Abwehrmechanismus der G7-Staaten gegen „Wahlmanipulation, Propagandaattacken und Hackerangriffe“
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Martina Renner, Friedrich Straetmanns, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zusammen mit den übrigen G7-Staaten will die Bundesregierung einen „Rapid Response Mechanism“ (RRM) gegen „Wahlmanipulationen, Propagandaattacken und andere ‚inakzeptable Handlungen‘“ einrichten, mit dem das informelle Staatenbündnis gegen „Destabilisierungsversuche aus Ländern wie Russland“ vorgehen will („G7 wollen Abwehrsystem gegen Fake-News“, zeit.de vom 9. Juni 2018). Das „Abwehrsystem“ wurde auf dem jüngsten Gipfeltreffen in Kanada beschlossen und soll eine „koordinierte und deutlich schnellere Reaktion“ ermöglichen. Die Regierung in Russland wird von westlichen Geheimdiensten beschuldigt, in Wahlkämpfen eingegriffen zu haben oder „gezielt Fehlinformationen zu streuen, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen“ (s. o.). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller haben aber auch deutsche Geheimdienste die öffentliche Meinung zuungunsten Russlands beeinflusst; haltlose Warnungen vor russischen Cyberangriffen auf die Bundestagswahl haben Gerhard Schindler, damals Chef des Bundesnachrichtendienstes, und der Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen im April 2016 im „FOCUS“-Doppelinterview in die Welt gesetzt.
Die Europäische Union hat mit dem „Strategischen Kommunikationsteam Ost“ (EU East Stratcom) ein Instrument gegen „hybride Bedrohungen“ geschaffen, das gegen russische „Desinformations- und Propagandamaßnahmen“ agieren soll (Bundestagsdrucksache 18/8631). Zu den Aufgaben der Medientruppe gehören die „wirksame Kommunikation von und Werben für EU-Politiken und -Werten in der östlichen Nachbarschaft, Stärkung des Medienumfelds insgesamt inklusive Unterstützung für unabhängige Medien und verbessertes öffentliches Bewusstsein von Desinformationsaktivitäten seitens Dritter und verbesserte EU-Reaktionsfähigkeit darauf“ (Bundestagsdrucksache 18/6486, Antwort zu Frage 5). Die EU East Stratcom untersteht dem Europäischen Auswärtigen Dienst.
Zur Bekämpfung „hybrider Bedrohungen“ hat die Europäische Union im geheimdienstlichen Lagezentrum „EU Intelligence Analysis Centre“ (EU INTCEN) außerdem eine geheimdienstliche „EU Hybrid Fusion Cell“ eingerichtet, die am 26. Juni 2016 die so genannte Erste Einsatzfähigkeit („Initial Operational Capability“) gemeldet hat (Bundestagsdrucksache 18/9388, Antwort zu Frage 8). Sie soll mit einer ebenfalls neu eingerichteten NATO-Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ zusammenarbeiten und unter anderem „Mechanismen zur Interaktion und Koordinierung“ festlegen und gemeinsame Übungen „auf politischer und technischer Ebene“ durchführen (Bundestagsdrucksachen 18/9388 und 18/10759)?
Schließlich hat auch die Bundesregierung mehrere Abteilungen gegen „Desinformation“ im Internet aufgestellt. Das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr bewertet entsprechende Vorkommnisse hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Informationsumfelder „Heimat“, „Einsatzgebiet“ und „internationale Öffentlichkeit“ (http://gleft.de/2id). Ein „Netzwerk gegen hybride Bedrohungen“ aus Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie dem Bundespresseamt traf sich bereits zwei Mal zur „Koordinierung der Netzwerkaufgaben und -aktivitäten“ und zu Fragen des in Gründung befindlichen „Zentrums gegen hybride Bedrohungen“ (Hybrid CoE) als gemeinsame Plattform von NATO und EU in Helsinki (Bundestagsdrucksache 18/11543, Antwort zu Frage 22, www.hybridcoe.fi).
