Einreise von Asylbewerbern auf dem Luftweg
der Abgeordneten Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth, Jochen Haug, Dr. Bernd Baumann, Lars Herrmann, Martin Hess, Dr. Gottfried Curio und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wie der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1923 zu entnehmen war, gaben etwa ein Drittel aller befragten Asylbewerber im Jahr 2017 aus den neun Hauptherkunftsländern und -regionen an, mit dem Flugzeug nach Deutschland gekommen zu sein.
Diese Erkenntnisse stammen aus einer sogenannten Reisewegsbefragung (RWB), die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit Februar 2017 bei einem Fünftel der Asylantragsteller ab 14 Jahren aus diesen neun Ländern machte. Die Ergebnisse sind zwar nicht repräsentativ – da die Auswahl der Herkunftsländer und -regionen, aber auch die Befragungsinhalte situationsbedingt dem Informationsbedürfnis der Bundesregierung angepasst werden und die Selbstangaben nicht überprüft sind. Die Angaben können aber nach Auffassung der Fragesteller durchaus als fundiert und belastbar aufgefasst werden.
Da Direktflüge aus den großen Krisengebieten wie Afghanistan oder Syrien nicht angeboten werden, liegt es nahe, dass die Mehrzahl im Schengen-Binnenluftverkehr aus Italien, Griechenland oder der Türkei eingereist ist, wobei bei EU-Binnenflügen innerhalb der Schengenstaaten grundsätzlich keine Grenzkontrollen stattfinden. Unklar ist, ob tatsächlich nur bei Flügen innerhalb der einzelnen Schengenstaaten und zwischen den Schengenstaaten auf Kontrollen verzichtet wird.
Bei Flügen aus Griechenland sollen jedoch bis vor kurzem Kontrollen durchgeführt worden, diese Handhabung aber vom Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat Horst Seehofer aber wieder abgeschafft worden sein (www.vielfliegertreff.de/airlines-fliegen/114059-wiedereinfuehrung-von-passkontrollen-bei-fluegen-von-griechenland-nach-deutschland.html; www.tagesschau.de/inland/ grenzkontrollen-seehofer-101.html). Daneben gab die Bundespolizei bekannt, 2017 seien 11 220 unerlaubte Einreisen auf dem Luftweg festgestellt worden (Bundestagsdrucksache 19/1923).
Allgemein bekannt ist, dass für eine Flugbuchung nicht nur ausreichend Geld, sondern auch ein Pass und – bei Einreisewilligen aus Drittstaaten – vielfach Visa benötigt werden. Inhaber von Schengen-Visa müssen bei der Beantragung des Sichtvermerks ein Lichtbild sowie Fingerabdrücke abgeben. Diese werden in der Visainformationsdatenbank (VIS) für den gesamten Schengen-Raum gespeichert.
Den Fragestellern ist nicht klar, wie viele tausend Einreisen auf dem Luftweg trotz Visumpflicht, die dennoch später als nicht identifizierbar gelten, möglich sind. Sie erhoffen sich Aufklärung, wie Asylantragsteller papierlos über den Luftweg einreisen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Werden durch das BAMF „Reisewegbefragungen“ nach wie vor in der bisher praktizierten Form durchgeführt?
Ist es zutreffend, dass seit März 2018 im Rahmen der RWB von Asylbewerbern, die angeben, per Flugzeug eingereist zu sein, der Abflughafen erfragt wird, ggf. wenn dies zutrifft, welche vorläufigen Erfahrungen wurden bisher gemacht?
Werden neben dem Abflughafen weitere Informationen abgefragt, die bisher nicht erfragt worden waren, ggf. welche?
Wird bei der Überprüfung der Identität (beispielsweise nach § 16 des Asylgesetzes) eines Asylantragstellers auch ein Datenabgleich in der VIS-Datenbank durchgeführt? Falls nein, warum nicht?
Warum werden RWB nur bei einem geringen Teil der Asylbewerber durchgeführt, und ist vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an dieser Frage die Ausweitung auf möglichst alle Asylbewerber geplant, um statistische Unsicherheiten zu reduzieren?
