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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beteiligungen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) in Offshore-Finanzplätzen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1508)

Dokumentation von Zahlungen in und aus Offshore-Finanzplätzen (OFC), Anzahl und Kapital der DEG-Investitionen in OFCs, mitbeteiligte Entwicklungsfinanzierer und Investoren, DEG-Richtlinie zu Fondskriterien, Investitionsländer; Einzelfragen zu den in OFCs ansässigen Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen mit DEG-Beteiligung: wirtschaftliche Schäden durch fehlende Rechtssicherheit, Kapitalrückflüsse, Besteuerung<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

11.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/282618.06.2018

Beteiligungen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) in Offshore-Finanzplätzen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1508)

der Abgeordneten Fabio De Masi, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Bernd Riexinger, Helin Evrim Sommer, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend Beteiligungen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) in Offshore-Finanzplätzen (Offshore Financial Centers – OFCs) auf Bundestagsdrucksache 19/1508 hat in den Augen der Fragestellerinnen und Fragesteller neue Fragen aufgeworfen.

So schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 4, dass eine Einzelaufschlüsselung der Beteiligung der anderen Entwicklungsfinanzierer an einzelnen Engagements nicht erfolgen könne, weil diese Beteiligungen nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fielen. Dies ist nicht nachvollziehbar. Verweigert die Bundesregierung eine Antwort, so muss sie dies hinreichend begründen. Pauschales Berufen auf einen der verfassungsrechtlichen Gründe genügt nicht. Das Vorliegen der Voraussetzungen eines Informationsverweigerungsrechts ist substantiiert, nicht lediglich formelhaft, darzulegen (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11). Informationen über Beteiligungen anderer Investoren sollten der DEG als Anteilseignerin an entsprechenden Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen vorliegen. Die Zusammensetzung der Eigentümerstruktur ist im Regelfall Teil der Investitionspolitik. Dass die DEG in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fällt, wird auch von letzterer nicht bestritten. Warum dann aber die Investitionspolitik der DEG – konkret die Frage nach anderen mitbeteiligten Entwicklungsfinanzierern – nicht in den Verantwortungsbereich fallen soll, wird von der Bundesregierung nicht begründet und ist auch nicht nachvollziehbar, zumal die Bundesregierung durchaus angibt, dass u. a. die Entwicklungsfinanzierer FMO, Proparco und IFC regelmäßig an entsprechenden Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen mitbeteiligt sind. In den Augen der Fragestellerinnen und Fragesteller kann sich die Bundesregierung über diese Beteiligungen informieren und die entsprechenden Informationen an den Deutschen Bundestag weitergeben.

Andere Fragen werden unter Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht beantwortet. Auch hier kommt die Bundesregierung ihrer Begründungspflicht nicht nach. Zu drei per Beteiligung mitfinanzierten Unternehmen werden keine Informationen mitgeteilt. Dies wird mit datenschutzrechtlichen Gründen zum Schutze der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Unternehmen begründet, die anders als die übrigen mitfinanzierten Unternehmen der Veröffentlichung nicht zugestimmt hatten (Antwort zu den Fragen 6 und 7). Die Bundesregierung legt jedoch weder dar, inwiefern an der schlichten Information, dass eine DEG-Finanzierung vorliegt, ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht, noch warum ein solches Vorrang vor dem parlamentarischen Fragerecht haben sollte. Auch die Nichtveröffentlichung der DEG-Richtlinien zu den Fondskriterien wird mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – diesmal der DEG – begründet (Antwort zu Frage 8). Dabei legt die Bundesregierung jedoch schon nicht dar, inwiefern sich die DEG als hundertprozentige Tochter der KfW überhaupt auf Grundrechte berufen kann (vgl. dazu zuletzt BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11). Schließlich wird auch die Frage 20 nach den Fällen von wirtschaftlichen Schäden durch Korruption, Enteignung oder anderen Folgen von Rechtsunsicherheit unter Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen ohne nähere Begründung nicht beantwortet. Dabei bleibt auch unberücksichtigt, dass nicht nach den einzelnen Unternehmen gefragt wurde.

Weitere Fragen wurden nicht in der von den Fragestellerinnen und Fragestellern erwünschten Tiefe beantwortet, weswegen auch hier nachgefragt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wem gegenüber werden die Zahlungsströme in die und aus den OFC „nachvollziehbar gestaltet und dokumentiert“ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1508)?

