BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung des deutsch-griechischen und deutsch-italienischen Zukunftsfonds

Antragsstellungen und Ergebnisse, Verausgabung der Fördermittel, Förderprojekte in den Bereichen Erinnerung, Versöhnung sowie jüdische Gemeinden, Beteiligung der Zivilgesellschaft am Auswahl- und Entscheidungsprozess, Ergebnis- bzw. Zielerreichung, Fortsetzung des Fonds, Öffentlichkeitsarbeit, Sonderprojekt jüdische Gemeinde Thessaloniki<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

25.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/294022.06.2018

Entwicklung des deutsch-griechischen und deutsch-italienischen Zukunftsfonds

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung verweigert NS-Opfern aus Griechenland und Italien die Auszahlung von Entschädigungsleistungen. Dies gilt insbesondere für die Opfer von Massakern, die Wehrmacht und/oder Waffen-SS begangen haben, und ehemalige italienische Militärinternierte. Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben sich in der Vergangenheit mehrfach nach der Haltung der Bundesregierung erkundigt, die trotz der Entschädigungsverweigerung angibt, aus ihrer Sicht sei alles bereits zufriedenstellend geklärt.

Die Gründung eines deutsch-griechischen sowie deutsch-italienischen Zukunftsfonds führen die Fragestellerinnen und Fragesteller auf den Versuch zurück, den aus der Entschädigungsverweigerung entstehenden politischen Druck auf die Bundesregierung abzumildern. Die Bundesregierung selbst gibt als Motiv für den deutsch-griechischen Zukunftsfonds an, zum Aufbau einer „gemeinsamen Erinnerung“ beitragen zu wollen (Bundestagsdrucksache 18/4863). Um die Berücksichtigung der Belange von NS-Opfern geht es dabei gerade nicht, diese werden in die Entscheidungsfindung genauso wenig eingebunden wie andere griechische Stellen. Die Entscheidung darüber, was im Sinne einer „gemeinsamen“ Erinnerung geschieht, trifft einseitig das deutsche Auswärtige Amt. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist dies hochproblematisch.

Das Fördervolumen beträgt 1 Mio. Euro jährlich – das ist auch über viele Jahrzehnte hochgerechnet weniger als ein Promille der auf deutlich über 250 Mrd. Euro geschätzten Summe, die in Zusammenhang mit den Entschädigungszahlungen und der bis heute nie zurückbezahlten „Zwangsanleihe“ als deutsche Schuld genannt wird (vgl. z. B. https://programm.ard.de/TV/Themenschwerpunkte/Politik/Aktuelle-Reportagen/Startseite/?sendung=2811117311096008).

Inhaltlich gliedert sich der deutsch-griechische Zukunftsfonds in die drei Bereiche Erinnerung, Versöhnung und Projekte mit jüdischen Gemeinden. Einer Auswertung der im Jahr 2014 geförderten Maßnahmen ist zu entnehmen, dass die Versöhnungsprojekte den größten Umfang eingenommen haben (Bundestagsdrucksache 18/4863), während im Jahr 2016 offenbar Erinnerungs- und Forschungsprojekte im Vordergrund standen, vgl. die Antworten auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksachen 18/8999 und 18/11814. Bei zahlreichen geförderten Projekten ist ein Zusammenhang mit den NS-Verbrechen allerdings nicht sichtbar (exemplarisch sei die Modernisierung des Skizentrums in Kalavryta genannt).

Der deutsch-italienische Zukunftsfonds ist ebenfalls eine Konsequenz aus der Entschädigungsverweigerung gegenüber NS-Opfern. Nachdem das oberste italienische Gericht 2006 Deutschland zur Zahlung von Entschädigungen verurteilt hatte, reagierte die Bundesregierung mit der Einrichtung einer deutsch-italienischen Historikerkommission, die in ihrem Abschlussbericht 2012 die Einrichtung eines solchen Fonds anregte. Kritisiert wurde dabei allerdings, dass der Großteil der Gelder nicht nach Italien fließt, sondern in Deutschland verbleibt (vgl. Der Tagesspiegel vom 31. März 2016, „Deutsch-italienischer Fonds fördert vor allem in Deutschland“).

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Deutsch-griechischer Zukunftsfonds

1. Welche Anträge wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 positiv beschieden (bitte für jedes Jahr einzeln Antragsteller, Gegenstand des Antrages sowie bewilligte Fördersumme angeben und nach Möglichkeit aufgliedern, welchen Bereichen – Erinnerung, Versöhnung, Projekte mit jüdischen Gemeinden – der jeweilige Antrag von der Bundesregierung zugeordnet wird)?

