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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Kohäsionspolitik der EU im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 und deren Bedeutung für Deutschland

Erwartete Kürzungen europäischer Kohäsionsmittel für Deutschland, finanzielle und strategische Auswirkungen, von der Neustrukturierung des BIP-Indikators betroffene Bundesländer, förderrelevante, insbes. wirtschaftlich schwächere Regionen, Erweiterung der Förderkriterien, Vergabe-Indikatoren und -vereinfachung, Neuaufstellung der Kohäsionspolitik, Kompensation von Kürzungen und weitere Maßnahmen für strukturschwache und periphere Regionen<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

06.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/284119.06.2018

Die Kohäsionspolitik der EU im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 – 2027 und des deren Bedeutung für Deutschland

der Abgeordneten Markus Tressel, Britta Haßelmann, Stefan Schmidt, Dr. Franziska Brantner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 29. Mai 2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Neugestaltung der Kohäsionspolitik innerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 – 2027 (siehe Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 29. Mai 2018: https://ec.europa.eu/germany/news/20180529-kohaesionspolitik-nach-2020_ de).

Diese sehen eine Kürzung der Mittel für Deutschland um ca. 20 Prozent und eine Veränderung der Kategorisierung der zu fördernden Regionen vor. Dabei sollen über eine Veränderung des BIP-Indikators (BIP = Bruttoinlandsprodukt) hinaus Kriterien wie Jugendarbeitslosigkeit, ein niedriges Bildungsniveau, Anpassungserfordernisse durch den Klimawandel und die Aufnahme und Integration von Migranten berücksichtigt werden (siehe Bericht aus Brüssel Referat PE 4 EU-Verbindungsbüro 10/2018). Die enge Verknüpfung der Kohäsionspolitik mit Energie- und Klimazielen (z. B. National Energy and Climate Plans, Enabling conditions, Annex IV) legt außerdem eine signifikante Erhöhung der Klimaschutzausgaben im Rahmen der Kohäsionspolitik nahe. Auch die Ko-Finanzierungsanteile von Seiten der EU könnten sich laut den Vorschlägen verringern. Die Bundesregierung wird hierzu über den Rat der Europäischen Union auf EU-Ebene Stellung beziehen müssen.

Die Kohäsionsmittel sind ein wichtiges Instrument zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts durch den Abbau regionaler Disparitäten, sowohl zwischen den EU-Mitgliedstaaten als auch innerhalb Deutschlands.

Die Bedeutung der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) ist dabei für Deutschland nicht zu unterschätzen. Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds stellten insgesamt nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 die wichtigste Quelle für Strukturmaßnahmen in Deutschland dar, wobei allein 19,2 Mrd. Euro aus den Kohäsionsmitteln stammten. Die Mittel flössen laut BMWi in Deutschland vor allem in wirtschaftlich schwächere Regionen, um dort Standortnachteile abzubauen und den Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung im nationalen und europäischen Maßstab zu halten (vgl. BMWi (Mai 2014): Europa: Solidarisch. Innovativ. Fokussiert. Europäische Struktur- und Investitionsfonds 2014 – 2020; S. 3 & 8).

Darüber hinaus hat die Kommission am 1. Juni 2018 auch eine Kürzung der Mittel im Bereich der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik für die Entwicklung ländlicher Räume (2. Säule GAP) angekündigt. Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes Ost fällt ein weiteres Finanzierungsinstrument in der Strukturpolitik weg.

Die geplanten Einschränkungen von Förder- und Finanzierungsinstrumenten werden den Handlungsspielraum von Bund und Ländern in der Strukturpolitik einschränken und eigene Mittel zur Kompensation erforderlich machen. Mit Blick auf die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die nach dem Willen der Bundesregierung von einer Kommission von Bund, Ländern und Gemeinden begleitet werden soll, wird dies von großer Relevanz sein. Dies gilt besonders auch im Hinblick auf den finanziellen Spielraum und den genauen Arbeitsauftrag.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Mit Kürzungen in welcher Höhe der europäischen Kohäsionsmittel für Deutschland rechnet die Bundesregierung auf Grundlage der am 29. Mai 2018 durch die Europäische Kommission vorgelegten Sektoralen Legislativvorschläge insgesamt?

2. In welcher Höhe und durch welche Parameter würde sich die Ausgestaltung der europäischen Förderprogramme im Bereich der Kohäsionspolitik in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zur bestehenden Fördersystematik im Hinblick auf einzelne Bundesländer und in diesen zur Anwendung kommende Programme verändern (bitte einzeln gegenüberstellen)?