2

Wie haben sich DEG-Beteiligungen an Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs in den letzten zehn Jahren (2008 bis 2017) bzgl. a) Anzahl und Gesamtvolumen in Euro der DEG-Beteiligungen, b) Anzahl und Gesamtvolumen in Euro der im jeweils abgelaufenen Jahr neu ins Portfolio aufgenommenen DEG-Beteiligungen, c) Anzahl und Gesamtvolumen in Euro der im jeweils abgelaufenen Jahr neu erfolgten Zusagen, die noch nicht ins DEG-Portfolio übergenommen wurden und daher noch nicht im betreffenden DEG-Geschäftsbericht aufgeführt sind, entwickelt (bitte für jedes Jahr zum jeweiligen 31. Dezember und für jedes OFC aufschlüsseln – statt lediglich neue Beteiligungen auszuweisen, wie in Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/1508)?

3

Welche anderen Entwicklungsfinanzierer (Development Finance Institutions) sind an den Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen beteiligt, die ihren Sitz in OFCs haben und an denen die DEG laut aktuellem Jahresbericht ebenfalls Anteile hält, welche Anteile halten sie jeweils, und wie hoch liegt der Anteil aller Entwicklungsfinanzierer zusammengerechnet (bitte einzelne Beteiligungen und Gesamtbeteiligung in Prozentzahlen angeben)?

4

Wie hoch ist jeweils insgesamt der Anteil privater Investoren an den Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen, die ihren Sitz in OFCs haben und an denen die DEG laut aktuellem Jahresbericht ebenfalls Anteile hält, und in welchen Ländern habe diese wiederum ihren Sitz (bitte zum Stichtag 31. Dezember 2017 für jede entsprechende Beteiligung in Prozent angeben)?

5

Welche drei Kunden, an denen die DEG im Zeitraum 2015 bis 2017 Beteiligungen eingegangen ist, haben einer Veröffentlichung von „investitionsbezogenen Informationen“ auf der DEG-Webseite nicht zugestimmt (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/1508)?

6

Was beinhaltet die DEG-Richtlinie zu den Fondskriterien (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/1508) im Einzelnen, wie ist sie aufgebaut, und welchen Umfang hat sie (bitte als Anlage der Antwort zur Verfügung stellen)?

7

In welchen Fällen kam es – wie in der Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/1508 erwähnt – seit 2008 erforderlichenfalls zu einem Ausstieg aus einer Beteiligung durch die DEG (bitte Fälle einzeln auflisten, sowie Jahr, betroffenes OFC und Zusammenfassung des Grunds für den Ausstieg aus der Beteiligung angeben)?

8

Inwiefern sind die Kaimaninseln als Standort für DEG-Beteiligungen geeignet (vgl. Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/1508), eingedenk der Tatsache, dass die Kaimaninseln im aktuellen Schattenfinanzindex auf Platz 3 gelistet werden (www.financialsecrecyindex.com/PDF/CaymanIslands.pdf), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Bemerkungen des Schattenfinanzindex, dass die Kaimaninseln von großen Finanzinstitutionen zur Umgehung von Regulierungen und Besteuerungen in anderen Ländern genutzt werden, für die Investitionen der DEG vor Ort?

9

In wie vielen Fällen sind seit dem Jahr 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen in DEG-Partnerländern, die von der DEG finanziert werden bzw. wurden bzw. an denen die DEG mittel- oder unmittelbar beteiligt ist bzw. war, wirtschaftliche Schäden durch Korruption, Enteignung oder andere Folgen von Rechtsunsicherheit entstanden (bitte Fälle nach Jahr, Partnerland, kategorisiertem Grund des Schadens und geschätztem Schadensvolumen aufschlüsseln; vgl. Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/1508)?

10

In welche Länder investieren die Unternehmen, Fonds und Zweckgesellschaften in OFCs, an denen die DEG nach aktuellem Jahresbericht beteiligt ist, jeweils welchen Anteil ihres Kapitals (bitte für jede DEG-Beteiligung prozentuale Verteilung der Geschäftstätigkeit nach Investitionsland sowie Einsatz von Fremd- bzw. Eigenkapital zur Investition in Partnerländern aufschlüsseln)?

11

Welche Kapitalrückflüsse in Euro an a) Schuldzinsen, b) Dividenden oder sonstigen Gewinnausschüttungen auf Eigenkapital und c) Veräußerungsgewinnen verzeichneten die Unternehmen, Fonds und Zweckgesellschaften in OFCs, an denen die DEG nach aktuellem Jahresbericht beteiligt ist, in den letzten fünf Jahren (2013 bis 2017) aus ihren Investitionen in DEG-Partnerländern (bitte für jede Beteiligung nach Jahr und Investitionsland, aus dem Rückflüsse anfielen, aufschlüsseln)?

12

Wie hoch war jeweils jährlich seit 2008 im Durchschnitt der effektive Ertragssteuersatz der Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs mit DEG-Beteiligung auf Ebene der Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen (bitte nach Jahr und OFC aufschlüsseln – in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/1508 wurde auf eine Besteuerung der Investoren eingegangen, die aber nicht Teil der Frage nach der Besteuerung der Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs war)?

Berlin, den 13. Juni 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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