Mangelnde Transparenz bei Ermittlungen zum Salisbury-Zwischenfall
der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Drei Monate nach einem Zwischenfall (www.opcw.org/special-sections/salisbury-incident/) im britischen Salisbury, bei dem drei Personen mit einem Phosphorsäureester der sogenannten Nowitschok-Gruppe vergiftet worden sein sollen, bleiben Großbritannien und seine Alliierten, darunter die deutsche Bundesregierung, der Öffentlichkeit nach Auffassung der Fragesteller zentrale Antworten schuldig oder verweigern (www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/detail/salisbury-zugang-zu-fakten-dem-parlament-ermoeglichen) den notwendigen Zugang zu Informationen. Während die Genannten die russische Regierung für den Zwischenfall verantwortlich machen und nach Auffassung der Fragesteller nicht überprüfbare Theorien verbreiten, haben 17 EU-Mitgliedstaaten und sieben weitere Staaten Strafmaßnahmen gegen Russland beschlossen. Die meisten dieser Staaten gehören der NATO an.
Nach Angaben (www.theguardian.com/uk-news/2018/may/01/no-suspects-yet-in-skripal-nerve-agent-attack-mps-told) des britischen Sicherheitsberaters Mark Sedwill sind der oder die Verantwortlichen für einen Chemiewaffenanschlag im britischen Salisbury Anfang März 2018 bis heute jedoch noch nicht ermittelt. Die Bundesregierung hat mehrfach den Standpunkt vertreten, dass wahrscheinlich die Russische Föderation für den Anschlag verantwortlich sei. „Es gibt keine andere plausible Erklärung“, so Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, fast wortgleich äußerte sich Staatsminister Niels Annen (SPD) in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 21. März 2018 (Plenarprotokoll 19/22, S. 1915 (A), Antwort zu Frage 24): „Es gibt keine plausible andere Erklärung.“
Eine zentrale Rolle in der laufenden Debatte spielt ein Bericht zum Salisbury-Zwischenfall der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW). Der Report war der britischen Regierung im Rahmen eines Ersuchens um technische Hilfe an die OVCW gemäß Artikel VIII, 38e des Chemiewaffenübereinkommens zugegangen. Laut OVCW haben die Mitgliedstaaten den Abschlussbericht erhalten. Die Bundesregierung hat Mitgliedern des Deutschen Bundestages eine Einsichtnahme bislang verweigert (www.heise.de/tp/features/Wusste-die-Bundesregierung-dass-es-Nowitschok-in-Labors-von-Nato-Laendern-gab-4060347.html).
Der Generaldirektor der OVCW, Ahmet Üzümcü, hat gegenüber der US-Tageszeitung „The New York Times“ indes erklärt (www.nytimes.com/2018/05/04/world/europe/opcw-skripal-attack.html), das in Salisbury festgestellte Toxin der Nowitschok-Gruppe sei in einer Konzentrationen zwischen 50 bis 100 Gramm zum Einsatz gekommen. Dies erlaube den Rückschluss, dass das in Salisbury verwendete Toxin aus einem staatlichen Waffenprogramm stamme. Die OVCW veröffentlichte daraufhin eine Erklärung, wonach sich die Menge des in Salisbury verwendeten Toxins nicht genau abschätzen lasse, jedoch eher im Bereich von Milligramm denn in Gramm liege.
Der nationale Sicherheitsberater der britischen Regierung, Mark Sedwill, schrieb (www.gov.uk/government/publications/letter-from-the-uk-national-securityadviser-to-the-nato-secretary-general) am 13. April 2018 in einem Brief an NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg, der Wirkstoff aus der Nowitschok-Gruppe sei in der russischen militärischen Forschungsanlage in Schichany entwickelt worden – als Teil eines offensiv ausgerichteten Chemiewaffenprogramms mit Namen Foliant. In den 2000er Jahren seien Trägermittel erprobt und Personen im Einsatz ausgebildet worden. Kleine Mengen von Nowitschok-Toxinen seien seither hergestellt worden. Inzwischen wurde auch bekannt, dass NATO-Staaten und deren Geheimdienste, darunter auch der Bundesnachrichtendienst in Deutschland, im Besitz dieser Toxine waren oder sind und diese an andere NATO-Staaten weitergegeben haben (www.zeit.de/politik/ausland/2018-05/geheimdienstnowitschok-bnd-nervengift-russland).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Stand der Ermittlungen zum Salisbury-Zwischenfall vor?
Welche Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die laufenden Ermittlungen involviert?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung (www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/putin-fordert-gemeinsame-untersuchung-mit-london-zu-skripal-15608261.html) des russischen Präsidenten Wladimir Putin, die Ermittlungen gemeinsam mit Großbritannien durchzuführen, wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, weshalb nicht?
Konnte die Bundesregierung die von der britischen Regierung oder von britischen Nachrichtendiensten vorgelegten Dokumente und Informationen anhand eigener Erkenntnisse verifizieren, falls ja, wie sehen ihre eigenen Erkenntnisse aus?
Hat Großbritannien seinen Bündnispartnern inzwischen konkrete Beweise für eine Verantwortung Russlands vorgelegt, oder stützen sich die Anschuldigungen weiterhin auf Annahmen und nicht bestätigten Theorien?
Lehnt das Auswärtige Amt auch gegenüber Mitgliedern des Deutschen Bundestages die Vorlage – nicht die physische Weitergabe – des gesamten OVCW-Berichtes weiterhin ab?
