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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einigung im Schiedsverfahren mit Toll Collect

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

25.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/293822.06.2018

Einigung im Schiedsverfahren mit Toll Collect

der Abgeordneten Jörg Cezanne, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Mai dieses Jahres wurde der 14 Jahre dauernde Rechtsstreit des Bundes mit dem Mauterheber Toll Collect GmbH und deren Hauptgesellschaftern mit einem Vergleich beigelegt, wobei sich die Beteiligten auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 3,2 Mrd. Euro zugunsten des Bundes einigten (vgl. www.tagesschau.de/inland/maut-297.html).

Die Beendigung der beiden geführten Schiedsverfahren, für die insgesamt mehr als 250 Mio. Euro an Rechtsberatungskosten aus Steuermitteln aufgewendet wurden (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/maut-streit-bund-toll-collect-1.3923056) bezeichnete Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer als einen „historischen Durchbruch“ und „die bestmögliche Lösung für den Steuerzahler“ (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2018/034-scheuer-durchbruch-mautstreit.html).

Um die Güte dieser „Lösung für den Steuerzahler“ bzw. den Bundeshaushalt bewerten zu können, müssen jedoch die Hintergründe und Details der erzielten Einigung geklärt und vor allem in Bezug zu den Gesamtforderungen des Bundes im Rahmen der Schiedsverfahren und der Prozessaussichten gesetzt werden.

Daher ist es nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller unzureichend, wenn die Bundesregierung auf gestellte parlamentarische Anfragen zu den Schiedsverfahren lediglich auf deren zwischenzeitlich erfolgte „einvernehmliche Beilegung“ (u. a. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 88 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf Bundestagsdrucksache 19/2419) verweist. Eine der haushälterischen Relevanz des geschlossenen Vergleiches angemessene Beantwortung der folgenden Fragen ist aus Sicht der Fragestellenden geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Aus welchen Gründen wurde weder im Deutschen Bundestag noch im Haushaltsausschuss der mit Toll Collect ausgehandelte und haushaltswirksame Vergleich zur Abstimmung gestellt (bitte ausführlich begründen)?

2

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung ihre Ansprüche gegen die Gesellschafter der Toll Collect GmbH nie vor einem ordentlichen Gericht geltend gemacht?

3

Wurde ein Gang vor ein ordentliches Gericht durch den Betreibervertrag ausgeschlossen?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Ausschluss des Rechtsweges rückblickend auch in Bezug auf deren (Un)Wirksamkeit?

4

Aus welchen Gründen wurde jetzt ein Vergleich geschlossen und nicht die Übernahme der Toll Collect GmbH durch den Bund im September dieses Jahres genutzt, um nach voller Aktensicht eine verbesserte Position in den Schiedsverfahren zu haben?

5

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, der geschlossene Vergleich „berücksichtigt die Prozessaussichten der Parteien und ist daher wirtschaftlich“ (Ausschussdrucksache des Haushaltsausschusses 0187 der 19. Wahlperiode; bitte unter Angabe der Prozessaussichten der Parteien ausführen), und auf Basis welcher Erkenntnisse hat die Bundesregierung die Prozessaussichten bewertet?

6

Wie wurde die Höhe der „Barzahlung“ von 1,1 Mrd. Euro (siehe ebd.) an den Bund ermittelt, und welche Bestandteile (z. B. Vertragsstrafen, Kompensation von Mautausfällen etc.) sind darin in welcher Höhe enthalten?

7

In welchen Haushaltsjahren seit dem Start der Mauterhebung hat die Toll Collect GmbH die „Erfassungsquote von 99,9 Prozent“ (ebd.) bisher verfehlt und somit keinen Bonus erhalten, und in welcher Höhe hat der Bund seit dem Start der Mauterhebung einen solchen Bonus an die Toll Collect GmbH ausgeschüttet (bitte für jedes Jahr konkreten Betrag der Bonuszahlung angeben)?

8

Welcher Zeitraum ist für die Bewertung des Einhaltens der Erfassungsquote von 99,9 Prozent relevant, welcher somit auch für die im Vergleich verabredete mögliche Zahlung der Toll Collect GmbH an den Bund in Höhe von 50 Mio. Euro (vgl. ebd.) maßgeblich ist; und in welcher Höhe wird der Toll Collect GmbH seitens des Bundes eine Bonuszahlung gewährt, sofern sie die geforderte Erfassungsquote erreicht?

