Internationale Auslieferungsabkommen
des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Juni 2018 sorgte die Rückführung des gesuchten Tatverdächtigen Ali B. für Aufsehen. Der Iraker floh zusammen mit seiner Familie von Deutschland in den kurdisch verwalteten Nordirak. Nach Angaben der irakischen Kurden wurde Ali B. in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Die irakische Regierung kritisierte die Übergabe als Rechtsverstoß, da es kein Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und dem Irak gebe (www.n-tv.de/politik/Bundespolizeibezieht-sich-auf-Praezedenzfall-artic le20483384.html; www.welt.de/politik/deutschland/article177597312/Fall-Susanna-F-Strafverteidiger-sehen-Rueckfuehrung-von-Ali-B-als-problematisch.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Mit welchen Staaten besteht seit wann ein mittel- oder unmittelbares Auslieferungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Land und Zeitpunkt des Abschlusses des Abkommens aufschlüsseln)?
Mit welchen Staaten besteht kein mittel- oder unmittelbares Auslieferungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Land aufschlüsseln und begründen)?
Mit welchen Staaten gibt es derzeit Verhandlungen über den Abschluss eines mittel- oder unmittelbares Auslieferungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Land aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2000 an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert (bitte nach den jeweiligen Auslieferungsstaaten und dem Grund für die Auslieferung aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2000 aus der Bundesrepublik Deutschland an welche Länder ausgeliefert (bitte nach Zielstaat und Grund für die Auslieferung aufschlüsseln)?