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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entfristung der 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

27.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/330211.07.2018

Entfristung der 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung

der Abgeordneten Till Mansmann, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), Pascal Kober, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Eine kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Absatz 1 Nummer 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV) kennzeichnet sich grundsätzlich durch die kurze Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses. Es handelt sich um eine Form der geringfügigen Beschäftigung, die von wirtschaftlich geringer Bedeutung ist und nicht berufsmäßig ausgeführt wird.

Zum Ende des Jahres 2018 läuft die Befristung der 70-Tage-Regelung (§ 115 SGB IV) bei kurzfristigen Beschäftigungen aus. Die maximal zulässige Dauer einer kurzfristigen Beschäftigung wird danach auf 50 Arbeitstage oder längstens zwei Monate (§ 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV) begrenzt.

Die Reduzierung der maximal möglichen Beschäftigungsdauer bei kurzfristiger Beschäftigung von 70 auf nur noch 50 Arbeitstage stellt viele Unternehmen und Betriebe vor große Probleme.

Insbesondere landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Gastronomieunternehmen, die auf saisonale Arbeitskräfte und Erntehelfer angewiesen sind, befürchten von der neuen gesetzlichen Regelung schwerwiegende Wettbewerbsnachteile, erhöhten Bürokratieaufwand und sehen sich in letzter Konsequenz sogar in ihrer Existenz bedroht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welche arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der ab 1. Januar 2019 geltenden Begrenzung auf nur noch 50 Arbeitstage bei einer kurzfristigen Beschäftigung und welche Schwankungen sind in den zurückliegenden Jahren 2013 bis 2017 hinsichtlich der Anzahl von kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen zu verzeichnen (bitte detailliert angeben)?

2

Welches sind die Branchen, von denen die Bundesregierung annimmt, dass sie von der sich verändernden Regelung am ehesten betroffen sein werden (bitte Positiv- und Negativbeispiele aufführen)?

3

Kann die Bundesregierung die Zahl der betroffenen Unternehmen und Betriebe beziffern, die von der Begrenzung von 70 auf nur noch 50 Arbeitstage bei kurzfristigen Beschäftigungen hauptsächlich betroffen sein werden (bitte möglichst detailliert antworten und regional und deutschlandweit aufschlüsseln)?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der Unternehmen und Betriebe, deren Wirtschaftstätigkeit in hohem Maße darauf beruht, saisonale Kräfte in der Landwirtschaft (Obst-, Gemüse-, Garten- und Weinanbau), im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Baugewerbe im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung anzustellen?

Wie viele sind es (bitte tabellarisch nach Kalenderjahr und jeweils nach Region und deutschlandweit angeben)?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den Jahren 2013 bis 2017 in Landwirtschaft, Garten- und Weinbau sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe als kurzfristig beschäftigt galten?

Wie viele waren es (bitte tabellarisch nach Kalenderjahr, Branche und jeweils nach Region und deutschlandweit angeben)?

6

Wie viele Beschäftigte mit ständigem Wohnsitz im Inland waren in den Jahren 2013 bis 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung kurzfristig beschäftigt?

Welches sind im Hinblick auf die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hauptherkunftsländer (bitte detailliert und sortiert nach Herkunftsland, Branche und Anzahl aufschlüsseln)?

7

Gibt es seitens der Bundesregierung Informationen darüber, wie viele kurzfristig Beschäftigte pro Unternehmen oder Betrieb durchschnittlich angestellt werden, und wenn ja, wie viele sind es?

8

Kann die Bundesregierung bemessen, wie hoch der Erfüllungsaufwand bei Unternehmen und Betrieben ist, um kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, und kann die Bundesregierung ebenso bemessen, wie sich der Erfüllungsaufwand durch die neue gesetzliche Regelung ab Januar 2019 positiv oder negativ verändern wird (bitte prozentual und absolut angeben)?

9

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele kurzfristig Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der letzten Jahre in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse auf dem deutschen Arbeitsmarkt gewechselt sind?

Wie hoch ist deren Anzahl?

10

Weiß die Bundesregierung, wie viele deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich in den zurückliegenden Jahren bei den betroffenen Unternehmen und Betrieben um ein festes Beschäftigungsverhältnis beworben haben und abgelehnt wurden, weil kurzfristig beschäftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland bevorzugt wurden (bitte so detailliert wie möglich beantworten)?

11

Weiß die Bundesregierung, wie viele deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich in den zurückliegenden Jahren bei den betroffenen Unternehmen und Betrieben um ein festes Beschäftigungsverhältnis beworben haben und kurzfristig beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, vorgezogen wurden (bitte so detailliert wie möglich beantworten)?

12

Hat die Bundesregierung Überblick über die offenen und im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung zu besetzenden Stellen, die bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind?

Wie viele Stellen sind das (bitte so detailliert wie möglich angeben)?

13

Kann die Bundesregierung beantworten, wie viele solcher Stellen in den zurückliegenden Jahren über die Bundesagentur für Arbeit erfolgreich vergeben wurden (bitte detailliert beantworten und dabei nach Inländern und Ausländern aufschlüsseln)?

14

Kann die Bundesregierung beantworten, wie viele solcher Stellen in den zurückliegenden Jahren direkt von den entsprechenden Unternehmen und Betrieben und gerade nicht über die Bundesagentur für Arbeit vergeben wurden (bitte detailliert beantworten und dabei nach Inländern und Ausländern aufschlüsseln)?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die tatsächliche Verweildauer der über die Bundesagentur für Arbeit vermittelten Arbeitskräfte in den Unternehmen und Betrieben, die kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse angeboten haben (bitte detailliert beantworten und nach Inländern und Ausländern aufschlüsseln)?