9

Aus welchen Gründen verringert die Einlage von Eigenkapital in Höhe von 50 Mio. Euro in die Toll Collect GmbH seitens der Gesellschafter (siehe ebd.) den Kaufpreis der Toll Collect GmbH, der durch das Ziehen der Call Option für den Bund fällig wird, und welchen Einfluss hat diese Einlage auf den Verkaufspreis, welcher nach der Übertragung der Geschäftsanteile auf einen privaten Dritten wieder vereinnahmt wird (bitte begründen)?

10

Hält die Bundesregierung ihren praktizierten Einbehalt von Betreibervergütungen sowie den Erhalt einer Verspätungspönale für berechtigt (bitte begründen)?

Wenn ja, aus welchen Gründen betrachtet sie die von der Toll Collect GmbH im Schiedsverfahren II geforderten fiktiven Zinsen auf diese bundesseitigen Mittelzuflüsse bzw. Minderausausgaben in Höhe von 646,78 Mio. Euro (ebd.) als gerechtfertigten Bestandteil der Vergleichssumme in Höhe von 3,2 Mrd. Euro (ebd.)?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass es sich bei den im Vergleich veranschlagten Zinszahlungen um fiktive, nicht haushaltsrelevante Werte handelt und die Vergleichssumme von 3,2 Mrd. Euro um die genannten 646,78 Mio. Euro bereinigt werden sollte (bitte begründen)?

12

Welche Bestandteile der im Vergleich vereinbarten Gesamtsumme können die beiden Hauptgesellschafter der Toll Collect GmbH nach Auffassung der Bundesregierung gewinnmindernd als Betriebsausgabe geltend machen (bitte begründen), und welche die Toll Collect GmbH?

13

Welche Gespräche wurden mit der Toll Collect GbR und deren Konsorten sowie der Toll Collect GmbH im Vorfeld der Schließung des Vergleichs geführt (bitte unter Angabe des Datums und der beteiligten Ressorts und Unternehmen angeben)?

14

Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtforderungen des Bundes in den Schiedsverfahren (bitte Forderungen ohne Zinsen für beide Schiedsverfahren getrennt angeben) und auf welche Höhe die auf Basis der Gesamtforderungen erhobenen Zinsforderungen (bitte die Werte zum Stichtag 1. Januar 2018 für beide Schiedsverfahren getrennt angeben)?

Wie verteilen sich diese monetären Gesamtforderungen und die Zinsen auf die einzelnen Forderungen?

15

Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtforderungen der Toll Collect GbR und deren Konsorten in den Schiedsverfahren (bitte Forderungen ohne Zinsen für beide Schiedsverfahren getrennt angeben) und auf welche Höhe die auf Basis der Gesamtforderungen erhobenen Zinsforderungen (bitte die Werte zum Stichtag 1. März 2018 für beide Schiedsverfahren getrennt angeben)?

Wie verteilen sich diese monetären Gesamtforderungen und die Zinsen auf die einzelnen Forderungen?

16

Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtforderungen der Toll Collect GmbH und deren Konsorten in den Schiedsverfahren (bitte Forderungen ohne Zinsen für beide Schiedsverfahren getrennt angeben) und auf welche Höhe die auf Basis der Gesamtforderungen erhobenen Zinsforderungen (bitte die Werte zum Stichtag 1. März 2018 für beide Schiedsverfahren getrennt angeben)?

Wie verteilen sich diese monetären Gesamtforderungen und die Zinsen auf die einzelnen Forderungen?

17

Wann haben der Bund, die Toll Collect GbR und deren Konsorten sowie die Toll Collect GmbH welche Forderungen im Rahmen der Schiedsverfahren per Klage erhoben (bitte unter Angabe der genauen Höhe der jeweiligen Forderungen tabellarisch aufführen), und wie wurden diese Forderungen jeweils begründet?

