Auslaufen der Aufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen von DDR-Betrieben zum 31. Dezember 2006
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Kersten Naumann, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Unterlagen über Löhne und Arbeitszeiten in DDR-Betrieben müssen von den Unternehmen bzw. ihren Nachfolgeunternehmen sowie den beauftragten Archiv- und Dokumentationszentren nur bis Ende 2006 aufbewahrt werden. Viele ehemalige Bürgerinnen und Bürger der DDR haben ihre Rentenkonten jedoch noch nicht prüfen lassen. Außerdem sind die Unterlagen in Zusammenhang mit der Klärung von Streitigkeiten über die Modalitäten der Rentenüberleitung im Zuge der Vereinigung von Bedeutung und werden für diese Zwecke benötigt, solange hier noch Fragen offen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie weit ist die Deutsche Rentenversicherung Bund mit der Klärung der Rentenkonten von ehemaligen Bürgerinnen und Bürgern der DDR fortgeschritten?
Wie soll eine Klärung der Rentenkonten von ehemaligen Bürgerinnen und Bürgern der DDR unter Berücksichtigung der relevanten Zeitabschnitte ihrer Erwerbsbiografie ab 2007 erfolgen?
Wie kann vor diesem Hintergrund sichergestellt werden, dass bei Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit der Rentenüberleitung weiterhin juristische Überprüfungen vorgenommen werden können?
Inwiefern gedenkt die Bundesregierung hier tätig zu werden, um auch in Zukunft eine Klärung der Rentenkonten und eine juristische Überprüfung der rentenrelevanten Erwerbsgeschichte ehemaliger Bürgerinnen und Bürger der DDR zu ermöglichen?
Was soll mit den Unterlagen, die derzeit in den von den Ländern beauftragten Archiv- und Dokumentationszentren aufbewahrt werden, nach Ende 2006 geschehen?