Anreizsysteme und Zielvereinbarungen in Jobcentern
der Abgeordneten Victor Perli, Katja Kipping, Susanne Ferschl, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner, Jutta Krellmann, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Pascal Meiser, Amira Mohamed Ali, Sören Pellmann, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Andreas Wagner, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Gemäß § 48b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) soll die Bundesagentur für Arbeit Zielvereinbarungen mit der Leitung der lokalen Jobcenter abschließen, um bestimmte betriebswirtschaftliche Kriterien zu erfüllen. Auf der Teamleiter-Ebene der Jobcenter werden sie unter anderem „in den Einkauf von Kursplätzen übersetzt“, wie „DER TAGESSPIEGEL“ im März 2018 berichtete.
Das führe dann, so „DER TAGESSPIEGEL“ weiter, dazu, dass „der Übereinkauf“ dort entstehe „wo die „Zielerreichung“ Mitarbeitern die größten Vorteile bringt“ (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/hartz-iv-empfaenger-jobcenter-steckenklienten-in-kurse-um-eigene-ziele-zu-erreichen/21112464.html).
Bislang unklar ist jedoch, in welchem Umfang und aufgrund welcher konkreten Kriterien Prämien oder Bonuszahlungen an die Leitungsebene und die Beschäftigten ausgezahlt werden (vgl. www.bz-berlin.de/artikel-archiv/4000-euro-praemiefuer-harte-jobcenter-chefs).
Ebenfalls unklar ist, ob sich durch die Zielerreichung im Team anderweitige Beschäftigungsvorteile ergeben – etwa Entfristung. Gegenwärtig ist die Zahl der sachgrundlos befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern konstant hoch, wie die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag bekannt gab (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10802).
Die hohe Zahl an Bescheiden, die keinen Bestand vor Sozialgerichten haben, kann ein Hinweis darauf sein, dass es in dieser Hinsicht Fehlsteuerungen gibt (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article164760431/Fast-40-Prozent-der-Hartz-IV-Klagen-erfolgreich.html).
Es darf keinen Interessenkonflikt zwischen dem Erreichen individueller, betriebswirtschaftlicher Ziele der Jobcenter-Mitarbeiterinnen und Jobcenter-Mitarbeiter und der korrekten Anwendung der Rechtsnormen im Sinne der Anspruchsberechtigten geben. Falls dies doch der Fall sein sollte, sind hohe Gerichtskosten oder unwirtschaftlicher Mitteleinsatz die Folge (vgl. www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2017/einzelplanbezogene-pruefungsergebnisse/bundesagentur-fuer-arbeit/12/2017-bemerkungen-nr-12-bundesagentur-fuer-arbeit-zahlt-fast-55-mio-euro-fuernicht-genutzte-plaetze-in-bildungsmassnahmen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Schließt jedes Jobcenter regulär eine Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit ab?
Wenn nein, wie viele sogenannte Zielvereinbarungen bestehen zurzeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Leiterinnen und Leitern oder Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der einzelnen Jobcenter?
Auf welchen anderen Organisationsebenen der Jobcenter wird mit solchen Zielvereinbarungen gearbeitet, und nach welchen Zielvorgaben richten sich die jeweiligen Boni?
Gibt es Musterverträge, die für alle oder einen Großteil der Jobcenter gelten, oder werden jeweils individuelle Verträge mit den Jobcentern ausgehandelt und abgeschlossen?
Wenn ja, nach welchen Kriterien richten sich diese individuellen Verträge?
Wie viele und welche Optionskommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Zielvereinbarungen mit den jeweiligen Jobcentern abgeschlossen?
Welche Rolle spielen die jeweiligen Kennzahlen der Jobcenter nach § 48a SGB II und §§ 4 bis 6 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IIKennzVO) bei der Aufstellung von Zielvereinbarungen?
Stehen die Jobcenter untereinander im Leistungswettbewerb um die besten Kennzahlen nach § 48a SGB II, §§ 4 bis 6 SGBIIKennzVO?
Wenn ja, welche positiven und negativen Anreize sieht die Bundesregierung bei dieser Methode?
