Komplettabschaltungen im terrestrischen digitalen Fernsehrundfunk im Zuge der Umstellung auf DVB-T2
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Brigitte Freihold, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1 800 MHz sowie weiterer Frequenzen im Bereich 1 452 bis 1 492 MHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten wurde im Jahr 2015 die Umstellung des terrestrischen Fernsehrundfunks von DVB-T auf DVB-T2 entgegen eines früheren Zeitplans vorgezogen (siehe Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 28. Januar 2015 zur Anordnung und Wahl des Verfahrens etc. – www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/ Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/OffentlicheNetze/ Mobilfunk/DrahtloserNetzzugang/Projekt2016/EntscheidungProjekt2016_pdf.pdf? __blob=publicationFile&v=1).
Mit der Abschaltung des regulären DVB-T-Betriebes kam es in mehreren Regionen Deutschlands zur Komplettabschaltung des terrestrischen Fernsehfunks der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF (vgl. bspw. Ostthüringer Zeitung 9. November 2017), ohne dass ein DVB-T2-Betrieb gestartet wurde. So gibt es beispielsweise in den Thüringer Regionen Saalfeld-Rudolstadt und Sonneberg nunmehr keine Möglichkeit des terrestrischen Fernsehempfangs öffentlich-rechtlicher Fernsehsender. Damit besteht für Mieterinnen und Mieter keine Möglichkeit des kostenfreien Fernsehempfanges, falls der Vermieter Satellitenempfangsanlagen am Gebäude verbietet und nur einen kostenpflichtigen Kabelanschluss bereitstellt bzw. bereitstellen lässt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Sendeanlagen wurden im Zuge des Umstiegs von DVB-T auf DVB-T2 nach Kenntnis der Bundesregierung außer Betrieb genommen, und welche Sendeanlagen sind dies?
Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige Begründung für den Nichtweiterbetrieb einer Sendeanlage?
Nach welchem Prinzip bzw. welcher Methode wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzung von DVB-T- bzw. DVB-T2-Sendeangeboten erhoben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine haushaltsscharfe Erfassung von DVB-T-Empfangsanlagen in einem bestimmten Gebiet nicht möglich ist (bitte begründen)?
Wie hoch ist die Bevölkerungszahl nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Einzugsgebieten von endgültig abgeschalteten DVB-T-Sendeanlagen?
Wie gewährleistet die Bundesregierung die flächendeckende Zurverfügungstellung von sicherheitsrelevanten Informationen mit Hilfe des öffentlichrechtlichen Fernsehfunks in ihrer Zuständigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung ihres Verlautbarungsrechtes in Katastrophenfällen, wie es beispielsweise in § 10 des ZDF-Staatsvertrags zugebilligt wird?
Welche technischen Hilfsmittel sind nach Auffassung der Bundesregierung für die Bevölkerung zumutbar, um ihr Recht auf freie Information gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes wahrnehmen zu können?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verfügbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (bitte nach Empfangstechnologie (Kabel, Satellit, terrestrisch, Internet usw.) und mittlerer Verfügbarkeit, wenn möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutschlandweit flächendeckend gewährleistet sein soll (bitte begründen)?
Welche Verbraucherkampagnen gab es von Seiten der Bundesregierung, um über technische Umstiegsmöglichkeiten bezüglich der Empfangbarkeit bzw. der Abschaltung von DVB-T rechtzeitig zu informieren?
Werden von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihrer Trägerschaft für die Jobcenter Mehrbedarfe für die anfallenden Umstiegskosten anerkannt?