Projekt „Menschenrechte im südlichen Afrika durch Stärkung von NGO-Aktivistinnen voranbringen – mit dem Fokus Frauenrechte und LGBTI-Rechte“ (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-201806009-3320)
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat im Zeitraum vom 15. September 2018 bis zum 30. April 2022 das Projekt „Menschenrechte im südlichen Afrika durch Stärkung von NGO-Aktivistinnen voranbringen – mit dem Fokus Frauenrechte und LGBTI-Rechte“ gefördert (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201806009-3320). Die Maßnahme wurde durch die Engagement Global gGmbH als Durchführungsorganisation und medica mondiale e. V. als Umsetzungspartner realisiert (a. a. O.). Das Finanzierungsvolumen sowie die tatsächlichen Ausgaben beliefen sich auf 249 758,00 Euro (a. a. O.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Auf Basis welcher fachlichen Kriterien und politischen Erwägungen hat das BMZ entschieden, gerade dieses Vorhaben zur Stärkung von NGO-Aktivistinnen zur Förderung auszuwählen, und welche Alleinstellungsmerkmale gaben den Ausschlag gegenüber konkurrierenden Projektvorschlägen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche konkreten Zielvorgaben und qualitativen Indikatoren lagen der Bewilligung der Projektmittel in Höhe von 249 758,00 Euro zugrunde, um den Erfolg der Maßnahme am Ende der Laufzeit messbar zu machen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie schlüsseln sich die Gesamtausgaben von 249 758,00 Euro detailliert nach den Kostenarten Personal, Sachmittel, Reisekosten sowie den indirekten Verwaltungsgemeinkosten auf (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche spezifischen Aktivitäten und methodischen Ansätze wurden zur Stärkung von NGO-Aktivistinnen im Rahmen der Laufzeit konkret durchgeführt, und wie wurde deren Relevanz für die Zielgruppe vorab geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele Aktivistinnen haben an den im Projekt vorgesehenen Maßnahmen und Schulungen tatsächlich teilgenommen, und wie verteilen sich diese Zahlen auf die verschiedenen Projektregionen in Südafrika (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf welche Weise wurde die in der Projektbeschreibung genannte Schwerpunktsetzung auf LGBTI-Rechte operativ in die Maßnahmen integriert, und welche finanziellen Mittel wurden explizit für diesen Teilbereich aufgewendet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche lokalen Partnerorganisationen oder zivilgesellschaftlichen Akteure in Südafrika oder der angrenzenden Region waren in die operative Durchführung der Maßnahmen vor Ort eingebunden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Um welche konkreten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) handelte es sich bei den durch das Projekt gestärkten Aktivistinnen, und nach welchen Kriterien wurden diese Organisationen für die Förderung ausgewählt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In welcher Form und durch welche Monitoring-Instrumente wurde die Wirksamkeit der Maßnahme hinsichtlich der angestrebten menschenrechtlichen Verbesserungen während der Laufzeit überwacht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Liegt der Bundesregierung für dieses Projekt ein bereits abschließend geprüfter Verwendungsnachweis vor, und gab es Beanstandungen hinsichtlich der Mittelverwendung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche zentralen Ergebnisse, identifizierten Best-Practices und verbliebenen Herausforderungen führt der Abschlussbericht des Umsetzungspartners medica mondiale e. V. auf (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wurde nach Abschluss der Laufzeit im April 2022 eine unabhängige externe Evaluierung oder eine vertiefte Erfolgskontrolle durch das BMZ bzw. Engagement Global veranlasst (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie hoch beziffern sich die jeweiligen Verwaltungskostenpauschalen und Managementfees, die an Engagement Global gGmbH sowie an medica mondiale e. V. für die Abwicklung gezahlt wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Aus welchem spezifischen Haushaltstitel des Einzelplans 23 wurde die Finanzierung dieser Maßnahme geleistet, und war dieses Projekt Teil einer übergeordneten Länderstrategie für Südafrika (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse und die finanzielle Unabhängigkeit der gestärkten Aktivistinnen über das Ende der deutschen Förderung hinaus zu sichern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Inwieweit wurden die im Verlauf dieses Projekts gewonnenen Erkenntnisse systematisch für die Planung und Auswahl künftiger menschenrechtlicher Vorhaben im südlichen Afrika herangezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?