18

Ist es dabei zutreffend, dass der Bund gegenüber der Toll Collect GbR sowie deren Konsorten im Rahmen des Schiedsverfahrens I Vertragsstrafen in „Höhe von ungefähr 680 Mio. Euro geltend“ machte, „weil die Mitglieder des Konsortiums vor Abschluss bestimmter Nachunternehmerverträge nicht die erforderliche Zustimmung der Regierung eingeholt haben“ (www.daimler.com/dokumente/investoren/berichte/geschaeftsberichte/daimlerchrysler/daimler-ir-geschaeftsbericht-2003.pdf), und wenn ja, um welche Nachunternehmerverträge handelt es sich dabei (bitte unter Angabe des jeweiligen Auftragnehmers angeben)?

19

Was genau hat die Bundesregierung im Schiedsverfahren I im Hinblick auf die „Ausstattung der Toll Collect GmbH mit gewerblichen Schutzrechten“ (Ausschussdrucksache des Haushaltsausschusses 0187 der 19. Wahlperiode) eingefordert (bitte unter Angabe des jeweiligen Zeitpunktes der Geltendmachung ausführen), und aus welchen Gründen?

20

Sind diese vom Bund eingeforderten Schutzrechte bereits auf die Toll Collect GmbH übergegangen?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, werden diese im Rahmen des geschlossenen Vergleichs auf die Toll Collect GmbH übergehen (bitte begründen) oder verbleiben sie bei den bisherigen Inhabern (bitte unter Angabe der Inhaber begründen)?

21

In welcher Höhe erhielten die Daimler AG und deren Tochtergesellschaften sowie die Deutsche Telekom AG und deren Tochtergesellschaften seit 2010 Fördergelder des Bundes in Form von a) Zuschüssen für Forschung und Entwicklung, b) Garantien für Direktinvestitionen und Exportkredite, c) sonstigen Zuschüssen (auch Breitbandausbau) (bitte tabellarisch für die einzelnen Haushaltsjahre 2010 bis 2017 sowie nach bezuschussten Unternehmen getrennt aufführen)?

22

In welcher finanziellen Höhe hat der Bund (inklusive Inhouse-Gesellschaften) seit 2010 jährlich Waren und Dienstleistungen bei der Daimler AG und deren Tochtergesellschaften sowie der Deutschen Telekom AG und deren Tochtergesellschaften erworben bzw. in Anspruch genommen (bitte für die Deutsche Telekom AG und Daimler AG getrennt aufführen)?

23

Welche für die Jahre 2018 und 2019 haushaltswirksamen Fördermaßnahmen des Bundes gemäß Frage 17 und der Kauf von Waren und Dienstleistungen gemäß Frage 18 wurden seitens der Bundesregierung mit diesen beiden Aktiengesellschaften sowie deren Tochtergesellschaften bereits vertraglich fixiert, und auf welches Finanzvolumen belaufen sich diese Fördermaßnahmen sowie Ausgaben des Bundes in den Jahren 2018 und 2019 voraussichtlich insgesamt (bitte für die Deutsche Telekom AG und Daimler AG getrennt aufführen)?

24

In welcher Höhe haben die Deutsche Telekom AG und die Daimler Financial Services AG im „ersten Halbjahr 2017“ „Gegenansprüche“ an den Bund „wegen Pflichtverletzungen des Bundes hinsichtlich der Verzögerung des Mautstartes geltend gemacht“ (Daimler Geschäftsbericht 2017: S. 287; bitte nach den einzelnen „Pflichtverletzungen“ getrennt aufführen), und wie bewertet die Bundesregierung die in diesem Rahmen dem Bund vorgeworfenen „Pflichtverletzungen“?

25

Ist die Erteilung einer endgültigen Betriebserlaubnis für die Toll Collect GmbH Gegenstand des Vergleiches?

Wenn nein, wann soll die endgültige Betriebserlaubnis auch vor dem Hintergrund der anstehenden Ausweitung der Lkw-Maut erteilt werden?

26

Wann wurde bzw. wird die Einigung auf den Vergleich nach Kenntnis der Bundesregierung formal vom Schiedsgericht bestätigt (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2018/034-scheuer-durchbruch-mautstreit.html)?

Berlin, den 15. Juni 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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