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist es brandgefährlich, wenn Regierungen, Staaten- und Militärbündnisse versuchen, die Informationshoheit zu außenpolitischen Brennpunkten zu erlangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Was ist der Bundesregierung über den Vorschlag für einen „Rapid Response Mechanism“ (RRM) der G7-Staaten bekannt, und wer trug diesen vor?
Auf welche Weise soll der Vorschlag umgesetzt werden, und wer wird hierzu mit der Ausarbeitung von Details beauftragt?
Über welche Mechanismen gegen „Wahlmanipulationen, Propagandaattacken und andere ‚inakzeptable Handlungen‘“ verfügen die G7-Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Defizite kann sie diesbezüglich feststellen?
Welche dieser Defizite sollen durch eine „koordinierte und deutlich schnellere Reaktion“ des RRM behoben werden?
Inwiefern trifft es zu, dass der RRM nach derzeitigem Stand nicht nur „Gegenkampagnen“ betreiben, sondern auch Sanktionen vorschlagen könnte?
Gegen welche Art von „Wahlmanipulationen, Propagandaattacken und andere ‚inakzeptable Handlungen‘“ soll der RRM in Stellung gebracht werden?
Welche Öffentlichkeitsarbeit soll der RRM aus Sicht der Bundesregierung betreiben, bzw. zu welchen Sachverhalten sollte sich dieser öffentlich artikulieren?
Wie viele Personalstellen und Sachmittel soll der RRM nach derzeitigem Stand erhalten?
Welche Vorschläge existieren zur Frage, wo der RRM angesiedelt werden könnte?
Wovon unterscheidet sich der RRM durch das von der Europäischen Union eingerichtete „Strategische Kommunikationsteam Ost“ (EU East Stratcom)?
Was ist der Bundesregierung über weitere Pläne bekannt, die EU East Stratcom der Europäischen Union personell aufzustocken und ihr Aufgaben- bzw. Tätigkeitsspektrum zu erweitern, auch wenn diese zunächst im EU-Haushaltsverfahren gescheitert waren (Bundestagsdrucksache 18/10759, Antwort zu Frage 16)?
Welche Medienprojekte „mit einem Bezug zu Russland“ wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 2,3 Mio. Euro bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans über „strategische Kommunikation“ durch den Europäischen Auswärtigen Dienst, die Europäische Kommission und die Bundesregierung gefördert (Bundestagsdrucksache 18/10759, Antwort zu Frage 15)?
Welche Arbeitsbereiche eines RRM wären aus Sicht der Bundesregierung deckungsgleich mit der bei der Europäischen Union eingerichteten geheimdienstlichen „EU Hybrid Fusion Cell“, und welche Synergieeffekte wären durch eine Kooperation zu erzielen?
Welche Details kann die Bundesregierung zur gegenwärtigen Ausgestaltung der geheimdienstlichen „EU Hybrid Fusion Cell“ im geheimdienstlichen Lagezentrum „EU Intelligence Analysis Centre“ (EU INTCEN) im Europäischen Auswärtigen Dienst mitteilen, die am 26. Juni 2016 die so genannte Erste Einsatzfähigkeit („Initial Operational Capability“) hergestellt hat (Bundestagsdrucksache 18/9388, Antwort zu Frage 8)?
a) Welche deutsche nationale Kontaktstelle ist für den Austausch mit der „Hybrid Fusion Cell“ vorgesehen, und an welche (auch polizeilichen) Behörden werden entsprechende Nachrichten oder Erkenntnisse von dort verteilt?
b) Welche Berichte hat die deutsche Kontaktstelle der geheimdienstlichen „EU Hybrid Fusion Cell“ im Auswärtigen Amt seit deren Bestehen empfangen und verteilt?
c) Aus welchen „offenen Quellen, darunter das Internet“ analysiert die „EU Hybrid Fusion Cell“ ihre Informationen (Bundestagsdrucksache 18/9388, Antwort zu Frage 8)?
Was ist der Bundesregierung über den gegenwärtigen Stand des Aufbaus einer NATO-Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ bekannt?