Falls ja, mit welcher Begründung?
Wie begründet die Bundesregierung, dass die einfache Bereitstellung von Sachinformationen „in besonders hohem Maße das Staatswohl“ der Bundesrepublik Deutschland berührt (www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1241534/fall-skripal-linke-wirft-bundesregierung-bewusste-taeuschungvor)?
Würde die Hinterlegung in einem Geheimschutzraum des Deutschen Bundestages nach Ansicht der Bundesregierung gegen die offenbar vereinbarte Nichtweitergabe des OVCW-Berichtes verstoßen?
Wie können sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach Ansicht der Bundesregierung eine umfassende und qualifizierte Meinung zum Zwischenfall in Salisbury bilden, wenn ihnen mit dem OVCW-Bericht grundlegende Informationen vorenthalten werden und die öffentliche Zusammenfassung keine relevanten Informationen enthält, die über die Medienberichterstattung hinausgehen?
Hat sich die Bundesregierung gegenüber der OVCW, Großbritannien, anderen EU-Mitgliedstaaten, Internationalen Organisationen oder anderen Stellen dafür eingesetzt, den genannten OVCW-Bericht Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen, wenn nein, warum nicht, wenn ja, in welcher Weise?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den von OVCW-Generaldirektor Ahmet Üzümcü gegenüber der Zeitung „The New York Times“ genannten vermuteten Toxinmenge vor?
Hält die Bundesregierung den Einsatz von 50 bis 100 Gramm eines Phosphorsäureesters aus der Nowitschok-Gruppe für wahrscheinlich, wenn ja, warum, wenn nein, weshalb nicht?
Teilt die Bundesregierung die Aussage des britischen Sicherheitsberaters Mark Sedwill, wonach Russland im letzten Jahrzehnt das Foliant-Programm fortgeführt habe und kleine Mengen Nowitschoks hergestellt und bevorratet haben soll?
a) Wenn ja, auf welche belastbaren Erkenntnisse stützt sich diese Position?
b) Aus welcher Zeit stammen diese Erkenntnisse?
c) Über welche eigenen Erkenntnisse zu diesem Sachverhalt verfügt die Bundesregierung?
Wann hat die Bundesregierung erstmals davon erfahren, dass Russland im vergangenen Jahrzehnt Phosphorsäureester aus der Nowitschok-Gruppe in kleinen Mengen herstellt und bevorratet, und welche eigenen Erkenntnisse liegen ihr dazu vor?
Wenn der in Salisbury festgestellte Wirkstoff, wie die Bundesregierung sagt, nur „ein Element von mehreren“ gewesen ist (www.sueddeutsche.de/politik/doppelagent-sergej-skripal-klinik-entlassen-1.3985220), welche anderen Spuren weisen auf die russische Seite als Verantwortliche hin?
Aus welcher oder welchen Quellen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die mutmaßlichen weiteren Spuren, die zur Erkenntnis beigetragen haben, dass Russland eine Verantwortung für den Zwischenfall in Salisbury hat?
Um welche Arten von Erkenntnissen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung (etwa Videoaufnahmen mutmaßlicher Täter, Erkenntnisse aus TKÜ-Maßnahmen, Zeugenaussagen o. Ä.)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass alle bisherigen Erkenntnisse von der britischen Seite stammen?
Welche Staaten verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Vorfalles in Salisbury über Proben von Giften aus der Nowitschok-Gruppe?
Sieht die Bundesregierung durch neue öffentliche Erkenntnisse, vor allem in Bezug auf den Zugriff auf Toxine der Nowitschok-Gruppe durch NATO-Staaten, Anlass, ihre ursprüngliche Position zu korrigieren?
Teilt die Bundesregierung die Haltung des russischen Botschafters in Deutschland, Sergej Netschajew, nach der sich Großbritannien für die Anschuldigungen gegen Moskau entschuldigen sollte (www.zeit.de/politik/ausland/2018-05/skripal-affaere-russland-grossbritannien-botschafterrueckkehr-entschuldigung)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass im Zusammenhang mit dem Salisbury-Zwischenfall von Großbritannien oder alliierten Staaten völkerrechtliche Gegenmaßnahmen getroffen werden, die über die bisher getroffenen Retorsionsmaßnahmen hinausgehen, oder plant die Bundesregierung selbst entsprechende Gegenmaßnahmen?
Auf welche internationalen Übereinkommen oder Rechtsnormen hat sich nach Ansicht der Bundesregierung das am 12. März 2018 gegenüber Russland ausgesprochene 48-Stunden-Ultimatum zur Offenlegung eines angeblichen Nowitschok-Programms begründet?
Stand dieses Ultimatum und die genannte Fristsetzung nach Ansicht der Bundesregierung im Einklang mit Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ)?
Sieht die Bundesregierung einen offenkundigen Verstoß Russlands gegen Kooperationsverpflichtungen aus dem CWÜ, und wenn ja, wie begründet sie diese?
Sind Bundeswehr, Nachrichtendienste des Bundes oder sonstige Bundeseinrichtungen derzeit im Besitz von Stoffen der Nowitschok-Gruppe?
a) Wenn ja, wo lagern sie, und wie wird die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet?
b) Wenn nein, wann und wo wurden sie vernichtet?
Sind Bundeswehr, Nachrichtendienste des Bundes oder sonstige Bundeseinrichtungen derzeit im Besitz sonstiger biologischer, chemischer oder atomarer Kampfstoffe (bitte Menge und Lagerorte detailliert aufführen)?