflichtaufgaben für die unteren Verbraucherschutz- und Veterinärbehörden geführt (Auflistung jeweils mit Datum des Inkrafttretens)?

2

Sind im Rahmen des von der Bundesregierung geplanten staatlichen Tierwohllabels (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 3967 bis 3974) zusätzliche Aufgaben für die Veterinärbehörden der Länder vorgesehen, beispielsweise bei der Verifizierung von Ergebnissen privater Audits, oder plant die Bundesregierung, die Tierwohlzertifizierung mit staatlichem Siegel einem vollends privatwirtschaftlichen Kontrollregime zu überlassen?

3

Welche weiteren gesetzlichen Pflichtaufgaben könnten aus Sicht der Bundesregierung in den kommenden Jahren auf die unteren Verbraucherschutz- und Veterinärverwaltungen zukommen (z. B. als Konsequenz des aktuellen Arbeitsprogrammes der Europäischen Kommission oder des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD)?

4

Inwieweit unterscheiden sich die Veterinärverwaltungen der 16 Länder nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich ihrer Verwaltungsstruktur, insbesondere mit Blick auf Behördenebenen, Dienstverhältnisse bei Ländern und Kreisen sowie entsprechende Mittelzuweisungen der Länder an die Kreise im Sinne des Konnexitätsprinzips?

5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 15 Jahren die personelle Ausstattung der Veterinärverwaltungen in den 16 Ländern entwickelt (bitte Anzahl von Beamten und Beschäftigten jeweils für Land und Kalenderjahr insgesamt sowie gestaffelt nach mittlerem, gehobenem und höheren Dienst tabellarisch angeben)?

6

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den 16 Ländern aktuell rein rechnerisch, das heißt unabhängig von der risikobezogenen Durchführung der Betriebskontrollen und regionaler Unterschiede, jeweils das Verhältnis zwischen dem Personal der Veterinärverwaltungen und der jeweiligen Zahl der kontrollpflichtigen Betriebe dar (bitte tabellarische Übersicht erstellen)?

7

Wie stellte sich in den Jahren seit Inkrafttreten der Pflicht zum „EU-Bericht Nutztierkontrollen nach Entscheidung 2006/778/EG“ im Jahr 2009 in den 16 Ländern jeweils das Verhältnis von kontrollpflichtigen Betrieben, kontrollierten Betrieben und Betrieben ohne Beanstandung insgesamt sowie im Einzelnen bei Rindern (ohne Kälber), Schafen, Ziegen, Hausgeflügel, Laufvögeln, Enten, Gänsen, Pelztieren, Truthühnern, Legehennen (differenziert nach Freilandhaltung, Bodenhaltung, ausgestalteten und nicht ausgestalteten Käfigen), bei Kälbern und bei Schweinen dar (bitte tabellarische Übersicht erstellen)?

8

In welcher Regelmäßigkeit werden demnach kontrollpflichtige Betriebe in den 16 Ländern aktuell jeweils rein rechnerisch, das heißt unabhängig von der risikobezogenen Durchführung der Betriebskontrollen und regionaler Unterschiede, tatsächlich kontrolliert (bitte die durchschnittlichen Kontrollintervalle je Betrieb für alle 16 Länder in Jahren angeben)?

9

Bewertet die Bundesregierung es im Sinne der Kontrollverordnung der Europäischen Union (Verordnung [EG] Nr. 882/2004) als ausreichend und angemessen, wenn jeder einzelne kontrollpflichtige Betrieb beispielsweise im Durchschnitt alle 15 Jahre inspiziert wird?

10

Wenn nein, welchen Richtwert zur Regelmäßigkeit von Betriebskontrollen legt die Bundesregierung den 16 Ländern im Sinne eines Mindeststandards nahe?

11

Welche Vorgaben oder Richtwerte der Europäischen Kommission sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt?

12

Wie setzen die 16 Länder jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Mehrjährigen Nationalen Kontrollplans“ die Vorgaben der Kontrollverordnung der Europäischen Union (Verordnung [EG] Nr. 882/2004) zur Risikoanalyse und zur risikoorientierten Schwerpunktbildung bei den Betriebskontrollen um?

13

Welche Betriebs- bzw. Haltungsformen werden in den einzelnen Ländern jeweils besonders häufig kontrolliert und aus welchen risikoorientierten Erwägungen (bitte gegebenenfalls besonders häufige Beanstandungsgründe angeben)?

14

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 15 Jahren gemäß den polizeilichen Kriminalstatistiken in den einzelnen Ländern die Zahl der tierhaltungs- bzw. tier(schutz-)rechtlich motivierten Straftaten entwickelt?

15

Um welche Delikte handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils (bitte die Häufigkeiten nach Gewaltdelikten; Volksverhetzungsdelikten nach §§ 130, 131 Strafgesetzbuch (StGB); Hausfriedensbruch nach § 123 StGB, Störung des öffentlichen Friedens § 126 StGB; Nötigung/Bedrohung nach §§ 240, 241 StGB; Beleidigungsdelikten nach §§ 185 ff. StGB; Sachbeschädigungsdelikten nach §§ 303 ff. StGB und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz tabellarisch angeben)?

16

Was unternimmt die Bundesregierung, um den 16 Ländern die im Begründungstext zitierte Haltung der Bundeslandwirtschaftsministerin näher zu bringen und, sofern erforderlich, auf entsprechende finanzielle, personelle oder organisatorische Stärkungen der Veterinärverwaltungen durch die zuständigen Länder hinzuwirken, damit der Vollzug geltenden Tier- und Verbraucherschutzrechts gewährleistet wird?

Berlin, den 12. Juni 2018

Christian Lindner und Fraktion

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