Inwiefern ist der Aufbau einer „Abteilung für Nachrichtenwesen und Sicherheit“ bei der NATO mittlerweile abgeschlossen, und wie viele Personen mit welcher Aufgabenbeschreibung sind dort tätig (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 22 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/10358)?
a) Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung finanziell und organisatorisch an der NATO-Abteilung?
b) Inwiefern ist mittlerweile geklärt, „ob und wie die neue Abteilung für Nachrichtenwesen und Sicherheit“ mit anderen Geheimdiensten oder geheimdienstlichen Lagezentren, darunter dem „Zentrum für Informationsgewinnung und Analyse der Europäischen Union“ (INTCEN) oder dem EU Military Staff (EUMS) zusammenarbeiten wird?
Was ist der Bundesregierung über den gegenwärtigen Stand des Aufbaus eines „Zentrums gegen hybride Bedrohungen“ (Hybrid CoE) als gemeinsame Plattform von NATO und EU in Helsinki bekannt (Bundestagsdrucksache 18/11543, Antwort zu Frage 22, www.hybridcoe.fi)?
Welche Strategien gegen Hackerangriffe oder „Desinformationskampagnen“ hat das Zentrum nach Kenntnis der Bundesregierung bereits entwickelt bzw. welche werden beforscht?
a) Wie viele Personen sind in dem Zentrum beschäftigt oder arbeiten ihm zu, welche Kosten entstehen dadurch und werden aus welchem Budget übernommen?
b) Nach welcher Maßgabe behandelt das Zentrum Angriffe auf IT-Infrastrukturen wie andere militärische Angriffe?
c) Welche Mitgliedstaaten, Organisationen oder Bündnisse nehmen an dem Zentrum aktiv und passiv teil?
Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung eines „Vorschlagspaket[s für] einen verbesserten Informationsaustausch auf Arbeitsebene“ zur Zusammenarbeit der „Hybrid Fusion Cell“ mit einer NATO-Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ bekannt (Bundestagsdrucksache 18/10759, Antwort zu Frage 19)?
a) Auf welche Weise wollen die beiden Beteiligten ihre „Joint Declaration von Warschau“ (nicht nur im Hinblick auf Übungen) umsetzen?
b) Inwiefern hat die „Hybrid Fusion Cell“ mittlerweile Abkommen mit der NATO-Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ geschlossen?
c) Welche Verfahren „zum Umgang mit hybriden Bedrohungen“ haben die beiden Organisationen erarbeitet bzw. „aufeinander abgestimmt“?
d) Welche „Mechanismen zur Interaktion und Koordinierung“ haben die beiden Organisationen festgelegt (Bundestagsdrucksache 18/9388, Antwort zu Frage 8f)?
e) Welche Übungen „auf politischer und technischer Ebene“ wurden bereits durchgeführt bzw. werden geplant (Bundestagsdrucksache 18/9388, Antwort zu Frage 10)?
Welche nächsten Schritte sind der Bundesregierung zu den Planungen der militärischen Übung „EU HEX-ML 18“ bzw. PACE der Europäischen Union bzw. ihrer Mitgliedstaaten und der NATO bekannt (http://gleft.de/2ig)?
a) Wann und soll die Übung stattfinden?
b) An welchen Planungstreffen nehmen welche deutschen Behörden teil?
c) Welches „hybride Szenario“ wird für die Übung angenommen?
d) Welche „Cyberelemente“ soll die Übung nach derzeitigem Stand enthalten?
e) Auf welche Weise soll die Übung nach derzeitigem Stand auch die Beantwortung („response“) von „hybriden Bedrohungen“ simulieren?
f) Auf welche Weise soll die Übung nach derzeitigem Stand auch die Kooperation hinsichtlich „Terrorismus“ bzw. „Anti-Terrorismus“ simulieren?
g) Welche weiteren Übungen werden nach derzeitigem Stand für 2019 und 2020 geplant?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für die „weitere Verstärkung der Synergieeffekte zwischen der EU und der NATO im praktischen Einsatz sowie weitere Verbesserungen insbesondere bei der Koordinierung der Bemühungen im Bereich Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung“ für geeignet (http://gleft.de/2iB)?
Welche Einzelheiten sind der Bundesregierung zu Pilotprojekten in Bosnien und Herzegowina, der Republik Moldau und Tunesien bekannt, die von der EU und der NATO in der „Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit unter anderem in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, strategische Kommunikation, Cyberabwehr, Munitionsaufbewahrung und Reform des Sicherheitssektors“ unterstützt werden (http://gleft.de/2iB)?