2. Inwiefern wurden die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bewilligten Fördermittel tatsächlich verausgabt, bzw. in welcher Höhe wurde der Etat von je 1 Mio. Euro unterschritten? Was geschieht mit allfälligen Restbeträgen, werden diese dem Etat des Folgejahres gutgeschrieben oder verfallen sie?

3. Wie gestalten sich die Entscheidungsabläufe über eingehende Anträge? a) Welche Kriterien werden an die Anträge gelegt? b) Inwieweit erfolgt eine gemeinsame Beratung mit griechischen Stellen und/oder Opferverbänden? c) Strebt die Bundesregierung einen bestimmten Förderproporz in den Bereichen Erinnerung, Versöhnung, jüdische Gemeinden an, oder einen Proporz hinsichtlich wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Projekten (falls ja, bitte beziffern)? d) Welche Regelungen gibt es hinsichtlich der Förderung von ein- oder mehrjährigen Projekten?

4. Wie hat sich die Zahl der Anträge pro Jahr seit einschließlich 2015 entwickelt (bitte in die Bereiche Erinnerung, Versöhnung, jüdische Gemeinden untergliedern)? Wie viele Anträge wurden jeweils (verantwortlich) von Antragstellern in Griechenland, und wie viele von Antragstellern in Deutschland gestellt?

5. Welche Ergebnisse haben die geförderten Projekte erreicht (bitte soweit vorhanden auch die Fundstellen im Internet angeben)?

6. Wie viele geförderte und mittlerweile abgeschlossene Projekte haben die in der Antragstellung genannten Ziele bzw. Ergebnisse im Wesentlichen erreicht, und wie viele haben sie nicht oder nur in geringem Umfang erreicht? a) Wie bewertet die Bundesregierung die vom Zukunftsfonds geförderten Projekte hinsichtlich der Ergebnis- bzw. Zielerreichung? b) In wie vielen Fällen wurden Projekten die zunächst bewilligten Fördermittel aus welchen Gründen verweigert, gekürzt oder zurückgefordert (bitte Grund angeben), und um welche Summen geht es dabei?

7. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung, wie in der Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/4863 angegeben, zu Format und Umfang einer Fortsetzung des Fonds angestellt, und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen?

8. Inwiefern ist sichergestellt, dass der deutsch-griechische Zukunftsfonds auch in den kommenden Jahren über Fördermittel verfügt, und sollen diese weiterhin 1 Mio. Euro pro Jahr betragen oder aufgestockt werden?

9. Wie hat sich die Öffentlichkeitsarbeit für den deutsch-griechischen Zukunftsfonds entwickelt, und welche Materialien werden hierzu verbreitet?

10. Worum genau handelt es sich beim im Haushaltsplanentwurf 2018 genannten „Sonderprojekt jüdische Gemeinde Thessaloniki“?

11. Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die Auswahl der Projekte im Rahmen des deutsch-griechischen Zukunftsfonds allein durch das Auswärtige Amt vornehmen zu lassen und die Entscheidung nicht analog zum deutsch-italienischen Zukunftsfonds zu gestalten (bei diesem wird die Entscheidung gemeinsam durch die deutsche Botschaft und das italienische Außenministerium getroffen)?

II. Deutsch-italienischer Zukunftsfonds

12. Welchen grundsätzlichen Fokus hat seit 2017 die Fördertätigkeit des deutsch-italienischen Zukunftsfonds?

13. Welche Verteilung der Fördermittel auf wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Projekte wird von der Bundesregierung bzw. von ihr gemeinsam mit dem italienischen Außenministerium angestrebt?

14. Welche Anträge wurden in den Jahren 2016 und 2017 positiv beschieden (bitte für jedes Jahr einzeln Antragsteller, Gegenstand des Antrages sowie bewilligte Fördersumme angeben)?

15. Inwiefern wurden die in den Jahren 2016 und 2017 bewilligten Fördermittel tatsächlich verausgabt, bzw. in welcher Höhe wurde der Etat von je 1 Mio. Euro unterschritten? Was geschieht mit allfälligen Restbeträgen, werden diese dem Etat des Folgejahres gutgeschrieben oder verfallen sie?

