BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Teilzeitbeschäftigung

Entwicklung der Teilzeiterwerbstätigkeit seit 1996, Branchenschwerpunkte, Elternteile in Teilzeit, Niedriglohnanteil, Schicht- Nacht- und Wochenendarbeit, Bruttomonatsverdienst, Altersstruktur, Teilzeitstellenangebote der Bundesagentur für Arbeit, Verweildauer in Teilzeit, ergänzender Arbeitslosengeld-II-Bezug, Qualifikationsniveau, berufliche Weiterbildung, Tätigkeitsniveau, Karrierechancen, Altersarmut, tatsächliche und gewünschte Arbeitszeit; notwendige Entgeltpunkte für eine Nettorente oberhalb des durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung im Alter; Teilzeitquote im EU-Vergleich; Arbeitsvolumen Voll- und Teilzeitbeschäftigter; Betriebe und Beschäftigte nach Betriebsgrößenklassen, Beschäftigungsart, Geschlecht und Arbeitszeit; Betriebe mit Betriebsrat/Tarifbindung nach Betriebsgröße; Umsetzung des Anspruchs auf Brückenteilzeit in Unternehmen mit bis zu 200 Beschäftigten (Zumutbarkeitsregelung)<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

25.07.2018

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/295925.06.2018

Teilzeitbeschäftigung

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Fabio De Masi, Sylvia Gabelmann, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Bernd Riexinger, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit der Brückenteilzeit soll es Beschäftigten ermöglicht werden, für einen befristeten Zeitraum von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung zu wechseln. Ein solches Rückkehrrecht in Teilzeit ist aus Sicht der Fragesteller auch dringend erforderlich, da insbesondere Frauen ansonsten häufig in der Teilzeitfalle stecken bleiben, ohne ein existenzsicherndes Einkommen, ohne ausreichende Altersabsicherung und ohne die gleichen Karrierechancen wie Vollzeitbeschäftigte. Vor diesem Hintergrund erscheinen die im Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts formulierten Zumutbarkeitsklauseln, die eine große Zahl von Betrieben und eine große Zahl von Beschäftigten von dem Recht auf eine befristete Teilzeit ausnehmen, aus Sicht der Fragesteller als sehr problematisch. Mit der vorliegenden Anfrage soll die Bundesregierung danach befragt werden, wie weitreichend die Ausnahmefälle sind und welche Konsequenzen damit für die Beschäftigten einhergehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von Teilzeitbeschäftigten in den einzelnen Bundesländern in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und auch Angaben für das gesamte Bundesgebiet sowie für Ost- und Westdeutschland und die einzelnen Bundesländer machen; bitte nach kurzer Teilzeit unter 20 Wochenstunden, mittlerer Teilzeit zwischen 20 und 30 Wochenstunden sowie langer Teilzeit mit mehr als 30 Wochenstunden differenzieren)?

2

Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in Betrieben mit einer Betriebsgröße von 0 bis 45 Beschäftigten, von 45 bis 200 Beschäftigten sowie über 200 Beschäftigten (bitte die absoluten Zahlen darstellen als auch die Anteile an allen Beschäftigten; bitte nach Bund/Ost/West sowie nach Geschlecht und Vollzeit bzw. Teilzeit differenzieren)?

3

Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und relativ eine Betriebsgröße von 0 bis 45, 45 bis 200 Beschäftigten sowie über 200 Beschäftigten und wie hoch ist in jeder dieser Betriebsgrößeneinheiten der Anteil der Teilzeitbeschäftigten (bitte nach Bund, Ost, West sowie nach Bundesländern und nach Geschlecht differenzieren)?

4

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die zehn Branchen mit der höchsten Zahl von Teilzeitbeschäftigten sowie mit den höchsten Anteilen von Teilzeitbeschäftigten (bitte auch nach Bund, Ost, West differenzieren)?

5

Wie viele der Betriebe und wie viele der Beschäftigten in den Branchen in Frage 4 sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils den Betriebsgrößen in Frage 3 zuzuordnen?

