Tätigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Zusammenhang mit illegalen Überwachungen von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat über einen langen Zeitraum wiederholt und ohne Rechtsgrundlage Journalisten bespitzelt. Diese Vorgänge beschäftigen derzeit einen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages.
Nicht im Mittelpunkt dessen Untersuchungsauftrags stehen die Tätigkeiten sowie mögliche Versäumnisse anderer Bundeseinrichtungen, darunter auch des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Dieser hat nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Befugnis, „Einsicht in alle Unterlagen, insbesondere in die gespeicherten Daten und in die Datenverarbeitungsprogramme“ zu nehmen (§ 24 BDSG). Das gilt auch für die Datenbestände des Bundesnachrichtendienstes, es sei denn, dieser stellt fest, dass bei Auskunft oder Einsicht „die Sicherheit des Bundes oder eines Landes“ gefährdet sei.
Da es sich bei der Bespitzelung von Journalisten um eine illegale Aktion gehandelt hat, würde eine entsprechende Einsichtnahme die Sicherheit des Landes jedoch nicht gefährden, sondern allenfalls eine bereits vorgenommene Gefährdung des Rechtsstaates aufdecken und beseitigen sowie den betroffenen Journalisten und anderen Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht verhelfen. Medienberichten zufolge hat der BfDI allerdings bislang keinerlei Initiativen in dieser Richtung ergriffen. Ein Referatsleiter der Behörde wird in der „junge Welt“ vom 21. Juni 2006 mit den Worten zitiert: „Wir nutzen die uns gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten nicht“.
Dem Bericht zufolge ist der BfDI vor allem deswegen bislang nicht tätig geworden, weil er das gute Verhältnis zum BND nicht gefährden wollte. „Wir sind nicht auf Konfrontation aus“, wird der Referatsleiter zitiert. Nach Ansicht der Fragesteller handelte es sich hierbei um eine Rücksichtnahme auf die Befindlichkeit des BND, die angesichts des Ausmaßes des Überwachungsskandals vollkommen unangebracht ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Hat der BfDI seit Bekanntwerden der rechtswidrigen Journalistenobservationen durch den BND versucht, beim BND Einsicht in Unterlagen zu nehmen, um diesem Skandal nachzugehen, und wenn ja, wann, und mit welchem Erfolg?
Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung dies unter rechtsaufsichtlichen Aspekten (§ 22 Abs. 4 BDSG)?
Hat der Bundesnachrichtendienst dem BfDI die Einsicht im Zusammenhang mit der Bespitzelungsaffäre verweigert, und wenn ja, in welchen Fällen, und mit welcher Begründung?
Wie oft ist der BfDI im vergangenen Jahr und in den ersten fünf Monaten dieses Jahres beim Bundesnachrichtendienst vorstellig geworden, um Einsicht in Unterlagen zu nehmen, und wie oft, und mit welcher Begründung ist ihm diese Einsicht verweigert worden?
Müsste der BND dem BfDI nach Ansicht der Bundesregierung Einsicht in die Akten gewähren, die für die Aufdeckung des Überwachungsskandals und für die Überprüfung der Frage, inwieweit Daten von Journalisten rechtswidrig erhoben und gespeichert worden sind, relevant sind, und wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?
Falls die Bundesregierung die vorangegangene Frage nicht generell bejaht, ist sie der Ansicht, die Aufdeckung illegaler Arbeitsmethoden des BND könne die Sicherheit des Bundes gefährden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, der BfDI solle bei seiner Tätigkeit auf die Befindlichkeit von Behörden Rücksicht nehmen, und hat sie ihm dies in irgendeiner Form nahe gelegt, und wie will die Bundesregierung ausschließen, dass dies zu Lasten des Datenschutzes geht?
Weisen die Aussagen des Referatsleiters, er wolle „im Einvernehmen mit dem BND handeln“ und sei „nicht auf Konfrontation aus“ auf eine Haltung hin, welche die Behörden des Bundes dem BfDI gegenüber einnehmen bzw. einfordern, und wenn ja, hält die Bundesregierung eine solche Haltung für angemessen angesichts der mittlerweile bekannt gewordenen Dimensionen des Überwachungsskandals, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass im Dienste eines effizienten Datenschutzes durchaus auch Konfrontation notwendig sein kann, und auf diese auch gegenüber dem BND nicht grundsätzlich verzichtet werden darf, vor allem wenn BND-Angehörige massive Rechtsverstöße begehen, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Trifft die Darstellung des Referatsleiters beim BfDI zu, er habe schon öfter Verstöße des BND gegen datenschutzrelevante Bestimmungen festgestellt, diese aber nicht in seinem Jahresbericht erwähnt (junge Welt vom 21. Juni 2006), und wenn ja, um welche Verstöße handelt es sich dabei (bitte detailliert darlegen)?
Wie will die Bundesregierung ausschließen, dass angesichts der fehlenden Konfrontationsbereitschaft des BfDI gegenüber dem BND in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, der BfDI gehe Verstößen des Geheimdienstes gegen datenschutzrelevante Bestimmungen nicht ernsthaft nach?
Trifft es zu, dass der BfDI unter anderem deswegen nicht versucht hat, Einsicht in Unterlagen des BND zu nehmen, weil er zu wenig personelle Ressourcen hat, und wenn ja, welche Konsequenzen will die Bundesregierung hieraus ziehen?