16. Wie gestalten sich die Entscheidungsabläufe über eingehende Anträge? a) Welche Kriterien werden an die Anträge gelegt? b) Inwieweit erfolgt eine gemeinsame Beratung mit italienischen Opferverbänden? c) Welche Regelungen gibt es hinsichtlich der Förderung von ein- oder mehrjährigen Projekten?

17. Wie hat sich die Zahl der Anträge pro Jahr seit einschließlich 2016 entwickelt? Wie viele Anträge wurden jeweils (verantwortlich) von Antragstellern in Italien und wie viele von Antragstellern in Deutschland gestellt?

18. Welche Ergebnisse haben die geförderten Projekte erreicht (bitte soweit vorhanden auch die Fundstellen im Internet angeben)?

19. Wie viele geförderte und mittlerweile abgeschlossene Projekte haben die in der Antragstellung genannten Ziele bzw. Ergebnisse im Wesentlichen erreicht, und wie viele haben sie nicht oder nur in geringem Umfang erreicht? a) Wie bewertet die Bundesregierung die vom Zukunftsfonds geförderten Projekte hinsichtlich der Ergebnis- bzw. Zielerreichung? b) In wie vielen Fällen wurden Projekten die zunächst bewilligten Fördermittel aus welchen Gründen verweigert, gekürzt oder zurückgefordert (bitte Grund angeben), und um welche Summen geht es dabei?

20. Inwiefern ist sichergestellt, dass der deutsch-italienische Zukunftsfonds auch in den kommenden Jahren über Fördermittel verfügt, und sollen diese weiterhin 1 Mio. Euro pro Jahr betragen oder aufgestockt werden?

21. Wie hat sich die Öffentlichkeitsarbeit für den deutsch-italienischen Zukunftsfonds entwickelt, und welche Materialien werden hierzu verbreitet?

22. Warum wurde bei beiden Zukunftsfonds (deutsch-italienisch, deutsch-griechisch) bislang nicht die jeweilige Zivilgesellschaft in den Entscheidungsprozess einbezogen, und inwieweit ist für die Zukunft eine solche Beteiligung welcher zivilgesellschaftlicher Akteure aus Griechenland und Italien geplant?

Fragen22

1

Welche Anträge wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 positiv beschieden (bitte für jedes Jahr einzeln Antragsteller, Gegenstand des Antrages sowie bewilligte Fördersumme angeben und nach Möglichkeit aufgliedern, welchen Bereichen – Erinnerung, Versöhnung, Projekte mit jüdischen Gemeinden – der jeweilige Antrag von der Bundesregierung zugeordnet wird)?

2

Inwiefern wurden die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bewilligten Fördermittel tatsächlich verausgabt, bzw. in welcher Höhe wurde der Etat von je 1 Mio. Euro unterschritten?

Was geschieht mit allfälligen Restbeträgen, werden diese dem Etat des Folgejahres gutgeschrieben oder verfallen sie?

3

Wie gestalten sich die Entscheidungsabläufe über eingehende Anträge?

a) Welche Kriterien werden an die Anträge gelegt?

b) Inwieweit erfolgt eine gemeinsame Beratung mit griechischen Stellen und/oder Opferverbänden?

c) Strebt die Bundesregierung einen bestimmten Förderproporz in den Bereichen Erinnerung, Versöhnung, jüdische Gemeinden an, oder einen Proporz hinsichtlich wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Projekten (falls ja, bitte beziffern)?

d) Welche Regelungen gibt es hinsichtlich der Förderung von ein- oder mehrjährigen Projekten?

4

Wie hat sich die Zahl der Anträge pro Jahr seit einschließlich 2015 entwickelt (bitte in die Bereiche Erinnerung, Versöhnung, jüdische Gemeinden untergliedern)?

Wie viele Anträge wurden jeweils (verantwortlich) von Antragstellern in Griechenland, und wie viele von Antragstellern in Deutschland gestellt?

5

Welche Ergebnisse haben die geförderten Projekte erreicht (bitte soweit vorhanden auch die Fundstellen im Internet angeben)?

6

Wie viele geförderte und mittlerweile abgeschlossene Projekte haben die in der Antragstellung genannten Ziele bzw. Ergebnisse im Wesentlichen erreicht, und wie viele haben sie nicht oder nur in geringem Umfang erreicht?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die vom Zukunftsfonds geförderten Projekte hinsichtlich der Ergebnis- bzw. Zielerreichung?

b) In wie vielen Fällen wurden Projekten die zunächst bewilligten Fördermittel aus welchen Gründen verweigert, gekürzt oder zurückgefordert (bitte Grund angeben), und um welche Summen geht es dabei?

