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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Einschränkungen der Grundrechte und Einsatz der Bundeswehr während des Besuchs des Präsidenten der USA in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 16010913)

Aufenthalts- und Zugangsbeschränkungen während des Besuchs von Präsident George W. Bush in Stralsund am 13.7.2006, Rechtsgrundlagen, Einsatz von Bundeswehrsoldaten <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

10.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/231125. 07. 2006

Einschränkungen der Grundrechte und Einsatz der Bundeswehr während des Besuchs des Präsidenten der USA in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Besuch des US-Präsidenten George W. Bush am 13. Juli 2006 in Stralsund war mit erheblichen Einschränkungen der Grundrechte verbunden. So wurde den Einwohnerinnen und Einwohnern der Altstadt Stralsunds verboten, am Tage des Besuchs ab 9.30 Uhr die Fenster zu öffnen. Außerdem wurden sie in ihrer Freiheit behindert, das Haus zu verlassen. So heißt es in einer Information der Polizei Mecklenburg-Vorpommern: „Wenn Sie sich entschieden haben am Besuchstag in Ihrer Wohnung zu verbleiben, bedeutet dies, dass sie die Wohnung nicht zu jeder Zeit verlassen dürfen. Die Fenster müssen verschlossen bleiben.“

Behördlich vorgegeben wurde aber nicht nur, wer wann in der Wohnung zu bleiben bzw. diese zu verlassen hatte, vorgeschrieben wurden nicht nur die Fensteröffnungs- bzw. Schließzeiten. Noch nicht einmal in den Höfen durften sich die Menschen aufhalten, selbst dann, wenn die Höfe keine Sicht auf den Alten Markt erlauben. Nahezu sämtlichen Bürgerinnen und Bürgern wurde untersagt, die Altstadt zu betreten. Ausdrücklich erklärte die Polizei auf die Frage, ob privater Besuch erlaubt sei: „Spontanbesuch nein“. Darüber hinaus kündigte die Polizei an, sämtliche Garagen zu inspizieren.

Ebenso wurde der Zugang zur Berufsschule und den Geschäften rigiden Beschränkungen unterworfen.

Diese Regelungen stellen gravierende Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Betroffen sind vor allem die Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Freizügigkeit, Bildung, freie Wahl des Arbeitsplatzes und die Versammlungsfreiheit.

Beim Besuch des US-Präsidenten George W. Bush kamen auch Bundeswehrsoldaten zum Einsatz. Einem Redakteur des „Neues Deutschland“ verweigerte der zuständige Bundeswehrsprecher jedoch nähere Angaben hierzu (Neues Deutschland vom 12. Juli 2006).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass die Bürgerinnen und Bürger Stralsunds die Einschränkung bzw. Außerkraftsetzung der Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Freizügigkeit und freie Wahl des Arbeitsplatzes hinnehmen mussten, nur damit das Treffen zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem US-Präsidenten George W. Bush möglichst unbeeinträchtigt vom öffentlichen Leben bleiben konnte, und warum hat das Treffen nicht an einem Ort stattgefunden, an dem erheblich geringere Auswirkungen auf die Grundrechtssituation zu erwarten gewesen wären?

2

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die in der Vorbemerkung genannten Einschränkungen?

3

Warum war es den Anwohnerinnen und Anwohnern des Alten Marktes nicht gestattet, Webcams auf die Fensterbänke zu stellen?

4

Welchen Einfluss hat die Bundesregierung auf die Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Stralsund ausgeübt, um die vorgenannten Einschränkungen aufzuerlegen?

a) Welche sicherheitsrelevanten Behörden des Bundes, des Landes und der Stadt waren an der Erstellung des Sicherheitskonzepts beteiligt?

b) Welche Gefahrenanalysen und Einsatzszenarien wurden dabei erstellt?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie vielen Personen die Berechtigung zum Betreten der „roten Zone“ trotz Antrags verweigert wurde, und aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung?

a) Wie vielen Schülerinnen und Schülern der Berufsschule wurde der Zugang zur Berufsschule verwehrt?

b) Wie vielen Eigentümern oder Angestellten der anliegenden Geschäfte wurde der Zugang verwehrt?

6

Hat sich die Bundesregierung nach der Höhe des Verdienstausfalls erkundigt, den Gewerbetreibende aufgrund der zwangsweisen Schließung bzw. des Aussperrens von Kundschaft zu beklagen hatten, wenn nein, warum nicht, wenn ja, welche Kenntnisse hat sie dabei erlangt und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

7

Wie viele Bundeswehrsoldaten waren anlässlich des Besuchs des US-Präsidenten George W. Bush im Einsatz?

8

Auf welcher Rechtsgrundlage und auf wessen Ersuchen bzw. Anordnung erfolgte der Einsatz der Bundeswehr?

9

Mit welchen Aufgaben waren die Bundeswehrsoldaten im Einzelnen betraut (bitte detailliert nach Zeitpunkt, Ort, Anzahl und Aufgabe darlegen), und mit welchen Waffen waren die Soldaten ausgestattet bzw. welche Waffen und Waffensysteme wurden in Reserve gehalten?

10

Wurden Winkelemente mit Nationalflaggen an die Soldaten verteilt, um den Effekt einer breiten Zustimmung zum Besuch des US-Präsidenten George W. Bush zu erzeugen?

11

Falls solche Winkelemente verteilt worden sind, handelt es sich dabei nach Ansicht der Bundesregierung um eine politische Meinungsbekundung, und wieso wurde zugelassen, dass die Soldaten dabei in Uniform auftreten, obwohl dies nach dem Versammlungsgesetz unzulässig ist?

12

Warum hat der in „Neues Deutschland“ vom 12. Juli 2006 erwähnte Sprecher der Bundeswehr sich geweigert, nähere Angaben darüber zu machen, „wer die Truppen angefordert hat, wer wen wo unterbringt und verpflegt, welche Einheit wie viel Polizisten transportiert“, und wie verträgt sich das aus Sicht der Bundesregierung mit der Verpflichtung der Behörden, mit der Presse zu kooperieren?

13

Trifft es zu, dass Bundeswehrsoldaten Nato-Draht ausgerollt haben, obwohl dies auch die Polizei hätte machen können, und wenn ja, warum wurde diese Aufgabe von der Bundeswehr übernommen?

14

Inwiefern hat die Bundesregierung Alternativen zum Einsatz der Bundeswehr geprüft, insbesondere um den Effekt des Lohndumpings auszuschließen?

Berlin, den 19. Juli 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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