6

In wie vielen der Betriebe mit einer Betriebsgröße von 0 bis 45 Beschäftigten, von 45 bis 200 Beschäftigten sowie über 200 Beschäftigten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Betriebsrat?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung der Betriebe mit einer Betriebsgröße von 0 bis 45 Beschäftigten, von 45 bis 200 Beschäftigten sowie über 200 Beschäftigten?

8

Auf welchem Wege soll nach Ansicht der Bundesregierung im einzelnen Betrieb, der unter die Zumutbarkeitsregelung fällt, darüber entschieden werden, welche Beschäftigten von ihrem Anspruch auf Brückenteilzeit Gebrauch machen dürfen, wenn die Zahl der Teilzeitstellen überschritten wird?

9

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche und die gewünschte Arbeitszeit (durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche) von erwerbstätigen Frauen und Männern im Zeitverlauf von 2005 bis 2018 entwickelt?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Arbeitszeitwünsche von Teilzeit- und von Vollzeitbeschäftigten (bitte nach Bund, Ost, West sowie nach Geschlecht differenzieren)? Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und gewünschter Arbeitszeit von erwerbstätigen Männern und Frauen im Zeitverlauf von 2005 bis 2018 entwickelt (bitte nach Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten sowie nach Bund, Ost bzw. West differenzieren)?

11

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilzeitquote in Deutschland im Vergleich zu den anderen EU-Ländern (bitte nach Höhe der Teilzeitquote ordnen)?

12

Wie viele Mütter und wie viele Väter arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und relativ in Teilzeit (bitte nach Anzahl der Kinder, nach Bund, Ost bzw. West sowie nach Bundesländern differenzieren sowie jeweils den Betriebsgrößen in Frage 3 zuordnen)?

13

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren der Niedriglohnanteil von Teilzeitbeschäftigten entwickelt, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf die Gesamtwirtschaft (bitte für jedes Jahr, für das entsprechende Zahlen vorliegen, diese angeben; bitte nach Bund, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?

14

Wie hat sich in den vergangenen 20 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von Teilzeitbeschäftigten und wie der von Vollzeitbeschäftigten entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln den Bruttomonatsverdienst und die Veränderungsraten gegenüber dem Vorjahr darstellen und Angaben für das gesamte Bundesgebiet sowie für Ost- und Westdeutschland und die einzelnen Bundesländer machen; bitte nach kurzer Teilzeit unter 20 Wochenstunden, mittlerer Teilzeit zwischen 20 und 30 Wochenstunden sowie langer Teilzeit mit mehr als 30 Wochenstunden differenzieren)?

15

Wie viele Teilzeitbeschäftigte arbeiten absolut und prozentual nach Kenntnis der Bundesregierung für einen Bruttomonatslohn unter 3 110 Euro, und wie stellen sich die Werte im Vergleich dazu bei Vollzeitbeschäftigten dar (bitte nach Bund, Ost bzw. West sowie nach Geschlecht und Alter differenzieren; bitte die jüngsten verfügbaren Daten angeben)?

16

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Altersstruktur von Teilzeitbeschäftigten dar, und wie ist sie im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte nach Geschlecht, Bund, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?

17

Wie viele der bei der Bundesagentur für Arbeit als offen gemeldeten Stellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Teilzeitstellen (bitte sowohl absolute als auch relative Werte angeben, die Daten für die vergangenen zehn Jahre ausweisen und nach Bund, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?

18

Wie lange verbleiben nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte in einem Teilzeitarbeitsverhältnis (bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren und danach unterscheiden, ob die Teilzeitbeschäftigung aus einer individuellen Arbeitszeitreduzierung resultiert oder nicht)?

19

Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (bitte nach Vollzeit und Teilzeit sowie nach Geschlecht und Alter differenzieren; bitte absolute und relative Werte ausweisen; bitte die jüngsten verfügbaren Daten angeben)?

20

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen Mittel, die für aufstockende Leistungen für erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Beziehende monatlich bzw. jährlich aufgewendet werden (bitte nach Teilzeit/Vollzeit, Geschlecht und Alter differenzieren; bitte die jüngsten verfügbaren Daten angeben)?

