Informantenschutz im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In allen Behörden, auch in Deutschland, sind Fehlentwicklungen unvermeidlich. Von simplen Fehlern bis zu bewussten strafbaren Handlungen wird sich auf lange Sicht alles dort finden, wo Menschen handeln. Umso wichtiger ist es, dass solche Vorgänge schnell bekannt und unterbunden werden. Wenn Beamte und Mitarbeiter von Behörden allerdings negative Auswirkungen auf ihre Karriere zu fürchten haben, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie Verdachtsmomente oder Beweise an die Öffentlichkeit oder zuständige Stellen bringen. Der Fall der kommissarischen Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Josefa Schmid, hat gezeigt, mit welcher Geschwindigkeit und Härte eine unerwünschte Kritik bestraft werden kann (www.zeit.de/politik/deutschland/2018-05/josefa-schmid-bundesamt-migration-fluechtlinge-vorwuerfebremen). Es ist deshalb wichtig zu überprüfen, ob es im Rahmen des Skandals um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ähnliche Fälle gab.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Asylverfahren von Mitarbeitern oder Beamten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind der Bundesregierung seit 2014 bekannt geworden?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Identität dieser Informanten gegenüber Vorgesetzten oder von den Vorwürfen Betroffenen zu schützen?
Welche Maßnahmen wurden in Fällen, in denen die Identität den Vorgesetzten oder Betroffenen bekannt war, ergriffen, um mögliche berufliche Folgen für die Informanten zu verhindern?
Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Informanten, nachdem sie Informationen an die Öffentlichkeit oder zuständige Stellen brachten, bei der nächstmöglichen Beförderung übergangen wurden, innerhalb der nächsten sechs Monate versetzt oder entlassen wurden (bitte nach Dienststellen und Datum auflisten)?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Beamte oder Mitarbeiter Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben haben, weil ihnen aus einer Meldung entsprechend der Frage 1 berufliche Nachteile entstanden sind?