3. Welche Bundesländer könnten von der Neustrukturierung des BIP-Indikators betroffen sein oder nach Neueinteilung durch den BIP-Indikator aufgrund aktueller Zahlen die Förderkategorie wechseln und somit stärker von Kürzungen betroffen sein (weniger entwickelte Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen)?

4. Regionen mit welchen Eigenschaften erachtet die Bundesregierung als besonders förderrelevant für Mittel aus den europäischen Kohäsionsfonds?

5. Inwieweit flossen die Mittel aus den europäischen Kohäsionsfonds in Deutschland vor allem in wirtschaftlich schwächere Regionen, um dort Standortnachteile abzubauen und den Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung im nationalen und europäischen Maßstab zu halten?

6. Wie hoch ist nach aktuellem Stand der Anteil der EFRE-Mittel, den die Bundesregierung dafür einsetzen will, ihre Klimaziele zu unterstützen?

7. Inwiefern wird sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, die von der Kommission vorgeschlagenen Anteile der Kohäsionsmittel für die Erreichung der Energie- und Klimaziele zu erhöhen, um eine realistische Chance zu wahren, die Klimaziele zu erreichen?

a) Welche konkreten Zielmarken verfolgt die Bundesregierung hier?

b) Durch welche Vorschläge sollen diese Zielmarken auf EU-Ebene erreicht werden?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Erweiterung der Förderkriterien, also die Neugestaltung der „Berlin-Formel“ (siehe Fact-Sheet der Europäischen Kommission vom 29. Mai 2018: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-3866_de.htm)?

a) Wird die Bundesregierung dieser zustimmen oder Veränderungen fordern?

b) Welche Konsequenzen aus der Neugestaltung der „Berlin-Formel“ sieht die Bundesregierung für die deutsche Förderlandschaft?

9. Eine Vergabe der Mittel aus den europäischen Kohäsionsfonds nach welchen Indikatoren erachtet die Bundesregierung künftig als vordringlich, und warum?

10. Welche Position wird die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union in Bezug auf die Höhe der geplanten Kürzungen und die Vereinfachung der Vergabe von Fördermitteln vertreten (bitte einzeln aufschlüsseln)?

11. Welche konkreten Änderungsvorschläge wird die Bundesregierung an der von der Kommission vorgeschlagenen Neuaufstellung der Kohäsionspolitik im Rat der Europäischen Union verfolgen?

12. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Kürzungen durch eine eigene Förderstrategie auf nationaler Ebene zu kompensieren?

13. Plant die Bundesregierung, gegebenenfalls kompensatorisch eigene Haushaltsmittel einzusetzen, um die Förderlandschaft auf zumindest gleichem Niveau erhalten zu können?

14. Wie hoch ist der Ko-Finanzierungsanteil im Bereich der Kohäsionsfonds aktuell, und wie hoch wird er im kommenden Finanzrahmen sein?

15. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass gerade finanzschwache Gemeinden und Bundesländer trotz der höheren Ko-Finanzierungserfordernisse auch in Zukunft an der EU-Förderung teilnehmen können?

16. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung über eine Kompensation der wegfallenden Mittel hinaus anstrengen, um die regionalen Disparitäten insbesondere in strukturschwachen und peripheren Regionen in Deutschland zu verringern?

17. Welche Indikatoren erachtet die Bundesregierung als zentral für die Messung der regionalen Daseinsvorsorge, und warum?

18. Inwieweit sollen sich diese Indikatoren der regionalen Daseinsvorsorge mit jenen, die zum Einsatz der Kohäsionsfonds herangezogen werden, nach Ansicht der Bundesregierung decken, inwieweit unterscheiden, und warum?

19. Welche finanziellen und strategischen Auswirkungen haben die geplanten Kürzungen der Kohäsionsmittel auf den Gestaltungsspielraum der von der Regierung geplanten Kommission zum Thema Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse?

20. Welche finanziellen und strategischen Auswirkungen haben die geplanten Kürzungen der Kohäsionsmittel auf den im Einsetzungsbeschluss für die Kohlekommission vom 6. Juni 2018 formulierten Schwerpunkt der Bundesregierung, die bestehenden Förderinstrumente von Bund und EU effektiv, zielgerichtet und prioritär in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen und Wirtschaftsbereichen einzusetzen und für diese ergänzend einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des Bundes einzusetzen?

Fragen20

1

Mit Kürzungen in welcher Höhe der europäischen Kohäsionsmittel für Deutschland rechnet die Bundesregierung auf Grundlage der am 29. Mai 2018 durch die Europäische Kommission vorgelegten Sektoralen Legislativvorschläge insgesamt?