16

Welchen gesamtwirtschaftlichen Schaden würde die Bundesregierung erwarten, sollte die 70-Tage-Regelung entgegen der augenblicklichen Gesetzeslage über den 31. Dezember 2018 hinaus bestehen bleiben?

17

Welchen arbeitsmarktpolitischen Schaden, unter anderem welche Veränderung der Arbeitslosenquote, würde die Bundesregierung erwarten, sollte die 70-Tage-Regelung über den 31. Dezember 2018 hinaus weiter bestehen bleiben?

18

Verfügt die Bundesregierung über Prognosen darüber, inwiefern sich eine Entfristung der 70-Tage-Regelung auf die derzeitige wirtschaftliche Lage, regional als auch national, und auf die Lage im deutschen Arbeitsmarkt insgesamt auswirken könnte?

19

Wie hoch prognostiziert die Bundesregierung die zusätzlichen Einnahmen für die Sozialversicherungen, wenn die 50-Tage-Regelung gemäß der augenblicklichen Gesetzeslage zum 1. Januar 2019 eingeführt wird (bitte nach Wirtschaftszweigen und Branchen aufschlüsseln)?

20

Hat die Bundesregierung vorab geprüft und kann entsprechend erläutern, ob und in welchem Ausmaß die sich verändernde Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung von 70 auf 50 Arbeitstage die Existenz von Unternehmen und Betrieben derart bedrohen würde, dass diese Unternehmen und Betriebe nicht mehr betriebs- und überlebensfähig wären?

21

In welcher Höhe würde ein solches Erlöschen von Unternehmen und Betrieben das steuerliche Aufkommen in den Augen der Bundesregierung beeinflussen (bitte nach Regionen, Landes- und Bundesebene aufteilen)?

22

In welcher Höhe würde ein solches Erlöschen von Unternehmen und Betrieben die Sozialkassen in den Augen der Bundesregierung beeinflussen, wenn man davon ausgehen muss, dass Beschäftigte oder Eigentümer Ansprüche auf Arbeitslosengeld stellen (bitte nach Regionen, Landes- und Bundesebene aufteilen)?

23

In welcher Höhe würde ein solches Erlöschen von Unternehmen und Betrieben die Rentenkassen in den Augen der Bundesregierung beeinflussen (bitte nach Regionen, Landes- und Bundesebene aufteilen)?

24

Gedenkt die Bundesregierung, kleine und mittelständische Unternehmen und Betriebe steuerlich zu entlasten oder auf andere Art und Weise zu unterstützen, wenn die 70-Tage-Regelung nicht entfristet wird und die 50-Tage-Regelung am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, und wenn ja, in welchem Maße?

25

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Durchschnittslohn, insgesamt und nach Branchen aufgeschlüsselt, unter den kurzfristig Beschäftigten, und gibt es hier Lohnunterschiede zwischen Inländern und Ausländern?

Wie sehen diese aus (bitte detailliert aufschlüsseln)?

26

Welche statistischen Mittel hat die Bundesregierung zu der Berechnung des Durchschnittslohnes eingesetzt?

27

Nimmt die Bundesregierung an und kann detailliert darlegen, dass der Durchschnittslohn in der Landwirtschaft, im Garten- und Weinbau sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe heute vergleichbar ist mit dem Durchschnittslohn vor der Einführung des Mindestlohnes (bitte detailliert darlegen)?

28

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welchem Umfang es in den vergangenen Jahren 2013 bis 2017 aufgrund von fehlenden Arbeitern und Hilfskräften Produktionsausfälle oder verdorbene Ernten in der Landwirtschaft gab (bitte nach den einzelnen Branchen detailliert aufschlüsseln)?

29

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwiefern sich eine Be- oder Entfristung der 70-Tage-Regelung im landwirtschaftlichen Bereich auf die zu erwartenden Ernten und Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse in Zukunft auswirken könnte (bitte detailliert erläutern, welche Erkenntnisse das sind und wie diese Erkenntnisse gewonnen wurden)?

30

Wann und in welchem Umfang hat die Bundesregierung Vertreter von Unternehmen und Betrieben sowie deren Vertreter und Verbände angehört, die sich für eine Beibehaltung der 70-Tage-Regelung aussprechen (bitte so detailliert wie möglich angeben und nach Namen und Zeitpunkt auflisten)?

31

Warum hat die Bundesregierung den Wünschen dieser Betroffenen nicht entsprochen?

Gab es ökonomische, ökologische oder ideologische Gründe für diesen Entschluss?

32

Wie gedenkt die Bundesregierung, den Wirtschaftsstandort Deutschland und zum Beispiel den Obst- und Gemüseanbau im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig zu halten oder gar wettbewerbsfähiger zu machen, wenn sie den technischen Fortschritt einerseits und das trotzdem niedrigere Lohnniveau in einigen anderen EU-Staaten ins Kalkül zieht?

33

Gedenkt die Bundesregierung, insbesondere dem Landwirtschaftssektor bei der Rekrutierung von Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeitern zukünftig zu helfen, indem sie bilaterale Abkommen mit Staaten des Westbalkans, der Ukraine oder anderen Drittstaaten trifft?

Gibt es Pläne für solche Hilfen?

34

Gab oder gibt es seitens der Bundesregierung Verhandlungen mit einzelnen oder mehreren Bundesländern über eine Verstetigung der 70-Tage-Regelung, welche Länder haben sich für eine derartige Verstetigung eingesetzt, und unter Berücksichtigung welcher Argumente haben diese Länder ihren Standpunkt aufgegeben?

Berlin, den 10. Juli 2018

Christian Lindner und Fraktion

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