21

Welche Qualifikationsniveaus haben Teilzeitbeschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung, wie stellt sich das Qualifikationsniveau im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft dar, und wie haben sich die jeweiligen Qualifikationsniveaus in den vergangenen 20 Jahren verändert (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen zur Gesamtzahl der jeweiligen Gruppe der Beschäftigten mit Angaben der jeweiligen Einsatzbranche bzw. Tätigkeitsbereiche angeben)?

22

Wie häufig und in welchem Umfang nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Teilzeitbeschäftigte an Weiterbildungsmaßnahmen teil, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich dazu bei Vollzeitbeschäftigten dar (bitte nach Bund, Ost bzw. West differenzieren)?

23

Auf welchen Tätigkeitsniveaus werden Teilzeitbeschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, und wie stellen sich die Tätigkeitsniveaus im Vergleich dazu bei Vollzeitbeschäftigten dar (bitte jeweils die absoluten Zahlen sowie die relativen Werte bezogen zur Gesamtzahl der jeweiligen Gruppe der Beschäftigten mit Angaben der jeweiligen Einsatzbranche bzw. Tätigkeitsbereiche ausweisen)?

24

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Bruttostundenentgelt und das monatliche Bruttoentgelt in den unterschiedlichen Tätigkeitsniveaus in Teilzeit und wie hoch im Vergleich dazu bei entsprechenden Tätigkeiten von Vollzeitbeschäftigten?

25

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren die Zahl der Teilzeitbeschäftigten entwickelt, die als Hauptgrund für diese Beschäftigungsform angeben, dass sie keine Vollzeittätigkeit gefunden haben, oder die gerne mehr Stunden arbeiten würden (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen und sowohl ins Verhältnis zu allen Teilzeitbeschäftigten als auch den Beschäftigten insgesamt setzen; bitte nach Geschlecht, Alter, Ost bzw. West sowie Bundesländern differenzieren)?

26

Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Arbeitszeitvolumen in Stunden pro Jahr absolut und prozentual auf Teilzeitarbeitsverhältnisse und auf Vollzeitarbeitsverhältnisse, und wie haben sich die jeweiligen Werte seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte auch nach Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?

27

Wie viele Vollzeitbeschäftigte und wie viele Teilzeitbeschäftigte arbeiten absolut und relativ nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils – regelmäßig am Wochenende, – regelmäßig an Sonn- und Feiertagen, – regelmäßig am Abend (18 bis 23 Uhr) oder in der Nacht (23 bis 6 Uhr) und – in Schichtarbeit (bitte die jüngsten verfügbaren Daten sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Bund, Ost bzw. West sowie nach Geschlecht differenzieren)?

28

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Karrierechancen von Teilzeitbeschäftigten im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten vor?

29

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Altersarmut von Teilzeitbeschäftigten?

30

Wie viele Entgeltpunkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem aktuellen Rentenwert notwendig, um eine Nettorente oberhalb des durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung im Alter außerhalb von Einrichtung für einen Alleinlebenden (ohne Mehrbedarfe, letzter verfügbarer Datenbestand) zu erhalten, und welcher Bruttomonatsverdienst (Arbeitnehmerbrutto) ist aktuell notwendig, um in zwölf Monaten eine Anzahl von Entgeltpunkten zu erreichen, die einem Fünfundvierzigstel dieser Summe entspricht?

31

Wie viele der Teilzeitbeschäftigten haben nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und prozentual einen Bruttomonatsverdienst, der unterhalb des in der Antwort zu Frage 30 ermittelten Verdienstes liegt, und wie hoch ist der entsprechende Anteil bei den Vollzeitbeschäftigten (bitte auch nach kurzer Teilzeit unter 20 Wochenstunden, mittlerer Teilzeit zwischen 20 und 30 Wochenstunden sowie langer Teilzeit mit mehr als 30 Wochenstunden differenzieren; bitte die Teilzeitbeschäftigten nach Betriebsgröße von 0 bis 45 Beschäftigten, 45 bis 200 Beschäftigten sowie mehr als 200 Beschäftigten differenzieren)?

Berlin, den 20. Juni 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen