Wettbewerbsverzerrungen für landwirtschaftliche Betriebe im deutschschweizerischen Grenzgebiet
der Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Problematik rund um die ungleichen Rahmenbedingungen für Betriebe der Landwirtschaft in Deutschland und in der Schweiz innerhalb des 10-Kilometer-Grenzstreifens hat sich in den vergangenen Jahren, insbesondere mit Blick auf den Bodenmarkt, weiter verstärkt. Die vorliegende Kleine Anfrage soll aktuelle Daten und Rahmenbedingungen erfragen und die Bundesregierung für die besondere Situation der südbadischen Landwirtschaftsbetriebe sensibilisieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umfang der von schweizerischen Landwirten bewirtschafteten Flächen in den südbadischen Landkreisen Konstanz, Waldshut und Lörrach sowie im Schwarzwald-Baar-Kreis in den Jahren 1999 bis 2017 entwickelt (bitte den Flächenumfang jeweils von Grundstücksankäufen und Grundstücksverpachtungen in Hektar nach Jahr und Landkreis tabellarisch auflisten; für den Schwarzwald-Baar-Kreis aufgrund der einschlägigen Rechtsänderung für die Sonderregelungen im Jahr 2009 erst ab dem Kalenderjahr 2010)?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über praktische Probleme, die sich für deutsche Landwirte infolge von Zukauf, Zupachtung und Bewirtschaftung deutscher Flächen durch Schweizer Landwirte in der Grenzregion ergeben?
Wie hat sich die Problematik des Zukaufs, der Zupachtung und Bewirtschaftung deutscher Flächen durch schweizerische Landwirte seit 1999 hinsichtlich rechtlicher Interventions- und Versagungsmöglichkeiten entwickelt?
Welche Bedingungen müssen Landwirte, deren Betriebssitz sich in der Schweiz befindet, im Einzelnen erfüllen, um für gepachtete oder erworbene Nutzflächen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland Direktzahlungen (Mittel aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union) beantragen zu können?
In welchem Umfang erhalten schweizerische Betriebe für deutsche Flächen aktuell tatsächlich Mittel aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik?
Wie bewertet die Bundesregierung die wettbewerblichen Vorteile der schweizerischen Landwirte gegenüber ihren deutschen Kolleginnen und Kollegen mit Blick auf Währungswechselkurs, nationale Agrarsubventionen und die zollfreie Einfuhr von Agrarerzeugnissen in die Schweiz?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten und Aussichten für eine Änderung des deutsch-schweizerischen Zollabkommens von 1958, mit dem Ziel, es deutschen Landwirten im Sinne der Wettbewerbsgleichheit zu ermöglichen, ihre im Grenzgebiet erzeugten landwirtschaftlichen Produkte ebenfalls zollfrei in die Schweiz einzuführen?
Welche Bedingungen und Auflagen gelten für schweizerische Landwirte hinsichtlich Versteuerung und Mitgliedschaft in der Agrarsozialversicherung des in der Bundesrepublik Deutschland liegenden Betriebs bzw. Betriebsteils?
Inwieweit werden schweizerische Landwirte, die in Deutschland Flächen bewirtschaften, von der deutschen Finanzverwaltung überhaupt erfasst?
Wie hoch ist der Gewinnansatz je Hektar als Grundlage für die deutsche Ertragsbesteuerung für diese Gruppe?
Nach welchen Verfahren werden die Gewinne der schweizerischen Landwirte aus den in Deutschland gelegenen Flächen ermittelt?
Inwiefern gibt es pauschale Gewinnansätze (zum Vergleich: deutsche Landwirte werden im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 13 a des Einkommensteuergesetzes mit einem Gewinnansatz von 350 Euro je Hektar besteuert)?
Wenn es einen pauschalen Gewinnansatz für schweizerische Landwirte gibt, wie hoch ist dieser?
Gelten die Regelungen, wonach deutsche Landwirte bei Betriebsgrößen von mehr als 20 Hektar keine pauschale Gewinnermittlung mehr vornehmen können, sondern ihre Gewinne durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) ermitteln müssen, auch für schweizerische Landwirte, die in Deutschland Flächen von mehr als 20 Hektar bewirtschaften?
Unterliegen schweizerische Landwirte mit ihren deutschen Flächen in Deutschland auch der steuerlichen Betriebsprüfung durch die Finanzämter?
Wenn ja, wie viele Betriebe wurden bisher geprüft, und wie hoch sind die jeweiligen Mehrergebnisse der Betriebsprüfung sowohl bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung als auch bei der Vollprüfung der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung?
Erhalten schweizerische Landwirte für die in Deutschland gekauften Produktionsmittel den vollen Vorsteuerabzug?
Erhalten schweizerische Landwirte für ihre deutschen Flächen die Gasölverbilligung nach deutschem Recht?
Inwieweit werden die Einnahmen von schweizerischen Landwirten aus Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für ihre deutschen Flächen ebenfalls in Deutschland besteuert?