2

In welcher Höhe und durch welche Parameter würde sich die Ausgestaltung der europäischen Förderprogramme im Bereich der Kohäsionspolitik in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zur bestehenden Fördersystematik im Hinblick auf einzelne Bundesländer und in diesen zur Anwendung kommende Programme verändern (bitte einzeln gegenüberstellen)?

3

Welche Bundesländer könnten von der Neustrukturierung des BIP-Indikators betroffen sein oder nach Neueinteilung durch den BIP-Indikator aufgrund aktueller Zahlen die Förderkategorie wechseln und somit stärker von Kürzungen betroffen sein (weniger entwickelte Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen)?

4

Regionen mit welchen Eigenschaften erachtet die Bundesregierung als besonders förderrelevant für Mittel aus den europäischen Kohäsionsfonds?

5

Inwieweit flossen die Mittel aus den europäischen Kohäsionsfonds in Deutschland vor allem in wirtschaftlich schwächere Regionen, um dort Standortnachteile abzubauen und den Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung im nationalen und europäischen Maßstab zu halten?

6

Wie hoch ist nach aktuellem Stand der Anteil der EFRE-Mittel, den die Bundesregierung dafür einsetzen will, ihre Klimaziele zu unterstützen?

7

Inwiefern wird sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, die von der Kommission vorgeschlagenen Anteile der Kohäsionsmittel für die Erreichung der Energie- und Klimaziele zu erhöhen, um eine realistische Chance zu wahren, die Klimaziele zu erreichen?

Welche konkreten Zielmarken verfolgt die Bundesregierung hier?

Durch welche Vorschläge sollen diese Zielmarken auf EU-Ebene erreicht werden?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Erweiterung der Förderkriterien, also die Neugestaltung der „Berlin-Formel“ (siehe Fact-Sheet der Europäischen Kommission vom 29. Mai 2018: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-3866_de.htm)?

Wird die Bundesregierung dieser zustimmen oder Veränderungen fordern?

Welche Konsequenzen aus der Neugestaltung der „Berlin-Formel“ sieht die Bundesregierung für die deutsche Förderlandschaft?

9

Eine Vergabe der Mittel aus den europäischen Kohäsionsfonds nach welchen Indikatoren erachtet die Bundesregierung künftig als vordringlich, und warum?

10

Welche Position wird die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union in Bezug auf die Höhe der geplanten Kürzungen und die Vereinfachung der Vergabe von Fördermitteln vertreten (bitte einzeln aufschlüsseln)?

11

Welche konkreten Änderungsvorschläge wird die Bundesregierung an der von der Kommission vorgeschlagenen Neuaufstellung der Kohäsionspolitik im Rat der Europäischen Union verfolgen?

12

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Kürzungen durch eine eigene Förderstrategie auf nationaler Ebene zu kompensieren?

13

Plant die Bundesregierung, gegebenenfalls kompensatorisch eigene Haushaltsmittel einzusetzen, um die Förderlandschaft auf zumindest gleichem Niveau erhalten zu können?

14

Wie hoch ist der Ko-Finanzierungsanteil im Bereich der Kohäsionsfonds aktuell, und wie hoch wird er im kommenden Finanzrahmen sein?

15

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass gerade finanzschwache Gemeinden und Bundesländer trotz der höheren Ko-Finanzierungserfordernisse auch in Zukunft an der EU-Förderung teilnehmen können?

16

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung über eine Kompensation der wegfallenden Mittel hinaus anstrengen, um die regionalen Disparitäten insbesondere in strukturschwachen und peripheren Regionen in Deutschland zu verringern?

17

Welche Indikatoren erachtet die Bundesregierung als zentral für die Messung der regionalen Daseinsvorsorge, und warum?

18

Inwieweit sollen sich diese Indikatoren der regionalen Daseinsvorsorge mit jenen, die zum Einsatz der Kohäsionsfonds herangezogen werden, nach Ansicht der Bundesregierung decken, inwieweit unterscheiden, und warum?

19

Welche finanziellen und strategischen Auswirkungen haben die geplanten Kürzungen der Kohäsionsmittel auf den Gestaltungsspielraum der von der Regierung geplanten Kommission zum Thema Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse?

20

Welche finanziellen und strategischen Auswirkungen haben die geplanten Kürzungen der Kohäsionsmittel auf den im Einsetzungsbeschluss für die Kohlekommission vom 6. Juni 2018 formulierten Schwerpunkt der Bundesregierung, die bestehenden Förderinstrumente von Bund und EU effektiv, zielgerichtet und prioritär in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen und Wirtschaftsbereichen einzusetzen und für diese ergänzend einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des Bundes einzusetzen?

Berlin, den 12. Juni 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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