Findet der Verzicht auf Ausweis-, Personen- oder Identitätskontrollen nur bei Flügen innerhalb des Schengen-Raums oder bei allen innereuropäischen Flügen statt? Welche Staaten nehmen am kontrolllosen „EU-Binnenluftverkehr“ teil?
Trifft es zu, dass bei allen ankommenden Flügen aus der Türkei alle Passagiere aufgrund der Verpflichtung der türkischen Airlines zur Führung einer Passagierdatenbank durch die Bundespolizei namentlich abgerufen werden können? Falls ja, in welchem Umfang und bei welchen Anlässen (Asylgesuch am Flughafen oder Asylantrag beim BAMF) wird auf diese Daten bei Asylantragstellern zurückgegriffen?
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass türkische Fluggesellschaften von staatlicher türkischer Stelle angewiesen sind, Drittstaatsangehörige ohne Pass und Visum in EU-Staaten zu befördern?
Trifft es zu, dass bis vor kurzem Einreisekontrollen von Binnenflügen aus Griechenland stattfanden, und bejahendenfalls, wann wurden diese aufgrund welcher Rechts- und Weisungslage aufgenommen, und wann wurden diese und aufgrund welcher Rechts- und Weisungslage wieder eingestellt?
Hat Bundesinnenminister Horst Seehofer die Binnenflugkontrollen aus Griechenland beenden lassen, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Fanden diese Einreisekontrollen bei allen Flügen aus Griechenland an allen deutschen Flughäfen und für ausnahmslos alle Passagiere statt, falls nein, in welchem Umfang fanden diese statt?
Trifft es zu, dass Fluggesellschaften, die Passagiere aus visumpflichtigen Drittstaaten nach Deutschland bringen, oder die Personen mit der Staatsangehörigkeit visumpflichtiger Drittstaaten über Flughäfen in nicht visumpflichtigen Drittstaaten (z. B. Griechenland oder Italien) nach Deutschland bringen, regelmäßig die Beförderung ohne Visum verweigern (um Sanktionen nach §§ 63 und 64 Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – zu vermeiden)? Wie sind, falls dies zutrifft, die Asylbewerber dennoch über deutsche Flughäfen eingereist? Wie sind sie in den Besitz dieser Visa gekommen?
Kommt es – und ggf. wie häufig – vor, oder ist es gar üblich, dass Fluggesellschaften, welche Drittstaater im EU-Binnenluftverkehr nach Deutschland einfliegen, auf die Vorlage von Visum und Pass verzichten, weil sie wissen, dass Einreisende aus EU-Staaten an den Flughäfen nicht kontrolliert werden und daher die Gefahr, nach § 64 AufenthG in Anspruch genommen zu werden, gering ist? Ist anzunehmen, dass es in Staaten wie Griechenland oder Italien oder auch anderen Schengenstaaten genügt, mit einer zuvor ausgedruckten Bordkarte, die auf einen Phantasienamen ausgestellt ist, durch die Sicherheitskontrolle ins Flugzeug und nach Deutschland zu gelangen?
Wie stellt sich der behördliche Ablauf dar, wenn ankommende Passagiere einen Asylantrag stellen? Erfolgt insbesondere sofort die Sicherstellung des Passes und ggf. des Visums?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Möglichkeiten – und ggf. welche –, einen mitgeführten Pass im Flugzeug oder auf dem Weg vom Flugzeug zur Fluggastkontrolle – falls diese stattfindet – verschwinden zu lassen, wenn ja, wurden Vorkehrungen – und ggf. welche – getroffen, dies zu erschweren oder zu verhindern?
Wo am oder im Flugzeug und am Flughafen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten „entsorgten“ Pässe aufgefunden, und wie häufig gelingt die Zuordnung zu einem Asylbewerber in Deutschland, bzw. warum gelingt dies nicht?
Wie viele an Flughäfen aufgefundene Pässe von Drittstaatern werden derzeit vom Bundesverwaltungsamt oder der Bundespolizei asserviert?