Inwiefern kann die Bundesregierung mittlerweile bestätigen oder auch nicht bestätigen, wonach es sich beim Versand einer E-Mail in Litauen mit verleumderischem Inhalt zum Nachteil der Bundeswehr um eine „konzertierte Desinformationskampagne“ gehandelt haben könnte, oder ob dieser Verdacht weiterhin lediglich „naheliegt“ (Bundestagsdrucksache 18/11987, Antwort zu Frage 2)?
a) Wie viele „gezielte E-Mails“ mit verleumderischem Inhalt an welche Adressaten sind dem Bundesministerium der Verteidigung oder der Bundeswehr nunmehr bekannt geworden, wozu es bislang hieß, dass diese lediglich an den litauischen Parlamentspräsidenten, die lokale Polizei und „weitere“ Abgeordnete (ohne Zahlenangabe) versandt worden waren?
b) Was ist dem Bundesministerium der Verteidigung mittlerweile über die Verfasser einiger E-Mails mit verleumderischen Inhalt bekannt?
c) Was haben die Ermittlungen der litauischen Behörden zu dem Vorfall ergeben bzw. inwiefern „dauern [diese] noch an“?
d) Welche Schlüsse zieht das Bundesministerium der Verteidigung aus den Ergebnissen der Ermittlungen?
Was ergab die Bewertung der Begebenheit, zu der das Bundesverteidigungsministerium bereits schrieb, dass diese „potentiell dazu geeignet ist, das Ansehen der Bundeswehr zu beeinträchtigen“, hinsichtlich ihrer „Wirkungen im Informationsumfeld“ (Bundestagsdrucksache 18/11987, Antwort zu Frage 3)?
a) Wie bewertet das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr die besagte E-Mail hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Informationsumfelder „Heimat“, „Einsatzgebiet“ und „internationale Öffentlichkeit“ (http:// gleft.de/2id)?
b) Inwiefern hat möglicherweise erst die nachträglich korrigierte Meldung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu der womöglich starken Wirkung im Informationsumfeld „Heimat“ und „internationale Öffentlichkeit“ beigetragen („Russland attackiert Bundeswehr mit Fake-News-Kampagne“, spiegel.de vom 16. Februar 2017)?
An welchen Übungen oder Einsätzen der „Schnellen Europäischen Eingreiftruppe“ (VJTF – Very High Readiness Joint Task Force) der NATO haben Soldatinnen und Soldaten des Bataillons für Elektronische Kampfführung 932 (EloKaBtl 932) mit ihrer mobilen und stationären Technik zum Aufklären und Stören von gegnerischem Funkverkehr teilgenommen (http://gleft.de/2iQ, bitte die Standorte bzw. Übungsorte sowie das Datum der Stationierung bzw. Übung angeben)? Welche konkreten Aufgaben wurden dabei ausgeführt?
Zu welchen neun Großereignissen im Inland, vier Hochwasserlagen im In- und Ausland, zwei Sturmlagen im In- und Ausland, einer Einsatzplanung im Ausland und einem Fall humanitärer Hilfe im Inland wurden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat über das Zentrum für Satellitengestützte Kriseninformation (ZKI) Satellitendienste aktiviert (Bundestagsdrucksache 19/2198, Antwort zu Frage 15)?
Mit welchen Arbeiten ist das „Netzwerk gegen hybride Bedrohungen“ der Bundesregierung derzeit befasst (Bundestagsdrucksache 18/11543, Antwort zu Frage 22)?
a) Inwiefern wurde mittlerweile eine Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie dem Bundespresseamt vorgenommen?
b) Wie oft ist das „Netzwerk gegen hybride Bedrohungen“ bereits zusammengekommen, und welche Themen standen dabei auf der Tagesordnung?
c) Welche Fragestellungen wurden hinsichtlich der „Koordinierung der Netzwerkaufgaben und -aktivitäten“ und des in Gründung befindlichen Hybrid-Kompetenzzentrums in Helsinki diskutiert?