Wie werden die Ziele Menschenwürde sowie Stärkung der Eigenverantwortung nach § 1 SGB II gemessen und in Kennzahlen operationalisiert, und wie fließen diese Kennzahlen in die Zielvereinbarungen mit den Jobcentern ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Heiner Brülle u. a., dass sich die Zielvereinbarungen und Kennzahlen nach §§ 48a, 48b SGB II auf die Aufgaben und Ziele nach § 1 SGB II und weniger auf die Leistungsunterschiede einzelner Jobcenter beziehen müssten und daher zu eng seien und eindeutig dem gesetzlichen Auftrag widersprächen (vgl. Brülle, Heiner; Krätschmer-Hahn, Rabea; Reis, Claus; Siebenhaar, Benedikt unter Mitarbeit von Julia Brennecke (2016): Zielsteuerung im SGB II. Kritik und Alternativen. WISO Diskurs 09/2016. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, Kapitel 2.1)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Zuweisung zu einer Eingliederungs- oder Aktivierungsmaßnahme vorrangig dazu dient, Zielvorgaben des Jobcenters bzw. der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Reduktion von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit zu erreichen, da Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten (§ 16 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III) und Maßnahmen von mehr als sechs Wochen die Zählung von Langzeitarbeitslosigkeit unterbrechen (§ 18 Absatz 1 Satz 2 SGB III; bitte begründen)?
Wie viele Sanktionen nach § 31 SGB II Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wurden 2017 und 2018 gegen Arbeitsuchende aufgrund der Verweigerung der Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen verhängt (bitte nach Bundesländern und einzelnen Jobcentern aufschlüsseln)?
Prüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Qualität der von den Jobcentern eingekauften Maßnahmen, und wenn ja, wie?
Wie wird sichergestellt, dass die angebotenen Maßnahmen den Qualifikationen und Wünschen der Arbeitsuchenden entsprechen und damit eine Aussicht auf langfristigen Eingliederungserfolg besteht?
Ist die durchschnittliche Höhe der pro Leistungsberechtigten ausgereichten Mittel im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein Kriterium für die Gewährung von Boni (falls ja, bitte begründen)?
Zu welchen Folgen im Arbeitsverhältnis und darüber hinaus führt die Erfüllung bzw. die Nichterfüllung der Zielvorgaben für die Leitungsebene und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter?
Existieren Prämien- oder andere Vorteilssysteme in den Jobcentern, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Erfüllung von Zielvorgaben motivieren sollen?
a) Wenn ja, welche Kriterien entscheiden darüber, ob am Jahresende Boni ausgezahlt werden?
b) Seit wann gibt es dieses Prämiensystem? Welche organisatorischen Veränderungen hat es seit Einführung dieser Anreizsysteme gegeben?
c) Sind die Boni nach Erfolgsstufen gestaffelt (falls ja, bitte die Höhe und die jeweils zu erreichenden betriebswirtschaftlichen Ziele auflisten)?
d) Existieren innerbehördliche Sanktionsmechanismen, falls Zielvereinbarungen auf Teamebene verfehlt werden?
Gibt es eine statistische Korrelation zwischen Bonuszahlungen und Vermittlungsquoten im Mittel aller Jobcenter (falls ja, bitte darstellen)?
Gibt es eine statistische Korrelation zwischen Bonuszahlungen und Sanktionsquoten im Mittel aller Jobcenter (falls ja, bitte darstellen)?
Gibt es eine statistische Korrelation zwischen Bonuszahlungen und der Anzahl von Klagen gegen Sanktionen, die von den zuständigen Gerichten ganz oder teilweise im Sinne der Klagenden entschieden werden (falls ja, bitte darstellen)?
Gibt es eine statistische Korrelation zwischen der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Leistungsberechtigten im Jobcenter und der Vermittlungsquote (falls ja, bitte darstellen)?
Gibt es eine statistische Korrelation zwischen der Höhe der Umschichtung von Eingliederungsmitteln in den Verwaltungshaushalt und der Vermittlungsquote (falls ja, bitte darstellen)?
Gibt es eine statistische Korrelation zwischen der Höhe der Umschichtung von Eingliederungsmitteln in den Verwaltungshaushalt und Bonuszahlungen (falls ja, bitte darstellen)?
In wie vielen Fällen und in welchen Jobcentern wurde die Höchstsumme an Boni gezahlt, in wie vielen Fällen wurde kein Bonus gezahlt (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
Wie hoch war die Gesamtsumme, die seit Einführung als Boni an die jeweiligen Leiterinnen und Leiter von Jobcentern gezahlt wurde?