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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Überwachungsmaßnahmen, Kosten und asylrechtliche Folgen nach Selbstbezichtigung

Terroristische Aktivitäten von Asylbewerbern im Herkunftsland: Selbstbezichtigung im Asylverfahren, Verifizierung der Angaben, straf- und asylrechtliche Folgen zutreffender bzw. fälschlicher Selbstbezichtigung, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Kosten; Selbstbezichtigung als Mittel zur Aufenthaltsverlängerung<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/285419.06.2018

Überwachungsmaßnahmen, Kosten und asylrechtliche Folgen nach Selbstbezichtigung

des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im April 2018 berichteten mehrere deutsche Zeitungen, dass eine zunehmende Zahl von Asylbewerbern in Deutschland plötzlich gegenüber den Behörden behauptet, dass sie in terroristische Aktivitäten in ihren Heimatländern verwickelt waren. Vermutet wird hinter vielen dieser Selbstbezichtigungen der Versuch, sich einen längeren oder dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu erschleichen, wenn der Eindruck entsteht, dass im Heimatland Folter oder die Todesstrafe droht (www.welt.de/politik/article166675821/Zahlreiche-Fluechtlinge-zeigen-sich-wegen-Terror-selbst-an.html, siehe auch www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlingetausende-afghanische-fluechtlinge-bezichtigen-sich-selbst-als-taliban-a-1144254.html). Hieraus ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller mehrere Probleme. Sollte es sich hier tatsächlich um eine Täuschung handeln, so werden die entsprechenden Behörden über Gebühr belastet und der deutsche Steuerzahler zahlt. Gleichzeitig dürfen solche Selbstbezichtigungen natürlich nicht ignoriert werden, woraus sich ebenfalls enormer Ermittlungs- und Überwachungsaufwand ergibt. Schließlich besteht, in Fällen in denen die Bezichtigung sich als korrekt herausstellt, das Problem, dass die Täter in Deutschland Asyl erhalten können, während ihre vorherigen Opfer wieder in die Heimat sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Asylbewerber haben sich seit Januar 2015 selbst terroristischer Aktivitäten bezichtigt (bitte nach Bundesland, Herkunftsland und Jahr aufschlüsseln)?

2

Bei wie vielen Asylbewerbern hat sich herausgestellt, dass die Selbstbezichtigung auf tatsächlichen terroristischen Aktivitäten beruhte (bitte ebenfalls nach Bundesland, Herkunftsland und Jahr aufschlüsseln)?

a) Welche strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen diese Asylbewerber ergriffen?

b) Welche asylrechtlichen Folgen hatte dies für diese Asylbewerber?

c) Welche strafrechtlichen Folgen hatte die fälschliche Selbstbezichtigung für sich selbst bezichtigende Asylbewerber?

d) Welche asylrechtlichen Folgen hatte die fälschliche Selbstbezichtigung für sich selbst bezichtigende Asylbewerber?

3

Inwiefern werden Asylbewerber bis zur Klärung ihrer Selbstbezichtigung überwacht oder inhaftiert, um mögliche terroristische Aktivitäten zu verhindern?

a) Welche Kosten sind seit 2015 durch diese Maßnahmen entstanden?

b) Wie viel Personal wurde seit 2015 in diesen Maßnahmen gebunden?

4

Wenn keine Maßnahmen im Sinne von Frage 3 stattfinden, warum nicht?

5

Welche Möglichkeiten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den zuständigen Behörden zur Verfügung, um Selbstbezichtigungen dieser Art zu verifizieren?

6

Sind der Bundesregierung Gruppen (zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen) oder Einzelpersonen bekannt, die bei Asylbewerbern Selbstbezichtigungen als Hilfsmittel zur Verlängerung des Aufenthaltes beworben haben?

Berlin, den 14. Juni 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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