7

Welche Überlegungen hat die Bundesregierung, wie in der Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/4863 angegeben, zu Format und Umfang einer Fortsetzung des Fonds angestellt, und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen?

8

Inwiefern ist sichergestellt, dass der deutsch-griechische Zukunftsfonds auch in den kommenden Jahren über Fördermittel verfügt, und sollen diese weiterhin 1 Mio. Euro pro Jahr betragen oder aufgestockt werden?

9

Wie hat sich die Öffentlichkeitsarbeit für den deutsch-griechischen Zukunftsfonds entwickelt, und welche Materialien werden hierzu verbreitet?

10

Worum genau handelt es sich beim im Haushaltsplanentwurf 2018 genannten „Sonderprojekt jüdische Gemeinde Thessaloniki“?

11

Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die Auswahl der Projekte im Rahmen des deutsch-griechischen Zukunftsfonds allein durch das Auswärtige Amt vornehmen zu lassen und die Entscheidung nicht analog zum deutsch-italienischen Zukunftsfonds zu gestalten (bei diesem wird die Entscheidung gemeinsam durch die deutsche Botschaft und das italienische Außenministerium getroffen)?

12

Welchen grundsätzlichen Fokus hat seit 2017 die Fördertätigkeit des deutsch-italienischen Zukunftsfonds?

13

Welche Verteilung der Fördermittel auf wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Projekte wird von der Bundesregierung bzw. von ihr gemeinsam mit dem italienischen Außenministerium angestrebt?

14

Welche Anträge wurden in den Jahren 2016 und 2017 positiv beschieden (bitte für jedes Jahr einzeln Antragsteller, Gegenstand des Antrages sowie bewilligte Fördersumme angeben)?

15

Inwiefern wurden die in den Jahren 2016 und 2017 bewilligten Fördermittel tatsächlich verausgabt, bzw. in welcher Höhe wurde der Etat von je 1 Mio. Euro unterschritten?

Was geschieht mit allfälligen Restbeträgen, werden diese dem Etat des Folgejahres gutgeschrieben oder verfallen sie?

16

Wie gestalten sich die Entscheidungsabläufe über eingehende Anträge?

a) Welche Kriterien werden an die Anträge gelegt?

b) Inwieweit erfolgt eine gemeinsame Beratung mit italienischen Opferverbänden?

c) Welche Regelungen gibt es hinsichtlich der Förderung von ein- oder mehrjährigen Projekten?

17

Wie hat sich die Zahl der Anträge pro Jahr seit einschließlich 2016 entwickelt?

Wie viele Anträge wurden jeweils (verantwortlich) von Antragstellern in Italien und wie viele von Antragstellern in Deutschland gestellt?

18

Welche Ergebnisse haben die geförderten Projekte erreicht (bitte soweit vorhanden auch die Fundstellen im Internet angeben)?

19

Wie viele geförderte und mittlerweile abgeschlossene Projekte haben die in der Antragstellung genannten Ziele bzw. Ergebnisse im Wesentlichen erreicht, und wie viele haben sie nicht oder nur in geringem Umfang erreicht?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die vom Zukunftsfonds geförderten Projekte hinsichtlich der Ergebnis- bzw. Zielerreichung?

b) In wie vielen Fällen wurden Projekten die zunächst bewilligten Fördermittel aus welchen Gründen verweigert, gekürzt oder zurückgefordert (bitte Grund angeben), und um welche Summen geht es dabei?

20

Inwiefern ist sichergestellt, dass der deutsch-italienische Zukunftsfonds auch in den kommenden Jahren über Fördermittel verfügt, und sollen diese weiterhin 1 Mio. Euro pro Jahr betragen oder aufgestockt werden?

21

Wie hat sich die Öffentlichkeitsarbeit für den deutsch-italienischen Zukunftsfonds entwickelt, und welche Materialien werden hierzu verbreitet?

22

Warum wurde bei beiden Zukunftsfonds (deutsch-italienisch, deutsch-griechisch) bislang nicht die jeweilige Zivilgesellschaft in den Entscheidungsprozess einbezogen, und inwieweit ist für die Zukunft eine solche Beteiligung welcher zivilgesellschaftlicher Akteure aus Griechenland und Italien geplant?

Berlin, den 14. Juni 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen